BVB - Tickets und Termine
11.02.2015 - 19:08 Uhr
23.03.2016 - 14:45 Uhr
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
23.03.2016 - 14:49 Uhr
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Borusse-Bgk am 23.03.2016 um 14:50 Uhr bearbeitet
23.03.2016 - 14:52 Uhr
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
23.03.2016 - 14:55 Uhr
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Doch doch, das stimmt sogar irgendwie soweit ich auch Informiert bin.
http://www.ebay.de/itm/2-Top-Tickets-BVB-Borussia-Dortmund-FC-Liverpool-Europa-League/111945176744?_trksid=p2047675.c100005.m1851&_trkparms=aid%3D222007%26algo%3DSIC.MBE%26ao%3D1%26asc%3D20140117130753%26meid%3D357de94d745a43168b926276268eddb1%26pid%3D100005%26rk%3D3%26rkt%3D6%26sd%3D152025828285
Hier kostet eine Karte 300€ das Stück.
Details zu 1 - 6 x BvB 09 Borussia Dortmund - Liverpool Liverpooler FC Ticket Karten KURVE.
Unter Rechtlichen Informationen steht sogar ein Name des Verkäufers:
Rechtliche Informationen des Verkäufers
bernd krolikowski
Deutschland
Das wäre ja mal ein Ansatz für den BVB diesen Typen zu sanktionieren!
23.03.2016 - 14:57 Uhr
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
23.03.2016 - 14:59 Uhr
als Vater eines heute 7 Wochen alten Jungen habe ich leider nicht die Zeit sämtliche Angebote bei ebay durchzuschauen und sowohl ebay als auch dem BVB zu melden.
Dennoch fände ich es umso wichtiger. Mir wird speiübel wenn sich hier irgendwelche Affen die Taschen voll machen und sich an unserem BVB bereichern!
Dennoch fände ich es umso wichtiger. Mir wird speiübel wenn sich hier irgendwelche Affen die Taschen voll machen und sich an unserem BVB bereichern!
23.03.2016 - 15:03 Uhr
Ihr müsstet euch halt auch einfach mal über die Thematik informieren. Ich bin selbst nicht 100 %ig im Thema drin, aber von "strafbar" machen kann meines Wissens nicht im Entferntesten die Rede sein. Man verstößt nur gegen die ATGB des BVB. Dort müsste auch verankert sein, wieviel % über dem Normalpreis die Tickets liegen dürfen.
Zu der Sache mit dem vollständigen Namen des Verkäufers bei ebay: Die Diskussion wurde vor einigen Tagen im Forum der Fanabteilung geführt. Ich erinnere mich, dass wohl der Zweitverkauf dann nicht mehr vom BVB sanktioniert werden kann. Heißt: Person A kauft die Karten beim BVB und gibt sie mit erlaubtem Aufschlag an Person B weiter, der damit anschließend deftige Gewinne fährt. Das wäre - wenn ich das richtig verstanden habe - dann eine Konstellation, die gegen nichts verstößt. Außer den guten Geschmack bzw. das jeweilige Gewissen.
Das Thema kann man in epischer Breite nachlesen. Ist natürlich auch immer lustig, dass es immer dann extrem diskutiert wird, wenn gerade alle sauer sind, dass sie für das aktuelle Top-Spiel keine Karten bekommen haben.
Zu der Sache mit dem vollständigen Namen des Verkäufers bei ebay: Die Diskussion wurde vor einigen Tagen im Forum der Fanabteilung geführt. Ich erinnere mich, dass wohl der Zweitverkauf dann nicht mehr vom BVB sanktioniert werden kann. Heißt: Person A kauft die Karten beim BVB und gibt sie mit erlaubtem Aufschlag an Person B weiter, der damit anschließend deftige Gewinne fährt. Das wäre - wenn ich das richtig verstanden habe - dann eine Konstellation, die gegen nichts verstößt. Außer den guten Geschmack bzw. das jeweilige Gewissen.
Das Thema kann man in epischer Breite nachlesen. Ist natürlich auch immer lustig, dass es immer dann extrem diskutiert wird, wenn gerade alle sauer sind, dass sie für das aktuelle Top-Spiel keine Karten bekommen haben.
23.03.2016 - 15:03 Uhr
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von chapi-09 am 23.03.2016 um 15:03 Uhr bearbeitet
23.03.2016 - 15:05 Uhr
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Dann ließ den Satz "die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird" nochmal
23.03.2016 - 15:07 Uhr
Zitat von DerMoe
Dann ließ den Satz "die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird" nochmal
Zitat von chapi-09
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Zitat von DerMoe
Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Zitat von oeli09
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege
Zitat von Borusse-Bgk
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Zitat von chapi-09
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
mann muss nur mal etwas bei ebay nach Karten für das Spiel googlen.
Da bietet jemand 2 Karten für Westtribüne Block 33 an. Stehen aktuell bei 605,- EUR!!!
Ich hab dafür nicht mal 100,- bezahlt. Krasse Gewinnspanne.
Ab wann ist sowas eigentlich wirklich illegal bzw. strafbar?
Sobald man damit einen Gewinn erzielt denke ich.
Wenn ich Karten die 30€ gekostet haben, für 40€ verkaufe, dann geht das denke ich noch in Ordnung. Schließlich habe ich Versandkosten und noch wohl Ebaykosten zu tragen. (Sofern ich Sie bei Ebay verkaufe)
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass 10% auf den Originalpreis "in Ordnung" ist. Dies wird noch als eigene Aufwandsentschädigung akzeptiert. Verbessert mich wenn ich falsch liege

Sorry falls ich das Ratespiel unterbreche, aber zumindest die Ticket AGBs des BVB sind da doch recht konkret:
Zitat von Ticket AGBs
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
(2) Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt: - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf anderen Internet-Ticketplattformen (z.B. viagogo, seatwave) um 15% höher als der jeweilige Originalpreis angeboten werden/ wird; der Preisaufschlag von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Urheberrechte sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Heisst für mich im Umkehrschluss: Biete ich mein 50,- EUR Ticket als Auktion ab 1,- EUR an, erziele für das Ticket aber 200,- EUR, habe ich alles richtig gemacht und mich nicht strafbar gemacht!
gebe ich für mein 50-EUR-Ticket aber direkt 200,- EUR Sofort-Kaufen ein, mache ich mich strafbar!
Dann ließ den Satz "die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausschließlich ausgewählt wird" nochmal

nach 8 Stunden Arbeit ist der Satz echt schwer zu verstehen!
also ist auch eine Auktion ab 1,- EUR strafbar, wenn man kein Sofort-Kaufen ausgewählt hat!
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