| Geburtsdatum | 20.06.1995 |
|---|---|
| Alter | 31 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,87m |
| Vertrag bis | 30.06.2027 |
| Position | Torwart |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | Hertha BSC |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 4 | 5 | 1 | ||
![]() | 2. Bundesliga | 3 | 4 | 1 | |
![]() | DFB-Pokal | 1 | 1 | - | |
Marius Gersbeck [35]
20.12.2013 - 13:55 Uhr
28.08.2023 - 18:31 Uhr
Zitat von exsample
Doch, dass durch die Zahlung an das Opfer nicht das Verfahren eingestellt wird.
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
Push Nachricht.
jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Doch, dass durch die Zahlung an das Opfer nicht das Verfahren eingestellt wird.
Da ging es um einen möglichen Zvilprozess und nicht um den Strafprozess. Mit der aussergerichtlichen Einigung ist der Zivilprozess vom Tisch.
28.08.2023 - 19:06 Uhr
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
28.08.2023 - 19:32 Uhr
Zitat von smartin
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Wie du sagst, "wenn er verurteilt wird". Hertha hat sich bis jetzt nicht gerührt, weil kein Urteil gefällt wurde, und sie werden sich jetzt weiterhin nicht rühren, weil kein Urteil gefällt wurde. Alles andere würde mich wundern, sonst hätte man schon vor Wochen reagiert.
28.08.2023 - 19:37 Uhr
Zitat von smartin
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Das wäre der Deutsche Paragraph. In Österreich ist der Tatbestand anders definiert und zwar leichter als in Deutschland. Es sind weiter 3 Jahre Höchststrafe, eine Mindestgefängnisstrafe gibt es nicht.
28.08.2023 - 19:41 Uhr
@mnemosyn jegliche Quellen schreiben von bis zu 5 Jahren und du bestehst auf 3 Jahre?
Zumal wir in Österreich strengeren Strafmaß als die deutschen haben.
Zumal wir in Österreich strengeren Strafmaß als die deutschen haben.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Scorps am 28.08.2023 um 19:43 Uhr bearbeitet
28.08.2023 - 19:46 Uhr
Zitat von Mnemosyne
Das wäre der Deutsche Paragraph. In Österreich ist der Tatbestand anders definiert und zwar leichter als in Deutschland. Es sind weiter 3 Jahre Höchststrafe, eine Mindestgefängnisstrafe gibt es nicht.
Zitat von smartin
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Das wäre der Deutsche Paragraph. In Österreich ist der Tatbestand anders definiert und zwar leichter als in Deutschland. Es sind weiter 3 Jahre Höchststrafe, eine Mindestgefängnisstrafe gibt es nicht.
https://rdb.manz.at/document/ris.n.NOR40177255
Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
1. auf eine Weise, mit der Lebensgefahr verbunden ist,
2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
3. unter Zufügung besonderer Qualen.
28.08.2023 - 19:50 Uhr
Zitat von Mnemosyne
Das wäre der Deutsche Paragraph. In Österreich ist der Tatbestand anders definiert und zwar leichter als in Deutschland. Es sind weiter 3 Jahre Höchststrafe, eine Mindestgefängnisstrafe gibt es nicht.
Zitat von smartin
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
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jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Naja es gibt eine konkrete Anklage nach § 84 Abs. 4. Nicht mehr "nur" FS bis 3 Jahre, sondern eine Qualifikation Mindeststrafe von 6M bis zu 5 Jahren. D.h. wenn er verurteilt wird, ist er vorbestraft. Es sei denn sie kommen noch irgendwie vom Mindestmaß weg. Außerdem lese ich daraus, dass die Folgen erheblich gewesen sein müssen.
Je nach Ausgang ist Gersbeck m.E. nicht mehr haltbar. Vermutlich wird man Ende Sept. abwarten. Ist ja nicht mehr lang. Tatsächlich sollte man noch Verstärkung holen oder man riskiert es mit Ernst.
Das wäre der Deutsche Paragraph. In Österreich ist der Tatbestand anders definiert und zwar leichter als in Deutschland. Es sind weiter 3 Jahre Höchststrafe, eine Mindestgefängnisstrafe gibt es nicht.
Zur Mindest- und Höchststrafe schreibt die dpa etwas anderes:
"Für den Tatbestand der schweren Körperverletzung wurde eine mögliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren genannt."
28.08.2023 - 19:50 Uhr
Zitat von Scorps
@mnemosyn jegliche Quellen schreiben von bis zu 5 Jahren und du bestehst auf 3 Jahre?
Zumal wir in Österreich strengeren Strafmaß als die deutschen haben.
@mnemosyn jegliche Quellen schreiben von bis zu 5 Jahren und du bestehst auf 3 Jahre?
Zumal wir in Österreich strengeren Strafmaß als die deutschen haben.
Ich bin von einer Anklage nach 84.1 ausgegangen, 84.4 ist natürlich nochmal eine Nummer schärfer. Mein Fehler. Wenigstens sollten wir in gut 1 Monat Bescheid wissen.
28.08.2023 - 19:53 Uhr
Nochmal ein deutlicher Verweis auf den Moderationshinweis von mir, alle rechtlichen Themen gehören in den Talkthread.
30.08.2023 - 16:05 Uhr
Quelle: www.bild.de
Angesichts der Schwere der Vorwürfe und einer drohenden Verurteilung wäre eine fristlose Entlassung von Gersbeck konsequent gewesen. Doch es kommt wohl anders. Nach BILD-Informationen plant der Hauptstadt-Klub eine Rehabilitation des Prügel-Keepers. Wie diese laufen soll und warum nun Riesen-Streit in den Gremien droht, lesen Sie nur mit BILDplus.
Weiß nicht ob hier neue Infos drin stehen, aber der Vollständigkeit halber.
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