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Finanzen

22.07.2015 - 22:13 Uhr
Finanzen |#271
18.09.2015 - 12:33 Uhr
Zitat von running-man

Zitat von sirTeddy


Wenn es jemanden interessieren sollte :

Die Stadiongesellschaft hat in ihrer Bilanz zum 31.12.2013
das Anlagevermögen mit 47.036.758,27 € Beziffert
und die Verbindlichkeiten auf 66.762.406,42 € ,
sowie ca. 12Mio Rücklagen .
Quelle:



Meines Wissens werden die Verbindlichkeiten auch zuerst am Ende der Laufzeit durch
die Rücklagen getilgt . Also erfolgt keine Schuldenreduzierung während der Laufzeit.

Das würde bedeuten das ein evtl. Rückkaufspreis die Diff. zwischen Verbindlichkeiten
und Rücklagen (also zum 31.12.2013 ca. 45 Mio ) betragen würde .


Rechenfehler?

Verbindlichkeiten..................................66.762.406,42 €
Rücklagen............................................12.000.000,00 €
Differenz...............................................54.762.406,42 €

Was außerdem auffällt:

Anlagevermögen...................................47.036.758,27 €
Rücklagen (richtig. Rückstellungen?)....12.000.000,00 €
Umlaufvermögen (gibt es das?)................................... €
Aktiva gesamt....................................... 57.036.758,27 €

Verbindlichkeiten....................................66.762.406,42 €

Differenz................................................-.9.725.648,15 €

Damit hätten wir ein negatives Eigenkapital, womit die Stadiongesellschaft überschuldet wäre ?!

Ich bitte die Experten um Aufklärung

Gruß aus der Pfalz


Okay, ich habe es selbst gefunden: Es waren noch Bankguthaben von über 17 Millionen € vorhanden.
Trotzdem ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von über 3,6 Millionen €.

Gruß aus der Pfalz
Dieser Beitrag wurde zuletzt von running-man am 18.09.2015 um 12:35 Uhr bearbeitet
Finanzen |#272
18.09.2015 - 12:41 Uhr
Noch kurz was zum Verlust der Gemeinnützigkeit :

In Vereinen gibt es mehrere Bereiche , unter anderem den
"Wirtschaftlichenbereich" und den "Zweckbetrieb"

Beim FCK wäre der Profibereich der wirtschaftliche Bereich .
Wenn Verluste in diesem Bereich durch Einnahmen aus dem
Zweckbetrieb (z.B. Mitgliedsbeiträge) gedeckt werden müssen .
Besteht die Gefahrt des Verlustes der Gemeinnützigkeit .

•     •     •

Gott, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
--------------------------------------------------------------------------------------
God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.

Karl Paul Reinhold Niebuhr (* 21. Juni 1892 in Wright City, Missouri; † 1. Juni 1971 )
Finanzen |#273
18.09.2015 - 12:53 Uhr
Zitat von sirTeddy
Noch kurz was zum Verlust der Gemeinnützigkeit :

In Vereinen gibt es mehrere Bereiche , unter anderem den
"Wirtschaftlichenbereich" und den "Zweckbetrieb"

Beim FCK wäre der Profibereich der wirtschaftliche Bereich .
Wenn Verluste in diesem Bereich durch Einnahmen aus dem
Zweckbetrieb (z.B. Mitgliedsbeiträge) gedeckt werden müssen .
Besteht die Gefahrt des Verlustes der Gemeinnützigkeit .


Womit wir die Gefahr für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit dann auch markiert hätten.
Und wenn die Gemeinnützigkeit flöten geht, dann auch Steuervorteile - sehe ich das richtig?

Also ausgliedern oder keine Verluste mehr machen. Ich wäre zunächst angesichts negativem EK uneingeschränkt für letzteres zwinker

•     •     •

Nichts ersetzt die Romantik eines Flutlichtspiels im Regen... ...und siegen!!

Wir denken nur noch von Grätsche zu Grätsche!

Hate the Game, not the Player!
Finanzen |#274
18.09.2015 - 13:10 Uhr
Du darfst Verluste machen. Du darfst sie nur nicht aus dem ideellen Bereich gegenfinanzieren. Solange man aus dem Wirtschaftsbetrieb Rücklagen gebildet und dementsprechend Eigenkapital vorzuweisen hat, ist man da auf der sicheren Seite. Bei negativem Eigenkapital wird das schon schwieriger, ist aber immer noch möglich.

Dagegen spielt das reine Finanzvolumen des Geschäftsbetriebs keine Rolle. Entscheidend an dieser Stelle ist das Zeitvolumen. Solange lange wir Breitensport und Jugendarbeit haben, kann da eigentlich nicht viel passieren.

Beste Grüße
Lullaby
Finanzen |#275
18.09.2015 - 13:28 Uhr
Zitat von Lullaby
Du darfst Verluste machen. Du darfst sie nur nicht aus dem ideellen Bereich gegenfinanzieren. Solange man aus dem Wirtschaftsbetrieb Rücklagen gebildet und dementsprechend Eigenkapital vorzuweisen hat, ist man da auf der sicheren Seite. Bei negativem Eigenkapital wird das schon schwieriger, ist aber immer noch möglich.

Dagegen spielt das reine Finanzvolumen des Geschäftsbetriebs keine Rolle. Entscheidend an dieser Stelle ist das Zeitvolumen. Solange lange wir Breitensport und Jugendarbeit haben, kann da eigentlich nicht viel passieren.

Beste Grüße
Lullaby


Bist du dir das sicher ?
Der Breitensport und die Jugendarbeit sind beides Zweckbetrieb des FCK .
Der Wirtschaftliche Bereich hat mit beiden nichts zu tun . Demnach können
Verluste dort nur durch Sponsoren , Eintrittsgelder,Catering usw. gedeckt werden
und nicht aus Einnahmen aus dem Breitensport .
Ausserdem gehören zu den Ausgaben des Wirtschaftlichen Bereiches auch ein Großteil der Geschäftsstelle Kosten .

Oder sehe ich das falsch ?

•     •     •

Gott, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.

Karl Paul Reinhold Niebuhr (* 21. Juni 1892 in Wright City, Missouri; † 1. Juni 1971 )
Finanzen |#276
18.09.2015 - 13:52 Uhr
Der zweite Absatz bezog sich nicht auf den ersten, sondern auf die häufiger geäußerte (nicht korrekte) Aussage, ein E.V. bekäme Schwierigkeiten mit der Gemeinnützigkeit, wenn der Geschäftsbetrieb die Bilanz dominiert.

So lange wir nach Stunden mehr Zweckbetrieb haben als wirtschaftlichen Betrieb, haben wir hier keine Probleme. Würden wir den Zweckbetrieb weitgehend einstellen, wäre die Gemeinnützigkeit hingegen futsch. Die Probleme bezüglich einer Querfinanzierung der Wirgschaftsbetriebs durch den Zweckbetrieb werden davon nicht tangiert und bestehen weiterhin.

Beste Grüße
Lullaby
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Lullaby am 18.09.2015 um 13:56 Uhr bearbeitet
Finanzen |#277
18.09.2015 - 13:54 Uhr
Zitat von sirTeddy

Zitat von Lullaby


Du darfst Verluste machen. Du darfst sie nur nicht aus dem ideellen Bereich gegenfinanzieren. Solange man aus dem Wirtschaftsbetrieb Rücklagen gebildet und dementsprechend Eigenkapital vorzuweisen hat, ist man da auf der sicheren Seite. Bei negativem Eigenkapital wird das schon schwieriger, ist aber immer noch möglich.

Dagegen spielt das reine Finanzvolumen des Geschäftsbetriebs keine Rolle. Entscheidend an dieser Stelle ist das Zeitvolumen. Solange lange wir Breitensport und Jugendarbeit haben, kann da eigentlich nicht viel passieren.

Beste Grüße
Lullaby


Bist du dir das sicher ?
Der Breitensport und die Jugendarbeit sind beides Zweckbetrieb des FCK .
Der Wirtschaftliche Bereich hat mit beiden nichts zu tun . Demnach können
Verluste dort nur durch Sponsoren , Eintrittsgelder,Catering usw. gedeckt werden
und nicht aus Einnahmen aus dem Breitensport .
Ausserdem gehören zu den Ausgaben des Wirtschaftlichen Bereiches auch ein Großteil der Geschäftsstelle Kosten .

Oder sehe ich das falsch ?


Es drohen verschiedene Gefahren für die Gemeinnützigkeit. Das Angeführte sind nur zwei Elemente.

Der Breitensport ist der gemeinnützige Zweck des Vereins. Dieser muß den Schwerpunkt der Tätigkeit ausmachen. deshalb brauchen wir viele Mitarbeiter (Trainer etc.), die im Jugendbereich arbeiten.

Verluste des Geschäftsbetiebes schaden nicht per se. Sie dürfen aber nicht aus Mitteln des Vereins ausgeglichen werde. Fliessen z.B. Vereinsbeiträge in den Lizenzspieleretat, ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.

Ich empfehle den mir von Lullaby zur Verfügung gestellten Artikel:

http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsbesteuerung-verlust-der-gemeinnuetzigkeit-damoklesschwert-haengt-ueber-jedem-verein-und-vorstand-f18124

Gruß aus der Pfalz
Dieser Beitrag wurde zuletzt von running-man am 18.09.2015 um 13:55 Uhr bearbeitet
Finanzen |#278
18.09.2015 - 14:08 Uhr
Zitat von running-man
Zitat von sirTeddy


Zitat von Lullaby



Du darfst Verluste machen. Du darfst sie nur nicht aus dem ideellen Bereich gegenfinanzieren. Solange man aus dem Wirtschaftsbetrieb Rücklagen gebildet und dementsprechend Eigenkapital vorzuweisen hat, ist man da auf der sicheren Seite. Bei negativem Eigenkapital wird das schon schwieriger, ist aber immer noch möglich.

Dagegen spielt das reine Finanzvolumen des Geschäftsbetriebs keine Rolle. Entscheidend an dieser Stelle ist das Zeitvolumen. Solange lange wir Breitensport und Jugendarbeit haben, kann da eigentlich nicht viel passieren.

Beste Grüße
Lullaby


Bist du dir das sicher ?
Der Breitensport und die Jugendarbeit sind beides Zweckbetrieb des FCK .
Der Wirtschaftliche Bereich hat mit beiden nichts zu tun . Demnach können
Verluste dort nur durch Sponsoren , Eintrittsgelder,Catering usw. gedeckt werden
und nicht aus Einnahmen aus dem Breitensport .
Ausserdem gehören zu den Ausgaben des Wirtschaftlichen Bereiches auch ein Großteil der Geschäftsstelle Kosten .

Oder sehe ich das falsch ?


Es drohen verschiedene Gefahren für die Gemeinnützigkeit. Das Angeführte sind nur zwei Elemente.

Der Breitensport ist der gemeinnützige Zweck des Vereins. Dieser muß den Schwerpunkt der Tätigkeit ausmachen. deshalb brauchen wir viele Mitarbeiter (Trainer etc.), die im Jugendbereich arbeiten.

Verluste des Geschäftsbetiebes schaden nicht per se. Sie dürfen aber nicht aus Mitteln des Vereins ausgeglichen werde. Fliessen z.B. Vereinsbeiträge in den Lizenzspieleretat, ist es vorbei mit der Gemeinnützigkeit.

Ich empfehle den mir von Lullaby zur Verfügung gestellten Artikel:

http://www.iww.de/vb/archiv/vereinsbesteuerung-verlust-der-gemeinnuetzigkeit-damoklesschwert-haengt-ueber-jedem-verein-und-vorstand-f18124

Gruß aus der Pfalz



Danke für den Link .
Spiegelt aber genau wieder was ich geschrieben habe .


@ Lullaby
Da sind wir uns einig .

•     •     •

Gott, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
--------------------------------------------------------------------------------------
God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.

Karl Paul Reinhold Niebuhr (* 21. Juni 1892 in Wright City, Missouri; † 1. Juni 1971 )
Finanzen |#279
18.09.2015 - 14:44 Uhr
Bei der Lektüre des Links ist mir eine andere Frage in den Sinn gekommen :

Die Betze-Anleihe ist doch eine Einnahme des Vereins , also Zweckbetriebes ?
Diese wurde dazu benutzt um den Fröhnerhof zurück zu kaufen . Dieser wird
aber zu einem großteil vom Lizenzspielerbereich (Amateure , B-Jugend, A-Jugend)
genutzt . Gehört dieser zum Wirtschaftsbetrieb ?
Wenn ja , würde bei fälligkeit/Rückzahlung der Anleihe , Geld vom Zweck in den
Wirtschaftsbetrieb fliessen.
Oder bin ich jetzt komplett falsch ?

•     •     •

Gott, gib mir die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.

Karl Paul Reinhold Niebuhr (* 21. Juni 1892 in Wright City, Missouri; † 1. Juni 1971 )
Finanzen |#280
18.09.2015 - 14:51 Uhr
Amateure und Nachwuchsteams gehören nicht zum Lizenzspielerbereich. Der Froenerhof wird fast ausschließlich im ideellen Bereich verwendet.

Beste Grüße
Lullaby
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