Alles über ehemalige Adler-Träger
27.06.2012 - 19:56 Uhr
27.08.2013 - 00:40 Uhr
ich bin kein Bild + Memeber, und werde es auch nicht mehr. Daher habe ich nur eine Vermutung..
http://www.bild.de/bild-plus/sport/fussball/fussball/bundesliga-star-bedroht-ex-freundin-31991990,view=conversionToPay.bild.html
Ich meine auf dem verschwommenen Bild einen aktuellen Spieler Von Kaiserslautern und ehemaligen Adler zu erkennen. Kann mir jemand genaueres sagen?
Edith sagt, ja es ist Mo Idrissou http://www.sport1.ch/sport1ch/generated/article/tnt_fussball/2013/08/26/30764500000.html
http://www.bild.de/bild-plus/sport/fussball/fussball/bundesliga-star-bedroht-ex-freundin-31991990,view=conversionToPay.bild.html
Ich meine auf dem verschwommenen Bild einen aktuellen Spieler Von Kaiserslautern und ehemaligen Adler zu erkennen. Kann mir jemand genaueres sagen?
Edith sagt, ja es ist Mo Idrissou http://www.sport1.ch/sport1ch/generated/article/tnt_fussball/2013/08/26/30764500000.html
Dieser Beitrag wurde zuletzt von philffm am 27.08.2013 um 00:47 Uhr bearbeitet
27.08.2013 - 01:04 Uhr
hab ein kostenloses Probeabo durch eine Aktion bekommen... und nutze eher die Videos von der Buli ;)
Zitat
...............
Die Ex-Freundin fühlte sich vom Bundesliga-Star (früher Hannover, Gladbach, Freiburg, Frankfurt) bedroht: „Das war für mich ein kompletter Schock. Ich habe Angst um mein Leben. Ich traue ihm alles zu.“
Die Verkäuferin schaltete die Polizei ein und erstattete Anzeige im Polizei-Revier 1 in Frankfurt wegen Bedrohung und Beleidigung! Ein Ermittlungsverfahren läuft.
Auch das Amtsgericht/Familiengericht reagierte. Ein Beschluss wurde Idrissou am 10. August um 15.30 Uhr zugestellt.
VergrößernDer Beschluss, der dem Bundesliga-Star am 10. August 15.30 Uhr zugestellt wurde
Der Beschluss, der dem Bundesliga-Star am 10. August 15.30 Uhr zugestellt wurde
Demnach ist ihm untersagt:
● Sich ihrer Wohnung bis auf eine Entfernung von 75 Metern zu nähern
● Verbindung telefonisch oder per SMS zu ihr aufzunehmen.
● Den Arbeitsplatz der Frau aufzusuchen.
Sollte Idrissou dagegen verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro!
Anja sagt: „Er soll endlich aufhören, mich zu terrorisieren!“
Kennengelernt hatten sich Idrissou und die Verkäuferin 2011 im Düsseldorfer Club „Checkers“. Damals ging der Stürmer für Gladbach auf Torejagd. Als er später nach Frankfurt wechselte, pendelte sie zwischen dem Rheinland und der Main-Metropole. Erst vor drei Monaten zog sie zu Idrissou nach Frankfurt.
.........................
Ende Juli das Aus per SMS. Er verlangte, dass sie am gleichen Tag bis 20 Uhr aus der Wohnung verschwinden solle. Er habe eine neue Freundin.
Und: Er forderte Anja auf, die von ihm gemachten Geschenke (u.a. iPhone, Gucci-Tasche) zurückzugeben. Drohte: „Wann ich dich sehn dann will ich dein Tod ***** “.
Sie ging zur Polizei und will jetzt so schnell wie möglich aus Frankfurt wegziehen.
Was sagt Idrissou? Sein Anwalt Michael Bockler wirft der Ex vor: „Es wurden Gegenstände aus der Wohnung meines Mandanten entwendet, die eine Frau normalerweise nicht trägt. Zum Beispiel eine Herrenuhr.“ Der Anwalt hat beim Poilzeirevier Süd in Frankfurt eine Strafanzeige gestellt wegen Unterschlagung.
Jetzt steht Aussage gegen Aussage und Anzeige gegen Anzeige. Zu den Drohungen sagt der Idrissou-Anwalt: „Ich weiß nicht, ob die wirklich so gefallen sind.“
aber ihr wisst ja Bescheid es ist die Blöd
Zitat
...............
Die Ex-Freundin fühlte sich vom Bundesliga-Star (früher Hannover, Gladbach, Freiburg, Frankfurt) bedroht: „Das war für mich ein kompletter Schock. Ich habe Angst um mein Leben. Ich traue ihm alles zu.“
Die Verkäuferin schaltete die Polizei ein und erstattete Anzeige im Polizei-Revier 1 in Frankfurt wegen Bedrohung und Beleidigung! Ein Ermittlungsverfahren läuft.
Auch das Amtsgericht/Familiengericht reagierte. Ein Beschluss wurde Idrissou am 10. August um 15.30 Uhr zugestellt.
VergrößernDer Beschluss, der dem Bundesliga-Star am 10. August 15.30 Uhr zugestellt wurde
Der Beschluss, der dem Bundesliga-Star am 10. August 15.30 Uhr zugestellt wurde
Demnach ist ihm untersagt:
● Sich ihrer Wohnung bis auf eine Entfernung von 75 Metern zu nähern
● Verbindung telefonisch oder per SMS zu ihr aufzunehmen.
● Den Arbeitsplatz der Frau aufzusuchen.
Sollte Idrissou dagegen verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro!
Anja sagt: „Er soll endlich aufhören, mich zu terrorisieren!“
Kennengelernt hatten sich Idrissou und die Verkäuferin 2011 im Düsseldorfer Club „Checkers“. Damals ging der Stürmer für Gladbach auf Torejagd. Als er später nach Frankfurt wechselte, pendelte sie zwischen dem Rheinland und der Main-Metropole. Erst vor drei Monaten zog sie zu Idrissou nach Frankfurt.
.........................
Ende Juli das Aus per SMS. Er verlangte, dass sie am gleichen Tag bis 20 Uhr aus der Wohnung verschwinden solle. Er habe eine neue Freundin.
Und: Er forderte Anja auf, die von ihm gemachten Geschenke (u.a. iPhone, Gucci-Tasche) zurückzugeben. Drohte: „Wann ich dich sehn dann will ich dein Tod ***** “.
Sie ging zur Polizei und will jetzt so schnell wie möglich aus Frankfurt wegziehen.
Was sagt Idrissou? Sein Anwalt Michael Bockler wirft der Ex vor: „Es wurden Gegenstände aus der Wohnung meines Mandanten entwendet, die eine Frau normalerweise nicht trägt. Zum Beispiel eine Herrenuhr.“ Der Anwalt hat beim Poilzeirevier Süd in Frankfurt eine Strafanzeige gestellt wegen Unterschlagung.
Jetzt steht Aussage gegen Aussage und Anzeige gegen Anzeige. Zu den Drohungen sagt der Idrissou-Anwalt: „Ich weiß nicht, ob die wirklich so gefallen sind.“
aber ihr wisst ja Bescheid es ist die Blöd
27.08.2013 - 07:39 Uhr
Es ist schon klar, dass die Blöd die Geschichte natürlich maximal möglich aufbauscht. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass es den zitierten richterlichen Beschluss gegen Idrissou tatsächlich gibt. Und im Glauben an eine halbwegs korrekte Judikative in Deutschland, vermute ich mal das auch irgend etwas vorgefallen ist, damit es soweit kommen konnte. Zumal Mo auch auf dem Platz nicht immer lammfromm ist und die Emotionen gelegentlich mit ihm durchgehen.
Ein bisschen Wahrheit wird also leider dabei sein :/:
Ein bisschen Wahrheit wird also leider dabei sein :/:
27.08.2013 - 08:10 Uhr
Zitat von norschterjung:
Es ist schon klar, dass die Blöd die Geschichte natürlich maximal möglich aufbauscht. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass es den zitierten richterlichen Beschluss gegen Idrissou tatsächlich gibt. Und im Glauben an eine halbwegs korrekte Judikative in Deutschland, vermute ich mal das auch irgend etwas vorgefallen ist, damit es soweit kommen konnte. Zumal Mo auch auf dem Platz nicht immer lammfromm ist und die Emotionen gelegentlich mit ihm durchgehen.
Ein bisschen Wahrheit wird also leider dabei sein :/:
Nein, die Aussagen der Frau VOR einem abgeschlossenen Strafprozess können schon ausreichen, um eine solche Anordnung zu erwirken. Dazu muss nicht das Geringste nachgewiesen sein.
Im Umkehrschluss kann Mo natürlich diese Anordnung rechtlich anfechten.
Man beachte bitte auch, dass die Anordnung nicht von einem Strafgericht kommt, sondern von einem Zivilgericht. Vor einem solchen können selbst Mietnomaden einstweilige Verfügungen gegen ihre Vermieter bekommen, die unter Androhung von sehr hohen Geldstrafen z.B. das Abstellen von Wasser oder Strom untersagen etc.
Es ist schon klar, dass die Blöd die Geschichte natürlich maximal möglich aufbauscht. Ich gehe aber dennoch davon aus, dass es den zitierten richterlichen Beschluss gegen Idrissou tatsächlich gibt. Und im Glauben an eine halbwegs korrekte Judikative in Deutschland, vermute ich mal das auch irgend etwas vorgefallen ist, damit es soweit kommen konnte. Zumal Mo auch auf dem Platz nicht immer lammfromm ist und die Emotionen gelegentlich mit ihm durchgehen.
Ein bisschen Wahrheit wird also leider dabei sein :/:
Nein, die Aussagen der Frau VOR einem abgeschlossenen Strafprozess können schon ausreichen, um eine solche Anordnung zu erwirken. Dazu muss nicht das Geringste nachgewiesen sein.
Im Umkehrschluss kann Mo natürlich diese Anordnung rechtlich anfechten.
Man beachte bitte auch, dass die Anordnung nicht von einem Strafgericht kommt, sondern von einem Zivilgericht. Vor einem solchen können selbst Mietnomaden einstweilige Verfügungen gegen ihre Vermieter bekommen, die unter Androhung von sehr hohen Geldstrafen z.B. das Abstellen von Wasser oder Strom untersagen etc.
27.08.2013 - 10:00 Uhr
Also wenn man den Zeitungen Glauben schenken darf hat sich Mo echt Ärger eingebrockt. Da ja die whatsapp Protokolle bzw der Schriftverkehr vorliegt ist es meiner Meinung eine klare Bedrohung. Tatbestand erfüllt. Ich hoffe das wenn es zur Verhandlung kommt auch Recht gesprochen wird. Mal abgesehen von der zivilen Strafe wird sein jetziger Arbeitgeber nicht gerade erfreut sein. Es hat ja nunmal auch mit dem ansehen des Vereins zu tun. Nicht nur dem des Spielers. Er hat eine Vorbildfunktion und kann nicht von totschlagen sprechen und erniedrigende Äußerungen tätigen. Ein sehr schlechtes Vorbild für Kinder!!!!
Also kann man hier von einem Eigentor des Herrn I. sprechen. Abgesehen was die Vereine insbesondere uns ihm sportlich zu verdanken haben aber das ist ne Nummer die mal überhaupt nicht geht.
Ich will ihn nicht vorab verurteilen. Schuldig ist er erst wenn seine Schuld bewiesen ist.
Also kann man hier von einem Eigentor des Herrn I. sprechen. Abgesehen was die Vereine insbesondere uns ihm sportlich zu verdanken haben aber das ist ne Nummer die mal überhaupt nicht geht.
Ich will ihn nicht vorab verurteilen. Schuldig ist er erst wenn seine Schuld bewiesen ist.
27.08.2013 - 10:04 Uhr
Nach der roten Karte noch diese Story echt schlimm was da mo macht... Und mng. Ist es im zuzutrauen...
27.08.2013 - 10:04 Uhr
Selbstverständlich ist er so lange als unschuldiger zu behandeln, bis seine schuld bewiesen ist. Daher ist es deplatziert jetzt schon mit der moralkeule zu kommen von wegen schlechtes Vorbild.
27.08.2013 - 10:09 Uhr
Zitat von Milhouse:
Selbstverständlich ist er so lange als unschuldiger zu behandeln, bis seine schuld bewiesen ist. Daher ist es deplatziert jetzt schon mit der moralkeule zu kommen von wegen schlechtes Vorbild.
Würdest du als möglicher Vater es gutheißen wenn dein Sohn oder Tochter andere Menschen mit dem Tod droht oder sie als ***** n oder ***** n beschimpft? Ich sicher nicht. Also wenn es der Fall sein sollte hat er als Vorbild versagt. Und das ist ja nun nicht seine erste Verfehlung.
Selbstverständlich ist er so lange als unschuldiger zu behandeln, bis seine schuld bewiesen ist. Daher ist es deplatziert jetzt schon mit der moralkeule zu kommen von wegen schlechtes Vorbild.
Würdest du als möglicher Vater es gutheißen wenn dein Sohn oder Tochter andere Menschen mit dem Tod droht oder sie als ***** n oder ***** n beschimpft? Ich sicher nicht. Also wenn es der Fall sein sollte hat er als Vorbild versagt. Und das ist ja nun nicht seine erste Verfehlung.
27.08.2013 - 10:17 Uhr
Wer weiß in welchem Zusammenhang das gefallen ist....du warst ja genauso wenig dabei wie ich.
Daher gilt, er ist so lange unschuldig bis etwas bewiesen ist. Da gibt es gar keine Diskussion.
Und ich denke jeder von uns hat im Streit schon mal Worte benutzt die er normalerweise meidet.
Daher gilt, er ist so lange unschuldig bis etwas bewiesen ist. Da gibt es gar keine Diskussion.
Und ich denke jeder von uns hat im Streit schon mal Worte benutzt die er normalerweise meidet.
27.08.2013 - 10:19 Uhr
Zitat von Millhouse334:
Zitat von Milhouse:
Selbstverständlich ist er so lange als unschuldiger zu behandeln, bis seine schuld bewiesen ist. Daher ist es deplatziert jetzt schon mit der moralkeule zu kommen von wegen schlechtes Vorbild.
Würdest du als möglicher Vater es gutheißen wenn dein Sohn oder Tochter andere Menschen mit dem Tod droht oder sie als ***** n oder ***** n beschimpft? Ich sicher nicht. Also wenn es der Fall sein sollte hat er als Vorbild versagt. Und das ist ja nun nicht seine erste Verfehlung.
Ich glaube du hast das Kommentar nicht verstanden. Er hatte keine Wertung über die Aussage gegeben. Nur, dass bis es zu einer offiziellen Aussage keine Vermutungen und Moralappelle geben sollte.
Zitat von Milhouse:
Selbstverständlich ist er so lange als unschuldiger zu behandeln, bis seine schuld bewiesen ist. Daher ist es deplatziert jetzt schon mit der moralkeule zu kommen von wegen schlechtes Vorbild.
Würdest du als möglicher Vater es gutheißen wenn dein Sohn oder Tochter andere Menschen mit dem Tod droht oder sie als ***** n oder ***** n beschimpft? Ich sicher nicht. Also wenn es der Fall sein sollte hat er als Vorbild versagt. Und das ist ja nun nicht seine erste Verfehlung.
Ich glaube du hast das Kommentar nicht verstanden. Er hatte keine Wertung über die Aussage gegeben. Nur, dass bis es zu einer offiziellen Aussage keine Vermutungen und Moralappelle geben sollte.
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