Finanzen
22.07.2015 - 22:13 Uhr
Zitat von sirTeddy
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Rückstellungen sind Geld, das zwar da ist, aber für Zahlungen zurückgehalten werden muss, bei denen nicht klar ist, ob und in welcher Höhe sie erfolgen. Das Geld, das da ist, steht schon bei den Aktiva. Allerdings muss die Rückstellung selbst dafür bei den Passiva eingebucht werden. Effektiv hast du zwar Vermögen, aber solches, das du nicht verwenden darfst, weil du es für andere Zwecke zurückstellen musst. Die Rückstellung ist kein Vermögen, sondern ein Platzhalter für zukünftige Forderungen.
Beste Grüße
Lullaby
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Lullaby am 22.04.2016 um 11:24 Uhr bearbeitet Zitat von sirTeddy
Kurze Verständnisfrage :
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Kurze Verständnisfrage :
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Wenn ich das richtig interpretiere, stehen die unter den Verbibndlichkeiten, weil es auf Passivseite kein bzw negatives Eigenkapital stand. Damit "gehört" quasi alles, was der Verein als sein Vermögen listet, jemand anderem. Und wenn man Rückkstellungen bilden muss, aber kein eigenes Kapital hat, muss man sich fremdes leihen oder es jemand anderem schuldig bleiben.
Zitat von FCKFAN
Es mag sein, dass man privat in der Schuld stand. Aber in Höhe von (17) X Millionen Euro? Ich habe nun doch noch ein altes Dokument von den 2008er Zahlen gefunden:
Es mag sein, dass man privat in der Schuld stand. Aber in Höhe von (17) X Millionen Euro? Ich habe nun doch noch ein altes Dokument von den 2008er Zahlen gefunden:
Ich habe nie eine Summe genannt, die man Privatleuten geschuldet hat. Aber du kannst davon ausgehen, daß es siebenstellige Beträge waren. Für manche hat man elegante Verrechnungsmethoden gefunden, wieder andere wurden zurückgezahlt. Jedenfalls gab es einige heikle Verträge unter Göbel, die aus dem Weg geräumt werden mussten. Man kann eine Bilanz recht kreativ gestalten, wovon Göbel als gelernter Bilanzbuchhalter auch ausgiebig Gebrauch gemacht hat. Aber das sind längst vergangene Zeiten.
In 10, 20 Jahren wird man auf die Ära Kuntz anders zurück blicken als heute. Das siehst du auch daran, daß man sich über die Zeit eines Thines, Friedrich, oder Jäggi heute recht einig ist. Wenn ich daran denke, was man Norbert Thines bei seiner Ablösung alles an den Kopf geworfen hat (auch von Mitgliederseite aus), wird mir heute noch übel. Heute dagegen sehnt man sich nach einem wie Thines zurück. So ist das eben mit einem gewissen zeitlichen Abstand. Heute weiss man auch, nach Thines begann die Zeit des finanziellen Großenwahns und sportlichen Abstiegs.
Zitat von FCKFAN
So oder so, die 17 Millionen, über die wir heute sprechen, wurden offiziell präsentiert. Dem Anschein nach, hat man zumindest über die Jahre Verbindlichkeiten angehäuft.
So oder so, die 17 Millionen, über die wir heute sprechen, wurden offiziell präsentiert. Dem Anschein nach, hat man zumindest über die Jahre Verbindlichkeiten angehäuft.
Dem Anschein nach, ja.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Oszillator am 22.04.2016 um 11:41 Uhr bearbeitet Zitat von Lullaby
Rückstellungen sind Geld, das zwar da ist, aber für Zahlungen zurückgehalten werden muss, bei denen nicht klar ist, ob und in welcher Höhe sie erfolgen. Das Geld, das da ist, steht schon bei den Aktiva. Allerdings muss die Rückstellung selbst dafür bei den Passiva eingebucht werden. Effektiv hast du zwar Vermögen, aber solches, das du nicht verwenden darfst, weil du es für andere Zwecke zurückstellen musst. Die Rückstellung ist kein Vermögen, sondern ein Platzhalter für zukünftige Forderungen.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von sirTeddy
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Rückstellungen sind Geld, das zwar da ist, aber für Zahlungen zurückgehalten werden muss, bei denen nicht klar ist, ob und in welcher Höhe sie erfolgen. Das Geld, das da ist, steht schon bei den Aktiva. Allerdings muss die Rückstellung selbst dafür bei den Passiva eingebucht werden. Effektiv hast du zwar Vermögen, aber solches, das du nicht verwenden darfst, weil du es für andere Zwecke zurückstellen musst. Die Rückstellung ist kein Vermögen, sondern ein Platzhalter für zukünftige Forderungen.
Beste Grüße
Lullaby
Ok , danke . Soweit verstanden .
Wenn jetzt aber die Rückstellungen z.B. zum evtl. begleichen der Mietstundumg
gebildet wurden . Würde diese Verbindlichkeit aber doppelt aufgeführt werden .
oder ?
Wenn diese Rückstellungen z.B. für den Ausbau des Fröhnerhofs gebildet wurden,
existieren jedoch aktuell keine gegenrechbaren Forderungen .
Oder liege ich hier Falsch ?
Zitat von Hegermeister
Wenn ich das richtig interpretiere, stehen die unter den Verbibndlichkeiten, weil es auf Passivseite kein bzw negatives Eigenkapital stand. Damit "gehört" quasi alles, was der Verein als sein Vermögen listet, jemand anderem. Und wenn man Rückkstellungen bilden muss, aber kein eigenes Kapital hat, muss man sich fremdes leihen oder es jemand anderem schuldig bleiben.
Zitat von sirTeddy
Kurze Verständnisfrage :
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Kurze Verständnisfrage :
Warum zählst Du Rückstellungen zu den Verbindlichkeiten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Wenn ich das richtig interpretiere, stehen die unter den Verbibndlichkeiten, weil es auf Passivseite kein bzw negatives Eigenkapital stand. Damit "gehört" quasi alles, was der Verein als sein Vermögen listet, jemand anderem. Und wenn man Rückkstellungen bilden muss, aber kein eigenes Kapital hat, muss man sich fremdes leihen oder es jemand anderem schuldig bleiben.
Also ich habe nun wirklich keine Ahnung von dem ganze Zahlenzeugs. Aber ich hatte solche Vorlesungen auch mal besuchen müssen (wer erinnert sich schon im Detail an sein Studium
). Ich weiß noch, dass ich immer Rückstellungen mit Rücklagen verwechselt habe. Bei den Rückstellungen hatte ich mir das irgendwann mal mit einer Eselsbrücke zum FCK gemerkt und hoffe es war nicht falsch. Gleich am Anfang von Kuntz' Amtsperiode wollte man doch reinen Tisch machen. Da ließ man doch Prüfen und rechnete fest mit einer Nachzahlung an das Finanzamt. Man sagte sich, es wird wohl irgendwas um die 2,5 Mio werden. Wenn jetzt die Prüfung bis zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen sind, dann sollte man Rückstellungen bilden, also eine Verbindlichkeit passivieren. Man tut einfach so, als gäbe es die Verbindlichkeit schon, obwohl sie noch nicht akut ist.
So. Entweder erklären mir die ganzen Fachleute hier jetzt, dasss ich total neben der Spur liege, oder ich hab mir das richtig gemerkt. Ich kann nur gewinnen :-D
Zitat von sirTeddy
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Ist ein Rückstellung nicht eigentlich Geld das da ist , also von den Verbindlichkeiten
abgezogen werden müssten ?
Nein. Rückstellungen sind der Gegenwert eines (vermutlichen) Anspruchs von Externen, d.h. der Verein ist in einer Schuldnerposition. Von daher sind Rückstellungen als Verbindlichkeiten zu betrachteten.
Gebildete Rückstellungen müssen auf der Aktivseite nicht in Form von Kassenbestand vorliegen. Es ist somit kein Geld, dass irgendwo auf dem Konto liegt und wartet bis es benötigt wird. Auch wenn sich dieser Glaube hält. Z.B. wird kein DAX Konzern seine Milliarden Rückstellungen für Betreibsrenten in der Kasse bzw. auf dem Konto liegen haben. Die Rückstellungen sind in anderen Vermögensgegenständen gebunden und hoffentlich dann auch da, wenn sie ausgezahlt werden müssen.
@fcksupporter96: Die bilanz des FCK ist jetzt nicht sooo kompliziert, sondern passt auf 2 DIN A4 Blätter. Klatt sollte zum Verständnis der Bilanz nicht mehr als ein paar Minuten benötigen. Etwas diffizieller ist es, die Geschäftsvorfälle zu durchschauen, die zu den einzelnen Positionen geführt haben. Diese werden aber nicht im Jahresabschluss aufgeführt.
Zitat von dieGraetschenFrage
Also ich habe nun wirklich keine Ahnung von dem ganze Zahlenzeugs. Aber ich hatte solche Vorlesungen auch mal besuchen müssen (wer erinnert sich schon im Detail an sein Studium
). Ich weiß noch, dass ich immer Rückstellungen mit Rücklagen verwechselt habe. Bei den Rückstellungen hatte ich mir das irgendwann mal mit einer Eselsbrücke zum FCK gemerkt und hoffe es war nicht falsch.
Gleich am Anfang von Kuntz' Amtsperiode wollte man doch reinen Tisch machen. Da ließ man doch Prüfen und rechnete fest mit einer Nachzahlung an das Finanzamt. Man sagte sich, es wird wohl irgendwas um die 2,5 Mio werden. Wenn jetzt die Prüfung bis zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen sind, dann sollte man Rückstellungen bilden, also eine Verbindlichkeit passivieren. Man tut einfach so, als gäbe es die Verbindlichkeit schon, obwohl sie noch nicht akut ist.
Also ich habe nun wirklich keine Ahnung von dem ganze Zahlenzeugs. Aber ich hatte solche Vorlesungen auch mal besuchen müssen (wer erinnert sich schon im Detail an sein Studium
). Ich weiß noch, dass ich immer Rückstellungen mit Rücklagen verwechselt habe. Bei den Rückstellungen hatte ich mir das irgendwann mal mit einer Eselsbrücke zum FCK gemerkt und hoffe es war nicht falsch. Gleich am Anfang von Kuntz' Amtsperiode wollte man doch reinen Tisch machen. Da ließ man doch Prüfen und rechnete fest mit einer Nachzahlung an das Finanzamt. Man sagte sich, es wird wohl irgendwas um die 2,5 Mio werden. Wenn jetzt die Prüfung bis zum Bilanzstichtag nicht abgeschlossen sind, dann sollte man Rückstellungen bilden, also eine Verbindlichkeit passivieren. Man tut einfach so, als gäbe es die Verbindlichkeit schon, obwohl sie noch nicht akut ist.
Der große Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen liegt in ihrer Bilanzierung.
Rücklagen, die man meist aus Gewinnen bildet, sind Eigenkapital. Die Bildung von Rücklagen kann aus verschiedenen Gründen erfolgen - laufende Prozesse, Restrukturierung, zukünftige Investitionen, oder auch gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen.
Rückstellungen dagegen sind bilanziell Fremdkapital und immer auf der Passivseite zuhause. Rückstellungen sind zweckgebunden und immer erfolgswirksam. Ein grosser Posten in den meisten Unternehmen sind die zukünftigen Rückstellungen für zuküntige Pensionen/Betriebsrenten.
Ah OK .
Vielen Dank für die Erklärung .
Dann hab ich das verstanden
Vielen Dank für die Erklärung .
Dann hab ich das verstanden
Rückstellungen werden aus der gebotenen kaufmännischen Vorsicht für finanzielle Risiken in eine Bilanz eingestellt. Es liegt zwar noch keine Verbindlichkeit vor, aber eine solche ist wahrscheinlich. Bilanziell wird daher so gearbeitet, als gäbe es diese Verbindlichkeit schon, es wird auf der Passivseite eine Rückstellung eingestellt.
Beispiel:
Es stellt sich heraus, dass das gekaufte Grundstück früher als Tankstelle mit nicht ausreichendem Sicherheitsstandart genutzt wurde. Dann werden Erkundungs- und in gewissem Umfang Sanierungskosten als Rückstellung eingestellt, weil voraussichtlich solche Kosten kommen werden.
Oder:
Der Profifußballverein stellt fest, dass unter dem alten Vorstand den Lizenzspielern neben den Gehaltszahlungen auch noch Zahlungen für die Übertragung von Persönlichkeitsrechten zugeflossen sind und dadurch die Steuerlast verkürzt wurde. Das Finanzamt weiß davon noch nichts. Trotzdem muß für die daraus voraussichtlich entstehenden Steuerlasten, Steuerberater- und Anwaltskosten, Geldstrafe etc. Rückstellungen gebildet werden.
Sobald sich das Risiko verwirklicht, wird die tatsächlich entstandene Verbindlichkeit eingestellt und die Rückstellung aufgelöst. Stimmt die Höhe überein, erfolgt dies ergebnisneutral.
Steht hingegen fest, dass sich das Risiko doch nicht verwirklichen wird (weil die Persönlichkeit von Taribo steuerrechtlich korrekt verscherbelt wurde), wird die Rückstellung ebenfalls aufgelöst. Da keine andere Verbindlichkeit eingestellt wird und auch kein Mittelabfluß zu verzeichnen ist, erhöht sich der bilanzielle Gewinn um die Höhe der (aufgelösten) Rückstellung. Das ist dann ein außerordentlicher Gewinn.
Kurz: Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist unmittelbar ergebnisrelevant. Da sie von einer Risikobewertung abhängig ist, ist dies eine beliebte Stellschraube, um eine Bilanz aufzuhübschen oder den Leuten Angst zu machen.
Gruß aus der Pfalz
Beispiel:
Es stellt sich heraus, dass das gekaufte Grundstück früher als Tankstelle mit nicht ausreichendem Sicherheitsstandart genutzt wurde. Dann werden Erkundungs- und in gewissem Umfang Sanierungskosten als Rückstellung eingestellt, weil voraussichtlich solche Kosten kommen werden.
Oder:
Der Profifußballverein stellt fest, dass unter dem alten Vorstand den Lizenzspielern neben den Gehaltszahlungen auch noch Zahlungen für die Übertragung von Persönlichkeitsrechten zugeflossen sind und dadurch die Steuerlast verkürzt wurde. Das Finanzamt weiß davon noch nichts. Trotzdem muß für die daraus voraussichtlich entstehenden Steuerlasten, Steuerberater- und Anwaltskosten, Geldstrafe etc. Rückstellungen gebildet werden.
Sobald sich das Risiko verwirklicht, wird die tatsächlich entstandene Verbindlichkeit eingestellt und die Rückstellung aufgelöst. Stimmt die Höhe überein, erfolgt dies ergebnisneutral.
Steht hingegen fest, dass sich das Risiko doch nicht verwirklichen wird (weil die Persönlichkeit von Taribo steuerrechtlich korrekt verscherbelt wurde), wird die Rückstellung ebenfalls aufgelöst. Da keine andere Verbindlichkeit eingestellt wird und auch kein Mittelabfluß zu verzeichnen ist, erhöht sich der bilanzielle Gewinn um die Höhe der (aufgelösten) Rückstellung. Das ist dann ein außerordentlicher Gewinn.
Kurz: Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist unmittelbar ergebnisrelevant. Da sie von einer Risikobewertung abhängig ist, ist dies eine beliebte Stellschraube, um eine Bilanz aufzuhübschen oder den Leuten Angst zu machen.
Gruß aus der Pfalz
Dieser Beitrag wurde zuletzt von running-man am 22.04.2016 um 13:20 Uhr bearbeitet Zitat von running-man
Kurz: Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist unmittelbar ergebnisrelevant. Da sie von einer Risikobewertung abhängig ist, ist dies eine beliebte Stellschraube, um eine Bilanz aufzuhübschen oder den Leuten Angst zu machen.
Kurz: Die Bildung und Auflösung von Rückstellungen ist unmittelbar ergebnisrelevant. Da sie von einer Risikobewertung abhängig ist, ist dies eine beliebte Stellschraube, um eine Bilanz aufzuhübschen oder den Leuten Angst zu machen.
Ist nicht gesetzlich ziemlich genau geregelt, wofür Rückstellungen in welcher Höhe gebildet werden dürfen?
Beste Grüße
Lullaby
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