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Die Kurve

04.04.2013 - 17:27 Uhr
Die Kurve |#3551
23.05.2021 - 22:00 Uhr
Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht.


Falsch A.Wird dort ein Kläger sein, wenn der Verein sich nicht bei ihm meldet, das Medienecho dürfte enorm sein wenn er es wirklich durch zieht.
B. Hat die Landes und Bundesregierung extra diese Atteste genau für sowas ins Leben gerufen und ins Gesetz/Verordnung geschrieben.
C. Hat der Verein bezg.darauf im Vorfeld nirgends hingewiesen.
D.Ist es ein Unterschied ob jemand nur eine Befreiung hat oder Schwerbehindert dazu ist, da liegt der Unterschied, hab heute extra einen befreundeten Anwalt gefragt und dieser meinte da hat sich der Verein auf sehr dünnem Eis begeben.

Wie ich bereits schrieb sowas geht gar nicht, der Verein kann sich nicht auf die Fahne das und das schreiben aber anders handeln.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von DuBistHansa am 23.05.2021 um 22:08 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#3552
23.05.2021 - 22:18 Uhr
Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht, da die Person dennoch an Corona erkrankt sein und zum Superspreader werden kann. Wenn jemand unbedingt dabei sein möchte und eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen gekoppelt mit einer Schwerbehinderung hat, weshalb informiert er (oder sein Betreuer) sich nicht im Vorfeld beim Verein?

Um vom Whataboutismus zurückzukommen. Schade, dass ein Teil die Aufstiegseuphorie für seine Privatfehde gegen die Polizei nutzt und dabei Sachbeschädigung bei Unbeteiligten betreibt. Einmal Vollpfosten, immer Vollpfosten, mehr fällt mir nicht dazu ein.
Das Aussehen des Volksstadions war schon wild, ich hoffe, dass die feierwütigen Verursacher sich heute am Aufräumen beteiligt und einen Zehner in den Moneypool geschmissen haben.


Da liegst du tatsächlich daneben, der User @DuBistHansa liegt da schon richtig, auch wenn er das nicht gut und völlig unverständlich erklärt.

Landesverordnung MV

"Die Maskenpflicht gilt nicht für (...) Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können"

Oder

Auszug Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

"Die Ausübung des Hausrechts ist allerdings nur innerhalb der vom AGG gesetzten Grenzen zulässig. Die Ausübung darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung, Herkunft, sexuellen Identität oder Religion, wegen ihres Alters oder Geschlechts nach dem AGG benachteiligt werden"

Was Hansa hätte tun können, man hätte ihm ein Visier zu Verfügung stellen können, das hätte er dann aufsetzen müssen! aber prinzipiell sind diese ganzen Gesetze, in Bezug auf Corona, sehr schwammig und das kann einfach nicht jeder wissen - Marien war evtl unwissend, dass das Hausrecht in diesem speziellen Fall nicht greift, aber den Verein deshalb verklagen zu wollen, ist für mich dann auch unnötig und erst recht ist das ganze kein Skandal.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von pan-o-rama am 23.05.2021 um 22:19 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#3553
23.05.2021 - 22:21 Uhr
Zitat von DuBistHansa
Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht.


Falsch A.Wird dort ein Kläger sein, wenn der Verein sich nicht bei ihm meldet, das Medienecho dürfte enorm sein wenn er es wirklich durch zieht.
B. Hat die Landes und Bundesregierung extra diese Atteste genau für sowas ins Leben gerufen und ins Gesetz/Verordnung geschrieben.
C. Hat der Verein bezg.darauf im Vorfeld nirgends hingwiesen.
D.Ist es ein Unterschied ob jemand nur eine Befreiung hat oder Schwerbehindert dazu ist, da liegt der Unterschied, hab heute extra einen befreundeten Anwalt gefragt und dieser meinte da hat sich der Verein auf sehr dünnem Eis begeben.

Wie ich bereits schrieb sowas geht gar nicht, der Verein kann sich nicht auf die Fahne das und das schreiben aber anders handeln.


Ich hoffe der vermeidliche Kläger hat eine gute Rechtsschutz. Denn Recht haben und Recht bekommen, gehen nicht immer Hand in Hand.
Du selbst kennst auch nur deine persönliche Wahrnehmung und wahrscheinlich die Version des vermeidlichen Klägers.
Du sagst der Verein soll sich melden, ansonsten will man es öffentlich machen und den Verein verklagen. Weiß der Verein davon? Wenn ja kann dir das auch mal schnell als Erpressung ausgelegt werden.
Wenn nein, kann man es der Person auch so auslegen, daß er sich besser im Vorfeld nochmal persönlich gemeldet hätte.
Was ich sagen möchte, ist das das deutsche Recht nicht berechenbar ist und man es vielleicht auf außergerichtlichen Wege versuchen sollte.
Aber natürlich muss jeder selbst wissen, was man will, nur sollte man sich vorher im klaren sein, was alles passieren kann.
Die Kurve |#3554
23.05.2021 - 22:23 Uhr
Zitat von DuBistHansa

Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht.


Falsch A.Wird dort ein Kläger sein, wenn der Verein sich nicht bei ihm meldet, das Medienecho dürfte enorm sein wenn er es wirklich durch zieht.
B. Hat die Landes und Bundesregierung extra diese Atteste genau für sowas ins Leben gerufen und ins Gesetz/Verordnung geschrieben.
C. Hat der Verein bezg.darauf im Vorfeld nirgends hingewiesen.
D.Ist es ein Unterschied ob jemand nur eine Befreiung hat oder Schwerbehindert dazu ist, da liegt der Unterschied, hab heute extra einen befreundeten Anwalt gefragt und dieser meinte da hat sich der Verein auf sehr dünnem Eis begeben.

Wie ich bereits schrieb sowas geht gar nicht, der Verein kann sich nicht auf die Fahne das und das schreiben aber anders handeln.


Und nochmal: Was hat die Sache mit dem schwerbehinderten Mann, wenn sie denn so abgelaufen ist, wie beschrieben, mit dem zu tun, was der Verein geschrieben hat?

Die UN Behindertenrechtskonvention ist ein wichtiger Schritt zur Inklusion. Da gebe ich dir Recht. Und leider wird vieles davon in Deutschland noch nicht umgesetzt, obwohl die Konvention schon vor etlichen Jahren unterschrieben wurde.
Dass darin aber geregelt wird, dass der Mann keine Maske tragen muss, möchte ich doch sehr bezweifeln. Man kann aus der Sache sicher einen großen Skandal machen und die Geschichte vor Gericht bringen. Wüsste nicht wie dem Mann das hilft, aber dir scheint es ja sehr wichtig zu sein.

•     •     •

Sonntag, 2. Juni 1991, Pokalfinale des NOFV, FC Hansa Rostock - Eisenhüttenstädter FC Stahl 1:0, Tor: Jens Wahl (43.) - Mein erstes Auswärtsspiel
"Fußball ist fast durchgängig emotionalisierter Horror." (Ror Wolf)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Mel14Siegtorson am 23.05.2021 um 22:26 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#3555
23.05.2021 - 22:36 Uhr
Zitat von pan-o-rama
Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht, da die Person dennoch an Corona erkrankt sein und zum Superspreader werden kann. Wenn jemand unbedingt dabei sein möchte und eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen gekoppelt mit einer Schwerbehinderung hat, weshalb informiert er (oder sein Betreuer) sich nicht im Vorfeld beim Verein?

Um vom Whataboutismus zurückzukommen. Schade, dass ein Teil die Aufstiegseuphorie für seine Privatfehde gegen die Polizei nutzt und dabei Sachbeschädigung bei Unbeteiligten betreibt. Einmal Vollpfosten, immer Vollpfosten, mehr fällt mir nicht dazu ein.
Das Aussehen des Volksstadions war schon wild, ich hoffe, dass die feierwütigen Verursacher sich heute am Aufräumen beteiligt und einen Zehner in den Moneypool geschmissen haben.


Da liegst du tatsächlich daneben, der User @DuBistHansa liegt da schon richtig, auch wenn er das nicht gut und völlig unverständlich erklärt.

Landesverordnung MV

"Die Maskenpflicht gilt nicht für (...) Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können"

Oder

Auszug Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

"Die Ausübung des Hausrechts ist allerdings nur innerhalb der vom AGG gesetzten Grenzen zulässig. Die Ausübung darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung, Herkunft, sexuellen Identität oder Religion, wegen ihres Alters oder Geschlechts nach dem AGG benachteiligt werden"

Was Hansa hätte tun können, man hätte ihm ein Visier zu Verfügung stellen können, das hätte er dann aufsetzen müssen! aber prinzipiell sind diese ganzen Gesetze, in Bezug auf Corona, sehr schwammig und das kann einfach nicht jeder wissen - Marien war evtl unwissend, dass das Hausrecht in diesem speziellen Fall nicht greift, aber den Verein deshalb verklagen zu wollen, ist für mich dann auch unnötig und erst recht ist das ganze kein Skandal.


Da bin ich nur in Teilen bei dir.
Die Coronaverordnung regelt die Befreiung von der Maskenpflicht in dem von dir beschriebenen Umfang, allerdings ist das die allgemeingültige Verordnung, die möglicherweise im Speziellen enger gefasst wurde, um die Genehmigung für die Veranstaltung zu erhalten. Viel hätte, wäre, könnte.

Für mich steht allerdings eindeutig fest (nach den hier beschriebenen Beobachtungen), dass der Betroffene nicht aufgrund seiner Schwerbehinderung diskriminiert wurde, sondern eine Durchsetzung der davor bekannten, eindeutig beschriebenen Hygienemaßnahmen veranlasst wurde. Das kann man sogar, wenn man emotionslos an das Thema herantritt, als Gleichbehandlung auslegen.
Die Frage ist ja: Konnte er keine Maske tragen, weil er dann schwere gesundheitliche Folgen in Kauf nehmen muss oder ist er wegen einer Vorerkrankung von der Maskenpflicht befreit, da sie ihn im Alltag einschränkt.
Mein Vater hat durch eine (überstandene) Krebserkrankung ebenfalls eine 100%ige Schwerbehinderung, was man ihm aber nicht anmerkt. Von der Maske ist er offiziell befreit, trägt sie aber (z. T. aufgrund des gesellschaftlichen Drucks) trotzdem und kann am Einkaufen, etc. teilnehmen.

Dem Verein kann man sicherlich fehlendes Fingerspitzengefühl vorwerfen, aber dem Betroffenen auch Naivität unterstellen, da die Pandemielage ja nicht erst seit 2 Tagen herrscht und man sich vorher hätte Informationen einholen können (müssen).
Die Kurve |#3556
23.05.2021 - 22:41 Uhr
Und ich dachte da wäre etwas drastisches passiert. Hahsrecht ausgeübt und Gefahren für alle anderen abgewendet. Wenn es sachliche Gründe gibt, zieht meines Wissens auch das AGG nicht.
Aber halte uns gerne auf dem Laufenden wie das Verfahren ausgeht. Interessant ist diese Konstellation auf jeden Fall - auch wenn ich denke, dass sie nicht so ungewöhnlich ist.
Die Kurve |#3557
23.05.2021 - 22:59 Uhr
Warum wird hier ein Thema eröffnet, wenn sich noch nicht einmal der Betroffene selbst darüber im Klaren ist, ob er (rechtliche) Schritte bzgl. SEINES Vorfalls beschreiten möchte?

Ich frage für einen Freund.

•     •     •

. . . F. C. Hansa Rostock . . .
Die Kurve |#3558
23.05.2021 - 23:54 Uhr
Die Aussagen für den Zutritt zur Veranstaltung waren eindeutig verständlich, allgemeingültig und jedem geneigten Zuschauer zugänglich. Für mich hört sich das Ganze nicht an, als hätte der möglicherweise Betroffene irgendeine positive Verbindung zum FCH.

Im Übrigen darf man sich in der Situation auch im Stadion eher an den Behinderten- , ersatzweise an den Fanbeauftragten wenden. Den VV zu bemühen, war an diesem besonderen Tag voller Herausforderungen vielleicht etwas to much für das Problem einer einzelnen Person.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hollermann am 24.05.2021 um 00:01 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#3559
24.05.2021 - 00:20 Uhr
Zitat von Groegeltier

Zitat von pan-o-rama

Zitat von Groegeltier

Nein, das wird den Verein nichts kosten, aus zwei Gründen:
a) Wo kein Kläger, da kein Richter.
b) Diese Massenveranstaltung im OS fand unter klaren Hygienevorgaben statt. Als Veranstalter hat der Verein die Pflicht für alle im Stadion befindlichen Personen für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen. Die Maskenbefreiung (egal ob bei einem Gesunden oder Schwerbehinderten) läuft entgegen dieser Pflicht, da die Person dennoch an Corona erkrankt sein und zum Superspreader werden kann. Wenn jemand unbedingt dabei sein möchte und eine Befreiung aus gesundheitlichen Gründen gekoppelt mit einer Schwerbehinderung hat, weshalb informiert er (oder sein Betreuer) sich nicht im Vorfeld beim Verein?

Um vom Whataboutismus zurückzukommen. Schade, dass ein Teil die Aufstiegseuphorie für seine Privatfehde gegen die Polizei nutzt und dabei Sachbeschädigung bei Unbeteiligten betreibt. Einmal Vollpfosten, immer Vollpfosten, mehr fällt mir nicht dazu ein.
Das Aussehen des Volksstadions war schon wild, ich hoffe, dass die feierwütigen Verursacher sich heute am Aufräumen beteiligt und einen Zehner in den Moneypool geschmissen haben.


Da liegst du tatsächlich daneben, der User @DuBistHansa liegt da schon richtig, auch wenn er das nicht gut und völlig unverständlich erklärt.

Landesverordnung MV

"Die Maskenpflicht gilt nicht für (...) Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können"

Oder

Auszug Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

"Die Ausübung des Hausrechts ist allerdings nur innerhalb der vom AGG gesetzten Grenzen zulässig. Die Ausübung darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung, Herkunft, sexuellen Identität oder Religion, wegen ihres Alters oder Geschlechts nach dem AGG benachteiligt werden"

Was Hansa hätte tun können, man hätte ihm ein Visier zu Verfügung stellen können, das hätte er dann aufsetzen müssen! aber prinzipiell sind diese ganzen Gesetze, in Bezug auf Corona, sehr schwammig und das kann einfach nicht jeder wissen - Marien war evtl unwissend, dass das Hausrecht in diesem speziellen Fall nicht greift, aber den Verein deshalb verklagen zu wollen, ist für mich dann auch unnötig und erst recht ist das ganze kein Skandal.


Da bin ich nur in Teilen bei dir.
Die Coronaverordnung regelt die Befreiung von der Maskenpflicht in dem von dir beschriebenen Umfang, allerdings ist das die allgemeingültige Verordnung, die möglicherweise im Speziellen enger gefasst wurde, um die Genehmigung für die Veranstaltung zu erhalten. Viel hätte, wäre, könnte.

Für mich steht allerdings eindeutig fest (nach den hier beschriebenen Beobachtungen), dass der Betroffene nicht aufgrund seiner Schwerbehinderung diskriminiert wurde, sondern eine Durchsetzung der davor bekannten, eindeutig beschriebenen Hygienemaßnahmen veranlasst wurde. Das kann man sogar, wenn man emotionslos an das Thema herantritt, als Gleichbehandlung auslegen.
Die Frage ist ja: Konnte er keine Maske tragen, weil er dann schwere gesundheitliche Folgen in Kauf nehmen muss oder ist er wegen einer Vorerkrankung von der Maskenpflicht befreit, da sie ihn im Alltag einschränkt.
Mein Vater hat durch eine (überstandene) Krebserkrankung ebenfalls eine 100%ige Schwerbehinderung, was man ihm aber nicht anmerkt. Von der Maske ist er offiziell befreit, trägt sie aber (z. T. aufgrund des gesellschaftlichen Drucks) trotzdem und kann am Einkaufen, etc. teilnehmen.

Dem Verein kann man sicherlich fehlendes Fingerspitzengefühl vorwerfen, aber dem Betroffenen auch Naivität unterstellen, da die Pandemielage ja nicht erst seit 2 Tagen herrscht und man sich vorher hätte Informationen einholen können (müssen).


Zum ersten Absatz kann man sagen, dass das durchaus eine etwaige Option ist. Dennoch bin ich mir persönlich nicht sicher, ob die allgemeine Landesverordnung dahingehend, für diese spezielle Veranstaltung, abgeändert wurde oder spezielle Voraussetzungen geschaffen wurden - das kann wohl keiner von uns genau beantworten und dementsprechend müssen wir von der allgemeinen Landesverordnung ausgehen und demnach ist er, laut dem hier geschilderten Ablauf, schlicht im Recht.
Wenn er Schwerbehindert ist und einen Attest für die Maskenbefreiung besitzt (genau wie dein Vater), dann stellt sich überhaupt nicht die Frage, aufgrund welcher Tatsache er diese Befreiung besitzt - er hat sie und es steht in der Verordnung und im AGG ganz eindeutig, dass er als Schwerbehinderter davon befreit ist, sobald er dieses Attest besitzt und da ist auch kein Interpretationsspielraum. Dein Vater geht damit natürlich äußerst löblich um, dennoch muss er es in keinem Fall - auch er hätte im OS und ohne Maske sitzen dürfen und darf auch ohne Maske einkaufen.
Um das deutlicher darzulegen... Man muss in diesem Fall davon ausgehen, dass die Maske ihn daran hindert, das Spiel so verfolgen zu können, wie bsplw ein gesunder Zuschauer mit oder trotz Maske und wenn er dann "gezwungen" wird, die Maske zu tragen, dann verstößt das eben gegen das AGG - da ist die Gesetzeslage recht eindeutig.

Trotz allem ist das kein kolportierter Skandal und sicherlich keine bewusste Diskriminierung seitens Mariens (Nichtbehinderte, mit Befreiung, unterliegen nämlich trotzdem dem Hausrecht). Das ganze ist dann eben dumm gelaufen - eine Beschwerde des Betroffenen und eine Entschuldigung, in Form einer Freikarte bsplw, sollte das Problem lösen - da muss man jetzt keine Klage einreichen.

Edit:
Wenn man wiederum sieht, dass auf der Süd (wo ich zB war) so gut wie keiner eine Maske trägt, dann ist das auch von Marien halt nicht so clever gewesen da auf das Hausrecht zu beharren wenn er schon eine offizielle Befreiung dabei hatte.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von pan-o-rama am 24.05.2021 um 00:38 Uhr bearbeitet
Die Kurve |#3560
24.05.2021 - 00:40 Uhr
Zitat von DuBistHansa
Ich denke der Verein" Das ist der letzte Scheiß! Es ist beschämend, dass ein solcher Tag für die Geschichtsbücher diesen Makel mit sich trägt. Von diesen Aktionen distanziert sich der Verein klar und deutlich. Unser F.C. Hansa hat sich mit dem Besitzer des Verkaufsstandes bereits in Verbindung gesetzt und sich persönlich bei ihm für das Fehlverhalten derjenigen entschuldigt.“"

Sollte sich nun ganz ruhig verhalten, der Verein hat selbst Schwerbehinderte Menschen im Stadion drangsaliert und gegen die Bedindertenkonfertation verstossen.
Und ja das gehört an die Öffentlichkteit wenn der Verein so unschluldig macht, das haben viele viele mitbekommen da der Schwerbehinderte Mann Zeugen wollte.Hr.Marien wurde dazu gerufen.
Ich stelle gerne Kontakt her.

Sorry der Verein kann nun nicht so tun, da steckt ein Skandal hinter und die Klage wird im laufe der Woche eingereicht.


wenn das "viele viele" mitbekommen haben dann sollten sich die Betroffenen dazu äußern. Aber nur weil du hier so ne Story erzählst, rechtfertigt das in keinster Weise das hier eigentlich diskutierte Verhalten einiger Voll ***** en herunterzuspielen.
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