| Geburtsdatum | 09.10.1973 |
|---|---|
| Alter | 52 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Trainer |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Maik Walpurgis [ehemaliger Trainer]
11.09.2018 - 16:38 Uhr
25.02.2019 - 10:48 Uhr
Zitat von Dynamoldie
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Zitat von 441953
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Sicherlich war es sein absoluter Wunschkandidat. Die Frage ist, was mit Wunschkandidat gemeint ist. Ich gehe davon aus, dass Minge damals bereits einen Übergangskandidaten für Cristian Fiel gesucht hat. Es musste also ein Trainer sein, der sich dessen entweder nicht bewusst war oder ein Trainer, für den solch eine Übergangsstation eine Chance ist. Maik Walpurgis war vllt die optimale Mischung aus beidem. Dazu Erfahrung in der Bundesliga.
Ich gehe mittlerweile davon aus, dass einem Großteil der Mannschaft bewusst war, dass Walpurgis nur die Übergangsmarionette darstellte. Dazu gesellte sich seine Spielphilosophie, die nicht zu dem Kader passte. Somit entwickelte sich eine beschleunigende destruktive Dynamik. Dafür kann Maik Walpurgis nicht wirklich viel. Einzig, dass er sich für das Angebot entschieden hat.
Auf die Erklärung Minges bin ich dennoch gespannt. Offiziell wird er wohl nicht sagen können, dass Walpurgis die Übergangslösung für Fiel war. Er wird sich damit herauswinden, dass die beschleunigte Entwicklung ihm keine andere Wahl gelassen hat. Dass man Walpurgis für seine Arbeit dankt. Und dass es jetzt keine Ausreden mehr gibt. Insgeheim hoffe ich dennoch auf eine transparente und nachvollziehbare Erklärung, die über die inhaltsarmen PK-Floskeln hinausgeht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von COtheBrain am 25.02.2019 um 10:51 Uhr bearbeitet
25.02.2019 - 15:14 Uhr
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
25.02.2019 - 15:24 Uhr
Zitat von msi999
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.
25.02.2019 - 15:26 Uhr
Zitat von Dynamoldie
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Zitat von 441953
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Sehe ich nicht so. Mein Chef muss mir auch keine Rechenschaft ablegen, wieso er bestimmte Personalentscheidungen trifft.
25.02.2019 - 16:54 Uhr
Zitat von Dynamoldie
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Zitat von 441953
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
.....
Gern würde ich noch ein Statement von Herrn Minge hören, wieso sein absoluter Wunschkandidat gerade mal für 20 Spiele gut war und wie er denn dazu steht, dass Dynamo noch 16 Monate drei Trainer (Walpurgis + 2 Co's) auf der Gehaltsliste stehen hat.
Das sehe ich genauso. Wenn er glaubwürdig bleiben will, muss er sich dazu äussern.
Walpurgis war nicht der Wunschtrainer von Minge. Ralf Minge hatte drei andere Kandidaten bevorzugt. Jedoch hat er von jedem dieser Kandidaten eine Absage erhalten. Dadurch wurde es schlussendlich Walpurgis.
Gegenüber den Medien konnte Minge natürlich nicht die wahre Historie erzählen, dass er lieber einige andere Trainer geholt hätte. Damit wäre die Autorität von Walpurgis frühzeitig untergraben und dessen Stuhl hätte schon vor seinem ersten Spiel gewackelt.
Es wäre demnach schön, wenn nicht jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird. Minge ist defintiv nicht unfehlbar, aber ohne ihn hätten wir jetzt wahrscheinlich deutlich größere Probleme im Verein als einen Trainerwechsel auf einem Nichtabstiegsplatz in der 2. Liga...
25.02.2019 - 17:23 Uhr
Zitat von Cookie_Monster
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.
Zitat von msi999
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.

Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
25.02.2019 - 17:38 Uhr
Zitat von msi999
Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Zitat von Cookie_Monster
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.
Zitat von msi999
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.

Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Wenn ich richtig gelesen habe, stand auf der Dynamo-HP, MF sei beurlaubt. Von einer neuen Aufgabe war nichts zu lesen.
25.02.2019 - 17:44 Uhr
Zitat von Vorstopper_57
Wenn ich richtig gelesen habe, stand auf der Dynamo-HP, MF sei beurlaubt. Von einer neuen Aufgabe war nichts zu lesen.
Zitat von msi999
Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Zitat von Cookie_Monster
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.
Zitat von msi999
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.

Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Wenn ich richtig gelesen habe, stand auf der Dynamo-HP, MF sei beurlaubt. Von einer neuen Aufgabe war nichts zu lesen.
Natürlich bekommt MW auch keine neue Aufgabe bei uns. Es war ja nur ein Gedankenspiel von msi, was man auch auf andere Vereine anwenden könnte und was die Vereine finanziell entlasten würde. Theoretisch wäre das vielleicht möglich, praktisch kannst du es aber vergessen. MWs Autorität bei den 15- und 16-jährigen wäre dahin, da er degradiert wurde und er wird keinerlei Motivation haben eine für ihn x-beliebige Jugendmannschaft zu trainieren. Am Ende würde die U17 wegen dieser Maßnahme noch aus der Bundesliga absteigen...
25.02.2019 - 18:11 Uhr
Zitat von Ch19r53is
Natürlich bekommt MW auch keine neue Aufgabe bei uns. Es war ja nur ein Gedankenspiel von msi, was man auch auf andere Vereine anwenden könnte und was die Vereine finanziell entlasten würde. Theoretisch wäre das vielleicht möglich, praktisch kannst du es aber vergessen. MWs Autorität bei den 15- und 16-jährigen wäre dahin, da er degradiert wurde und er wird keinerlei Motivation haben eine für ihn x-beliebige Jugendmannschaft zu trainieren. Am Ende würde die U17 wegen dieser Maßnahme noch aus der Bundesliga absteigen...
Zitat von Vorstopper_57
Wenn ich richtig gelesen habe, stand auf der Dynamo-HP, MF sei beurlaubt. Von einer neuen Aufgabe war nichts zu lesen.
Zitat von msi999
Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Zitat von Cookie_Monster
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.
Zitat von msi999
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Mal eine - halb ernst gemeine - Frage:
Wenn MW jetzt noch bis 2020 von unserem Verein bezahlt wird, könnte man ihm dann theoretisch eine andere Aufgabe zuweisen, z.B. U17 Trainer? Das würde ihn vielleicht motivieren, sich mit dem Verein auf eine Vertragsauflösung zu einigen, bei der nur ein Teil der sonst anfallenden Bezüge fließen müssten ...
(Wenn mein Arbeitgeber meinen Job mit einem anderen besetzen würde, dann dürfte er mir eine andere Tätigkeit zuweisen. Diese muss zumutbar sein, aber immerhin wäre U17 Trainer auch ein Trainerjob ...)
Wenn im Arbeitsvertrag drin steht, dass er als Chefcoach der Profimannschaft angestellt ist, dann wird das wohl eher nichts. Wenn ich als Verkaufsberater angestellt werde, dann will ich schließlich auch nicht die Klos schrubben.

Ein gewisses Direktionsrecht hat der Arbeitgeber schon. Sicher musst Du als Verkaufsberater nicht Klo schruppen, aber in die Kantine könnte er Dich wahrscheinlich schon versetzen, selbstverständlich bei gleichem Gehalt....
Und die Trainertätigkeit bei der U17 - immerhin Bundesliga - wäre aus meiner Sicht schon eine vergleichbare Tätigkeit. Wäre spannend, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen würden ...
Wenn ich richtig gelesen habe, stand auf der Dynamo-HP, MF sei beurlaubt. Von einer neuen Aufgabe war nichts zu lesen.
Natürlich bekommt MW auch keine neue Aufgabe bei uns. Es war ja nur ein Gedankenspiel von msi, was man auch auf andere Vereine anwenden könnte und was die Vereine finanziell entlasten würde. Theoretisch wäre das vielleicht möglich, praktisch kannst du es aber vergessen. MWs Autorität bei den 15- und 16-jährigen wäre dahin, da er degradiert wurde und er wird keinerlei Motivation haben eine für ihn x-beliebige Jugendmannschaft zu trainieren. Am Ende würde die U17 wegen dieser Maßnahme noch aus der Bundesliga absteigen...
Ich habe es vielleicht auch zu sehr überspitzt ausgedrückt.
Am Ende geht die Diskussion darum ob er das dürfte in die selbe Richtung wie damals von diversen Spielern, als diese in die Trainingsgruppen II versetzt wurden.
Ich persönlich kann es mir schwer vorstellen, dass es so einfach geht. Dafür ist halt der Fußball was Arbeitsrecht betrifft einfach viel zu speziell.
25.02.2019 - 18:39 Uhr
Ich denke der Vertrag wird klar sein, Cheftrainer sonst nix. Wenn der Verein den Cheftrainer nicht mehr mag, kann er ihn nicht einfach versetzen - er schickt ihn in den bezahlten Urlaub. Im Falle von MW wäre der 30.Juni 2020 der letzte Urlaubstag.
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