VfB Lübeck
20.09.2006 - 21:41 Uhr
09.04.2008 - 17:45 Uhr
Das ist für Fortuna natürlich von Vorteil (,da der VfB in Düsseldorf gewonnen hat), aber für Lübeck jammerschade, dass es soweit gekommen ist. Dann fällt wohl auch das Nachholspiel flach...
09.04.2008 - 18:34 Uhr
Zitat von TAVAREZ:
Zitat von maShine:
Zitat von FairyUltra:
Laut Statuten müssten doch jetzt alle Spiele für den Gegner gewertet werden, oder?
Ja werden sie, aber erst wenn der Verfahren eröffnet wird, sprich das Gericht den Antrag annimmt. Sprich man könnte Ihn jetzt noch ohne Probleme wieder zurück ziehen sollte sich plötzlich ein Sponsor finden.
Das stimmt so nicht. Sollte der Antrag angenommen werden, würden alle Spiele mit Lübecker beteiligung in der Saison 07/08 annuliert. Außnahme der Antrag wird nach dem 7.Mai bzw innerhalb der letzten 5 Saisonspiele angenommen. Dann würden alle Ergebnisse so stehen bleiben und nur die noch ausstehenden Spiele Lübecks mit 2-0 für den Gegner gewertet.Die Spielordnung des DFB besagt etwas anderes. Dort ist unter Paragraph 6, Absatz 2 das Folgende zu lesen:
Zitat
2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden
Spiele werden nicht gewertet.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende
des Spieljahres (30.6.), getroffen wird.
http://www.dfb.de/uploads/media/05_Spielordnung.pdf
Zitat von maShine:
Zitat von FairyUltra:
Laut Statuten müssten doch jetzt alle Spiele für den Gegner gewertet werden, oder?
Ja werden sie, aber erst wenn der Verfahren eröffnet wird, sprich das Gericht den Antrag annimmt. Sprich man könnte Ihn jetzt noch ohne Probleme wieder zurück ziehen sollte sich plötzlich ein Sponsor finden.
Das stimmt so nicht. Sollte der Antrag angenommen werden, würden alle Spiele mit Lübecker beteiligung in der Saison 07/08 annuliert. Außnahme der Antrag wird nach dem 7.Mai bzw innerhalb der letzten 5 Saisonspiele angenommen. Dann würden alle Ergebnisse so stehen bleiben und nur die noch ausstehenden Spiele Lübecks mit 2-0 für den Gegner gewertet.Die Spielordnung des DFB besagt etwas anderes. Dort ist unter Paragraph 6, Absatz 2 das Folgende zu lesen:
Zitat
2. Die von einer solchen Mannschaft ausgetragenen oder noch auszutragenden
Spiele werden nicht gewertet.
Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
oder seine Ablehnung nach dem letzten Spieltag, aber vor Ende
des Spieljahres (30.6.), getroffen wird.
http://www.dfb.de/uploads/media/05_Spielordnung.pdf
09.04.2008 - 23:34 Uhr
Tavarez, in meinen Augen hast du das falsche Szenario herausgegriffen, denn der VfB Lübeck würde nicht während des laufenden Spielbetriebes ausscheiden, sondern alle verbleibenden Spiele der Saison noch bestreiten. Dein Szenario würde gelten, wenn er während der Saison die Mannschaft vom Spielbetrieb abmeldet. Ich gebe aber zu, dass du mich etwas verunsichert hast.
Alles in allem glaube ich ohnehin nicht, dass über den Antrag bis Saisonende entschieden wird.
Alles in allem glaube ich ohnehin nicht, dass über den Antrag bis Saisonende entschieden wird.
10.04.2008 - 06:51 Uhr
...In akute Schwierigkeiten ist der VfB durch den Ausfall der Einnahmen aus dem Regionalliga-Spiel gegen Fortuna Düsseldorf geraten. Die für den 5. April vorgesehene Partie war nach anhaltenden Regenfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes abgesagt worden. Das Geld wird für Gehaltszahlungen benötigt. Wegen der langen Dauer eines Insolvenzverfahrens wird der Verein die Saison vermutlich regulär beenden können.
Quelle: LN-online
Quelle: LN-online
14.04.2008 - 21:30 Uhr
Zitat von hl-playa:
Derbysieger!!! :) auch wenns nix bringt! :P
was war da los mit Platzsturm und Bengalo!?
Derbysieger!!! :) auch wenns nix bringt! :P
was war da los mit Platzsturm und Bengalo!?
15.04.2008 - 14:11 Uhr
Da bis heute die Lizenunterlagen für die Regionalliga eingereicht werden mussten:
Hat Lübeck einen Antrag für die neue Regionalliga gestellt?
Nächste Frage: selbst wenn, bei einer Insolvenz wird man doch zum Zwangsabsteiger. Wie ist das aber, wenn es ausnahmsweise keine sportlichen Absteiger aus der Regionalliga gibt (die neue 3.Liga wird ja dazwischen geschoben und die Regionalliga bleibt, nur eben eine Ebene tiefer)? Also doch wieder Regionalliga oder automatisch ab in die VL?
Kann das einer beantworten? Bitte keine Vermutungen, sondern Fakten.
Hat Lübeck einen Antrag für die neue Regionalliga gestellt?
Nächste Frage: selbst wenn, bei einer Insolvenz wird man doch zum Zwangsabsteiger. Wie ist das aber, wenn es ausnahmsweise keine sportlichen Absteiger aus der Regionalliga gibt (die neue 3.Liga wird ja dazwischen geschoben und die Regionalliga bleibt, nur eben eine Ebene tiefer)? Also doch wieder Regionalliga oder automatisch ab in die VL?
Kann das einer beantworten? Bitte keine Vermutungen, sondern Fakten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ManfredV am 15.04.2008 um 14:12 Uhr bearbeitet
16.04.2008 - 09:22 Uhr
dann konkreter gefragt: wieso kann ein insolventer Verein für den Verbleib in seiner Spielklasse planen? Bisher sind doch alle insolventen Vereine - sofern sie nicht ganz gelöscht wurden - eine Klasse tiefer versetzt worden.
16.04.2008 - 10:39 Uhr
Zitat von ManfredV:
dann konkreter gefragt: wieso kann ein insolventer Verein für den Verbleib in seiner Spielklasse planen? Bisher sind doch alle insolventen Vereine - sofern sie nicht ganz gelöscht wurden - eine Klasse tiefer versetzt worden.
Lizenz-Antrag für die 4. Liga heißt nicht 'für den Verbleib in seiner Spielklasse planen'. Die Spielklasse des VfB ist aktuell die 3. Liga und dort steigt man sportlich in jedem Fall ab, wirtschaftlich wahrscheinlich bald auch. Die Abstiegsplätze in die 4. Liga sind in der RL Nord die Plätze 11-19, tiefer als in die 4. Liga kann man aus der RL Nord nicht absteigen.
Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
I) ein Verein meldet Insolvenz an, kann aber dennoch Lizenz- und Zahlungsfähigkeits-Voraussetzungen für die nächsttiefere Spielklasse in der nächsten Spielzeit erfüllen - > Verein ist erster Absteiger und darf in der nächsten Saison eine Klasse tiefer spielen (mit den Spielwertungen gibt es offenbar verschiedene Möglichkeiten?) (Beispiel: 1. FC Magdeburg, Sachsen Leipzig, u.v.a.)
II) ein Verein meldet Insolvenz an und kann die Lizenz-Bedingungen für die nächste Saison und die nächsttiefere Spielklasse _nicht_ erfüllen - > Mannschaft wird vom Spielbetrieb _abgemeldet_, Verein wird
a) aufgelöst und aus dem Vereinsregister gestrichen, dann kann er nur neugegründet werden und in der untersten Spielklasse neu starten (Beispiel: Lok Leipzig)
b) nicht aufgelöst (fragt mich nicht, wie das geht) und durch die Abmeldung der ersten Mannschaft wird die Zweite zur neuen Ersten usw. und man darf dort weiterspielen, wo die Zweite bisher gespielt hat (Beispiel: Hessen Kassel - denke ich, bin mir aber nicht 100% sicher, ob der Verein nicht auch neugegründet wurde)
Der VfB versucht aktuell, Szenario I) zu erreichen, deshalb müssen die Lizenzunterlagen eingereicht werden. Ist doch logisch, wo ist das Problem?
dann konkreter gefragt: wieso kann ein insolventer Verein für den Verbleib in seiner Spielklasse planen? Bisher sind doch alle insolventen Vereine - sofern sie nicht ganz gelöscht wurden - eine Klasse tiefer versetzt worden.
Lizenz-Antrag für die 4. Liga heißt nicht 'für den Verbleib in seiner Spielklasse planen'. Die Spielklasse des VfB ist aktuell die 3. Liga und dort steigt man sportlich in jedem Fall ab, wirtschaftlich wahrscheinlich bald auch. Die Abstiegsplätze in die 4. Liga sind in der RL Nord die Plätze 11-19, tiefer als in die 4. Liga kann man aus der RL Nord nicht absteigen.
Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
I) ein Verein meldet Insolvenz an, kann aber dennoch Lizenz- und Zahlungsfähigkeits-Voraussetzungen für die nächsttiefere Spielklasse in der nächsten Spielzeit erfüllen - > Verein ist erster Absteiger und darf in der nächsten Saison eine Klasse tiefer spielen (mit den Spielwertungen gibt es offenbar verschiedene Möglichkeiten?) (Beispiel: 1. FC Magdeburg, Sachsen Leipzig, u.v.a.)
II) ein Verein meldet Insolvenz an und kann die Lizenz-Bedingungen für die nächste Saison und die nächsttiefere Spielklasse _nicht_ erfüllen - > Mannschaft wird vom Spielbetrieb _abgemeldet_, Verein wird
a) aufgelöst und aus dem Vereinsregister gestrichen, dann kann er nur neugegründet werden und in der untersten Spielklasse neu starten (Beispiel: Lok Leipzig)
b) nicht aufgelöst (fragt mich nicht, wie das geht) und durch die Abmeldung der ersten Mannschaft wird die Zweite zur neuen Ersten usw. und man darf dort weiterspielen, wo die Zweite bisher gespielt hat (Beispiel: Hessen Kassel - denke ich, bin mir aber nicht 100% sicher, ob der Verein nicht auch neugegründet wurde)
Der VfB versucht aktuell, Szenario I) zu erreichen, deshalb müssen die Lizenzunterlagen eingereicht werden. Ist doch logisch, wo ist das Problem?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Wuldor am 16.04.2008 um 10:44 Uhr bearbeitet
16.04.2008 - 11:17 Uhr
Heißt also, ein Verbleib in der Regionalliga zählt als "Abstieg", weil diese nächstes Jahr automatisch eine Klasse tiefer ist. Dann ist meine Frage geklärt. Ich gönns dem VfB ja, dass er nicht noch tiefer sinkt.
Zum Thema Kassel: Die sind zweimal in Insolvenz gegangen. Nach der Pleite des alten KSV wurde flugs ein neuer Verein gegründet, der dessen Ligaplatz einnahm und in die damals 94 neu enstandene Regionalliga kam. Die hatten eine Satzungslücke ausgenutzt und es gab noch Krach mit dem potentiellen Nachrücker (Fulda?). Der Verein ging dann nochmals Pleite und diesmal gabs wirklich den kompletten Neuanfang unten.
Ulm wurde wegen Lizenverweigerung (nicht Insolvenz) auch zwangsabgestiegen und machte dann die 2. zu 1. Mannschaft.
Insolvenz heißt ja nicht automatisch Auflösung eines Vereins, sondern Weiterführung nach Entschuldung ist möglich. Das dürfte der "Trick" bzw. das Anliegen der Lübecker sein.
Die Landesverbände handhaben das mit Auflösung und Neugründungen je nach Satzung unterschiedlich. Manche schicken die "neuen" Vereine in die unterste Liga, andere stufen "Nachfolgevereine" je nach Stärke in eine Klasse ein.
Zum Thema Kassel: Die sind zweimal in Insolvenz gegangen. Nach der Pleite des alten KSV wurde flugs ein neuer Verein gegründet, der dessen Ligaplatz einnahm und in die damals 94 neu enstandene Regionalliga kam. Die hatten eine Satzungslücke ausgenutzt und es gab noch Krach mit dem potentiellen Nachrücker (Fulda?). Der Verein ging dann nochmals Pleite und diesmal gabs wirklich den kompletten Neuanfang unten.
Ulm wurde wegen Lizenverweigerung (nicht Insolvenz) auch zwangsabgestiegen und machte dann die 2. zu 1. Mannschaft.
Insolvenz heißt ja nicht automatisch Auflösung eines Vereins, sondern Weiterführung nach Entschuldung ist möglich. Das dürfte der "Trick" bzw. das Anliegen der Lübecker sein.
Die Landesverbände handhaben das mit Auflösung und Neugründungen je nach Satzung unterschiedlich. Manche schicken die "neuen" Vereine in die unterste Liga, andere stufen "Nachfolgevereine" je nach Stärke in eine Klasse ein.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ManfredV am 16.04.2008 um 11:19 Uhr bearbeitet
16.04.2008 - 14:02 Uhr
Zitat von ManfredV:
Heißt also, ein Verbleib in der Regionalliga zählt als "Abstieg", weil diese nächstes Jahr automatisch eine Klasse tiefer ist. Dann ist meine Frage geklärt. Ich gönns dem VfB ja, dass er nicht noch tiefer sinkt.
Naja, es liegt im Auge des Betrachters, ob man es so bezeichnet wie du oder ob man sagt, die 4 Zweitliga-Absteiger und 16 Teams aus den beiden Regionalligen steigen in die (neugeschaffene oder umbenannte) 3. Liga ab/auf und alle Ligen darunter werden ebenfalls umbenannt bzw. neu geschaffen (aus den jetzigen Oberligen werden ja auch 3 neue Regionalliga-Staffeln und darunter geht es dann wieder weiter mit Oberliga/Verbandsliga/Sachsenliga/usw., je nach Verband). Falsch ist jedenfalls keine der beiden Sichtweisen.
Zitat von ManfredV:
Insolvenz heißt ja nicht automatisch Auflösung eines Vereins, sondern Weiterführung nach Entschuldung ist möglich. Das dürfte der "Trick" bzw. das Anliegen der Lübecker sein.
Da ist überhaupt kein Trick dabei. Insolvenz heißt (wie der Name schon sagt) lediglich, daß man nicht mehr genug Geld hat/einnimmt, um bestehende Verbindlichkeiten (Mieten, Rechnungen, Kredite, u.v.m.) fristgerecht (meist monatlich) ableisten zu können. In so einem Fall muß man nicht Insolvenz anmelden, man kann auch direkt den eigenen Bankrott erklären, wonach sich je nach Rechtsform nur noch verschiedene Strafen (materielle Haftung ja/nein, Haftstrafe ja/nein, etc.) ergeben, die bankrotte Körperschaft jedoch in jedem Fall unter den Gläubigern (mehr oder weniger gerecht) verteilt wird (meistens sehen die Gläubiger aber überhaupt nichts, weil der Bankrotteur ja sonst Insolvenz angemeldet hätte oder weil er mit der verbliebenen Konkursmasse durchgebrannt ist). Das haben Gläubiger natürlich nur äußerst ungern, weil sie so garantiert nicht ihr gesamtes Geld wiedersehen, während bei einem Insolvenzverfahren zumindest die Chance besteht, daß die Solvenz wiedererlangt wird und sämtliche Verbindlichkeiten irgendwann in voller Höhe (wird zwar so gut wie nie erreicht, weil ein wesentlicher Bestandteil des Insolvenzverfahrens das Betteln an die Gläubiger ist, doch auf Teile der Verbindlichkeiten zu verzichten, um irgendwann vielleicht wenigsten den Rest zu bekommen, aber egal) beglichen werden.
Deshalb ist es nicht nur gut für den VfB, sondern vor allem für alle Gläubiger (und damit den Steuerzahler), wenn das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Beinhaltet der Insolvenzplan auch noch die Erfüllung der Lizenz-Bedingungen für die nächstniedrige Spielklasse, steht einer Lizenzerteilung nichts im Wege. Deshalb, weil Insolvenz (- > Zwangsabstieg) und Lizenzerteilung (- > Spielberechtigung) nicht notwendigerweise zusammenhängen, fällt ein Verein bei Zahlungsunfähigkeit nicht automatisch auseinander.
In Deutschland kann man quasi 'Bankrott light' machen und im Fußball kann man das auch und außerdem noch währenddessen versichern, daß man nächste Saison wieder gut dasteht - und es wird einem geglaubt.
Klingt komisch, ist aber so.
Und ich find's toll... ;-)
Heißt also, ein Verbleib in der Regionalliga zählt als "Abstieg", weil diese nächstes Jahr automatisch eine Klasse tiefer ist. Dann ist meine Frage geklärt. Ich gönns dem VfB ja, dass er nicht noch tiefer sinkt.
Naja, es liegt im Auge des Betrachters, ob man es so bezeichnet wie du oder ob man sagt, die 4 Zweitliga-Absteiger und 16 Teams aus den beiden Regionalligen steigen in die (neugeschaffene oder umbenannte) 3. Liga ab/auf und alle Ligen darunter werden ebenfalls umbenannt bzw. neu geschaffen (aus den jetzigen Oberligen werden ja auch 3 neue Regionalliga-Staffeln und darunter geht es dann wieder weiter mit Oberliga/Verbandsliga/Sachsenliga/usw., je nach Verband). Falsch ist jedenfalls keine der beiden Sichtweisen.
Zitat von ManfredV:
Insolvenz heißt ja nicht automatisch Auflösung eines Vereins, sondern Weiterführung nach Entschuldung ist möglich. Das dürfte der "Trick" bzw. das Anliegen der Lübecker sein.
Da ist überhaupt kein Trick dabei. Insolvenz heißt (wie der Name schon sagt) lediglich, daß man nicht mehr genug Geld hat/einnimmt, um bestehende Verbindlichkeiten (Mieten, Rechnungen, Kredite, u.v.m.) fristgerecht (meist monatlich) ableisten zu können. In so einem Fall muß man nicht Insolvenz anmelden, man kann auch direkt den eigenen Bankrott erklären, wonach sich je nach Rechtsform nur noch verschiedene Strafen (materielle Haftung ja/nein, Haftstrafe ja/nein, etc.) ergeben, die bankrotte Körperschaft jedoch in jedem Fall unter den Gläubigern (mehr oder weniger gerecht) verteilt wird (meistens sehen die Gläubiger aber überhaupt nichts, weil der Bankrotteur ja sonst Insolvenz angemeldet hätte oder weil er mit der verbliebenen Konkursmasse durchgebrannt ist). Das haben Gläubiger natürlich nur äußerst ungern, weil sie so garantiert nicht ihr gesamtes Geld wiedersehen, während bei einem Insolvenzverfahren zumindest die Chance besteht, daß die Solvenz wiedererlangt wird und sämtliche Verbindlichkeiten irgendwann in voller Höhe (wird zwar so gut wie nie erreicht, weil ein wesentlicher Bestandteil des Insolvenzverfahrens das Betteln an die Gläubiger ist, doch auf Teile der Verbindlichkeiten zu verzichten, um irgendwann vielleicht wenigsten den Rest zu bekommen, aber egal) beglichen werden.
Deshalb ist es nicht nur gut für den VfB, sondern vor allem für alle Gläubiger (und damit den Steuerzahler), wenn das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Beinhaltet der Insolvenzplan auch noch die Erfüllung der Lizenz-Bedingungen für die nächstniedrige Spielklasse, steht einer Lizenzerteilung nichts im Wege. Deshalb, weil Insolvenz (- > Zwangsabstieg) und Lizenzerteilung (- > Spielberechtigung) nicht notwendigerweise zusammenhängen, fällt ein Verein bei Zahlungsunfähigkeit nicht automatisch auseinander.
In Deutschland kann man quasi 'Bankrott light' machen und im Fußball kann man das auch und außerdem noch währenddessen versichern, daß man nächste Saison wieder gut dasteht - und es wird einem geglaubt.
Klingt komisch, ist aber so.
Und ich find's toll... ;-)
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