BVB - Tickets und Termine
11.02.2015 - 19:08 Uhr
23.03.2016 - 15:09 Uhr
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late

Dieser Beitrag wurde zuletzt von bananenflanker am 23.03.2016 um 15:10 Uhr bearbeitet
23.03.2016 - 15:12 Uhr
Zitat von bananenflanker
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late

Klar ist das strafbar und das sogar ziemlich deutlich.
Gewinn mit Ticketverkäufen zu machen ohne das dem Finanzamt zu melden ist nämlich nichts anderes als Steuerhinterziehung!
23.03.2016 - 15:16 Uhr
Zitat von DerMoe
Klar ist das strafbar und das sogar ziemlich deutlich.
Gewinn mit Ticketverkäufen zu machen ohne das dem Finanzamt zu melden ist nämlich nichts anderes als Steuerhinterziehung!
Zitat von bananenflanker
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late

Klar ist das strafbar und das sogar ziemlich deutlich.
Gewinn mit Ticketverkäufen zu machen ohne das dem Finanzamt zu melden ist nämlich nichts anderes als Steuerhinterziehung!
Wenn man es wiederkehrend betreibt, ganz sicher.
Macht man das ein mal, kann da keine Rede von gewerbeähnlichem Betrieb sein. Und ich ging oben einfach davon aus.
Wenngleich es sicher genug Beispiele gibt, die das als geregeltes Nebeneinkommen ansehen, BVB Tickets auf dem Schwarzmarkt zu Mondpreisen abzusetzen. Dann, da gebe ich dir Recht, ist das ein Fall für die Steuerfahndung.
23.03.2016 - 15:18 Uhr
Zitat von bananenflanker
Wenn man es wiederkehrend betreibt, ganz sicher.
Macht man das ein mal, kann da keine Rede von gewerbeähnlichem Betrieb sein. Und ich ging oben einfach davon aus.
Wenngleich es sicher genug Beispiele gibt, die das als geregeltes Nebeneinkommen ansehen, BVB Tickets auf dem Schwarzmarkt zu Mondpreisen abzusetzen. Dann, da gebe ich dir Recht, ist das ein Fall für die Steuerfahndung.
Zitat von DerMoe
Klar ist das strafbar und das sogar ziemlich deutlich.
Gewinn mit Ticketverkäufen zu machen ohne das dem Finanzamt zu melden ist nämlich nichts anderes als Steuerhinterziehung!
Zitat von bananenflanker
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
doch, Auktionen und Sofortkaufangebote über Ticketpreis verstoßen gegen die AGB. Strafbar im Sinne des Gesetzes ist da ohnehin nichts.
Lediglich der Sofortkauf-Preis von Ticketpreis (+15%) wäre zulässig nach BVB AGB.
edit: 2late

Klar ist das strafbar und das sogar ziemlich deutlich.
Gewinn mit Ticketverkäufen zu machen ohne das dem Finanzamt zu melden ist nämlich nichts anderes als Steuerhinterziehung!
Wenn man es wiederkehrend betreibt, ganz sicher.
Macht man das ein mal, kann da keine Rede von gewerbeähnlichem Betrieb sein. Und ich ging oben einfach davon aus.
Wenngleich es sicher genug Beispiele gibt, die das als geregeltes Nebeneinkommen ansehen, BVB Tickets auf dem Schwarzmarkt zu Mondpreisen abzusetzen. Dann, da gebe ich dir Recht, ist das ein Fall für die Steuerfahndung.
Bei vielen sieht man, dass Sie es öfters machen wenn man sich im Profil die erfolgreichen Auktionen anschaut.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Borusse-Bgk am 23.03.2016 um 15:18 Uhr bearbeitet
23.03.2016 - 16:13 Uhr
Die allgemeinen ATGB des bvb stehen aber nicht über dem Gesetz oder der deutschen Rechtsprechung.
Der bvb kann natürlich sanktionieren was er will und dabei auf seine ATGB verweisen. Geht die Sache jedoch vor ein Zivilgericht, würde jedes Gericht die fraglichen Passagen in den ATGB für nicht anwendbar erklären, solange es sich um keinen gewerblichen Verkauf handelt!
Gewerblich motivierter Verkauf: ATGB finden vollumfängliche Anwendung -> Verkäufer kann sanktioniert werden.
Privater Verkauf: Die relevanten Stellen zum Verkauf finden KEINE Anwendung.
Ist der Verkauf privat, kann er für die Karten sogar 1.000.000 € kassieren und dies ohne Konsequenzen. Wucher bei Luxusgütern gibt es nicht. Bei einem Wucher wird eine Notlage ausgenutzt. Eine Notlage ist beim Besuch eines Fußballspiels schwer zu konstruieren.
Zudem zählt die Privatautonomie.
Jeder kann hier selbst entscheiden, wie viel es einem Wert ist, dieses Spiel zu sehen.
Privater Verkauf: Laienhaft ausgedrückt, derjenige holt die Karten zum privaten Gebrauch. Der Verkauf von Tickets findet nicht regelmäßig statt, vor allem nicht um damit Gewinn zu erzielen.
Gewerblicher Verkauf: Tickets werden regelmäßig gekauft um diese mit Gewinn zu verkaufen.
Um den Schwarzmarkt vernünftig einzudämmen kommt man um die Personalisierung von Tickets nicht herum.
Der bvb kann natürlich sanktionieren was er will und dabei auf seine ATGB verweisen. Geht die Sache jedoch vor ein Zivilgericht, würde jedes Gericht die fraglichen Passagen in den ATGB für nicht anwendbar erklären, solange es sich um keinen gewerblichen Verkauf handelt!
Gewerblich motivierter Verkauf: ATGB finden vollumfängliche Anwendung -> Verkäufer kann sanktioniert werden.
Privater Verkauf: Die relevanten Stellen zum Verkauf finden KEINE Anwendung.
Ist der Verkauf privat, kann er für die Karten sogar 1.000.000 € kassieren und dies ohne Konsequenzen. Wucher bei Luxusgütern gibt es nicht. Bei einem Wucher wird eine Notlage ausgenutzt. Eine Notlage ist beim Besuch eines Fußballspiels schwer zu konstruieren.
Zudem zählt die Privatautonomie.
Jeder kann hier selbst entscheiden, wie viel es einem Wert ist, dieses Spiel zu sehen.
Privater Verkauf: Laienhaft ausgedrückt, derjenige holt die Karten zum privaten Gebrauch. Der Verkauf von Tickets findet nicht regelmäßig statt, vor allem nicht um damit Gewinn zu erzielen.
Gewerblicher Verkauf: Tickets werden regelmäßig gekauft um diese mit Gewinn zu verkaufen.
Um den Schwarzmarkt vernünftig einzudämmen kommt man um die Personalisierung von Tickets nicht herum.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von WholeShow am 23.03.2016 um 16:17 Uhr bearbeitet
23.03.2016 - 17:32 Uhr
CL Zusagen/Absagen gehen gerade raus!
23.03.2016 - 21:27 Uhr
Zitat von DerMoe
Glaub ich sofort, dass man das im Ultra-Lager so sehen möchte.
Damit hat man die Schuldfrage dann auch gleich geklärt. Man wurde ja provoziert...
Glaub ich sofort, dass man das im Ultra-Lager so sehen möchte.
Damit hat man die Schuldfrage dann auch gleich geklärt. Man wurde ja provoziert...
Soooo...hier ist die Stellungnahme der FA!
http://bvb-fanabteilung.de/aktuell/montagsspiele/
Zitat von usernick
Wir empfinden dieses Vorgehen als einen Angriff auf die Interessen aller Fußballfans.
Wir empfinden dieses Vorgehen als einen Angriff auf die Interessen aller Fußballfans.
Zitat von usernick
Diese fanfeindlichen Entscheidungen seitens des Ligaverbandes stellen einen Affront dar
Diese fanfeindlichen Entscheidungen seitens des Ligaverbandes stellen einen Affront dar
Da war ich doch mit dem Wort "Provokation" gar nicht so weit weg, oder @DerMoe?

Dieser Beitrag wurde zuletzt von LaPantera09 am 23.03.2016 um 21:28 Uhr bearbeitet
25.03.2016 - 08:27 Uhr
Schon wer die Karten für Liverpool bekommen? Abgebucht wurde es mir schon vor einigen Tagen.. Wollte nur mal nachfragen ob die schon wer erhalten hat
25.03.2016 - 08:50 Uhr
Zitat von heumi777
Schon wer die Karten für Liverpool bekommen? Abgebucht wurde es mir schon vor einigen Tagen.. Wollte nur mal nachfragen ob die schon wer erhalten hat
Schon wer die Karten für Liverpool bekommen? Abgebucht wurde es mir schon vor einigen Tagen.. Wollte nur mal nachfragen ob die schon wer erhalten hat
Sind gestern angekommen, ja

25.03.2016 - 11:46 Uhr
Dauert anscheinend nach Österreich länger
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