Diskussionsrunde

50+1-Regel II

21.01.2010 - 22:01 Uhr
50+1-Regel II |#771
14.05.2018 - 15:39 Uhr
Zitat von Landauer

Was ist an freier, demokratischer Selbstbestimmung zu verbieten? Ich verstehe es einfach nicht.


Sollten Bürger in einem demokratischen Staat das Recht haben diese Staatsform demokratisch abzuwählen? Gleiche Frage, gleiche Antwort. Die Grenzen der Selbstbestimmung liegen eben im System, dass diese Selbstbestimmung überhaupt erst ermöglicht.
Ein System, welches sich selber abschaffen kann ist halt kein stabiles System. zwinker
Du kannst gerne die Position vertreten, dass es Argumente dafür gibt es einzureißen, aber sich da einer freien/demokratischen Selbstbestimmung als Basis für die eigene Argumentation zu bedienen ist schon sehr zweifelhaft, da muss man sich nur mal anschauen wie es derzeit in Hannover zwischen Führung (Kind) und Anhängerschaft aussieht, denn an dem Punkt darf man schon fragen was ein "Fußballverein" überhaupt noch repräsentiert und das ganz ohne Traditionalist/Purist zu sein.
50+1-Regel II |#772
14.05.2018 - 22:36 Uhr
Zitat von Lechleitner
Zitat von TheBrain

nein rechtlich, wäre das relativ einfach möglich. Die betroffenen Vereine haben die Spiel Lizenz ja erhalten und damit explizit der 50+1 Regelung zugestimmt. Das hätte auch vor einen ordentlichen Gericht Bestand.


Du kannst nicht einfach die Unternehmen, die in Einklang mit den DFL-Regularien Eigentum an ihren Klubs erworben haben, wieder enteignen. Der Zug ist abgefahren.

So eine Aktion würde den Gerichten nur ein weiteren Grund liefern, um die 50+1 Regel als rechtswidrig einzustufen. Und in diesem Fall käme es sogar gar nicht darauf an, ob Europarecht verletzt worden ist, da eine Enteignung bereits nationalem Recht widerspricht.

das wird zwar oft propagiert entspricht aber nicht der Wahrheit! Die aktuelle Rechtslage ist umgekehrt. Im Falle von RBL z.B. stünde die überhaupt Lizenz Erteilung durch die DFL zur Debatte wenn ein Verein dagegen klagen würde! Das wird in aktuellen Diskussionen gerne unterschlagen. Ohne Spiel Genehmigung kann man den Rest nämlich vergessen. RBL kann natürlich im Redbull Besitzt bleiben, darf dann aber nicht Bundesliga spielen. Genau darum geht s ja und was einige nicht verstanden haben. Und genau darum gab es den Rechtsstreit vor einen ordentlichen Gericht eben noch nicht! Hier wird nicht ganz mit offenen Karten gespielt.
50+1-Regel II |#773
14.05.2018 - 23:10 Uhr
Zitat von TheBrain
Zitat von Lechleitner

Zitat von TheBrain

nein rechtlich, wäre das relativ einfach möglich. Die betroffenen Vereine haben die Spiel Lizenz ja erhalten und damit explizit der 50+1 Regelung zugestimmt. Das hätte auch vor einen ordentlichen Gericht Bestand.


Du kannst nicht einfach die Unternehmen, die in Einklang mit den DFL-Regularien Eigentum an ihren Klubs erworben haben, wieder enteignen. Der Zug ist abgefahren.

So eine Aktion würde den Gerichten nur ein weiteren Grund liefern, um die 50+1 Regel als rechtswidrig einzustufen. Und in diesem Fall käme es sogar gar nicht darauf an, ob Europarecht verletzt worden ist, da eine Enteignung bereits nationalem Recht widerspricht.

das wird zwar oft propagiert entspricht aber nicht der Wahrheit! Die aktuelle Rechtslage ist umgekehrt. Im Falle von RBL z.B. stünde die überhaupt Lizenz Erteilung durch die DFL zur Debatte wenn ein Verein dagegen klagen würde! Das wird in aktuellen Diskussionen gerne unterschlagen. Ohne Spiel Genehmigung kann man den Rest nämlich vergessen. RBL kann natürlich im Redbull Besitzt bleiben, darf dann aber nicht Bundesliga spielen. Genau darum geht s ja und was einige nicht verstanden haben. Und genau darum gab es den Rechtsstreit vor einen ordentlichen Gericht eben noch nicht! Hier wird nicht ganz mit offenen Karten gespielt.


Nur mal angenommen, eine solche Klage wäre zulässig: ich würde mich darüber freuen - entweder verliert dann Leipzig die Spielgenehmigung oder (was ich für viel wahrscheinlicher halte) die 50+1 Regel fällt. Also ich hätte überhaupt kein Problem mit einer solchen Klage, würde mich aber dennoch wundern, da der bisherige Weg der Bundesliga eher darin bestand, zu verhindern, dass ein potentieller Investor eine Klage diesbezüglich einreicht.
50+1-Regel II |#774
15.05.2018 - 08:15 Uhr
Mal davon abgesehen, dass ich TheBrains Auffassung nicht teile, dass ein Lizenzentzug durchführbar ist, spielt das nicht mal eine Rolle. Es wird niemand die Uhr zurückdrehen. Damit erübrigt sich die Diskussion über die Zulässigkeit schon.

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50+1-Regel II |#775
15.05.2018 - 09:21 Uhr
Zitat von Runaway
Mal davon abgesehen, dass ich TheBrains Auffassung nicht teile, dass ein Lizenzentzug durchführbar ist, spielt das nicht mal eine Rolle. Es wird niemand die Uhr zurückdrehen. Damit erübrigt sich die Diskussion über die Zulässigkeit schon.


Auch im Falle RBL sehe ich null Chance da irgendetwas zu biegen. Ein Verein (Vereinsautonomie) entscheidet selbst darüber ob und unter welchen Bestimmungen Mitglieder aufgenommen werden. Jeder Versuch der Einmischung von Außen dürfte von Gerichten äußerst kritisch begleitet werden. Da hat man aus der NS Zeit sehr viel gelernt.

Von daher bleibt die Kapitalgesellschaft Red Bull im Besitz des e.V. Red Bull wie es auch in den anderen Fällen in der BuLi ist. Dass sich DFB und DFL das anders gedacht haben mag ja so sein nur unerwartet kam das Ganze dochj ganz und garnicht. Wenn ein Sportinvestor wie Red Bull 2009 einen Klub gründet trifft es mich völlig unerwartet wenn er ein paar Jahre später vor der Tür steht??? Really???? Was haben DFB und DFL die ganze Zeit gemacht, gehofft dass der Investor keinen Bock mehr hat und zukünftig in Hallenhalma investiert?

Ich verstehe diese Diskussion teilweise nicht. Es gab von Anfang an Ausnahmen, es gab einen Investor der einen nachvollziehbaren und von DFB und DFL nicht angreifbaren Weg gegangen ist und übrigens 50+1 voll erfüllt. Und ja es wird möglicherweise in Zukunft weitere individuelle Wege geben diese Auflagen zu erfüllen oder möglicherweise diese Auflagen abzuschaffen. Das ist alles ganz normal und nachvollziehbar. Veränderungen gehören dazu......
50+1-Regel II |#776
16.05.2018 - 16:57 Uhr
Zunächst einmal ist positiv das die 50 + 1 Regel Bestätigung gefunden hat. Jetzt müssen die Ausnahmen (ggf. mit Frist von 2 bis 5 Jahren) beendet werden. Das ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben und den Fußball nicht den Spekulanten und Investoren zu überlassen.
50+1-Regel II |#777
16.05.2018 - 20:09 Uhr
Zitat von Fleckensalz
Zunächst einmal ist positiv das die 50 + 1 Regel Bestätigung gefunden hat. Jetzt müssen die Ausnahmen (ggf. mit Frist von 2 bis 5 Jahren) beendet werden. Das ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben und den Fußball nicht den Spekulanten und Investoren zu überlassen.


Welche gleichen Wettbewerbsbedingungen ? Die wird man nur erreichen können wenn man das jetzige System radikal ändert. Ähnlich dem US System mit Salary Cap & Co. Aber das möchte man ja auch nicht....

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50+1-Regel II |#778
17.05.2018 - 10:15 Uhr
Zitat von RugbyLeaguer
Zitat von Fleckensalz

Zunächst einmal ist positiv das die 50 + 1 Regel Bestätigung gefunden hat. Jetzt müssen die Ausnahmen (ggf. mit Frist von 2 bis 5 Jahren) beendet werden. Das ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben und den Fußball nicht den Spekulanten und Investoren zu überlassen.


Welche gleichen Wettbewerbsbedingungen ? Die wird man nur erreichen können wenn man das jetzige System radikal ändert. Ähnlich dem US System mit Salary Cap & Co. Aber das möchte man ja auch nicht....


Absolut identische Wettbewerbsbedingungen sind damit weder gemeint noch erwünscht, jedoch das Einhalten der bestehenden Regeln ohne Ausnahme. Das sollte doch eigentlich selbstverständlich sein.
50+1-Regel II |#779
17.05.2018 - 11:56 Uhr
Zitat von Fleckensalz
Zunächst einmal ist positiv das die 50 + 1 Regel Bestätigung gefunden hat. Jetzt müssen die Ausnahmen (ggf. mit Frist von 2 bis 5 Jahren) beendet werden. Das ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben und den Fußball nicht den Spekulanten und Investoren zu überlassen.

Wie oben schon aufgeführt. Wie und auf welcher Grundlage soll das stattfinden und wer sind diese Ausnahmen?
50+1-Regel II |#780
17.05.2018 - 14:48 Uhr
Zitat von Grinch1969
Zitat von Fleckensalz

Zunächst einmal ist positiv das die 50 + 1 Regel Bestätigung gefunden hat. Jetzt müssen die Ausnahmen (ggf. mit Frist von 2 bis 5 Jahren) beendet werden. Das ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu haben und den Fußball nicht den Spekulanten und Investoren zu überlassen.

Wie oben schon aufgeführt. Wie und auf welcher Grundlage soll das stattfinden und wer sind diese Ausnahmen?


Ich bin kein Jurist. Als Laie sage ich mal auf Basis der bestehenden 5o + 1 Regel und ggf. Ergänzungen hierzu. Wichtig ist insbesondere, dass die Regel konsequent ausgeführt wird. Keine Tricks und sonstigen phantasievollen Gestaltungsmissbrauch. Davon betroffen sind dann VW, Bayer, SAP, RB und ggf. Kind, die als Investoren/ Eigentümer einen Gang zurückschalten müssen und sich auf 50 - 1 Stimme beschränken müssen. RB hält formal die Regeln ein. Hier muss halt dafür gesorgt werden, dass der Verein tatsächlich auch wie ein normaler Fußballverein, jedes Interessierten zum Mitglied macht, sofern nicht "wichtige" Gründe dagegen sprechen. Dies war übrigens auch Auflage bei der Lizensierung.
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