| Geburtsdatum | 20.11.2004 |
|---|---|
| Alter | 21 |
| Nat. |
Deutschland |
| Größe | 1,79m |
| Vertrag bis | 30.06.2030 |
| Position | Mittelstürmer |
| Fuß | links |
| Akt. Verein | FC Kopenhagen |
Leistungsdaten: 26/27
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 5 | - | - | ||
![]() | UECL Quali | 3 | - | - | |
![]() | Superliga | 2 | - | - | |
Youssoufa Moukoko [18]
30.07.2020 - 19:42 Uhr
13.08.2020 - 15:17 Uhr
Zitat von lmbw3
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Zitat von lmbw3
Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht
Zitat von Reus_Fan
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste
Zitat von Cosmo112
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Zitat von wololo
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste

Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht

Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
13.08.2020 - 16:55 Uhr
Zitat von Truth
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Zitat von lmbw3
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Zitat von lmbw3
Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht
Zitat von Reus_Fan
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste
Zitat von Cosmo112
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Zitat von wololo
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste

Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht

Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Doc_Gonzo am 13.08.2020 um 16:56 Uhr bearbeitet
13.08.2020 - 16:56 Uhr
Zitat von Proxy
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
13.08.2020 - 17:05 Uhr
Zitat von Truth
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Zitat von Proxy
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Wenn die zitierten Regelungen gelten würden, dann wäre a) Collins ebenfalls noch nicht spielberechtigt und b) dürfte Moukoko auch nach seinem kommenden Geburtstag nicht spielen. Von daher macht das wohl keinen Sinn und stiftet lediglich unnötig Verwirrung.
13.08.2020 - 17:07 Uhr
Zitat von Doc_Gonzo
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Zitat von Truth
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Zitat von lmbw3
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Zitat von lmbw3
Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht
Zitat von Reus_Fan
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste
Zitat von Cosmo112
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Zitat von wololo
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste

Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht

Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Ich sage ja, dass das ziemlich nebulös ist.
Jedenfalls ist ein Testspiel, auch wenn es Spiel heißt und übertragen wird, nichts anderes als Training und nichts offizielles. Ginge es also um eine entsprechende versicherungsrechtliche Vorgabe, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes, dann dürfte er auch grds. nicht am Mannschaftstraining teilnehmen. Arbeitsrechtlich sehe ich da auch keinen Unterschied zum Training. Verbandsrechtlich weiß ich es nicht. Aber der Spielort hat da jedenfalls keine Auswirkung, da er natürlich grds. die Regelungen des Verbandes zu befolgen hat, der ihm auch die Spielberechtigung für den Verein erteilt hat. Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass dies überhaupt für Testspiele gilt.
13.08.2020 - 17:09 Uhr
Zitat von Doc_Gonzo
Wenn die zitierten Regelungen gelten würden, dann wäre a) Collins ebenfalls noch nicht spielberechtigt und b) dürfte Moukoko auch nach seinem kommenden Geburtstag nicht spielen. Von daher macht das wohl keinen Sinn und stiftet lediglich unnötig Verwirrung.
Zitat von Truth
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Zitat von Proxy
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Das ist prinzipiell ganz einfach - zumindest bei mir im Verband. Die entsprechenden Reglungen auf dieser Ebene zum Spielrecht sind mir nicht (vollumfänglich) bekannt:
Moukoko ist - mWn - B-Jugendspieler.
Ein Jugendspieler (U18,) darf entsprechend der Jugendordnung nur dann in einer Herrenmannschaft eingesetzt werden, wenn eine Sondergenehmigung vorliegt. Diese wird - zumindest bei uns - wie folgt erteilt:
U18, älterer A-Jugendjahrgang:
Antrag von Verein, Einwilligung Eltern, ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
U18, jüngerer A-Jahrgang:
Zusätzlich muss ein erhebliches Interesse vorliegen, sprich, der Spieler ist aufgrund mangelnder Alternativen (fehlende Jugendmannschaften auch in der Umgebung) auf die Teilnahme "angewiesen).
Unterhalb der B-Jugend gab es bisher keine entsprechende Regelung, die eine Sondergenehmigungserteilung erlauben würde.
Die DFB Jugendordnung hingegen verweigert grundsätzlich allen Juniorenspielern die Freigabe für einen Einsatz in Herrenmannschaften.
Dabei kann für alle Spieler Ü18, sowie des älteren A-Jahrgangs vom jew. Mitgliedsverband ein Spielrecht für alle Herrenmannschaft ausgestellt werden.
Aus Talentförderungsgründen können in Ausnahmefällen jedoch auch Spieler des jüngeren A-Jahrgangs ein Spielrecht für die erste Amateurmannschaft, die mind. der 5. Spielklassenebene (3. Amateur-Spielklasse) angehört, erhalten.
B-Junioren einer Lizenzmannschaft, die ihr 17. Lebensjahr vollendet haben, können ein Spielrecht für die erste Mannschaft bzw. Lizenzmannschaft (bzw. zusätzlich hierzu für die Amateurmannschaft unter o.g. Voraussetzungen) erhalten, wenn sie (gleichsam den jungen A Jugendspielern allgemein (sprich diejenigen, die nicht der Talentförderung unterliegen bzw. nicht die formallen "Vereinsvoraussetzungen" erfüllen) keine andersartige altersentsprechende Spielmöglichkeit in der Umgebung haben.
Bei einem Freundschaftsspiel greift die generelle Spielordnung, die es im Falle meines Verbands auf Genehmigung hin erlaubt, Freundschaftsspiele zwischen bspw. Frauen- und Herrenmannschaften, sowie zwischen Jugendmannschaften, es sei denn es findet sich in der jew. verbandsspezifischen Jugendordnung ein dahingehendes Verbot.
Hierzu konnte ich leider keine genaueren Details auf dieser Ebene finden.
Sprich, du hast hier einfach komplett andere Statuten. Eine Sondergenehmigung für eine dauerhafte Teilnahme ist in meinen Augen auch sinnvoller, da man den Jugendlichen individuell auf die "Tauglichkeit" prüfen muss - schließlich ist es ja auch in seinem Interesse.
Ein "einmaliges" Freundschaftsspiel ist hier - auf dem Papier - eben anders gehandhabt. Zudem läuft er hier unter seinem eigentlichen Spielrecht.
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Wenn die zitierten Regelungen gelten würden, dann wäre a) Collins ebenfalls noch nicht spielberechtigt und b) dürfte Moukoko auch nach seinem kommenden Geburtstag nicht spielen. Von daher macht das wohl keinen Sinn und stiftet lediglich unnötig Verwirrung.
Was glaubst du, was die Verantwortlichen kurzfristig dazu bewogen hat ihn nicht spielen zu lassen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Truth am 13.08.2020 um 17:11 Uhr bearbeitet
13.08.2020 - 17:12 Uhr
Zitat von Truth
Ich sage ja, dass das ziemlich nebulös ist.
Jedenfalls ist ein Testspiel, auch wenn es Spiel heißt und übertragen wird, nichts anderes als Training und nichts offizielles. Ginge es also um eine entsprechende versicherungsrechtliche Vorgabe, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes, dann dürfte er auch grds. nicht am Mannschaftstraining teilnehmen. Arbeitsrechtlich sehe ich da auch keinen Unterschied zum Training. Verbandsrechtlich weiß ich es nicht. Aber der Spielort hat da jedenfalls keine Auswirkung, da er natürlich grds. die Regelungen des Verbandes zu befolgen hat, der ihm auch die Spielberechtigung für den Verein erteilt hat. Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass dies überhaupt für Testspiele gilt.
Zitat von Doc_Gonzo
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Zitat von Truth
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Zitat von lmbw3
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Zitat von lmbw3
Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht
Zitat von Reus_Fan
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste
Zitat von Cosmo112
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Zitat von wololo
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste

Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht

Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Ich sage ja, dass das ziemlich nebulös ist.
Jedenfalls ist ein Testspiel, auch wenn es Spiel heißt und übertragen wird, nichts anderes als Training und nichts offizielles. Ginge es also um eine entsprechende versicherungsrechtliche Vorgabe, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes, dann dürfte er auch grds. nicht am Mannschaftstraining teilnehmen. Arbeitsrechtlich sehe ich da auch keinen Unterschied zum Training. Verbandsrechtlich weiß ich es nicht. Aber der Spielort hat da jedenfalls keine Auswirkung, da er natürlich grds. die Regelungen des Verbandes zu befolgen hat, der ihm auch die Spielberechtigung für den Verein erteilt hat. Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass dies überhaupt für Testspiele gilt.
Doch, ein Testspiel ist (verbands-)rechtlich schon etwas anderes als Trainingseinheiten. Bei uns hagelt es beispielsweise Strafen, wenn Testspiele "heimlich" stattfinden und nicht im DFB Net auftauchen. Damit dort alles (eingesetzte Spieler, Schiedsrichter, Trainer, etc.) offiziell festgehalten wird. Rote Karten in Testspielen können beispielsweise auch Auswirkungen auf Pflichtspiele haben.
Du meinst also, wenn der BVB nach Asien, USA oder Timbuktu reist und der BVB dort Testspiele absolviert, dann legt der DFB fest, wen der BVB einsetzten darf und wen nicht? Ich bin davon ausgegangen, dass ein gültiger Spielpass ausreicht und den hat Moukoko.
Zitat von Truth
Was glaubst du, was die Verantwortlichen kurzfristig dazu bewogen hat ihn nicht spielen zu lassen?
Was glaubst du, was die Verantwortlichen kurzfristig dazu bewogen hat ihn nicht spielen zu lassen?
Muss ja nicht kurzfristig gewesen sein. Entweder Moukoko ist tatsächlich (eher überraschend) nicht spielberechtigt oder man wollte ihn eben nicht einsetzen. Collins und Knauff haben ja auch nicht gespielt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Doc_Gonzo am 13.08.2020 um 17:15 Uhr bearbeitet
13.08.2020 - 17:26 Uhr
Zitat von Doc_Gonzo
Doch, ein Testspiel ist (verbands-)rechtlich schon etwas anderes als Trainingseinheiten. Bei uns hagelt es beispielsweise Strafen, wenn Testspiele "heimlich" stattfinden und nicht im DFB Net auftauchen. Damit dort alles (eingesetzte Spieler, Schiedsrichter, Trainer, etc.) offiziell festgehalten wird. Rote Karten in Testspielen können beispielsweise auch Auswirkungen auf Pflichtspiele haben.
Du meinst also, wenn der BVB nach Asien, USA oder Timbuktu reist und der BVB dort Testspiele absolviert, dann legt der DFB fest, wen der BVB einsetzten darf und wen nicht? Ich bin davon ausgegangen, dass ein gültiger Spielpass ausreicht und den hat Moukoko.
Muss ja nicht kurzfristig gewesen sein. Entweder Moukoko ist tatsächlich (eher überraschend) nicht spielberechtigt oder man wollte ihn eben nicht einsetzen. Collins und Knauff haben ja auch nicht gespielt.
Zitat von Truth
Ich sage ja, dass das ziemlich nebulös ist.
Jedenfalls ist ein Testspiel, auch wenn es Spiel heißt und übertragen wird, nichts anderes als Training und nichts offizielles. Ginge es also um eine entsprechende versicherungsrechtliche Vorgabe, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes, dann dürfte er auch grds. nicht am Mannschaftstraining teilnehmen. Arbeitsrechtlich sehe ich da auch keinen Unterschied zum Training. Verbandsrechtlich weiß ich es nicht. Aber der Spielort hat da jedenfalls keine Auswirkung, da er natürlich grds. die Regelungen des Verbandes zu befolgen hat, der ihm auch die Spielberechtigung für den Verein erteilt hat. Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass dies überhaupt für Testspiele gilt.
Zitat von Doc_Gonzo
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Zitat von Truth
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Zitat von lmbw3
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Zitat von Chris58
Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Zitat von lmbw3
Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht
Zitat von Reus_Fan
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste
Zitat von Cosmo112
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Zitat von wololo
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Er ist zu jung. Erst mit 16 darf er im Spielbetrieb eingesetzt werden. Ob Pflicht- oder Testspiel ist da irrelevant.
Kann ich nachvollziehen.
Befremdlich finde ich allerdings,dass das beim BVB niemand wusste. Dickel und der andere Kerl haben beim Livestream auch zig mal gesagt,dass er auf jeden Fall spielen darf,weil die Frage ständig im Chat kam.
Naja. Davon geht die Welt nicht unter.
Welchen Stream meinst du? Im Spiel-Stream haben sie locker 10 mal erwähnt, dass er nicht spielen darf, weil er zu jung ist. Als ob das niemand wüsste

Im Stream davor, vom Training.
Zum Spiel hat’s den ahnungslosen dann auch mal jemand gesagt. Auch wenn’s witzig gewesen wäre wenn nicht
Achraf Hakimi hat Nobby auch schon aus seinem Gedächtnis gelöscht

Sorry aber so klar ist das nun mal auch nicht. Vor 2 Wochen hat Moukoko mit der U19 gegen eine Herren Mannschaft (Oberligist) gespielt aber in einer Herren Mannschaft die gegen eine andere soielt darf er nicht ... das ist für mich unlogisch ... auch wenn dies vermutlich mit irgendwelchen Versicherungen zu tun hat aber es ändert sich meiner Meinung nach nichts ob er mit einer U19 gegen ein Herren Team spielt oder ob er mit den Herren gegen ein anderes Herren Team spielt.
Nö find ich auch blöd geregelt, aber können wir ja nichts daran ändern. Ich und viele andere hier wussten es vor 2 Wochen auch schon, dann sollte man sich als Verantwortlicher, Betreuer oder wie auch immer man seine Rolle nennt schon ein wenig auskennen. Ist letztendlich aber ja auch nicht so wichtig. Jetzt sollte es dann jeder wissen.
Wie hat er sich denn eigentlich gegen den Oberligisten geschlagen? Find ich viel interessanter.
Hier wird immer behauptet, dass es versicherungsrechtlich nicht möglich sei. Gibt es dazu auch einen Nachweis, dass dies der Grund ist. Denn das hört sich ziemlich abwegig an. Eher würde ich an arbeitsrechtliche bzw. verbandsrechtliche regeln denken.
Und ein Testspiel ist auch nur ein Trainingsspiel. Sehe daher keinen Unterschied rein rechtlich dazu, ob er mit den Profis des eigenen Vereins mittrainiert oder sich zwei Mannschaften zum gemeinsamen Training treffen und spielen.
Was denn für verbandsrechtliche Regeln? Gilt deutsches Recht, wenn wir in Österreich gegen einen einheimischen Verein spielen? In Österreich haben schon Spieler mit 15 in der ersten Bundesliga debütiert, beispielsweise Gregoritsch.
Mir leuchtet das alles nicht so recht ein. Die neue Regelung, dass man mit 16 nun im deutschen Erwachsenenfussball eingesetzt werden darf, gilt auch nur für die Profiligen. Wenn der BVB also im Winter gegen einen Regionalligsten testet, darf Moukoko dann trotz seines schon stattgefundenen Geburtstag nicht spielen? Kommt mir schon komisch vor, wenn in einem Testspiel Verein A 15-jährige einsetzen darf und Verein B nicht.
Dazu kommt noch, dass ursprünglich verbreitet wurde, dass Moukoko eingesetzt werden dürfte. Auf dem Spielberichtsbogen stand er 'fälschlicherweise' auch.
Letztendlich können wir relativ haltlos nur spekulieren, solange das nicht vom BVB oder den Medien aufgelöst wird.
Ich sage ja, dass das ziemlich nebulös ist.
Jedenfalls ist ein Testspiel, auch wenn es Spiel heißt und übertragen wird, nichts anderes als Training und nichts offizielles. Ginge es also um eine entsprechende versicherungsrechtliche Vorgabe, sei es aus Gründen des Gesundheitsschutzes, dann dürfte er auch grds. nicht am Mannschaftstraining teilnehmen. Arbeitsrechtlich sehe ich da auch keinen Unterschied zum Training. Verbandsrechtlich weiß ich es nicht. Aber der Spielort hat da jedenfalls keine Auswirkung, da er natürlich grds. die Regelungen des Verbandes zu befolgen hat, der ihm auch die Spielberechtigung für den Verein erteilt hat. Wie gesagt: Alles unter dem Vorbehalt, dass dies überhaupt für Testspiele gilt.
Doch, ein Testspiel ist (verbands-)rechtlich schon etwas anderes als Trainingseinheiten. Bei uns hagelt es beispielsweise Strafen, wenn Testspiele "heimlich" stattfinden und nicht im DFB Net auftauchen. Damit dort alles (eingesetzte Spieler, Schiedsrichter, Trainer, etc.) offiziell festgehalten wird. Rote Karten in Testspielen können beispielsweise auch Auswirkungen auf Pflichtspiele haben.
Du meinst also, wenn der BVB nach Asien, USA oder Timbuktu reist und der BVB dort Testspiele absolviert, dann legt der DFB fest, wen der BVB einsetzten darf und wen nicht? Ich bin davon ausgegangen, dass ein gültiger Spielpass ausreicht und den hat Moukoko.
Zitat von Truth
Was glaubst du, was die Verantwortlichen kurzfristig dazu bewogen hat ihn nicht spielen zu lassen?
Was glaubst du, was die Verantwortlichen kurzfristig dazu bewogen hat ihn nicht spielen zu lassen?
Muss ja nicht kurzfristig gewesen sein. Entweder Moukoko ist tatsächlich (eher überraschend) nicht spielberechtigt oder man wollte ihn eben nicht einsetzen. Collins und Knauff haben ja auch nicht gespielt.
Wenn es doch so klar wäre, dass unter 16jährige nicht in Testspielen eingesetzt werden dürfen, dann hätte man das doch gerade im Zusammenhang mit der Personalie Moukoko, bei der man besonders sensibel ist, schon weit vorher gewusst. Würde ich zumindest annehmen. Gleichwohl ist es dann doch komisch, dass er erst auf dem Bogen stand und dann ein Altersproblem erst kurzfristig auffällt.
Vorgeschoben halte ich es jedenfalls nicht, denn sonst würde man ihn ja zukünftig einsetzen können.
Ist denn ein Testspiel verbandsrechlich immer auch ein Freundschaftsspiel?
Weshalb sollte es die Verpflichtung geben bei Testspielen offizielle Schiedsrichter einzusetzen?
13.08.2020 - 23:01 Uhr
Zitat von Proxy
Wieso sollten sie das nicht?
Die Spiel-, Jugend- sowie RVO gilt für Freundschafts- wie Pflichtspiele.
Eine spezielle Jugendordnung der DFL gibt es nicht (zumindest keine öffentlich).
Das sind die offiziellen DFB Regelungen. Einen Einzelfall kann ich nicht bewerten, nur die allgemeine Rechtsgrundlage dafür bieten.
Ja, die Regelungen sind teilweise verwirrend geschrieben, aber das ändert nichts an der Gültigkeit.
Und was ich auch erwähnen sollte:
Ich war mir unsicher, ob die Anfang des Jahres angestrebte Statutenänderung der Lizenzordnung Spieler (LOS) der DFL nun umgesetzt wurde:
Der BVB hatte eben aufgrund von Moukoko angestrebt, das Mindestalter gleich anderer europäischer Ligen auf 16 herabzusetzen.
Dieser würde dann aber ab 20/21 gelten - aktuell ist für mich unklar, unter welche Saison das FReundschaftsspiel fällt. In den Amateurligen gab es noch einige Spiele, die unter letzter Saison liefen - und das obwohl die Saison dort definitv als "abgebrochen" galt.
Wie sich das aufgrund der verschobenen EL/CL auswirkt, kann ich nicht sagen. Eventuell läuft das daher eben auch noch unter letzter Saison.
Vorab:
Auf dem Bogen kann "jeder" stehen. Das ist legitim. Das kann ein Spieler sein, der kein Spiel- oder Teilnahmerecht hat. Solange der Spieler nicht eingesetzt wird, hat das keine Konsequenzen. Und selbst wenn - auch in den untersten Ligen werden bewusst nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt. Sei es weil man keinen Antrag eingereicht hat, sei es weil es ein Jugendspieler bei den Aktiven war...
Ein Testspiel ist ein Freundschaftsspiel.
Die Fußballstatuten unterscheiden in Pflicht- und Freundschaftsspiele. Zu Pflichtspielen zählen Meisterschafts- wie Pokalspiele.
Turniere sind - je nach Veranstalter - Pflicht- oder Freundschaftsspiele. (Beispiel: Ein vom Verband etc. organisiertes Turnier ist i.d.R. Pflicht, Vereinsturniere (o.ä.) sind Freundschaftsspiele).
Und für jedes Spiel ist ein Schiedsrichter anzusetzen. Selbst wenn Hintertupfingen gegen Musterdorf auf dem minderwertigsten Rasenplatz versteckt im Wald ein Spiel veranstaltet, unterliegt es der Schiedsrichtergestellungspflicht und wird sanktioniert, wenn das die spielleitende Behörde erfährt.
Zitat von Truth
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Die Frage ist aber, ob die Regelungen des DFB für Jugendspieler bei Testspielen überhaupt Anwenden finden?
Wieso sollten sie das nicht?
Die Spiel-, Jugend- sowie RVO gilt für Freundschafts- wie Pflichtspiele.
Eine spezielle Jugendordnung der DFL gibt es nicht (zumindest keine öffentlich).
Zitat von Doc_Gonzo
Wenn die zitierten Regelungen gelten würden, dann wäre a) Collins ebenfalls noch nicht spielberechtigt und b) dürfte Moukoko auch nach seinem kommenden Geburtstag nicht spielen. Von daher macht das wohl keinen Sinn und stiftet lediglich unnötig Verwirrung.
Wenn die zitierten Regelungen gelten würden, dann wäre a) Collins ebenfalls noch nicht spielberechtigt und b) dürfte Moukoko auch nach seinem kommenden Geburtstag nicht spielen. Von daher macht das wohl keinen Sinn und stiftet lediglich unnötig Verwirrung.
Das sind die offiziellen DFB Regelungen. Einen Einzelfall kann ich nicht bewerten, nur die allgemeine Rechtsgrundlage dafür bieten.
Ja, die Regelungen sind teilweise verwirrend geschrieben, aber das ändert nichts an der Gültigkeit.
Und was ich auch erwähnen sollte:
Ich war mir unsicher, ob die Anfang des Jahres angestrebte Statutenänderung der Lizenzordnung Spieler (LOS) der DFL nun umgesetzt wurde:
Der BVB hatte eben aufgrund von Moukoko angestrebt, das Mindestalter gleich anderer europäischer Ligen auf 16 herabzusetzen.
Dieser würde dann aber ab 20/21 gelten - aktuell ist für mich unklar, unter welche Saison das FReundschaftsspiel fällt. In den Amateurligen gab es noch einige Spiele, die unter letzter Saison liefen - und das obwohl die Saison dort definitv als "abgebrochen" galt.
Wie sich das aufgrund der verschobenen EL/CL auswirkt, kann ich nicht sagen. Eventuell läuft das daher eben auch noch unter letzter Saison.
Zitat von Truth
Wenn es doch so klar wäre, dass unter 16jährige nicht in Testspielen eingesetzt werden dürfen, dann hätte man das doch gerade im Zusammenhang mit der Personalie Moukoko, bei der man besonders sensibel ist, schon weit vorher gewusst. Würde ich zumindest annehmen. Gleichwohl ist es dann doch komisch, dass er erst auf dem Bogen stand und dann ein Altersproblem erst kurzfristig auffällt.
Vorgeschoben halte ich es jedenfalls nicht, denn sonst würde man ihn ja zukünftig einsetzen können.
Ist denn ein Testspiel verbandsrechlich immer auch ein Freundschaftsspiel?
Weshalb sollte es die Verpflichtung geben bei Testspielen offizielle Schiedsrichter einzusetzen?
Wenn es doch so klar wäre, dass unter 16jährige nicht in Testspielen eingesetzt werden dürfen, dann hätte man das doch gerade im Zusammenhang mit der Personalie Moukoko, bei der man besonders sensibel ist, schon weit vorher gewusst. Würde ich zumindest annehmen. Gleichwohl ist es dann doch komisch, dass er erst auf dem Bogen stand und dann ein Altersproblem erst kurzfristig auffällt.
Vorgeschoben halte ich es jedenfalls nicht, denn sonst würde man ihn ja zukünftig einsetzen können.
Ist denn ein Testspiel verbandsrechlich immer auch ein Freundschaftsspiel?
Weshalb sollte es die Verpflichtung geben bei Testspielen offizielle Schiedsrichter einzusetzen?
Vorab:
Auf dem Bogen kann "jeder" stehen. Das ist legitim. Das kann ein Spieler sein, der kein Spiel- oder Teilnahmerecht hat. Solange der Spieler nicht eingesetzt wird, hat das keine Konsequenzen. Und selbst wenn - auch in den untersten Ligen werden bewusst nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt. Sei es weil man keinen Antrag eingereicht hat, sei es weil es ein Jugendspieler bei den Aktiven war...
Ein Testspiel ist ein Freundschaftsspiel.
Die Fußballstatuten unterscheiden in Pflicht- und Freundschaftsspiele. Zu Pflichtspielen zählen Meisterschafts- wie Pokalspiele.
Turniere sind - je nach Veranstalter - Pflicht- oder Freundschaftsspiele. (Beispiel: Ein vom Verband etc. organisiertes Turnier ist i.d.R. Pflicht, Vereinsturniere (o.ä.) sind Freundschaftsspiele).
Und für jedes Spiel ist ein Schiedsrichter anzusetzen. Selbst wenn Hintertupfingen gegen Musterdorf auf dem minderwertigsten Rasenplatz versteckt im Wald ein Spiel veranstaltet, unterliegt es der Schiedsrichtergestellungspflicht und wird sanktioniert, wenn das die spielleitende Behörde erfährt.
Nur zum letzten Absatz: Warum sollte es sich immer um Freundschaftsspiele handeln. Dürfen zwei Vereine nicht gemeinsam trainieren und ein Trainingsspiel machen.
Ist ein Spiel 11 gegen 11 immer ein Freundschaftsspiel?
Was wäre bei 10 gegen 10 oder 12 gegen 12?
14.08.2020 - 08:19 Uhr
Zitat von Proxy
Kann man als Verein versuchen - wenn das dem Sportgericht gesteckt wird, gibt es eine Strafe.
Ein Spiel zwischen verschiedenen Vereinen (nicht Mannschaften!) ist immer ein anmeldepflichtiges Freundschaftsspiel.
Auch ein 10 vs 10 ist legitimes Spiel, das geben die Regeln her (mind. 7).
Ich weiß, dass man bei Freundschaftsspielen auch veränderte Halbzeiten (bspw. 3x20 Minuten) spielen kann - ob das auch für mehr Spieler geht, weiß ich tatsächlich nicht. Im Prinzip wäre das aber auch nichts anderes wie wenn eine Mannschaft "vergisst" einen Spieler beim Wechsel rauszunehmen. Folge: Es stehen 11 teilnahmberechtigte und 1 nicht-teilnahmeberechtigter Spieler auf dem Feld - was zusätzlich also eine Verurteilung wegen reinem Einsatz eines Spielers ohne Teilnahmerecht nach sich ziehen könnte.
Das sind eben die Regelungen.
Auch dass kein Verein ein Freundschaftsspiel gegen bestimmte Vereine bestreiten darf (bspw. Nichtverbandsmitglieder, ausländische Vereine etc.) je nach den geltenden Bestimmungen.
Bspw. sind für die Genehmigung von Freundschaftsspielen gegen ausl. Vereine sogar TV-Vermarktungsrechte von Relevanz...
Das sind nunmal die bestehenden Regelungen, gegen die Vereine aber auch bewusst verstoßen.
Zitat von Truth
Nur zum letzten Absatz: Warum sollte es sich immer um Freundschaftsspiele handeln. Dürfen zwei Vereine nicht gemeinsam trainieren und ein Trainingsspiel machen.
Ist ein Spiel 11 gegen 11 immer ein Freundschaftsspiel?
Was wäre bei 10 gegen 10 oder 12 gegen 12?
Nur zum letzten Absatz: Warum sollte es sich immer um Freundschaftsspiele handeln. Dürfen zwei Vereine nicht gemeinsam trainieren und ein Trainingsspiel machen.
Ist ein Spiel 11 gegen 11 immer ein Freundschaftsspiel?
Was wäre bei 10 gegen 10 oder 12 gegen 12?
Kann man als Verein versuchen - wenn das dem Sportgericht gesteckt wird, gibt es eine Strafe.
Ein Spiel zwischen verschiedenen Vereinen (nicht Mannschaften!) ist immer ein anmeldepflichtiges Freundschaftsspiel.
Auch ein 10 vs 10 ist legitimes Spiel, das geben die Regeln her (mind. 7).
Ich weiß, dass man bei Freundschaftsspielen auch veränderte Halbzeiten (bspw. 3x20 Minuten) spielen kann - ob das auch für mehr Spieler geht, weiß ich tatsächlich nicht. Im Prinzip wäre das aber auch nichts anderes wie wenn eine Mannschaft "vergisst" einen Spieler beim Wechsel rauszunehmen. Folge: Es stehen 11 teilnahmberechtigte und 1 nicht-teilnahmeberechtigter Spieler auf dem Feld - was zusätzlich also eine Verurteilung wegen reinem Einsatz eines Spielers ohne Teilnahmerecht nach sich ziehen könnte.
Das sind eben die Regelungen.
Auch dass kein Verein ein Freundschaftsspiel gegen bestimmte Vereine bestreiten darf (bspw. Nichtverbandsmitglieder, ausländische Vereine etc.) je nach den geltenden Bestimmungen.
Bspw. sind für die Genehmigung von Freundschaftsspielen gegen ausl. Vereine sogar TV-Vermarktungsrechte von Relevanz...
Das sind nunmal die bestehenden Regelungen, gegen die Vereine aber auch bewusst verstoßen.
Bist du dir GAAAANZ sicher, dass 2 Teams nicht miteinander trainieren dürfen? Um ehrlich zu sein bezweifel ich das ein wenig. Und damit dürften die Teams sehr wohl ein Trainingsspiel miteinander machen ohne es als Freundschaftsspiel offiziell anzumelden. Das Problem kann natürlich die Versicherung sein z.b..... Aber warum soll einem Team von Verbandsseite verboten werden können ein Training mit einem anderen Team abzuhalten?
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