| Geburtsdatum | 19.08.1990 |
|---|---|
| Alter | 36 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,90m |
| Vertrag bis | - |
| Position | Innenverteidiger |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 28 | 1 | - | ||
![]() | 2. Bundesliga | 25 | 1 | - | |
![]() | DFB-Pokal | 3 | - | - | |
Alles Gute, Toni Leistner!
28.08.2020 - 17:11 Uhr
20.09.2020 - 12:44 Uhr
Zitat von HSVGary
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Zitat von Hope
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Das sah ich zunächst ähnlich, allerdings hat Hope schon insofern einen Punkt, als da im Falle von Notwehr gegen Ehrverletzung/Beleidigung das Zeitfenster des Angriffs besonders eng gefasst ist.
Aber wie gesagt, auf §33 wird man prüfen - und da kann es nur einen Schluss geben.
20.09.2020 - 13:12 Uhr
@Hope
Wenn du nicht aufführt, was mein Post zu einem echten... macht, dann lass doch bitte jedwede Kommentare.
Entweder du kommst zum Punkt oder lässt den Mist bitte.
Das nervt mich sehr. Vor allem von deinem hohen Ross.
Dein Verhalten ist fern von sozial verträglich, wie du dich hier gibst. Man sollte irgendwann seinen Fehler auch mal anerkennen. Und mit Fehler meine ich nicht deine Sicht der Dinge sondern deinen Umgang mit anderen Meinungen. Und da begehst du einen Fehler nach dem anderen.
PS:
Leistner hat sich nicht korrekt verhalten. Mehr habe ich nie behauptet und nahezu alle Seiten bestätigen dies nun.
Von daher sehe ich mich auf der sicheren Seite, nicht allein mit meiner Meinung zu stehen.
Wenn du nicht aufführt, was mein Post zu einem echten... macht, dann lass doch bitte jedwede Kommentare.
Entweder du kommst zum Punkt oder lässt den Mist bitte.
Das nervt mich sehr. Vor allem von deinem hohen Ross.
Dein Verhalten ist fern von sozial verträglich, wie du dich hier gibst. Man sollte irgendwann seinen Fehler auch mal anerkennen. Und mit Fehler meine ich nicht deine Sicht der Dinge sondern deinen Umgang mit anderen Meinungen. Und da begehst du einen Fehler nach dem anderen.
PS:
Leistner hat sich nicht korrekt verhalten. Mehr habe ich nie behauptet und nahezu alle Seiten bestätigen dies nun.
Von daher sehe ich mich auf der sicheren Seite, nicht allein mit meiner Meinung zu stehen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von robotnik am 20.09.2020 um 13:13 Uhr bearbeitet
20.09.2020 - 13:13 Uhr
Ganz allgemein finde ich es sehr gut, daß endlich mal Einspruch eingelegt wird! Wird viel zu selten von uns gemacht. Man stelle sich eine ähnliche Situation bei einem Bayernspieler vor - da würde die Empörungsmaschiene aber auf Hochtouren laufen und das Strafmaß sicher reduziert. Wir versuchen das, wie gesagt viel zu selten.
20.09.2020 - 13:15 Uhr
Zitat von robotnik
Lustig in dem Fall, dass der Anwalt selbst von Selbstjustiz redet, obgleich man hier im Forum belehrt wurde, dass dieser Rechtsbegriff nicht korrekt wäre

Lustig in dem Fall, dass der Anwalt selbst von Selbstjustiz redet, obgleich man hier im Forum belehrt wurde, dass dieser Rechtsbegriff nicht korrekt wäre


lustig ist vor allem, wie dir nicht aufzufallen scheint, daß der anwalt leistners handeln gerade von dem selbstjustiz-begriff abzugrenzen versucht.
Zitat von robotnik
Auf jeden Fall wird dies für Leistner schwer, da er losgelöst von dieser Szene Beweise müsste, dass er oft unter solchen Beschuss steht. Für den Vorfall mit diesem Fan ist dies sicher nicht möglich und auch gewiss nicht wahr. 1 bis 2 Minuten sind sicherlich nicht als "andauernd" zu betrachten.
Auf jeden Fall wird dies für Leistner schwer, da er losgelöst von dieser Szene Beweise müsste, dass er oft unter solchen Beschuss steht. Für den Vorfall mit diesem Fan ist dies sicher nicht möglich und auch gewiss nicht wahr. 1 bis 2 Minuten sind sicherlich nicht als "andauernd" zu betrachten.
äh - nö. "andauernd" heißt hier nicht "ständig" oder "immer wieder", wie du anzunehmen scheinst, sondern soviel wie "fortdauernd" oder "fortgesetzt". irgendwelche anderen beweise "losgelöst von dieser szene" wird leistner nicht erbringen müssen, schon gar nicht, daß das oft passiert. daß der sogenannte fan pöbelt & erst aufhört, als leistner die tribüne zu erklimmen sich anschickt, reicht da völlig aus.
(generell an dieser stelle die empfehlung, sich der im brustton der überzeugung vorgetragenen deutung von juristendeutsch zu enthalten, sofern man nicht selbst einigermaßen fließend legalistisch spricht. man macht sich da sonst schnell zum deppen, ohne es zu merken.)
20.09.2020 - 13:18 Uhr
Zitat von fosbury
Das sah ich zunächst ähnlich, allerdings hat Hope schon insofern einen Punkt, als da im Falle von Notwehr gegen Ehrverletzung/Beleidigung das Zeitfenster des Angriffs besonders eng gefasst ist.
Aber wie gesagt, auf §33 wird man prüfen - und da kann es nur einen Schluss geben.
Zitat von HSVGary
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Zitat von Hope
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Das sah ich zunächst ähnlich, allerdings hat Hope schon insofern einen Punkt, als da im Falle von Notwehr gegen Ehrverletzung/Beleidigung das Zeitfenster des Angriffs besonders eng gefasst ist.
Aber wie gesagt, auf §33 wird man prüfen - und da kann es nur einen Schluss geben.
Ich persönlich schließe 32 aus. Der Fan lief weg, als Leistner über die Mauer ging und Flucht beendet für mich eindeutig den Angriff.
Auch beim 33 gibt es unterschiedliche Meinungen. Manche Kommentatoren sehen auch da die Notwendigkeit der Gegenwärtigkeit, wobei man dann über den Irrtum dazu kommen kann, dass zumindest kein Vorsatz gesehen wird. Vorherrschend dürfte aber die Meinung sein, dass der nachzeitige extensive Notwehrexzess vom 33 erfasst wird. Dazu finde ich aber keine Urteile, nur die Meinung der Kommentatoren.
Der ganze Rechtskram ist mir aber am Ende wurscht ...
Man sollte sich einfach mal überlegen, wie man die Situation in der eigenen Erlebniswelt einsortieren würde.
A beleidigt B mehrmals. Als A genug von den Beleidigungen hat, geht er auf B zu. B läuft 10 Meter weg, bleibt dann stehen und wartet auf A. A gibt B einen leichten Schubs und erklärt ihm damit nonverbal, dass er aufhören soll ihn zu beleidigen.
Wer macht A für sein Verhalten einen Vorwurf?
Und wahrscheinlich gibt es deswegen dazu auch quasi keine Rechtsprechung. Niemand kommt auch nur auf die Idee, A deswegen strafrechtlich zu verfolgen.
Und dabei lasse ich alle besonderen Umstände, die bei Leistner vorlagen, noch außen vor.
20.09.2020 - 13:24 Uhr
Zitat von fosbury
Das sah ich zunächst ähnlich, allerdings hat Hope schon insofern einen Punkt, als da im Falle von Notwehr gegen Ehrverletzung/Beleidigung das Zeitfenster des Angriffs besonders eng gefasst ist.
Aber wie gesagt, auf §33 wird man prüfen - und da kann es nur einen Schluss geben.
Zitat von HSVGary
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Zitat von Hope
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
@fosbury
Mit der Notwehr wird Schickhardt nicht durchkommen, weil der Fan sich zurück zog, als Leistner über die Mauer kletterte, der Angriff nicht fortdauerte. Sein “Verständnis“ deutet für mich darauf hin, dass er am Ende auf einen Nowehrexzess hinauswill, der das Verhalten nicht rechtfertigt, aber entschuldigt.
@robotnik
Dein Beitrag ist echter ....
Wenn damit nicht der Thread geschreddert würde, würde ich versuchen Dir zu erklären warum. So, nur ein “viel Spaß in Deiner Welt“.
Über den Begriff "gegenwärtiger, rechtswidriger.." lässt sich durchaus streiten, da der Angriff über ca. 2 Minuten andauernd war, ist nicht gesichert, dass mit Leistners Klettern auf die Tribüne und dem Abwenden des Fans der Angriff tatsächlich abgewehrt oder vielleicht nur unterbrochen war
Das sah ich zunächst ähnlich, allerdings hat Hope schon insofern einen Punkt, als da im Falle von Notwehr gegen Ehrverletzung/Beleidigung das Zeitfenster des Angriffs besonders eng gefasst ist.
Aber wie gesagt, auf §33 wird man prüfen - und da kann es nur einen Schluss geben.
Da Schickardt von einem andauernden rechtswidrigen Angriff spricht, geht er davon aus, dass der Angriff nicht abgebrochen (auch nachdem TL zurück auf dem Platz war, wurde von diversen Zuschauern weiter beleidigt, er brach darauf hin das Interview ab), sondern nur unterbrochen war. Die Relativierung mit der Ausnahmesituation gibt Dir Recht. Der Antrag könnte so aussehen, dass er auf Notwehr "plädiert" und hilfsweise Notwehrexzess.
In jedem Fall ist es zu begrüßen, dass Toni das Urteil nicht akzeptiert.
20.09.2020 - 13:26 Uhr
Zitat von Hope
Muss Leistner wollen, dass der Fan strafrechtlich verfolgt wird, nach dem sich dieser bei ihm entschuldigte, um für sich selbst in Anspruch nehmen zu können, dass das Verhalten des Fans bei seiner Straffestsetzung berücksichtigt wird?
Zitat von Arango7
"Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Natürlich darf es Selbstjustiz nicht geben - dauert aber ein Rechtsbruch gegen jemanden an, braucht sich dies niemand bieten lassen und kann sich angemessen wehren", sagte Schickhardt der "BamS". Im Fall Leistner könne man von Notwehr sprechen. "Wenn man die emotionale Gesamtsituation berücksichtigt, habe ich zumindest Verständnis", fügte er hinzu.
So ganz versteh ich das dann aber nicht, wenn die Beleidigung doch wiederholt und so schwerwiegend war, warum zeigt er ihn dann nicht auch an?
Zitat von kevo77
Quelle: www.n-tv.de
Der Fußball-Profi Toni Leistner will einem Zeitungsbericht zufolge seine Sperre für die Schubs-Attacke gegen einen Fan nicht hinnehmen. Der Neuzugang des Zweitligisten Hamburger SV wolle mithilfe des Sportanwalts Christoph Schickhardt am Montag Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts einlegen, berichtete die "Bild am Sonntag".
"Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Natürlich darf es Selbstjustiz nicht geben - dauert aber ein Rechtsbruch gegen jemanden an, braucht sich dies niemand bieten lassen und kann sich angemessen wehren", sagte Schickhardt der "BamS". Im Fall Leistner könne man von Notwehr sprechen. "Wenn man die emotionale Gesamtsituation berücksichtigt, habe ich zumindest Verständnis", fügte er hinzu.
So ganz versteh ich das dann aber nicht, wenn die Beleidigung doch wiederholt und so schwerwiegend war, warum zeigt er ihn dann nicht auch an?
Muss Leistner wollen, dass der Fan strafrechtlich verfolgt wird, nach dem sich dieser bei ihm entschuldigte, um für sich selbst in Anspruch nehmen zu können, dass das Verhalten des Fans bei seiner Straffestsetzung berücksichtigt wird?
Wenn ich die Argumentation von Schwickhardt lese, ja, denn sonst macht das ja keinen Sinn. Der argumentiert doch genau so, was man ja durchaus nachvollziehen kann. Dann aber, wie gesagt, verstehe ich nicht, dass man das nicht auch versucht zivilrechtlich durchzusetzen. Er sagt doch selbst, dass man sich das nicht bieten lassen braucht.
Auf den letzten Seiten wurde doch recht viel über diese Beleidigungen in Richtung der Spieler geschrieben und der Tenor hier war doch, dass man dagegen was unternehmen "soll". Also wenn Toni Leistner denn hier einen Stop setzen wollte, dann sollte man das doch eben rechtlich tun und aber doch nicht, indem man auf die Tribüne klettert und hinter dem Unterbelichteten hinterherstürmt.
Ich fand es übrigens gut, dass Leistner sich mit ihm ausgesprochen hat und die Sache so aus der Welt geschafft hat, denn beide haben sicherlich einen Fehler gemacht. Aber, dann sollte man es damit dann auch gut sein lassen, finde ich.
Sein Verhalten wurde doch bereits berücksichtigt, oder nicht?
20.09.2020 - 13:33 Uhr
Diese „Frage“ impliziert die Angemessenheit des DFB-Urteils.
Bisschen plump von dir, dafür ist es noch zu hell. Next...
20.09.2020 - 13:41 Uhr
@Swoop
Die Bedrohung liegt zusätzlich vor. Aber als Tat ist sie abgeschlossen. Der Schubser schafft die Bedrohung nicht aus der Welt.
Wenn die Worte so gefallen sind, müsste man von “beleidigt und die Familie bedroht“ sprechen, das ändert aber nichts hinsichtlich der Beurteilung der Notwehrsituation. Wichtig ist die Bedrohung insofern, dass damit die Reaktion noch nachvollziehbarer wird.
Die Bedrohung liegt zusätzlich vor. Aber als Tat ist sie abgeschlossen. Der Schubser schafft die Bedrohung nicht aus der Welt.
Wenn die Worte so gefallen sind, müsste man von “beleidigt und die Familie bedroht“ sprechen, das ändert aber nichts hinsichtlich der Beurteilung der Notwehrsituation. Wichtig ist die Bedrohung insofern, dass damit die Reaktion noch nachvollziehbarer wird.
20.09.2020 - 14:06 Uhr
@Arango7
In der Situation musste sich Leistner das nicht länger bieten lassen. Zwei Tage später spricht man sich aus und der Fan entschuldigt sich. Leistner akzeptiert die Entschuldigung und sieht davon ab, Strafanzeige zu erstatten.
Keine Ahnung, was Du konstruieren willst, aber da gibt es keinen Widerspruch.
Ob die Richter bzw. Herr Lorenz vom DFB im Urteil angemessen die Gesamtumstände gewürdigt haben, darf man im Einspruchsverfahren überprüfen.
Ich denke es sind durchaus Zweifel angebracht, wenn der DFB selbst erklärt, gegen den Hass im Stadion vorgehen zu wollen, dann aber im Urteil erklärt
Dass ein Zuschauer, der sich so verhält, besonders schützenswert sein soll, ist für mich, hm, DFB-Logik ...
@HSVGary
Für den Exzess muss grundsätzlich eine Notwehrsituation vorliegen und es wäre nicht intelligent, mit dem Exzess in die Verhandlung zu gehen. Das darf das Gericht befinden, wenn es die Notwehr ablehnt
In der Situation musste sich Leistner das nicht länger bieten lassen. Zwei Tage später spricht man sich aus und der Fan entschuldigt sich. Leistner akzeptiert die Entschuldigung und sieht davon ab, Strafanzeige zu erstatten.
Keine Ahnung, was Du konstruieren willst, aber da gibt es keinen Widerspruch.
Ob die Richter bzw. Herr Lorenz vom DFB im Urteil angemessen die Gesamtumstände gewürdigt haben, darf man im Einspruchsverfahren überprüfen.
Ich denke es sind durchaus Zweifel angebracht, wenn der DFB selbst erklärt, gegen den Hass im Stadion vorgehen zu wollen, dann aber im Urteil erklärt
Zitat von Lorenz
Wir hatten hier einerseits zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Angriff auf einen Zuschauer um eine besonders schwerwiegende Verfehlung eines Spielers gehandelt hat
Wir hatten hier einerseits zu berücksichtigen, dass es sich bei einem Angriff auf einen Zuschauer um eine besonders schwerwiegende Verfehlung eines Spielers gehandelt hat
Dass ein Zuschauer, der sich so verhält, besonders schützenswert sein soll, ist für mich, hm, DFB-Logik ...
@HSVGary
Für den Exzess muss grundsätzlich eine Notwehrsituation vorliegen und es wäre nicht intelligent, mit dem Exzess in die Verhandlung zu gehen. Das darf das Gericht befinden, wenn es die Notwehr ablehnt
Post-Optionen
Den kompletten Thread wirklich löschen?
Paten-Optionen
Möchtest Du den Beitrag wirklich löschen?
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Diesen Beitrag alarmieren
Lesezeichen
Abonnierte Threads
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Guter Beitrag
Post-Optionen
Nutze die Thread-Suche, wenn Du diesen Post in einen anderen Thread verschieben möchtest. Drücke Thread erstellen, wenn aus diesem Post ein eigenständiger Thread werden soll.
Deutschland



