| Geburtsdatum | 20.06.1995 |
|---|---|
| Alter | 31 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,87m |
| Vertrag bis | 30.06.2027 |
| Position | Torwart |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | Hertha BSC |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 4 | 5 | 1 | ||
![]() | 2. Bundesliga | 3 | 4 | 1 | |
![]() | DFB-Pokal | 1 | 1 | - | |
Marius Gersbeck [35]
20.12.2013 - 13:55 Uhr
28.08.2023 - 15:48 Uhr
Zitat von FantasticDan
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Zitat von 1892Blau-Weiss
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
Push Nachricht.
jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
laut Bild wird gegen Gersbeck Anklage erhoben und er muss am 28.9 vor Gericht erscheinen.
Push Nachricht.
jetzt bin ich gespannt wie Hertha reagiert
Bis auf ein konkretes Datum hat sich ja nichts geändert.
Doch man ist jetzt einen Schritt weiter. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist abgeschlossen und hat Gersbeck nicht entlastet.
Das Ermittlungsverfahren hat nämlich ergeben, dass ein hinreichender Tatverdacht für die Straftat schwere Körperverletzung besteht. Sonst würde es nicht zu einer Anklage kommen.
Ich erwarte aufgrund des Vorfalls auch keine Sonderbehandlung vor Gericht für Gersbeck. Immerhin wurde ein Einheimischer "schwer verletzt", wie es ein lokales Salzburger Medium treffend schreibt.
28.08.2023 - 15:49 Uhr
Und Hertha bis zu diesem Termin wohl nicht mit ihm planen kann.
28.08.2023 - 16:08 Uhr
Quelle: www.kicker.de
Herthas Keeper muss Ende September vor Gericht
Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung in Österreich angeklagt
Nach einer Auseinandersetzung während Herthas Trainingslagers im Juli wurde Marius Gersbeck suspendiert. Nun muss sich der Torhüter in Österreich vor Gericht verantworten.
Gersbeck wegen schwerer Körperverletzung in Österreich angeklagt
Nach einer Auseinandersetzung während Herthas Trainingslagers im Juli wurde Marius Gersbeck suspendiert. Nun muss sich der Torhüter in Österreich vor Gericht verantworten.
28.08.2023 - 17:14 Uhr
Ja dann Tschüss, ne. Danke für nichts
28.08.2023 - 17:25 Uhr
Hertha kann es sich nicht leisten bis Verhandlungsbeginn auf eine Entscheidung zu warten.
Gerade im Hinblick auf die Außendarstellung und die mit dem Fall einhergehende Unruhe sollte man längst einen klaren Strich ziehen.
Gerade im Hinblick auf die Außendarstellung und die mit dem Fall einhergehende Unruhe sollte man längst einen klaren Strich ziehen.
28.08.2023 - 17:31 Uhr
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
28.08.2023 - 17:39 Uhr
Zitat von Zahny
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
28.08.2023 - 17:46 Uhr
Zitat von CAPTAINstonie
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Zitat von Zahny
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Ich dachte da eher an eine finanzielle 'Bestrafung'. Letztendlich wird ja der Namen immer mit dem Verein verbunden sein bei dieser Tat. Das kann ja nicht positiv sein für den Verein.
28.08.2023 - 17:47 Uhr
Zitat von CAPTAINstonie
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Zitat von Zahny
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Da kann der Verein festhalten was er will, so eine Klausel würde vor Gericht nie standhalten. Gut für alle Beteiligten, dass die Justiz in Österreich so flott arbeitet. Die Ansetzung eines Termins sagt noch nicht, dass das Tatausgleichsverfahren nicht zur Anwendung kommen kann, ich rechne mit diesem auf Verantwortungsübernahme und Resozialisierung gerichteten Verfahren.
Sobald das abgeschlossen ist, hat Gersbeck meiner Ansicht nach auch einen Anspruch darauf , wieder arbeiten zu dürfen. Er ist ja kein Berufsverbrecher sondern jemand, der in einer einzelnen Situation schwer versagt hat.
28.08.2023 - 17:52 Uhr
Zitat von Mnemosyne
Da kann der Verein festhalten was er will, so eine Klausel würde vor Gericht nie standhalten. Gut für alle Beteiligten, dass die Justiz in Österreich so flott arbeitet. Die Ansetzung eines Termins sagt noch nicht, dass das Tatausgleichsverfahren nicht zur Anwendung kommen kann, ich rechne mit diesem auf Verantwortungsübernahme und Resozialisierung gerichteten Verfahren.
Sobald das abgeschlossen ist, hat Gersbeck meiner Ansicht nach auch einen Anspruch darauf , wieder arbeiten zu dürfen. Er ist ja kein Berufsverbrecher sondern jemand, der in einer einzelnen Situation schwer versagt hat.
. Zitat von CAPTAINstonie
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Zitat von Zahny
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Weil ich es wirklich nicht weiß aber kann da der Verein nicht auch rechtliche Schritte einleiten gegen den Spieler? Vereinsschädigendes Verhalten usw?
Könnte mir vorstellen, dass jeder Verein es vertraglich festhält, sofern ein Spieler sich ein Strafverfahren unterziehen muss oder verurteilt wird, sie ihn fristlos kündigen können.
Da kann der Verein festhalten was er will, so eine Klausel würde vor Gericht nie standhalten. Gut für alle Beteiligten, dass die Justiz in Österreich so flott arbeitet. Die Ansetzung eines Termins sagt noch nicht, dass das Tatausgleichsverfahren nicht zur Anwendung kommen kann, ich rechne mit diesem auf Verantwortungsübernahme und Resozialisierung gerichteten Verfahren.
Sobald das abgeschlossen ist, hat Gersbeck meiner Ansicht nach auch einen Anspruch darauf , wieder arbeiten zu dürfen. Er ist ja kein Berufsverbrecher sondern jemand, der in einer einzelnen Situation schwer versagt hat.
Meinetwegen kann er arbeiten wo er will, halt nur nicht bei uns. Obwohl ich davon ausgehe, dass er so schnell keine Chance bekommen wird. Es sei denn in Dresden brauchen sie einen TW. Da kennt man sich in der Thematik ja bestens aus.
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