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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
SGD vs. §9a |#311
17.10.2013 - 23:12 Uhr
Mindestens genauso eigenartig ist es, gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass man die Chancen gut einschätzt, weil es doch nicht sein kann, dass einem attestiert wird nichts falsch gemacht zu haben und man trotzdem bestraft wird. Klar ist es ungerecht, aber nochmal: Mit einer Klage, bzw. eigentlich ist es ein Antrag auf Aufhebung, haben wir, selbst wenn diesem statt gegeben wird noch nichts erreicht. Selbst dann geht es zurück zum DFB und ob die diesmal anders entscheiden wurden bezweifel ich. Der 9a wird lediglich für die Zukunft angreifbarer. Die Frage ist dann nur, haben wir denn noch etwas davon? Denn wenn es unsern Verein nicht mehr gibt, weil wir so drastisch abgeurteilt werden für die ausstehenden Vergehen, dass wir den Laden dicht machen können, dann haben wir davon, dass der 9a wackelt (noch nicht abgeschafft ist, denn darum geht es vorliegend nicht), nämlich mal rein gar nichts. Maximal andere Randaleclubs sagen dann herzlich danke für die Zukunft, aber wir sind den Märtyrertod gestorben. Supergeil! *Ironie off*
SGD vs. §9a |#312
17.10.2013 - 23:16 Uhr
Zitat von Zugroaster:
Machen wir es doch ganz einfach.

Was können wir gewinnen durch einen Sieg vorm Gericht ?

Was wird passieren, wenn wir verlieren ?

Meine Meinung: Wir sind so oder so im ***** .

Bei Nicht Klage erkaufen wir uns einen unsicheren Frieden, der DFB weiss nun das er eh immer gewinnt und sich keiner traut, selbst wen man sich im Recht befindet. Dem DFB ist Dynamo Dresden doch vollkommen egal, wir sind nur ein ungebetener Gast. Wir sind kein Fall Bosman, so einen Durchbruch wird es auch nach einem Erfolg unserer Klage nicht geben.

Auf der anderen Seite können wir eigentlich gar nicht gewinnen, da die Beweislastumkehr nicht klar gemacht werden kann, eben das unser Verein nicht alles Menschenmögliche getan hat, um die Situation nicht eskalieren zu lassen.


Was hätte der Verein machen können, um die Situation nicht eskalieren zu lassen?
NICHTS!
Wir waren nicht Ausrichter des Events (Spiels), wir wurden nicht oder kaum in die Planungen einbezogen und wir haben reichlich vor möglichen Problemen gewarnt.
Und wen hat's interessiert?
genau, NIEMANDEN!
SGD vs. §9a |#313
17.10.2013 - 23:30 Uhr
Hm, ich weiss net, dieses Angebot des DFB, auf das der Herr Mueller gern eingehen wuerde, scheint mir nur vom DFB gemacht worden sein, weil man dort eventl. schon sieht, dass bei einem Erfolg der SGD-Klage, der ganzen DFB-Gerichtsbarkeit die Grundlage entzogen werden koennte?

Wenn dem so waere, dann ist es net so grosszuegig, wie angenommen, oder?

Ist der DFB so auf einen Vergleich erpicht, weil er "seine Felle schon davonschwimmen" sieht?

Setzt er deshalb eine deadline ...?

Imho ist die Entscheidung des AR richtig.

Jeder von uns weiss, dass die "Verschuldensunabhängige Haftung" doch eigentlich nicht haltbar sein kann!
Imho, auch beim DFB, so bloed sind die doch dort auch net, die wissen doch genau wie weit sie gehen koennen.

Das Angebot des DFB zeigt mir, sie sind eigentlich am Ende!
SGD vs. §9a |#314
17.10.2013 - 23:38 Uhr
Zitat von softrockwarrior:
Mindestens genauso eigenartig ist es, gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass man die Chancen gut einschätzt, weil es doch nicht sein kann, dass einem attestiert wird nichts falsch gemacht zu haben und man trotzdem bestraft wird. Klar ist es ungerecht, aber nochmal: Mit einer Klage, bzw. eigentlich ist es ein Antrag auf Aufhebung, haben wir, selbst wenn diesem statt gegeben wird noch nichts erreicht. Selbst dann geht es zurück zum DFB und ob die diesmal anders entscheiden wurden bezweifel ich. Der 9a wird lediglich für die Zukunft angreifbarer. Die Frage ist dann nur, haben wir denn noch etwas davon? Denn wenn es unsern Verein nicht mehr gibt, weil wir so drastisch abgeurteilt werden für die ausstehenden Vergehen, dass wir den Laden dicht machen können, dann haben wir davon, dass der 9a wackelt (noch nicht abgeschafft ist, denn darum geht es vorliegend nicht), nämlich mal rein gar nichts. Maximal andere Randaleclubs sagen dann herzlich danke für die Zukunft, aber wir sind den Märtyrertod gestorben. Supergeil! *Ironie off*


Die Sache muss einfach durchgezogen werden und dann ist Ruhe.
Der DFB hat wichtigere Sachen zu tun, als sich ewig Strafen für Dynamo auszudenken. (z.B. dafür sorgen das die reichen Clubs noch reicher werden)
Das übermäßige aufgeblasene Pyro/Gewalt Thema ist doch schon wieder am abklingen, die Medien finden schon andere Sachen.
Dortmund brennt in Neapel das halbe Stadion ab und keinen juckt's, weil Klopp den 4. Offiziellen bisl blöde anguckt.
Spätestens wenn Jogi's weichgespülte Nivea - Hustentruppe wie die geprügelten Hunde aus Brasilien zurück gekrochen kommt, gibts wieder genug zu berichten.
SGD vs. §9a |#315
17.10.2013 - 23:54 Uhr
Zitat von levisaak:
Hm, ich weiss net, dieses Angebot des DFB, auf das der Herr Mueller gern eingehen wuerde, scheint mir nur vom DFB gemacht worden sein, weil man dort eventl. schon sieht, dass bei einem Erfolg der SGD-Klage, der ganzen DFB-Gerichtsbarkeit die Grundlage entzogen werden koennte?

Wenn dem so waere, dann ist es net so grosszuegig, wie angenommen, oder?

Ist der DFB so auf einen Vergleich erpicht, weil er "seine Felle schon davonschwimmen" sieht?

Setzt er deshalb eine deadline ...?

Imho ist die Entscheidung des AR richtig.

Jeder von uns weiss, dass die "Verschuldensunabhängige Haftung" doch eigentlich nicht haltbar sein kann!
Imho, auch beim DFB, so bloed sind die doch dort auch net, die wissen doch genau wie weit sie gehen koennen.

Das Angebot des DFB zeigt mir, sie sind eigentlich am Ende!


Glaub mir, dem DFB ist es nicht so bang, wie es vielleicht den Anschein hat. Denn wie Herr Müller schon darlegte: Sollten wir klagen, wird im DFB Bundestag voraussichtlich (denn offiziell unter stützt uns kein anderer Verein) alles außer unserer Delegation für den unangetasteten Erhalt des Paragrafen aussprechen. Gibt das OLG Frankfurt unserem Antrag statt, wird der Schiedsspruch zum Ausschluss vom Pokal neu verhandelt. Der 9a wird dadurch nicht gekippt! Der ließe sich nur im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Verbandsautonomie in Bezug auf diese spezielle Regel vor der BVerfG kippen und das ist mal ein ganz anderes heißes Eisen und hat mit der jetzigen Geschichte nur bedingt zu tun, beträfe es doch dann jeden Verein, jeder Sparte in Deutschland. Das weiß der DFB und er sitzt in dieser Sache deutlich am längeren Hebel. Und allem voran verbauen wir uns eine einmalige Chance. Denn eigentlich soll der 9a in all seiner Ungerechtigkeit am 25.10. im Bundestag des DFB neu interpretiert werden. Sollten wir jetzt gegen den Ausschluss vorgehen, passiert dies aller Voraussicht nach nicht und wir berauben uns der Früchte unserer bisherigen Arbeit, denn dass diese Sachen so überhaupt auf der Tagesordnung stehen und der 9a neu interpretiert werden soll, ist nicht zuletzt unserer Hartnäckigkeit in der Sache zu verdanken. Ich glaube das zu riskieren, ist es einfach nicht wert.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von softrockwarrior am 18.10.2013 um 00:01 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#316
18.10.2013 - 00:07 Uhr
Zitat von softrockwarrior:
Zitat von levisaak:
Hm, ich weiss net, dieses Angebot des DFB, auf das der Herr Mueller gern eingehen wuerde, scheint mir nur vom DFB gemacht worden sein, weil man dort eventl. schon sieht, dass bei einem Erfolg der SGD-Klage, der ganzen DFB-Gerichtsbarkeit die Grundlage entzogen werden koennte?

Wenn dem so waere, dann ist es net so grosszuegig, wie angenommen, oder?

Ist der DFB so auf einen Vergleich erpicht, weil er "seine Felle schon davonschwimmen" sieht?

Setzt er deshalb eine deadline ...?

Imho ist die Entscheidung des AR richtig.

Jeder von uns weiss, dass die "Verschuldensunabhängige Haftung" doch eigentlich nicht haltbar sein kann!
Imho, auch beim DFB, so bloed sind die doch dort auch net, die wissen doch genau wie weit sie gehen koennen.

Das Angebot des DFB zeigt mir, sie sind eigentlich am Ende!


Glaub mir, dem DFB ist es nicht so bang, wie es vielleicht den Anschein hat. Denn wie Herr Müller schon darlegte: Sollten wir klagen, wird im DFB Bundestag der 9a voraussichtlich (denn offiziell unter stützt uns kein anderer Verein) alles außer unserer Delegation für den unangetasteten Erhalt des Paragrafen aussprechen. Gibt das OLG Frankfurt unserem Antrag statt, wird der Schiedsspruch zum Ausschluss vom Pokal neu verhandelt. Der 9a wird dadurch nicht gekippt! Der ließe sich nur im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Verbandsautonomie in Bezug auf diese spezielle Regel vor der BVerfG kippen und das ist mal ein ganz anderes heißes Eisen und hat mit der jetzigen Geschichte nur bedingt zu tun, beträfe es doch dann jeden Verein, jeder Sparte in Deutschland. Das weiß der DFB und er sitzt in dieser Sache deutlich am längeren Hebel. Und allem voran verbauen wir uns eine einmalige Chance. Denn eigentlich soll der 9a in all seiner Ungerechtigkeit am 25.10. im Bundestag des DFB neu interpretiert werden. Sollten wir jetzt gegen den Ausschluss vorgehen, passiert dies aller Voraussicht nach nicht und wir berauben uns der Früchte unserer bisherigen Arbeit, denn dass diese Sachen so überhaupt auf der Tagesordnung stehen und der 9a neu interpretiert werden soll, ist nicht zuletzt unserer Hartnäckigkeit in der Sache zu verdanken. Ich glaube das zu riskieren, ist es einfach nicht wert.


Ich sagte ja schon ich weiss net, aber ich mache kein Angebot, wenn ich es net noetig hab!

Um's mal mit Skat zu sagen, der DFB hat bestimmt kein "grand ouvert" in der Vorhand ...

... und "Spitze" spielt kaum einer ... :D
Dieser Beitrag wurde zuletzt von levisaak am 18.10.2013 um 00:07 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#317
18.10.2013 - 00:49 Uhr
Zitat von levisaak:
Hm, ich weiss net, dieses Angebot des DFB, auf das der Herr Mueller gern eingehen wuerde, scheint mir nur vom DFB gemacht worden sein, weil man dort eventl. schon sieht, dass bei einem Erfolg der SGD-Klage, der ganzen DFB-Gerichtsbarkeit die Grundlage entzogen werden koennte?


Es geht hier noch nichteinmal um den ERFOLG einer Klage! Das wäre dann der 2. Schritt (später mehr), es geht jetzt erstmal darum was passiert wenn überhaupt geklagt wird!

Dann würde der DFB die 13 offenen Verfahren in seiner gewohnten Weise aburteilen, eine 6-stellige Summe an Strafzahlungen, evtl. Teilausschluss, Geisterspiel oder bis hin zum Punktabzug wäre denkbar!

Damit ist Dynamo zumindest schonmal "klinisch tot", und zu dem Zeitunkt steht noch nichteinmal fest ob das Gericht Dynamo Recht gib oder nicht! Falls ja, dann geht das ganze Ding ja erstmal ans DFB-Sportgericht zurück, ob die dann anders entscheiden als vor einem halben Jahr - naja, nicht wirklich! Evtl. sagen die ja dann: "Ok! Ausschluss war doch ein bisschen übertrieben! Da wir aber mitten im Pokal stehen und ihr ja nachträglich (zu Unrecht) nicht teilnehmen konntet bekommt ihr die 100.000€ Antrittsprämie für die 1. Runde zugespochen!"

Ein schöner Deal: Evtl. 200.000€ Strafe für die ausstehenden Verfahren, 1 Geisterspiel + 2x ohne Auswärtsfans + 5 Punkte Abzug! Dafür aber 100.000€ Entschädigung! (allerdings nur wenn die Klage erfolgreich ist!!!)

Wenn die Klage abgewiesen wird, dann halt sie selbe Rechnung bloß ohne die 100.000 €!

Und das Angebot den DFB "eintauschen" gegen diese Alternative??! Wie verbohrt müsste man sein?


An der "DFB-Gerichtsbarkeit" würde das im übrigen überhaupt nichts ändern! Das würde erst passieren wenn Dynamo die Klage verliert und eine Instanz höher gehen würde (laut Heyer die "allerletze Instanz") - dem Bundesverfassungsgericht! Nämlich erst dort würde (natürlich nur im Falle eines Sieges) erst der §9a gekippt!

Doch das dürfte sich solange hinziehen das es den Verein DYNAMO noch nichtmal berühren würde in den Tiefen der Oberliga!

Doch im DFB sitzen ja auch nicht nur senile alte Herren!
Natürlich merken die das die Bestrafungsweise nicht ganz zeitgemäß ist. Deshalb steht ja die Auslegeung (nur die Auslegung, nicht der Paragraph selbt) des §9a auf der Tagesordung zum Bundestag. Und selbstverständlich würde die Neuauslegung erst ab der Saison 2014/15 greifen damit nicht andere dem Dynamo-Beispiel folgen könnten (egal wie es ausgeht)!



Zitat von levisaak:
Wenn dem so waere, dann ist es net so grosszuegig, wie angenommen, oder?

Ist der DFB so auf einen Vergleich erpicht, weil er "seine Felle schon davonschwimmen" sieht?

Setzt er deshalb eine deadline ...?

Imho ist die Entscheidung des AR richtig.



Mag sein das der DFB "Angst" vor den Konsequenzen hat, aber ganz sicher nicht vor Dynamo!
Denn bis die Konsequenzen beim DFB angekommen sind (gerichtliche Auseinandersetzungen dauern seine Zeit), ist Dynamo längst weg von der Bildfläche des Profi-Fußballs!

Und eine "Entscheidung des AR" gibt es nicht! Denn die Satzung sieht wohl garnicht vor das der AR oder die Mitglieder selbst oder die GF eine Entscheidungsgewalt zu einer Klage haben. Doch "Haftbar" ist eigentlich nur die GF! Und schon hat man seinen "Schwarzen Peter" gefunden!

Es geht hier nicht um "Recht" oder "Unrecht"! Es geht hier um Machtpositionen und eigene Befindlichkeiten! Und das ist mehr als traurig!

Eigentlich sollte es doch heißen: "ES GEHT UM UNSERE SGD!!!"


Zitat von levisaak:
Jeder von uns weiss, dass die "Verschuldensunabhängige Haftung" doch eigentlich nicht haltbar sein kann!
Imho, auch beim DFB, so bloed sind die doch dort auch net, die wissen doch genau wie weit sie gehen koennen.


Wieso nicht haltbar?
Sicher ist eine "Sippenhaft" bzw. die "Verschuldensunabhängige Haftung" nicht unbedingt die rgnellste Vorstellung! Doch es hat sich bewährt!

Irgendjemand muss ja bestraft werden! Und die "Vereine" zu bestrafen ist halt wesentlich einfacher als die "Täter". Diesbezüglih unterschreiben ja die Vereine ja auch diesen §9a wenn sie am Wettbewerb teilnehmen wollen.

Oder man will "ersthaft" die Täter betrafen! Dann gehts halt nur über die Nacktscanner, personalsierte Tickets, Videoüberwachung, Stehplatzverbot etc.


Bin mir ziemlch sicher das diejenigen die jetzt am lautesten schreien: "KLAGE JETZT!!!!" auch diejenigen sind die zuerst Brüllen wenn der §9a irgendwann mal gekippt wird! Und das dank ihrer Beiteilgung zur Dynamo-Klage!


Es geht nicht um: "GEGEN DEN DFB!!!", es geht UM DYNAMO!!!!!



Zitat von levisaak:
Das Angebot des DFB zeigt mir, sie sind eigentlich am Ende!


Dynamo wird eher am Ende sein als der DFB, ganz egal wie das Ding denn mal nach Jahren ausgehen könnte!

Deswegen "Angebot annehmen" und "Neustart in eine bessere Zukunft!"

•     •     •

Frauenfußball ist wie Pferderennen - nur auf Eseln!

Dieser Beitrag wurde zuletzt von MichaDD am 18.10.2013 um 01:06 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#318
18.10.2013 - 01:06 Uhr
@levisaak
Natürlich hat der DFB besseres zu tun als sich mit der "Fliege" Dynamo rumzuärgern.
Deshalb wird er das Thema ein für alle mal beenden! Wenn Dynamo weiter "nervt"

Und dann kannst jammern und schrein aber solche Leute wie du waren es dann die Dynamo zerstörten...

Und alles nur weil man unbedingt rechthaberisch gewesen war....
Alles traurig...

Oder ganz krass ausgedrückt:
Mit Einreichung der Klage durch Dynamo wird RB Leipzig gefördert...weil dann wieder ein Konkurent aus der Region weg ist....wenn ihr das wollt....
SGD vs. §9a |#319
18.10.2013 - 07:14 Uhr
Das Schlimme an dem ganzen Mist ist, dass so, wies der AR jetz gemacht hat, die Entscheidung der MV bindent ist.
Die Problematik ist folgende:
So wie ich das sehe, ist in unserer Satzung nicht definiert, wer über einen Klageweg zu entscheiden hat. Insofern greifen schlicht und ergreifend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Verein (§§21 ff.).
Dort ist vorgesehen, dass in diesem Fall die Mitgliederversammlung den Beschluss fasst und dieser dann vom Vorstand, also dem AR, als gesetzlicher Vertreter durchgesetzt wird.
Das behämmerte dran ist, dass man durch kluge Auslegung das Ganze durchaus so hätte drehen können, dass die GF verantwortlich ist.
Aber das hätte eben im Einvernehmen mit dem Vorstand sein müssen.

•     •     •

"Erscheinen und nicht weinen!" - Der Pate
SGD vs. §9a |#320
18.10.2013 - 07:25 Uhr
Das weiterführen der Klage wäre der Anfang vom Ende. Man muss sich doch im klaren sein das wir im 21. Jahrhundert leben. Und was für eine Welt ist das? Eine wo Tradition, Gerechtigkeit,etc. für den Ausgang eines Verfahrens wichtig sind. Wir leben im Kapitalismus und bei Dynamo sollte man mal anfangen auch so zu handeln. Wenn ein Verein einer breiten Fanfront die Möglichkeit gibt solche existenziellen Entscheidungen mit zu entscheiden, indem man seine lobby festigen möchte dann können wir direkt in die Oberliga gehen, denn das ist geschäftlicher suizid. Es muss das getan werden es für den Verein am besten ist und das bedingt nun auch mal unpopuläre entscheiden gegen die breite masse zu treffen. Was ist das für eine blauäugige Denkweise das der DFB dieses Angebot macht weil er mit dem rücken zur wand steht?! Das Angebot wird gemacht weil der DFB am längeren Hebel sitz und Imagepflege betreiben möchte. Wer möchte schon verklagt werden? Niemand! Und wer wird sich wehren falls es doch zu einer Klage kommt? Jeder! Beiße nicht die Hand die dich füttert. Der Verein braucht keine Leute mehr die von gestern leben und davon gibt es in allen Ebenen, vom Aufsichtsrat bis zum Fan, noch zu viele.

Nehmt dieses Angebot an!!! Es ist ein freundliches Geschenk! Arbeitet mit dem dfb im Konsens zusammen und keiner sollte mit dem Finger auf andere zeigen. Die Führung hat zu oft geschlafen. sh. Hannover!! Nach dem Eklat in Dortmund muss ich mir Gedanken über eine sichere Themaicketausgabe machen, um hier mal einen der vielen Fehler zu nennen!

Mit blutet das Herz wenn ich sehe und höre wie so viele weltverbesserer den Verein in den Ruin treiben nur weil man keine regeln im gesellschaftlichen Leben einhalten kann und könnte.

Tradition verpflichtet, das beste für den Verein zu tun und nicht seinen eigenen dickschädel um jeden Preis durchzusetzen.

•     •     •

Glück ist wie Furzen, erzwingt man es kommst meistens Scheiße raus.
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