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SGD vs. §9a

14.03.2013 - 09:31 Uhr
SGD vs. §9a |#331
18.10.2013 - 12:25 Uhr
Geschäftsführung gegen Aufsichtsrat: Streit um Zivilklage schwelt bei Dynamo Dresden weiter

Bei Dynamo Dresden sind die Führungsgremien wieder einmal uneins. Dieses Mal geht es um die mögliche Zivilklage gegen den DFB.

Jochen Leimert
Dresden. Bei Dynamo Dresden sind die Führungsgremien wieder einmal uneins. Es geht diesmal nicht um Personalfragen wie die Bestellung eines neuen Trainers, sondern um die Entscheidung, ob der Verein seinen schon jahrelang währenden Kampf gegen den Paragrafen 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit letzter Konsequenz fortführen soll. Noch bis zum 31. Oktober haben die Schwarz-Gelben Zeit, vor einem Zivilgericht gegen das Urteil des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen vorzugehen, das den Pokalausschluss der Dresdner für die laufende Saison bestätigt hatte. Noch immer ist aber unklar, ob Dynamo die teure und riskante Kraftprobe mit dem mächtigen Verband durchzieht.

Während Geschäftsführer Christian Müller offenbar wegen eher gering eingeschätzter Erfolgsaussichten auf eine weitere Klage verzichten und die vom DFB angebotene Löschung des Vorstrafenregisters annehmen möchte, treten die Aufsichtsräte mehrheitlich auf die Bremse. Sieben von neun Räten – zwei enthielten sich – wollen, dass die Dynamo-Mitglieder am 16. November auf ihrer Mitgliederversammlung darüber endgültig entscheiden. Die Aufsichtsräte folgten damit einem entsprechendem Vorschlag des Präsidiums. Dessen Vorsitzender Andreas Ritter ist der Ansicht: „Wir waren immer der Meinung, dass wir bei einer solch schwerwiegenden Frage unsere Mitglieder mitnehmen sollten. Wir haben sie bisher mitgenommen, daher sollten wir es auch diesmal tun.“

Sollte der Verein keine weitere Fristverlängerung bekommen und so bis zum 31. Oktober vorsorglich klagen müssen, könnte die zwei Wochen später stattfindende Zusammenkunft in der Margon-Arena noch darüber befinden, die Zivilklage rasch zurückzuziehen.

Das Ständige Schiedsgericht hatte im Mai in letzter Instanz der Sportgerichtsbarkeit den vom DFB-Sportgericht erstmals im Dezember 2012 ausgesprochenen und im März vom DFB-Bundesgericht bestätigten Pokalausschluss als „angemessen“ und „rechtmäßig“ gewertet. Der Vorsitzende Prof. Dr. Udo Steiner berief sich in seiner Urteilsbegründung wie die Instanzen zuvor auf Paragraf 9a. Der besagt: „Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich.“

Die Gerichte hatten Dynamo wiederholt bestätigt, selbst keine direkte Schuld an den Ausschreitungen beim Pokalspiel am 31. Oktober 2012 in Hannover zu tragen, aber zugleich bekräftigt, der Verein sei eben auch für seine Fans haftbar zu machen. Der Ausschluss der Dresdner vom DFB-Pokal 2013/14 sei eine präventive Maßnahme, „bei der die Vorbeugung von Störungen des Spielbetriebes ganz im Vordergrund steht“, befand auch das Schiedsgericht.

Dynamo reagierte enttäuscht auf den Richterspruch und diskutiert seither, ob es auf zivilrechtlichem Wege anstreben soll, die Sportgerichtsbarkeit in ihren Grundfesten zu erschüttern, indem es den strittigen Paragrafen 9a kippt. Der DFB würde ein solches Verfahren aber gern umgehen. Da man sich in der Frankfurter Zentrale offensichtlich nicht hundertprozentig sicher ist, wie das ausgehen könnte, bot Rainer Koch, der Chef des DFB-Sportgerichtes, Dynamo als Gegenleistung für einen Klageverzicht eine milde Bestrafung für die 13 noch gegen den Verein laufenden Verfahren und die Löschung des Vorstrafenregisters an.

Ein verlockendes Angebot für Müller, der es in Abstimmung mit Dynamo-Anwalt Dr. Jörg Heyer wohl gern annehmen und einen Schlussstrich unter die Dauerfehde mit dem DFB ziehen würde. „Im Interesse des Vereins scheint mir dieser Weg langfristig sicherer zu sein“, erklärte der Dynamo-Geschäftsführer vergangene Woche bei einer Informationsveranstaltung vor Mitgliedern und Fans im Glücksgas-Stadion.

Doch ein nicht geringer Teil der Anhängerschaft befürwortet ein erneutes Kräftemessen mit dem verhassten Verband, der wiederholt Tausende von friedlichen Fans für das Zündeln und Prügeln einiger hundert Chaoten in Sippenhaft nahm, indem er neben dem Pokalausschluss hohe Geldstrafen und Geisterspiele verhängte. Mit einer Choreografie im K-Block bezog der harte Kern der Fanszene beim 2:2 gegen den SC Paderborn eindeutig Stellung gegen den Verband. Spruchbänder und Rufe mit nicht druckreifen Parolen gegen die Frankfurter Funktionäre gehören zum Alltag bei Spielen des Tabellenvorletzten. Auch in den Internetforen gibt es viele Gegner eines „Kuschelkurses“ mit dem DFB, der Kochs Angebot auch noch nicht schriftlich fixiert haben soll.

Müller und Aufsichtsratschef Thomas Bohn berieten sich gestern erneut über das weitere Vorgehen. Per Pressemitteilung erklärte Müller lediglich: „Das Ringen um eine von breitem Konsens getragene Lösung setzen wir im Bewusstsein der unterschiedlichen Positionen und der offen und leidenschaftlich geführten Debatte gemeinsam fort.“ Ein paar Tage kann man auch noch mit dem DFB pokern, um dessen Strafe für die 13 Verfahren weiter zu drücken.
Von dnn-online.de
SGD vs. §9a |#332
18.10.2013 - 12:50 Uhr
Danke an alle Aufsichtsräte und das Präsidium. Klagt unseren weiter kaputt. Den Dynamo skalp könnt ihr euch über den Kamin hängen. Ihr macht unseren Verein lächerlich. Und für was? Nur um Recht zu haben?? Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat.

Zuweilen ist’s ein Unglück, recht zu haben. - Der griechische Dichter Sophokles

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Glück ist wie Furzen, erzwingt man es kommst meistens Scheiße raus.
SGD vs. §9a |#333
18.10.2013 - 13:17 Uhr
Man sollte erstmal abwarten was passiert. Wenn die Mitglieder wirklich darüber Entscheidungskraft haben, dann kann man schon mal für eine Klage planen.

Wie die dann ausgeht werden wir dann wohl erst nächstes Jahr sehen, denn bei einem ordentlichen Gericht dauert seine Zeit bis da was entschieden ist.
SGD vs. §9a |#334
18.10.2013 - 17:08 Uhr
Im Krankenzimmer des Patienten stehen zwei Ärzte und eine Ärztin. Dr. Shakespeare tritt ans Bett und meint mit prüfendem Blick, dass es wohl offensichtlich sei, dass das „was Macht hat, mich zu verletzen, nicht halb so stark ist wie mein Gefühl, verletzt werden zu können.“ Der Patient sei doch halbwegs gesund für sein Alter und seine Herkunft. Die üblichen Gebrechen, nun gut. Die inzwischen neben Dr. Shakespeare ebenfalls ans Krankenlager getretene Dr. Aja Goethe (Goethes Mutter) meint ergänzend, dass sich dies im Bewusstsein anderer Erkrankter gruppendynamisch noch zu verstärken scheine. Der fixierte Patient schreit: „Helft uns, so helft uns doch! Sonst sind wir alle verloren.“ Sehen sie, wie ich gesagt habe: „Die Furcht steckt an wie der Schnupfen und macht aus dem Singularis allemal den Pluralis.“ Ein dritter Arzt (ein namentlich nicht überlieferter Assistenzarzt aus dem fernen chinesischen Osten) tritt aus dem Hintergrund hinzu und murmelt in seinen kunstvoll gezwirbelten Bart: „Angst klopfte an. Vertrauen öffnete. Keiner war draußen.“

So ein Mist! Die ganze Aufregung umsonst?

Die große Mehrheit der Diskussionsbeiträge (und zuweilen auch Presseberichte) der letzten Tage und Wochen zur Klage/Nichtklage gegen den DFB bzw. gegen dessen § 9a RuVO (ob nun gegen dessen Existenz oder nur gegen dessen unveränderte Anwendung) scheinen mir zuvorderst ein bemerkenswerter Beleg für einen exquisiten Exkurs in die Psyche der Panik zu sein, ja in fortschreitendem Maße sogar in die Psyche der Angst. Ich denke, das ist zunächst normal. Viele reagieren bei einer tatsächlichen oder angenommenen Bedrohung zunächst einmal so, ich sicher auch. Inzwischen dünkt mich jedoch, dass – abgesehen von einigen wohltuenden Ausnahmen – die Schockwelle des wilden Kreischens und federstiebenden Durcheinanderflatulenzierens leider wohl nicht so schnell abflauen möchte, wie es hilfreich und ebenso normal wäre. Von daher schreibe ich vielleicht gegen Windmühlen. Sei es wie es sei, ich mache trotzdem mal den Versuch zu sortieren, was auf dem Tisch liegt und was vielleicht noch auf selbigen gelegt werden müsste, bevor beide Seiten ihn halbwegs zufrieden als überhaupt möglichen Gabentisch akzeptieren könnten. Dabei lass ich eine Lebenszyklus-Tiefenprüfung der Gaben selbst sogar zunächst weitgehend außen vor. Dafür scheint es mir (noch!) zu früh.

Was ist im Angebot?

Auf der einen Seite haben wir die GF der SGD, die offensichtlich mündlich mit dem DFB (dort wohl mit Herrn Koch) soweit übereingekommen ist, dass es berechtigte Aussichten auf einen außergerichtlichen (eigentlich eher vorgerichtlichen) Vergleich zwischen beiden Parteien gibt. Beide Seiten würden sich in der Causa der Klage/Nichtklage irgendwie dergestalt einigen, dass es a) weder für den einen noch für den anderen Partner zu einem weiteren Imageverlust kommt (national/international) und - noch wichtiger! - dass b) die Zukunftsszenarien für beide Partner planbar bleiben. Letzteres heißt im Wesentlichen: Beim DFB würde der Druck auf die weitere Ausgestaltung/Anwendung des §9a der RuVo gemindert sowie die möglicherweise unberechenbaren Folgen der durch ein unbekanntes Urteil entstehenden gerichtlichen Fremdeinmischung blieben gänzlich aus. Die SGD könnte das Kapitel Strafen in einem mit 30.000 Euro überschaubaren Rahmen für alle noch ausstehenden Vorfälle der Vergangenheit zunächst abschließen und bekäme als Zugabe noch die Streichung ihres Wiederholungstäterstatus obendrauf. Freilich ohne Garantie, dass möglicherweise unberechenbare Folgen bei einem erneut ähnlichen Verhaltensverlauf ihrer Anhänger ebenfalls gemindert würden. Beide Seiten hätten wieder alles in ihrer eigenen Hand, der DFB wohl längerfristig, die SGD zumindest erst einmal kurz- bis mittelfristig.

Auf der zweiten Seite haben wir beträchtliche Teile der "aktiven Fanszene", die sich a) moralisch ungerecht behandelt fühlen (denn finanziell sind sie nominal am entstandenen Sachschaden nicht mehr beteiligt als jedes andere Vereinsmitglied auch) und für die es b) in ihrer identitätsstiftenden und selbstreferentiellen Systemattitüde scheinbar stets darum geht, sich dem DFB reflexartig zu widersetzen. Warum auch immer - und hier finden a) und b) seltsamerweise stets wieder direkt zusammen - dieser Seite ist das Angebot des DFB zu gering und sie misstraut dem Anbieter. Wahrscheinlich sogar eher beides als nur eines davon. Ebenfalls würde ich nicht unterschätzen, dass es eben für diese Seite kein planbares Angebot in punkto Zukunftsszenarien darstellt, wenn man weiter darauf besteht, dass die eigenen Interessen auch künftig zu (erneuten) Lasten der Straf-Kosten-Spirale des Vereins wieder aufzunehmen und voranzutreiben seien. Ihre Führer versprachen ihnen eine Revolution. Jetzt sollen sie sich mit einem Minireförmchen zufrieden geben, welches zudem noch ungesichert scheint? Ich würde sagen, dies ist ein erheblicher Zielkonflikt.

Und auf einer dritten Seite haben wir (scheinbar dazwischen und von einer Seite getrieben, ich behaupte aber mal abseits davon) einen AR, der sich zunächst vermeintlich dem Druck der "aktiven Fanszene" zu beugen scheint und gegen die GF positioniert. Ich behaupte, das hat er nicht. Er hat zunächst alles richtig gemacht. Dazu später mehr.

Was ist noch nicht im Angebot?

Und hier sehe ich und zwar insbesondere (ich blende jetzt mal alle anderen "Kleinigkeiten" aus, über die sich jeder vernünftige Verhandlungspartner einigen könnte) ein operatives Hauptproblem, also eines das völlig lösgelöst von den durch den Vergleich freilich weiterhin ungelösten Zukunftsfragen für die SGD in punkto der weiteren Entwicklung der Anwendung/Anpassung des § 9a der DFB-RuVO ist. Wenn ich unseren HGF richtig verstanden habe und die Darstellungen in der Presse stimmen, hat die SGD das Angebot des DFB nicht in schriftlicher Form erhalten. Wir müssten also, so hat es Herr Müller auch auf der Informationsveranstaltung gesagt, in Vertrauensvorleistung gehen. Und genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Die Basis dafür ist ganz dünnes Eis. Dieses Versäumnis halte ich für einen Fehler oder Verhandlungstaktik des DFB. Ich möchte aufgrund persönlicher Erfahrung gerne überwiegend ersteres annehmen. Letztlich aber ist dies auch egal.

Die GF der SGD selbst, die vor, während und nach den letzten Sport-, Bundes- und Schiedsgerichtverhandlungen zum Thema wahrscheinlich auch nicht gerade die besten Erfahrungen mit Herrn Koch gesammelt haben dürfte, macht hier einen gewaltigen Sprung auf den DFB zu. Das spricht absolut für sie. Sie darf aber auch nicht vergessen, dass nicht jeder das Potenzial hat quasi aus dem Stand soweit mitzuspringen. Viele müssten dafür erst trainieren und bei wenigen wird es letzten Endes auch mit viel Übung (insofern überhaupt Wille zum Trainieren da ist) nicht für eine auch nur annähernde Sprungweite reichen. Damit würde ich rechnen. C'est la vie. Die Mehrheit der 14.000 SGD-Mitglieder bzw. 100.000 dtl.weiten Dynamo-Sympathisanten muss mitspringen können oder zumindest den von ihr selbst ernannten Springern vertrauen. Das hat sie auf der Mitgliederversammlung in der eigenen Hand.

Der DFB wiederum hat ebenfalls einen (für seine Verhältnisse) großen Sprung auf die SGD zugemacht, indem er überhaupt erstmals die Möglichkeit eröffnet hat, den juristischen Streit (der jeder Partei in einem Rechtsstaat unbenommen von ihrem Ansehen zuzubilligen ist) außergerichtlich beizulegen. Auch ist Herr Koch beim DFB wohl (trotz aller Misstöne in der Vergangenheit) eher denjenigen zuzurechnen, die sich insbesondere dafür einsetzen, dass der § 9a der DFB-RuVO weiterentwickelt oder zumindest in seiner Anwendung weiterentwickelt wird. Auch das möchte ich zugunsten des DFB ins Felde führen. Es gibt Bewegung, hüben wie drüben.

Was fehlt noch für einen Kompromiss?

Zunächst wohl einfach ein belastbares Angebot für beide Seiten. Der Terminus des belastbaren Angebots bezieht sich dabei vielleicht nicht so sehr auf den Inhalt, sondern eher auf die Form. Was hindert denn den DFB daran, dass er das unterbreitete Angebot (egal, vom wem es auch immer seitens des DFB der GF der SGD nahegelegt wurde... womöglich war es ja nicht einmal allein Herr Koch, was wiederum noch mehr für den DFB spräche, weil auch dies eine positive Entwicklung bezeugen würde) schriftlich vorlegt? Was hindert ihn also daran den Worten Taten folgen zu lassen? Das sollte, wenn es wirklich Mehrheitsmeinung beim DFB ist, doch kein Problem sein. Wenn ich ohnehin vorhabe, mich an eine Vereinbarung zu halten, dann kann ich sie ruhigen Gewissens auch schriftlich fixieren (meinetwegen sogar feierlich, wenn dies dem Sprungtraining für gewisse Akteure - insbesondere der "aktiven Fanszene" der SGD! - zuträglich ist). Wenn wir uns schon auf dünnem Eis bewegen, dann doch bitte mit Sicherung. Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Das weiß jede Hilfs- und Rettungskraft. Oder ist das Angebot nur mündlich erfolgt, weil es eben leider (noch?) keine Mehrheitsmeinung beim DFB ist? Das wäre schade, ja sogar fatal, weil es eben gewisse Vorurteile der "aktiven Fanszene" gegenüber dem DFB (wenn auch nur teilweise) bestätigen würde. Daran mag ich aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen nicht glauben. Es würde meiner Einschätzung nach der hohen Professionalität und Integrität widersprechen, mit der beim DFB überwiegend gearbeitet wird. Dieses Kompliment würde ich gerne auch einigen Institutionen bei der SGD machen wollen. Nun gut, ich bemühe mich.

Um hier keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mit letzterem Einschub meinte ich (generell) weder die GF der SGD, die ich persönlich für höchst professionell und integer halte, noch meine ich (zumindest in diesem Einzelfall) damit die aktuelle Entscheidung des noch amtierenden AR, der angewiesen hat, die Klage (zunächst?) weiterhin vorzubereiten etc. pp. Wer sich dennoch betroffen fühlt, wird seine Gründe dafür haben. Ich meine also im Gegenteil ganz konkret, dass es absolut richtig war, dass die GF der SGD den Reflektionsprozess innerhalb der Mitglieder- und Anhängerschaft selbst aufgrund eines "nur" mündlichen Angebots angestoßen hat und ich meine dennoch, dass der aktuelle Beschluss des AR ebenso völlig richtig war.

Wie geht denn das?

Ausgeführt hatte ich bereits, dass ich die Verschriftlichung des Angebots durch den DFB wohl für unumgänglich halte, wenn die Sprungweiten aller Akteure synchronisiert werden sollen.

Ausgeführt hatte ich ebenfalls gerade eben, dass ich die Vorgehensweise durch die GF der SGD (für das Angebot des DFB unter der Fans und Mitgliedern zu werben!) ebenfalls für absolut legitim und sachdienlich halte.

Noch nicht näher ausgeführt hatte ich, warum ich die momentane Reaktion des AR für mindestens genauso legitim und sachdienlich einschätze. Vielleicht ist es im Eifer des Gefechts einigen entgangen, aber der AR muss (wie die GF und alle anderen Gremien auch) der Satzung gemäß handeln. Da ich die Geschäftsführerdienstverträge unserer GF natürlich nicht kenne, kann ich mich auch nur an die Satzung halten. Und selbst wenn, dann dürfte in diesen nichts Satzungswidriges festgelegt sein. In eben dieser Satzung ist nun festgelegt, dass der AR gem. § 28 sehr wohl der GF im Falle einer Klageerhebung bzw. Klagenichterhebung zustimmen muss. Das hat das Gremium selbst kürzlich nochmals betont. Dass der AR diese Zustimmung in diesem Falle (zunächst?) verweigert hat und auf Empfehlung des Präsidiums (welches übrigens nur repräsentative Funktionen besitzt!) die Befragung der Mitglieder empfiehlt, führe ich schlichtweg nicht auf Meinungsverschiedenheiten zwischen GF und AR zurück (so platt das manche auch gerne sehen mögen), sondern einzig und allein auf die unterschiedlichen Rechte, Pflichten und Haftungs(un)sicherheiten beider Gremien. Selbst Fristen – damit sei auf die (noch?) „falsche“ Reihenfolge der Terminierung des DFB-Bundestages und der SGD-Mitgliederversammlung hingewiesen – sind bei gutem Willen zu verändern. Was hindert denn den DFB daran, wenn er wirklich an der angebotenen Lösung interessiert ist, der SGD eine erneute Fristverlängerung zuzugestehen? Dann könnte diese den Meinungsbildungsprozess in ihren Organen ordentlich abschließen. Ich denke, nichts hindert ihn daran. Es wäre ein absolut positives Zeichen.

Denn auch wenn einige anderes behaupten, am Ende des Tages haften laut Satzung der SGD im Normalfall (den ich voraussetze!) nur die Mitglieder des AR und zwar PERSÖNLICH „für jeden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden, insbesondere auch für einen, der durch Rechtshandlungen der Geschäftsführung oder der vom Aufsichtsrat bestellten Stimmrechtsvertreter in Körperschaften, an denen der Verein beteiligt ist, dem Verein zugefügt und der bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Aufsichtspflichten hätte abgewandt werden können. Für das Fehlverhalten Dritter haften die Mitglieder des Aufsichtsrates nicht.“

Ich denke, die Mitglieder des AR waren sich – eben aufgrund der Mündlichkeitsform des Angebots – einfach (noch?) nicht sicher, ob sie dieser Haftung guten Gewissens gerecht werden können. Die sicherste Variante, diese Haftung zu vergemeinschaften, ist wiederum das Mitgliedervotum. Darin liegt doch meiner Meinung nach des Pudels Kern und der ganz simple Grund der Verschiedenartigkeit zweier möglicherweise ganz richtiger Entscheidungen. Es ist genauso das gute Recht der GF, einen Vertrauenssprung auf den DFB zuzumachen (und dabei zu versuchen, die Fans und Mitglieder mitzunehmen), wie es das gute Recht des AR ist, diesen Vertrauenssprung abzusichern (und dabei ebenfalls die Fans und Mitglieder mitzunehmen).

Was die Bürde dieser PERSÖNLICHEN Haftung durch die AR-Mitglieder und die Gewissenhaftigkeit im Umgang mit ihr bedeuten kann, brauche ich wohl niemandem zu erklären. Leider diskutieren insbesondere stets diejenigen ganz frei von der Leber weg (also bar jedes Haftungsgefühls) in ihrem Wolkenkuckucksheim darüber, deren Haftungserfahrung im bisherigen Leben eher übersichtlich war. Und das meine ich keineswegs herabsetzend, sondern es basiert eher auf sich immer wiederholenden Beobachtungen banaler Realitäten.

Dem aktuellen AR kann ich also in der ganzen Angelegenheit eigentlich nur einen einzigen Vorwurf machen und der ist so alt wie die umstrittene japanische Walfangtradition: Ein bisschen mehr und vor allem präzisere Kommunikation, warum die Klagevorbereitung (zunächst?) fortgeführt werden soll, wäre hilfreich gewesen. Hätte der AR seine Entscheidung sofort und unmissverständlich damit begründet, dass er a) insbesondere das Fehlen der Schriftlichkeit des Angebots glasklar als fehlendes Puzzleteil benennt, und dass er b) (auf Empfehlung des Präsidiums!) die Mitglieder dazu befragen lassen möchte, was sein gutes Recht ist, dann hätten sich alle Seiten dazu verhalten können. Ja, ich gehe sogar soweit, dass der Verhandlungsball dann längst schon wieder beim DFB läge und wesentlich mehr Klarheit für die SGD-Mitglieder bestünde.

Um die Sache abzurunden und mit der letzten Frage zurück zum Eingang dieses Textes zu finden: Warum dürfen AR-Mitglieder nicht auch ähnliche Ängste in punkto Fehler machen und Haftung tragen verspüren, wie sie ganz normale und nahezu haftungsbefreite Fans, Mitglieder, sonstige Anhänger und sogar Journalisten (wobei ich hier nicht ganz an Affekt glauben mag ;-)) scheinbar sofort und jederzeit unbegrenzt artikulieren dürfen?

Wir sind alle nur Menschen und nachdem ich hier (und andernorts mit Verwunderung und in steter Wiederholung) beobachtet habe, was höchst spekulative Worst-Cases für muliple und farbenfrohe Ängste schüren können, dann gestehe ich doch jedem AR-Mitglied zumindest andeutungsweise eben gerne auch ein paar sachliche Bedenken zu. Ich glaube, das ist in substanzieller Form (wenn es denn eben um die sachlichen Bedenken der fehlenden Schriftlichkeit und Mitgliederlegitimation geht!) sogar ihr Job. Ich hoffe, damit habe ich den Sinn der AR-Tätigkeit zumindest in diesem Fall halbwegs richtig verstanden. Vielleicht liege ich aber auch ganz falsch und habe die Satzung nicht verstanden. Oder wie es unsere Freunde aus dem noch ferneren Osten sagen würden: „Angst klopfte an. Vertrauen öffnete. Keiner war draußen."

Puhhh: Langer Text. Glückwunsch an jeden, der es bis hierher geschafft hat.

Schlussbemerkung: Dieser Text befasst sich überwiegend nicht mit den strategischen Langzeitwirkungen einer möglichen Entscheidung (wie wenige meiner Vorschreiber dies just kürzlich anstoßen wollten, als dieser Beitrag bereits in weit fortgeschrittenem Zustand war), sondern eher mit den kurzfristigen operativen Beobachtungen einer rasanten Entwicklung – und zwar einer Entwicklung der Panik und Angst, die hoffentlich nicht zur Phobie und schon gar nicht zur Psychose werden sollte ;-).

•     •     •

☆ Love Dynamo ☆
"Die Situation ist aussichtslos, aber nicht kritisch." (Stefan Effenberg)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von MeinGottWaltraud am 18.10.2013 um 17:38 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#335
18.10.2013 - 18:10 Uhr
Ooops, das hatte ich vergessen einzufügen.

Die von mir zitierte persönliche Haftung der AR-Mitglieder ist übrigens in § 22 (2) der SGD-Satzung geregelt.

Und bei dem von mir angeführten AR-Zustimmungsparagraphen in Bezug auf die GF meinte ich (um es ganz genau zu machen) übrigens § 28 (2).

So viel Ordnung muss sein ;-).

•     •     •

☆ Love Dynamo ☆
"Die Situation ist aussichtslos, aber nicht kritisch." (Stefan Effenberg)

Dieser Beitrag wurde zuletzt von MeinGottWaltraud am 18.10.2013 um 18:16 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#336
18.10.2013 - 18:39 Uhr
Zitat von Traumtor_71:
Zitat von Cookie_Monster:

Hinterher wird es dann schwer einen Hauptsponsor zu finden, denn Veolia soll ja angeblich mit dem Ausstieg drohen bei einer Klage.




Danach könnte aber Dynamo auch für neue , finanzkräftige Sponsoren sehr interessant werden .

ADVOCARD oder sonst irgend eine Rechtsschutzvericherung :D ;)


In Der Kreisoberliga auf jeden Fall :angry
SGD vs. §9a |#337
18.10.2013 - 19:43 Uhr
Aufschlussreich, @Walli, dein Text, der einem nun doch ermöglicht, sich auf das AR-Handeln einen Reim zu machen. Die Haftungsfrage ist wirklich nicht von der Hand zu weisen. Hatte ich übersehen.

Ob es als Führungsgremium allerdings wirklich so sinnvoll ist, sich hinter dem Votum einer zufälligen Mitgliederkonstellation bei einer MV zu verstecken, wage ich dann doch zu bezweifeln. Niemand wird ja gezwungen, für den AR zu kandidieren. Nun sei's drum.

Ein belastbares Angebot wird es schriftlich wohl nicht geben, denn wie soll das aussehen? Die DFB-Führung kann ja ihrer "unabhängigen" Gerichtsbarkeit nicht vorschreiben, wie ihre Urteile auszusehen haben. Das geht nur auf Basis wechselseitigen Vertrauens. Da das auf beiden Seiten nicht vorhanden ist, geht es nach den alten diplomatischen Regeln nur Zug um Zug, wobei sich beide Seiten auf einen entsprechenden Fahrplan einigen sollten.

D.h. Abschied von Maximalforderungen, um den kleinsten gemeinsamen Nenner so groß wie möglich zu machen. Das ist auch die einzige Chance für Dynamo, denn juristisch können wir nichts gewinnen. Man schaue sich nur nochmal die OLG-Entscheidung zum Antrag auf Einstweilige Verfügung an, mit dem wir erreichen wollten, doch noch in den Lostopf zu kommen. Da heißt es, das der Schiedsspruch im Hinblick auf die Richtigkeit der Streitentscheidung im Aufhebungsverfahren nicht nachgeprüft werden könne. Wenn das auch auf das Hauptsacheverfahren zuträfe, bliebe nicht mehr viel übrig, was das OLG entscheiden könnte. Höchstens eben eine pauschale Aufhebung und Rücküberweisung an das Schiedsgericht. Damit aber wären keinerlei OLG-Aussagen zum 9a zu erwarten.

Man kann da auch nicht allzuviel von Bundesgerichten erwarten, weil die mit Sicherheit nicht in die Verbandsregeln eingreifen werden, umso mehr als diesen ja auch Dynamo zugestimmt hat, wie das Schiedsgericht in seinem Urteil bemerkt. Wenn man den 9a ändern will, muss das verbandsintern geschehen. So wirklich Mitstreiter sehe ich da aber nicht. Und so lange das so ist, sollten wir nicht allein versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen. In der Regel bleibt da nur ein blutiger Kopf übrig und die Wand bleibt stehen.
SGD vs. §9a |#338
18.10.2013 - 20:33 Uhr
Walli und LV meine Hochachtung für Eure interessanten und durchdachten Beiträge.
Leider wird das die Meinung der Betonköpfe, die für den Klageweg eintreten, wahrscheinlich nicht verändern. Sie wollen aus meiner Sicht nur von irgend einem Gericht attestiert bekommen, dass der Pokalausschluß nicht rechtens war. Darunter sind dann auch genau diejenigen, für die der DFB schon immer eine gehasste Institution war und die, die durch ihre Pyroorgien den DFB erpressen wollten, um Pyro zu legalisieren. Auch der Aufsichtsrat spielt hier eine aus meiner Sicht unglückliche und sehr gefährliche Rolle. Vom Präsidium mal ganz abgesehen. Es wäre die Aufgabe der Gremien ein einheitliches Vorgehen zu generieren und das den Mitgliedern und der aktiven Fanszene zu vermitteln.

Aus meiner Sicht gibt nur eine Option, die Dynamo langfristig helfen kann. Annahme des Angebots des DFB, ob dieses Angebot nun schriftlich oder mündlich formuliert wurde, ist dabei zweitrangig.
Was hat Dynamo zu gewinnen: 30.000 Euro werden gezahlt und das gesamte Vorstrafenregister wird getilgt. Wir fangen quasi bei 0 wieder an. Wir zahlen einen kleinen Betrag für 13 Vergehen. Das Strafmaß für diese Vergehen kann ganz schnell durch Geisterspiele und hohe 6-stellige Beträge die Halbmillionengrenze nach oben durchbrechen.
Zu einer tragfähigen Partnerschaft wird es zwischen DFB und Dynamo dann auf Jahre nicht kommen. Eine Abrüstung auf beiden Seiten wird es nicht geben.
Wer am Ende mehr verlieren wird, ist bereits jetzt klar.
Was bringt uns die Fortsetzung des Klagewegs? Aus meiner Sicht gar nichts. Sollten wir sehr viel Glück haben, wird der DFB zur Zahlung der Antrittsprämie für die 1. Pokalrunde verklagt, und das war es.
Bei jedem Vergehen einer emotional handelnden aktiven Fanszene werden wir weiter tief in die Tasche greifen müssen. Das hält dieser Verein nicht durch und wird finanziell vollkommen ins Abseits geraten.
Für mich gibt es aufgrund dieser Tatsachen nur eins:
Den Spatz in die Hand nehmen - auf die Taube pfeifen. Dieser Spatz kann aufgrund der Rahmenbedingungen des Angebots noch ganz schnell zu einem Glücksfall für Dynamo werden.

•     •     •

Forrest Gump: "Mama hat immer gesagt Wunder geschehen an jedem Tag. Es gibt Leute die glauben nicht daran, aber es ist so."

Dieser Beitrag wurde zuletzt von SGD-Adlershof53 am 18.10.2013 um 20:47 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#339
20.10.2013 - 23:14 Uhr
Zitat von Knocker3:
@levisaak
Natürlich hat der DFB besseres zu tun als sich mit der "Fliege" Dynamo rumzuärgern.
Deshalb wird er das Thema ein für alle mal beenden! Wenn Dynamo weiter "nervt"

Und dann kannst jammern und schrein aber solche Leute wie du waren es dann die Dynamo zerstörten...

Und alles nur weil man unbedingt rechthaberisch gewesen war....
Alles traurig...

Oder ganz krass ausgedrückt:
Mit Einreichung der Klage durch Dynamo wird RB Leipzig gefördert...weil dann wieder ein Konkurent aus der Region weg ist....wenn ihr das wollt....


Sorry das ich nicht so zeitnah eine Reply beibringen konnte ... Auch @MichaDD: sehr sachlicher Post, auch die Argumente teile ich durchaus ...

Du sagt es: Zitat
rechthaberisch
ich gebe zu, dass dies eine meiner Eigenschaften ist und ich weiss auch, dass dies nicht immer opportun ist ... :/:

Mein Sinn fuer Gerechtigkeit und die damit einhergehende Meinung eckt oefter mal an, und ich kann alle verstehen, die nicht meiner Meinung folgen, das aendert aber nix dran, dass das "Angebot" des DFB eigentlich einer Erpressung gleichkommt ...

... und jetzt bin ich erst recht bockig, weil ICH LASS MICH NET ERPRESSEN!

Dieses "Angebot" anzunehmen heisst doch nur den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, es aendert aber nix am Problem "verschuldensunabhaegige Haftung".

Wer weisst denn wo es hinfuehrt, die SGD faengt wieder bei Null an, bei unseren Fans?

Wie schnell koennen denn wieder 10-15 Verfehlungen auf dem Konto der SGD stehen, mit entsprechenden Strafzahlungen etc.? ... und die kommen, darauf koennt ihr Gift nehmen, schon allein weil die Foerster sich von Anhaengern der SGD im Besonderen provoziert sehen...

Und dann?

Wer wird denn dann Zitat
jammern und schrein
?

Versteht mich net falsch, ich will doch auch net, dass unsere SGD in der Bedeutungslosigkeit versinkt, einmal 4-klassig reicht auch mir vollkommen.

Das ist alles ein zweischneidiges Schwert, imho kann der Erfolg sicher in beiden Wegen liegen, sowohl beim geringsten Widerstand, als auch auf'm anderen Weg, so wie's ausschaut haben ja wohl die Mitglieder das letzte Wort ...

Btw, imho, kein Strafregister mehr, heisst fuer UD, jetzt erst recht!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von levisaak am 20.10.2013 um 23:15 Uhr bearbeitet
SGD vs. §9a |#340
21.10.2013 - 07:30 Uhr
Zitat von levisaak:
Mein Sinn fuer Gerechtigkeit und die damit einhergehende Meinung eckt oefter mal an, und ich kann alle verstehen, die nicht meiner Meinung folgen, das aendert aber nix dran, dass das "Angebot" des DFB eigentlich einer Erpressung gleichkommt ...

... und jetzt bin ich erst recht bockig, weil ICH LASS MICH NET ERPRESSEN!

Es wäre ein außergerichtlicher Vergleich und mMn keine Erpressung, es sei denn du empfindest sowas generell als Erpressung.

Zitat von levisaak:
Dieses "Angebot" anzunehmen heisst doch nur den Weg des geringsten Widerstands zu gehen, es aendert aber nix am Problem "verschuldensunabhaegige Haftung".

Wer weisst denn wo es hinfuehrt, die SGD faengt wieder bei Null an, bei unseren Fans?
Wie schnell koennen denn wieder 10-15 Verfehlungen auf dem Konto der SGD stehen, mit entsprechenden Strafzahlungen etc.? ... und die kommen, darauf koennt ihr Gift nehmen, schon allein weil die Foerster sich von Anhaengern der SGD im Besonderen provoziert sehen...

Und dann?

Wer wird denn dann Zitat
jammern und schrein
?

Nochmals: Wenn eine Klage eingereicht wird geht es nicht darum §9a zu kippen, sondern nur das Urteil zu kippen und es würde zum Schiedsgericht zur erneuten Prüfung vorgelegt werden. Hier geht es ausschließlich darum, dass man prüft ob das Urteil falsch war, oder nicht.

Alles Weitere würde in folgenden Verhandlungen geklärt werden müssen und da kommt es auf einen langen Atem an und den sehe ich, vor allem sportlich, nicht bei uns gegeben.

Zitat von levisaak:
Btw, imho, kein Strafregister mehr, heisst fuer UD, jetzt erst recht!

Das würde es auch so für diejenigen die uns diese Situation eingebracht haben bedeuten, denn mit einer Klage setzt man das Zeichen "egal wie viel Scheiße gebaut wird, es bringt den Verein dennoch nicht in Existenznot" und, sofern erfolgreich, wäre ein Kippen des Paragraphen, wenn es wirklich bis dahin kommen sollte, wäre ein Freibrief für die Chaoten für Situationen wie Dortmund, Hannover, Kaiserslautern etc.

Und auf meine Frage was man davon halte wenn sowas bei uns passiert ohne 9a habe ich immer noch keine Antwort bekommen.(nicht direkt an dich gerichtet, sondern allgemein)
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