Mitarbeiter von Hertha BSC
08.06.2021 - 09:55 Uhr
27.08.2026 - 14:17 Uhr
Hertha BSC vor Gericht! Am Donnerstag kam es vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einem Gütetermin zwischen Trainer Stephan Schmidt (50) und Hertha BSC. Im Februar 2026 hatte der Verein Schmidt unwiderruflich freigestellt, ihn allerdings bis zum 30. Juni 2026 weiterbezahlt. Nach vier Jahren bei Hertha klagt Schmidt nun gegen die Befristung seines Vertrages und fordert die unbefristete Wiedereinstellung.
Hertha und seine Rechtsabteilung macht auf mich, auch dank der Idee mit Fredi B, irgendwie einen nicht ganz so gut aufgestellten Eindruck in Sachen Kündigungsrecht/Arbeitsrecht. Alles was man mühsam einnimmt, scheint man an dieser Stelle mit vollem Karacho wieder rauszuschmeißen. Hertha BSC vor Gericht! Am Donnerstag kam es vor dem Arbeitsgericht Berlin zu einem Gütetermin zwischen Trainer Stephan Schmidt (50) und Hertha BSC. Im Februar 2026 hatte der Verein Schmidt unwiderruflich freigestellt, ihn allerdings bis zum 30. Juni 2026 weiterbezahlt. Nach vier Jahren bei Hertha klagt Schmidt nun gegen die Befristung seines Vertrages und fordert die unbefristete Wiedereinstellung.
In Saal 224 wurde der Trainer ab 9 Uhr vor Gericht von Andreas Hindahl (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vertreten. Von Hertha waren per Video Anwalt Dr. Johan-Michel Menke und Prokurist Marcus Becker zugeschaltet. Die Hertha-Seite bot an, Schmidt ein halbes Bruttogehalt pro Arbeitsjahr zu zahlen – also insgesamt zwei Bruttomonatsgehälter.
Nach 20 Minuten war der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Schmidt-Anwalt Hindahl zu B.Z.: „Die Zahlung der angebotenen Regelabfindung haben wir abgelehnt. Weil mein Mandant Hertha lebt und liebt. Hertha ist sein Traumverein, er hat schon in Hertha-Bettwäsche geschlafen.“ Bedeutet: Schmidt will weiter für Hertha arbeiten.
Nach 20 Minuten war der Gütetermin gescheitert!
Der Verein hält dagegen an der Befristung fest. Wie ist die rechtliche Lage? Laut Arbeitsrecht darf ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund maximal zwei Jahre befristet werden. Danach braucht es einen sogenannten Sachgrund. Für Trainer im Profisport wird der sogenannte „Verschleißtatbestand“ anerkannt. Es besteht die Gefahr, dass sie dieselben Sportler nach über zwei Jahren nicht mehr motivieren können. Schmidt argumentiert jedoch, dass das auf ihn nicht zutrifft, weil er verschiedene Hertha-Posten ausübte (U17- und U23-Trainer sowie Talentemanager U13 bis U17).
Hertha hat acht Wochen Zeit, zu begründen, warum die Befristung des Vertrages wirksam ist. Der Prozess soll am 1. Juli 2027 fortgesetzt werden. Bis dahin beabsichtigt Schmidts Anwalt, jeden Monat das Gehalt seines Mandanten einzuklagen. Gewinnt Schmidt den Prozess, gilt sein Arbeitsvertrag bei Hertha als unbefristet. Anwalt Hindahl: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir den Prozess für meinen Mandanten erfolgreich abschließen werden.“
27.08.2026 - 14:32 Uhr
Tu mir da schwer, Hertha einen Vorwurf zu machen. Befristete Verträge sind im Profisport Gang und Gäbe, das würde schon fast einem Präzedenzfall gleichkommen, wenn man Schmidt nach 2 Jahren hätte entfristen müssen.
27.08.2026 - 14:39 Uhr
Grundsätzlich sollte man zwischen 2 Zeitrechnungen unterscheiden.
Die aktuelle GF mit den neuen Gremien und alles was vorher war.
Man muss sich nur die Beraterkosten des letzten Abschlusses anschauen, um in etwa zu erahnen, was die Verantwortlichen damals bzgl. Vertragsgestaltungen geschafft haben.
Evtl. könnte man ja meinen, dass solche Spezis wie Schmidt und Co. eigtl. gut beraten wären, mal einen sanfteren anderen Karriereweg zu bestreiten.
Die "lieben" nur eins in dieser Causa - und das ist sicherlich nicht Hertha
Die aktuelle GF mit den neuen Gremien und alles was vorher war.
Man muss sich nur die Beraterkosten des letzten Abschlusses anschauen, um in etwa zu erahnen, was die Verantwortlichen damals bzgl. Vertragsgestaltungen geschafft haben.
Evtl. könnte man ja meinen, dass solche Spezis wie Schmidt und Co. eigtl. gut beraten wären, mal einen sanfteren anderen Karriereweg zu bestreiten.
Die "lieben" nur eins in dieser Causa - und das ist sicherlich nicht Hertha
27.08.2026 - 14:42 Uhr
Zitat von HerrThaner
Tu mir da schwer, Hertha einen Vorwurf zu machen. Befristete Verträge sind im Profisport Gang und Gäbe, das würde schon fast einem Präzedenzfall gleichkommen, wenn man Schmidt nach 2 Jahren hätte entfristen müssen.
Tu mir da schwer, Hertha einen Vorwurf zu machen. Befristete Verträge sind im Profisport Gang und Gäbe, das würde schon fast einem Präzedenzfall gleichkommen, wenn man Schmidt nach 2 Jahren hätte entfristen müssen.
jain. es kommt halt darauf an, wie professionell der verein auch im HR Bereich geführt wird. Wenn es professionell ist, wäre das kein präsedenzfall, aaaber ich hab eher die erfahrung gemacht, gerade in bezug auf hertha, dass hier eher amateurhaft gearbeitet wird und man sich zu sehr ausruht auf den Sport- und Vereinsblick. Aber wenn Hertha kein Verschleiß nachweisen kann, weil dieser auch andere managementtätigkeiten durchgeführt hat, tja, dann wirds duster
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