Griechenland
#10: Kafenio |#221
18.12.2012 - 01:02 Uhr
Zitat von Larissa:
@waccoe

Was wenn Ich Dir sage das die Lady eine ziemlich bekannte "Star-Anwältin" aus Düsseldorf ist?
:D (womit wir wieder beim Thema wären)

Und ja..blond..sie ist..


Tja ich würde ja gerne meine Meinung dazu sagen aber dann kommt Babi :D und gibt mir den Rest.

Not to mention unser Pate , der ist auch Jurist ^^

Und ich dachte nur Hellas hat Star-Anwälte wie Kougias.

Aber im Ernst: Je mehr "advanced" ein Land ist, desto skuriler seine Phobien ;)

Habe mal gelesen dass 85% der Amerikaner die eine Reise nach Europa machen wieder "erleichtert" sind wenn sie zuhause sind.

Grund : Man fürchtet dass ihnen als US-Bürger was zustossen könnte und sie sind weit entfernt :D

Btw gelten Jura-Studentinen immer noch als die hübschesten (Stereotyp )

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#10: Kafenio |#222
18.12.2012 - 01:38 Uhr
wenns hier nur so von juristen wimmelt, dann kann einer bestimmt licht ins dunkel bringen bzgl. der verjährungsfristen.

und zwar gehts mir um § 196 bgb...10 jahre verjährungsfrist bei rechten an einem grunstück (bspw. anspruch auf eigentumsübertragung aber eben auch ansprüche auf die gegenleistung (zahlung des kaufpreises?)).

neulich erzählte mir nämlich ein notar, dass kaufpreisansprüche beim grundstückskauf der regelmäßigen verjährungsfrist unterliegen. macht ja theoretisch sinn, wenn nur der §196 bgb nicht wäre. ich meine im palandt wird der anspruch auf kaufpreiszahung dabei auch explizit genannt.

daher würde ich sagen, der anspruch auf kaufpreiszahlung beim grundstücksverkauf verjährt in 10 jahren. es geht hier um keinen speziellen fall sondern rein aus interesse, wäre das so richtig?
#10: Kafenio |#223
18.12.2012 - 02:19 Uhr
Zitat von aekrossoponti:
wenns hier nur so von juristen wimmelt, dann kann einer bestimmt licht ins dunkel bringen bzgl. der verjährungsfristen.

und zwar gehts mir um § 196 bgb...10 jahre verjährungsfrist bei rechten an einem grunstück (bspw. anspruch auf eigentumsübertragung aber eben auch ansprüche auf die gegenleistung (zahlung des kaufpreises?)).

neulich erzählte mir nämlich ein notar, dass kaufpreisansprüche beim grundstückskauf der regelmäßigen verjährungsfrist unterliegen. macht ja theoretisch sinn, wenn nur der §196 bgb nicht wäre. ich meine im palandt wird der anspruch auf kaufpreiszahung dabei auch explizit genannt.

daher würde ich sagen, der anspruch auf kaufpreiszahlung beim grundstücksverkauf verjährt in 10 jahren. es geht hier um keinen speziellen fall sondern rein aus interesse, wäre das so richtig?


Also ohne ein Kommentar jetzt zur Hand zu haben lässt sich die Äußerung des Notars nur mit dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" erklären. Dabei verdrängt die Spezialvorschrift (hier Kaufvertrag aus § 433 BGB) die allgemeinen Vorschriften (wie hier z.B. § 196 BGB). Demnach würde dann § 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre) gelten, denn der Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB verjährt nach regelmäßiger Verjährungsfrist. Außerdem muss eine Gegenleistung ja nicht immer in Form einer Kaufpreiszahlung bestehen. Naja das auf die Schnelle. Kann das morgen nochmal nachprüfen, wenn du willst.

Auf den ersten Blick hätte ich aber auch gedacht, dass hier § 196 gilt!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Kingsize am 18.12.2012 um 02:35 Uhr bearbeitet
#10: Kafenio |#224
18.12.2012 - 15:03 Uhr
Zitat von Greg_tastic:


Bin Katsouranis Jr. :D


Wie du rauchst auch eine Schachtel Marlboro pro Tag ? :p

Sehe auch hast wieder ein neues Team, warst schon immer Rapidler Greg , yes ?! :D ;)

Tante Edith: Greg wird in die Geschichte eingehenals der TM-User der mehr Emblems als Beiträge zu verzeichnen hatte :cool

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#10: Kafenio |#225
18.12.2012 - 15:10 Uhr
Klar auch in Deutschland gibt es special nights, Frauenabend, 80's Abend etc aber sowas wie das wieder mal only in Grecia :p --->

http://www.imagebanana.com/view/wanm274a/311215_225743910891639_1093280282_n.jpg

Oder stellt euch mal eine Werbung für einen Club in Deutschland wie diese vor :D :D :

http://www.imagebanana.com/view/da4vzlnl/8774_301413709976734_669107147_n.jpg

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#10: Kafenio |#226
18.12.2012 - 16:55 Uhr
Zitat von Greg_tastic:
Zitat von waccoe:
Zitat von Greg_tastic:


Bin Katsouranis Jr. :D


Wie du rauchst auch eine Schachtel Marlboro pro Tag ? :p

Sehe auch hast wieder ein neues Team, warst schon immer Rapidler Greg , yes ?! :D ;)

Tante Edith: Greg wird in die Geschichte eingehenals der TM-User der mehr Emblems als Beiträge zu verzeichnen hatte :cool


Schei* doch aufs emblem

Ist genau so ein müll wie mit facebook likes, wieso juckt es jeden???

Wie gesagt ich kann auch fc baku als emblem nehmen. Is mir wayne :D


Verstehe ich das richtig, für dich sind Emblems der Vereine, die Wurzeln manchmal sogar Glauben oder Ideale symbolisieren wie...facebook likes ????!!!!

Ti pineis kai den mas dineis ?? (Gib mal n Schluck)

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#10: Kafenio |#227
18.12.2012 - 17:05 Uhr
Na dann mein lieber Greg, WENN schon ein österreichisches Wappen, dann doch bitte das hier: http://1.bp.blogspot.com/_UjmzIMC72tU/TEG02gwfESI/AAAAAAAAAkI/W2bM4F0ccms/s1600/linz.gif

:cool :p

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#10: Kafenio |#228
18.12.2012 - 17:14 Uhr
Zitat von Kingsize:

Also ohne ein Kommentar jetzt zur Hand zu haben lässt sich die Äußerung des Notars nur mit dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" erklären. Dabei verdrängt die Spezialvorschrift (hier Kaufvertrag aus § 433 BGB) die allgemeinen Vorschriften (wie hier z.B. § 196 BGB). Demnach würde dann § 195 BGB (Regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre) gelten, denn der Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 II BGB verjährt nach regelmäßiger Verjährungsfrist. Außerdem muss eine Gegenleistung ja nicht immer in Form einer Kaufpreiszahlung bestehen. Naja das auf die Schnelle. Kann das morgen nochmal nachprüfen, wenn du willst.

Auf den ersten Blick hätte ich aber auch gedacht, dass hier § 196 gilt!


vielen dank für die einschätzung.

prinzipiell würde ich allerdings denken, dass §433 keine spezialvorschrift zu §195 darstellt, da er sich ja überhaupt nicht mit der verjährung beschäftigt im gegensatz zu bspw. §438 (verjährung der mängelansprüche). der §196 wäre aber definitiv eine spezialvorschrift zu §195.

letztlich muss der notar ja auch nicht unbedingt recht haben. nur weil er das beruflich macht, heisst ja nicht, dass alles 100% richtig ist.

wäre cool, wenn du das nochmal nachchecken könntest.. finde solche sache immer hochgradig spannend.

interessant finde ich derzeit auch die thematik "eigentumsvorbehalt". fraglich ist für mich derzeit, welchen nutzen der eigentumsvorbehalt eigentlich hat ausser natürlich im insolvenzfall. da man ja für den eigentumsvrobehalt auch vom kv zurücktreten muss, bringt das ja keinen wirklichen vorteil ggü dem §323 iVm §346 bgb, oder?
#10: Kafenio |#229
18.12.2012 - 17:17 Uhr
Zitat von Greg_tastic:
Zitat von Milanfanatic100:
Na dann mein lieber Greg, WENN schon ein österreichisches Wappen, dann doch bitte das hier: http://1.bp.blogspot.com/_UjmzIMC72tU/TEG02gwfESI/AAAAAAAAAkI/W2bM4F0ccms/s1600/linz.gif

:cool :p


Werde es am 24.12 tragen :D


Eine weise Entscheidung, damit machst du dir dein schönstes Weihnachtsgeschenk :D

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#10: Kafenio |#230
18.12.2012 - 17:30 Uhr
@ aekrossoponti: Eine Antwort gibt es leider erst morgen. Hab heute viel um die Ohren. Dasselbe gilt @ waccoe und deiner PN.

Ansonsten nur mal in die Runde: Es reicht jetzt mit den politischen Diskussionen. Habe keine Lust später oder morgen unzählige Posts zu löschen. Ihr wisst genau, dass solche Diskussionen hier nicht geduldet werden. Also:

WICHTIG:

KEINE politische & religösen Diskussionen!
KEINE persönliche Streiterein!
KEINE Diskussionen über Fußball!

Ich danke euch. Habt einen schönen Abend ;)
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