Griechenland
#10: Kafenio |#261
23.12.2012 - 10:02 Uhr
Zitat von Larissa:
Saloniki ist für mich persönlich nach Paris die "erotischste Stadt" überhaupt..und Ich war ohne anzugeben schon überall.Wenn rings um die Paralia (Hafen-Promenade) die Sonne untergeht und die ganze Stadt in einem ganz weichen rot getaucht ist..und dann stehen da diese eleganten Schönheiten mit ihren geschmackvollen Sommerkleidern & Sonnenbrillen rum..meine damalige (deutsche) Freundin (selber eigentlich ´ne ziemlich hüsche Blondine) ist jedesmal ausgeflippt und hat mich keine 5 sek. aus den Augen gelassen.Und dabei hat sie vor ihrem ersten Hellas-Besuch noch damit kokketiert das sie als Blondine wohl ziemlich auffallen würde und Ich nicht so eifersüchtig reagieren sollte.. :D :D

Ich glaube es ist das spezielle Licht bei uns.Das Schöne wird da noch schöner,die "Schattenseiten" einer schönen Frau geraten da in den Hintergrund.Oouu..Ich gerate ins Schwärmen.Sorry.


Da gibt es nichts zu entschuldigen , das ist "jogo bonito" wie man in Brasilien sagen würde (beautiful game) :D
Es reicht nicht "nur" eine Begleitung zu haben deren Anblick einen erfreut, wenn das "Umfeld" Zungenschnalzer auslöst ist das einfach gut für die Seele. Macht Spass die hier in ihren Roberto Cavalli und Konsorten-Stiefeln und Stiefeletten rumstolzieren zu sehen (nix "wetterfestes" & "praktisches", Gruss an Germany :p ) :p dazu die Winterleggins die "Prallheit und Knackigkeit" (frei nach @Ule) so richtig zur Geltung bringen. Dazu das "dreckige Glitzern in den Augen" (frei nach @Ule-Parrt II).

Habe gestern -Samstags- eine Bartour "vollbracht", nett ;)

Ansonsten sieht es traditionell danach aus dass ich nach meinem Saloniki-Aufenthalt wieder eine Woche fasten muss um mein angegebenes Gewicht zu erreichen, im Paradies des Gaumens hat es einfach keinen Sinn auf Abwehr zu schalten.
Ausserdem ist eine verneinende Antwort auf die dauernden "ti na se kerasoume" (was kann ich dir anbieten) mindestens so ehrenverletzend wie den Paokia in Salonica versuchen "beizubringen" dass Vieirinha eventuell doch nicht zu diesem Zeitpunkt zu PAOK zurückkehrt^^

Btw sind die beiden "Wolfsburger"(er und Kyrgiakos) diese Tage in der Stadt, für die Taufe von Vieirinhas Tochter. Bis zum Neujahr wenn sie nach Germany zurückfliegen wird das Pressing seitens PAOK nicht nachlassen, es heisst man sei sogar an beiden interessiert.

•     •     •

Far beyond the pale horizon
Some place near the desert strand
Where my Studebaker takes me
That's where I'll make my stand but wait
Can't you see that Holzer mane'
What's her name Virginia Plain
#10: Kafenio |#262
23.12.2012 - 20:10 Uhr
PS3 hab ich in den muell geworfen dann macht man das ding 1 mal in der woche an und muss stundenlang irgendwelche updates installieren
man waren das zeiten wo man nur die cd reintun musste und anfangen konnte zu spielen
#10: Kafenio |#264
30.12.2012 - 00:18 Uhr
Zum altbekannten Thema, welches bisher im "Griechen im Ausland"-Thread diskutiert wurde:

Wenn ihr mich als Juristen fragt ist die Staatsangehörigkeit und somit die Berechtigung für eine Nationalmannschaft eines Landes aufzulaufen eine bürokratische Angelegenheit: Sprich - wer die benötigte Staatsangehörigkeit erlangt hat, sollte auch als vollwertiges Mitglied angesehen werden und somit die Berechtigung haben für die jeweilige Nationalmannschaft des Landes aufzulaufen. Alles andere wäre ansonsten diskriminierend.

Als Nichtjurist möchte ich in der Nationalmannschaft eines jeden Landes nur Personen sehen, die sich mit dem Land identifizieren können. Das heißt im Klartext: Mir ist ein "Ausländer" in Griechenland, dessen Eltern zwar keine Griechen sind, der sich aber als Grieche sieht und identifiziert lieber, als ein im Aulsand lebender Grieche, dessen Eltern zwar beide Griechen sind, sich für das Land Griechenland aber überhaupt nicht interessiert und bei der Wahl einer Nationalmannschaft nur seine eigenen Interessen verfolgt.

Aus diesem Grund ist mir ein Schortsanitis in der Nationalmannschaft lieber als ein Odysseas Vlachodimos.
#10: Kafenio |#265
30.12.2012 - 00:52 Uhr
Zitat von aekrossoponti:
Zitat von Kingsize:

Also ohne ein Kommentar jetzt zur Hand zu haben lässt sich die Äußerung des Notars nur mit dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" erklären. Dabei verdrängt die Spezialvorschrift (hier Kaufvertrag aus § 433 BGB) die allgemeinen Vorschriften (wie hier z.B. § 196 BGB). Demnach würde dann § 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre) gelten, denn der Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB verjährt nach regelmäßiger Verjährungsfrist. Außerdem muss eine Gegenleistung ja nicht immer in Form einer Kaufpreiszahlung bestehen. Naja das auf die Schnelle. Kann das morgen nochmal nachprüfen, wenn du willst.

Auf den ersten Blick hätte ich aber auch gedacht, dass hier § 196 gilt!


vielen dank für die einschätzung.

prinzipiell würde ich allerdings denken, dass §433 keine spezialvorschrift zu §195 darstellt, da er sich ja überhaupt nicht mit der verjährung beschäftigt im gegensatz zu bspw. §438 (verjährung der mängelansprüche). der §196 wäre aber definitiv eine spezialvorschrift zu §195.

letztlich muss der notar ja auch nicht unbedingt recht haben. nur weil er das beruflich macht, heisst ja nicht, dass alles 100% richtig ist.

wäre cool, wenn du das nochmal nachchecken könntest.. finde solche sache immer hochgradig spannend.

interessant finde ich derzeit auch die thematik "eigentumsvorbehalt". fraglich ist für mich derzeit, welchen nutzen der eigentumsvorbehalt eigentlich hat ausser natürlich im insolvenzfall. da man ja für den eigentumsvrobehalt auch vom kv zurücktreten muss, bringt das ja keinen wirklichen vorteil ggü dem §323 iVm §346 bgb, oder?


Ersteinmal sorry, dass ich erst jetzt zurückschreibe, aber du weißt ja über Weihnachten ist wenig Zeit. Da geht schonmal alles drunter und drüber - zumindest bei uns :p

Also ich muss zugeben, dass ich bisher noch nicht dazu gekommen bin ein Kommentar aufzuschlagen, um deine erste Frage mit 100%iger Sicherheit beantworten zu können. Aber mal eine Frage: Studierst du auch Jura?

Folgendes kann ich aber sagen: Wenn ich mich jetzt nicht komplett irre (muss zugeben, Verjährungsprobleme gibt es selten in Klausuren, das ist eher ein praktisches Problem) ergibt sich § 195 (regelmäßige Verjährung) immer dann, wenn in den Spezialvorschriften nichts anderes steht. Das erste Buch des BGB, also die allgemeinen Vorschriften, gelten universell für alle folgenden Bücher (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) SOLANGE sich aus ihnen nichts anderes ergibt. § 433 (Kaufvertrag) ist im Schuldrechtsbuch zu finden, weil es wie der Name schon sagt ein Schuldverhältnis ist aus dem sich mindestens zwei Parteien zu einer Leistung bzw Gegenleistung verpflichten. Wie du richtig festgetsellt hast ist in in § 433 BGB von Verjährung nicht rede. Aus dem Grund gilt dann § 195. Ob diese Schlussfolgerung dann § 196 BGB verdrängt, da bin ich mir nicht sicher. Werde es aber bald nachschauen und dir bescheid sagen.

Zum Thema Eigentumsvorbehalt: Als Eigentümer kann man mit einer Sache verfahren wie man es möchte. Man kann sie verbrauchen, zerstören, veräußern usw. Geht das Eigentum aber erst durch eine auflösende oder aufschiebende Bedingung über (Eigentumsvorbehalt) wie z.B. durch Zahlung des vollen Betrages, wenn man etwas auf Raten gekauft hat, dann kann der unmittelbare Besitzer, aber "Noch-nicht-Eigentümer" nicht damit verfahren wie er möchte. Er ist also z.B. nicht dazu berechtigt die Sache zu veräußern. Praktisches Beispiel: Der Tankstellenbesitzer verliert das Eigentum seines Karftstoffes nicht schon durch einfüllen des Kraftstoffes in das Auto des Kunden, sondern erst durch die aufschiebende Bedingung durch Zahlung des Preises. Praktische Relevanz erfährt der EVB wie du richtig gesagt hast bei der Insolvenz, weil andernfalls, also wenn das Eigentum direkt über gehen würde, der Käufer aber noch nicht bezahlt hat und infloge Insolvent wird, der Verkäufer nur die Insovenzquote (vielleicht also auch garnichts) bekommt.
#10: Kafenio |#266
30.12.2012 - 18:20 Uhr
Kennt jemand die Sendung (biete Rostlaube) die sieht genau wie Jennifer aniston aus
#10: Kafenio |#267
30.12.2012 - 18:25 Uhr
Zitat von Djdrama_1321:
Kennt jemand die Sendung (biete Rostlaube) die sieht genau wie Jennifer aniston aus


Kommen ja auch beide aus dem gleichen Land :p
#10: Kafenio |#268
30.12.2012 - 18:54 Uhr
Stimmt ja Jennifer aniston hat ja griechische Wurzel :cool
Wenn ich mein golf3 panagiota geben würde hatte ich in 2 Wochen ein Bentley :cool :p
#10: Kafenio |#269
31.12.2012 - 20:48 Uhr
Mann sieht wie spannend unsere liga ist hier herscht ja einsammkeit :D ich wünsche allen einen guten rutsch gesundheit liebe und ein gutes jahr :)
#10: Kafenio |#270
31.12.2012 - 21:29 Uhr
wissta bescheid

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