Fritz-Walter-Stadion
26.01.2009 - 08:40 Uhr
03.06.2025 - 15:29 Uhr
Du bist ja bösartig. Lieber positiv denken. Die Nordtribüne könnte man mal von der Höhe anpassen.
03.06.2025 - 15:41 Uhr
Wir haben aktuell und so lang diese Finanzierung des Stadions noch läuft andere Probleme als über bauliche Umbaumaßnahmen nachzudenken. Sanierung und Optimierung bei Toiletten / Essensausgabe das natürlich gerne. Aber alles andere wird nicht passieren. Wer solls bezahlen?
Schon für eine einigermaßen Instandhaltung ist seit Jahren kein Geld da, sicherlich auch nicht für größere Veränderungen.
Das einzige was ich für vorstellbar halte, da kenne ich mich aber rechtlich nicht aus wenn man ein gezieltes Crowd-Funding machen würde. Für Themen wie Sanierung und Verbesserung der Verpflegung wären das sicherlich viele dabei 😁
Schon für eine einigermaßen Instandhaltung ist seit Jahren kein Geld da, sicherlich auch nicht für größere Veränderungen.
Das einzige was ich für vorstellbar halte, da kenne ich mich aber rechtlich nicht aus wenn man ein gezieltes Crowd-Funding machen würde. Für Themen wie Sanierung und Verbesserung der Verpflegung wären das sicherlich viele dabei 😁
03.06.2025 - 23:01 Uhr
Wieso sollte man nicht in einen Stehplatzblock investieren können? Dafür muss da nur ein Zaun hin.
Man konnte auch einen Löwengang bauen, um den Gästeblock abzugrenzen und mehr Zuschauer bei den sogenannten Hochrisikospielen zuzulassen.
Dadurch ist doch erst die Kapazität um ca 600 Plätze gesunken. Warum sollte man diese nicht wieder steigern dürfen?
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
Man konnte auch einen Löwengang bauen, um den Gästeblock abzugrenzen und mehr Zuschauer bei den sogenannten Hochrisikospielen zuzulassen.
Dadurch ist doch erst die Kapazität um ca 600 Plätze gesunken. Warum sollte man diese nicht wieder steigern dürfen?
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
04.06.2025 - 00:21 Uhr
Zitat von Schdolberhannes
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
Was ich bei uns nie verstanden habe, vielleicht kann es mir jemand erklären, warum beträgt die maximale Zuschauerzahl bei uns immer 49,xxx und nicht glatte 50,000 ?
So wie ich das verstehe, gelten diese EU SIcherheitskonzept Regeln (Rettungswege etc.) ja erst ab 50,000 + 1, deswegen gehen z.B. in Köln oder Nürnberg glatte 50,000 rein.
04.06.2025 - 11:57 Uhr
Zitat von JJ-2000
Was ich bei uns nie verstanden habe, vielleicht kann es mir jemand erklären, warum beträgt die maximale Zuschauerzahl bei uns immer 49,xxx und nicht glatte 50,000 ?
So wie ich das verstehe, gelten diese EU SIcherheitskonzept Regeln (Rettungswege etc.) ja erst ab 50,000 + 1, deswegen gehen z.B. in Köln oder Nürnberg glatte 50,000 rein.
Zitat von Schdolberhannes
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
Dass die erlaubte Zuschaurzahl nicht höher als 50000 sein darf, liegt aber an vielen Faktoren, das habe ich ja aber auch nicht geschrieben.
Was ich bei uns nie verstanden habe, vielleicht kann es mir jemand erklären, warum beträgt die maximale Zuschauerzahl bei uns immer 49,xxx und nicht glatte 50,000 ?
So wie ich das verstehe, gelten diese EU SIcherheitskonzept Regeln (Rettungswege etc.) ja erst ab 50,000 + 1, deswegen gehen z.B. in Köln oder Nürnberg glatte 50,000 rein.
Also mit einer Sondergenehmigung seien wohl 50.000 Zuschauer erlaubt. Aber wann gilt die? Ich glaube, dass das zuletzt 2008 beim Spiel gegen Köln war.
Ansonsten wurde nie so wirklich kommuniziert, warum und weshalb die erlaubte Kapazität unter 50.000 liegt. Klar gibt es aus Sicherheitsgründen dieser Pufferblock, aber selbst damit müsste man auf 50.000 kommen.
04.06.2025 - 14:40 Uhr
Zitat von Nightfly
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Die Stadt und die Behörden sind dagegen und nicht Verfechter pro 50k? Oder stehe ich grad auf der Leitung? Danke für eine kurze Erklärung
04.06.2025 - 15:21 Uhr
Zitat von Nightfly
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Das liegt soweit ich weiß nicht an der Stadt oder den Behörden, sondern das diese an EU Regularieren gebunden sind die besagen, dass es über 50,000 mehr Fluchtwege,Verdopplung der Rettungskräfte,Feuerschutz etc. geben muss.
Es darf nicht mehr als 50,000 sein (also 50,000 + 1) deswegen beträgt die Kapazität im Kölner Rhein-Energie Stadion und im Nürnberger Max-Morlock Stadion glatte 50,000.
Warum das bei uns nicht auch gehen sollte, keine Ahnung...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von JJ-2000 am 04.06.2025 um 15:22 Uhr bearbeitet
04.06.2025 - 15:43 Uhr
Zitat von Nightfly
Sorry du hast Recht,Verfechter dafür dass es Nicht über 50k gehen darf….
Zitat von Markus_OL
Die Stadt und die Behörden sind dagegen und nicht Verfechter pro 50k? Oder stehe ich grad auf der Leitung? Danke für eine kurze Erklärung
Zitat von Nightfly
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Die Stadt und die Behörden sind dagegen und nicht Verfechter pro 50k? Oder stehe ich grad auf der Leitung? Danke für eine kurze Erklärung

Sorry du hast Recht,Verfechter dafür dass es Nicht über 50k gehen darf….
Ne, alles ok. Sollte auch nicht belehrend sein.
04.06.2025 - 16:24 Uhr
Zitat von Nightfly
Damals wurde es so erklärt,dass die Stadt oder die Behörden (beides quasi das Gleiche ) das Stadion nicht für 50k und mehr genehmigen,die Gründe sind oben ja erklärt.
Von irgendwelchen EU-Regularien war nicht die Rede.
Das soll jetzt nicht bedeuten,dass es die nicht gibt,ich weiß es eben auch nicht.
Zitat von JJ-2000
Das liegt soweit ich weiß nicht an der Stadt oder den Behörden, sondern das diese an EU Regularieren gebunden sind die besagen, dass es über 50,000 mehr Fluchtwege,Verdopplung der Rettungskräfte,Feuerschutz etc. geben muss.
Es darf nicht mehr als 50,000 sein (also 50,000 + 1) deswegen beträgt die Kapazität im Kölner Rhein-Energie Stadion und im Nürnberger Max-Morlock Stadion glatte 50,000.
Warum das bei uns nicht auch gehen sollte, keine Ahnung...
Zitat von Nightfly
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Ich hab’s gestern schonmal geschrieben,die Stadt und die Behörden sind die Verfechter,dass es über 50k gehen darf.
Grund ist,man muss das Stadion innerhalb einer gewissen Zeit evakuieren können.
Ob da die fehlenden 627 Plätze soviel dann ausmachen,muss man nicht verstehen.
Das wurde uns vor Jahren mal auf einer Stadionführung erläutert.
Die Ausnahme gab es genau 2mal gegen Rostock und Bayern.
Köln war nie dabei.
Das liegt soweit ich weiß nicht an der Stadt oder den Behörden, sondern das diese an EU Regularieren gebunden sind die besagen, dass es über 50,000 mehr Fluchtwege,Verdopplung der Rettungskräfte,Feuerschutz etc. geben muss.
Es darf nicht mehr als 50,000 sein (also 50,000 + 1) deswegen beträgt die Kapazität im Kölner Rhein-Energie Stadion und im Nürnberger Max-Morlock Stadion glatte 50,000.
Warum das bei uns nicht auch gehen sollte, keine Ahnung...
Damals wurde es so erklärt,dass die Stadt oder die Behörden (beides quasi das Gleiche ) das Stadion nicht für 50k und mehr genehmigen,die Gründe sind oben ja erklärt.
Von irgendwelchen EU-Regularien war nicht die Rede.
Das soll jetzt nicht bedeuten,dass es die nicht gibt,ich weiß es eben auch nicht.
Eine KI, (darf ich die hier eigentlich zitieren? wenn nicht löschen und hinweisen) sagt folgendes:
Zitat von Künstliche Intelligenz
Die Rolle der 50.000-Zuschauer-Grenze:
Obwohl es keine explizite, bundesweit einheitliche Vorschrift gibt, die exakt bei 50.000 Zuschauern eine andere Kategorie von Sicherheitsbestimmungen auslöst, gibt es in der Praxis und bei der behördlichen Genehmigung Hinweise darauf, dass diese Marke eine Rolle spielen kann. Es wird oft diskutiert, dass ab einer bestimmten Größe (und 50.000 ist hier ein oft genannter Schwellenwert) die Komplexität des Sicherheitskonzepts und der logistischen Herausforderungen exponentiell zunimmt. Das kann dazu führen, dass Behörden (z.B. Bauämter, Brandschutzbehörden, Polizei) bei der Genehmigung von Stadien über 50.000 Zuschauern noch strengere Auflagen und detailliertere Nachweise fordern.
Beispiele hierfür könnten sein:
Evakuierungssimulationen: Für sehr große Stadien können detailliertere Simulationen von Evakuierungsszenarien gefordert werden.
Verkehrskonzepte: Die An- und Abreise von über 50.000 Menschen erfordert extrem detaillierte und robuste Verkehrskonzepte (ÖPNV, Parkplätze, Fußwege).
Kommunikationssysteme: Die interne und externe Kommunikation in einem Notfall muss bei sehr großen Menschenmengen noch ausfallsicherer und effektiver sein.
Manche Vereine sollen sich bewusst dafür entscheiden, die Kapazität ihrer Stadien bei genau 50.000 Plätzen zu begrenzen, um bestimmte, als besonders aufwändig oder teuer empfundene zusätzliche Auflagen zu vermeiden, die ab einer Kapazität von 50.000 + 1 Zuschauer greifen könnten. Dies ist jedoch keine bundesweit festgeschriebene Regel, sondern eher eine praktische Beobachtung und kann regional variieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass größere Stadien in Deutschland aufgrund der höheren Personenzahl und der damit verbundenen potenziellen Risiken generell umfassendere und detailliertere Sicherheitskonzepte vorweisen müssen, als kleinere Stadien. Die 50.000-Zuschauer-Grenze kann dabei eine Rolle spielen, indem sie die Anforderungen an bestimmte Bereiche (z.B. Rettungswege, Verkehr, Kommunikation) nochmals verschärft, auch wenn es keine starre, alleinig auf dieser Zahl basierende Differenzierung gibt.
Die Rolle der 50.000-Zuschauer-Grenze:
Obwohl es keine explizite, bundesweit einheitliche Vorschrift gibt, die exakt bei 50.000 Zuschauern eine andere Kategorie von Sicherheitsbestimmungen auslöst, gibt es in der Praxis und bei der behördlichen Genehmigung Hinweise darauf, dass diese Marke eine Rolle spielen kann. Es wird oft diskutiert, dass ab einer bestimmten Größe (und 50.000 ist hier ein oft genannter Schwellenwert) die Komplexität des Sicherheitskonzepts und der logistischen Herausforderungen exponentiell zunimmt. Das kann dazu führen, dass Behörden (z.B. Bauämter, Brandschutzbehörden, Polizei) bei der Genehmigung von Stadien über 50.000 Zuschauern noch strengere Auflagen und detailliertere Nachweise fordern.
Beispiele hierfür könnten sein:
Evakuierungssimulationen: Für sehr große Stadien können detailliertere Simulationen von Evakuierungsszenarien gefordert werden.
Verkehrskonzepte: Die An- und Abreise von über 50.000 Menschen erfordert extrem detaillierte und robuste Verkehrskonzepte (ÖPNV, Parkplätze, Fußwege).
Kommunikationssysteme: Die interne und externe Kommunikation in einem Notfall muss bei sehr großen Menschenmengen noch ausfallsicherer und effektiver sein.
Manche Vereine sollen sich bewusst dafür entscheiden, die Kapazität ihrer Stadien bei genau 50.000 Plätzen zu begrenzen, um bestimmte, als besonders aufwändig oder teuer empfundene zusätzliche Auflagen zu vermeiden, die ab einer Kapazität von 50.000 + 1 Zuschauer greifen könnten. Dies ist jedoch keine bundesweit festgeschriebene Regel, sondern eher eine praktische Beobachtung und kann regional variieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass größere Stadien in Deutschland aufgrund der höheren Personenzahl und der damit verbundenen potenziellen Risiken generell umfassendere und detailliertere Sicherheitskonzepte vorweisen müssen, als kleinere Stadien. Die 50.000-Zuschauer-Grenze kann dabei eine Rolle spielen, indem sie die Anforderungen an bestimmte Bereiche (z.B. Rettungswege, Verkehr, Kommunikation) nochmals verschärft, auch wenn es keine starre, alleinig auf dieser Zahl basierende Differenzierung gibt.
04.06.2025 - 17:12 Uhr
Entscheidend dürfte rechtlich auch der Bestandsschutz sein. Wenn du ein Gebäude inklusive Brandschutzplan, Evakuierungsplan etc. hast kannst du gewisse Änderungen vornehmen, ohne dass dies eine neue Genehmigung oder auch nur eine Tektur auslöst. Wenn du aber wesentliche Dinge veränderst, dann musst du die Genehmigung nach den aktuell geltenden Vorschriften erwirken - der Bestandsschutz entfällt dann.
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