Ex-Lautrer
31.07.2015 - 09:17 Uhr
05.07.2019 - 17:03 Uhr
Zitat von MattBuckner
Was soll die Dauer seiner Zeit beim FCK damit zu tun haben? Von welcher Zeit sprichst Du?
Zitat von FckTribun
Es handelt sich um einen Wechsel über eine Verbandsgrenze hinweg gegen die Zahlung einer Ablösesumme.
Der Spieler stand einen bedeutenden Teil der relevanten Zeit beim FCK unter Vertrag.
Was soll also diese Reaktion?
Es handelt sich um einen Wechsel über eine Verbandsgrenze hinweg gegen die Zahlung einer Ablösesumme.
Der Spieler stand einen bedeutenden Teil der relevanten Zeit beim FCK unter Vertrag.
Was soll also diese Reaktion?
Was soll die Dauer seiner Zeit beim FCK damit zu tun haben? Von welcher Zeit sprichst Du?
Ich spreche von der für den FIFA-Solidaritätsmechanismus relevanten Zeit, in der Marius Müller 12-23 Jahre alt war. Das ist nicht dasselbe wie die Ausbildungsentschädigung.
Für jedes dieser Jahre wird ein geringer Prozentsatz, insgesamt 5%, berechnet, der bei jedem Wechsel über eine Verbandsgrenze hinweg den/dem ausbildenden Verein(en) zu Gute kommt.
Ich wäre im Übrigen sehr dankbar, wenn man mal einen Beitrag verlinken könnte, in dem das genauer geschildert ist, denn irgendwie führen wir diese Diskussion bei jedem Wechsel eines Ex-Spielers.
Danke @Streusalz !
@BenMic Wäre es eventuell möglich, diesen Link im Ausgangspost anzupinnen?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von FckTribun am 05.07.2019 um 17:05 Uhr bearbeitet
05.07.2019 - 17:03 Uhr
Quelle: resources.fifa.com
Wechselt ein Berufsspieler während der Laufzeit seines Vertrags den Verein,
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung,
mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen
haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat (...)
werden 5 % jeglicher an den ehemaligen Verein gezahlten Entschädigung,
mit Ausnahme der Ausbildungsentschädigung, vom Gesamtbetrag abgezogen,
die vom neuen Verein an die Vereine zu zahlen sind, die in früheren Jahren
zum Training und zur Ausbildung des betreffenden Spielers beigetragen
haben. Dieser Solidaritätsbeitrag wird im Verhältnis zu der Anzahl von Jahren
(Berechnung auf einer Pro-Rata-Basis, falls weniger als ein Jahr), die der Spieler
zwischen den Spielzeiten seines 12. und 23. Geburtstags bei den jeweiligen
Vereinen verbracht hat (...)
Seite 70, Anhang 5, folgt auf Regel 21.
05.07.2019 - 17:05 Uhr
Zitat von MattBuckner
Bitte nochmal ganz genau nachlesen.
Bitte nochmal ganz genau nachlesen.
Deine Einzeiler sind mir ehrlich gesagt etwas zu doof. Es gibt einen Unterschied zwischen Ausbildungsentschädigung und Solidaritätsmechanismus. Wenn du das Dokument aufmerksam liest (S. 70), wirst du feststellen, dass ich bezüglich letzterem Recht habe.
05.07.2019 - 17:12 Uhr
Angenommen es müsste was geben: Was ich mich immer frage, wer prüft sowas? Muss ich mich als FCK Verantwortlicher darum kümmern über jeden ehemaligen FCK Spieler Buch zu führen und meine (vermeintliche) Forderung bei einem etwaigen Wechsel erheben oder übernimmt das eine obere Instanz (DFB, DFL, FIFA, UEFA...) automatisch? Ebenso wenn es Wechselbeteiligungsklauseln gibt etc.? Stelle es mir als Vereinsverantwortlicher sehr sehr schwierig vor den Überblick zu behalten, erst Recht bei der heutigen Fluktuation.
05.07.2019 - 17:14 Uhr
Zitat von Mifsud
Angenommen es müsste was geben: Was ich mich immer frage, wer prüft sowas? Muss ich mich als FCK Verantwortlicher darum kümmern über jeden ehemaligen FCK Spieler Buch zu führen und meine (vermeintliche) Forderung bei einem etwaigen Wechsel erheben oder übernimmt das eine obere Instanz (DFB, DFL, FIFA, UEFA...) automatisch? Ebenso wenn es Wechselbeteiligungsklauseln gibt etc.? Stelle es mir als Vereinsverantwortlicher sehr sehr schwierig vor den Überblick zu behalten, erst Recht bei der heutigen Fluktuation.
Angenommen es müsste was geben: Was ich mich immer frage, wer prüft sowas? Muss ich mich als FCK Verantwortlicher darum kümmern über jeden ehemaligen FCK Spieler Buch zu führen und meine (vermeintliche) Forderung bei einem etwaigen Wechsel erheben oder übernimmt das eine obere Instanz (DFB, DFL, FIFA, UEFA...) automatisch? Ebenso wenn es Wechselbeteiligungsklauseln gibt etc.? Stelle es mir als Vereinsverantwortlicher sehr sehr schwierig vor den Überblick zu behalten, erst Recht bei der heutigen Fluktuation.
Zitat von FIFA Regel
2.
Der neue Verein ist für die Berechnung des Solidaritätsbeitrags und des Verteilschlüssels für die Summe gemäss der bisherigen Karriere des Spielers auf der
Grundlage des Spielerpasses zuständig. Falls nötig, unterstützt der Spieler den
neuen Verein bei der Erfüllung dieser Verpflichtung.
2.
Der neue Verein ist für die Berechnung des Solidaritätsbeitrags und des Verteilschlüssels für die Summe gemäss der bisherigen Karriere des Spielers auf der
Grundlage des Spielerpasses zuständig. Falls nötig, unterstützt der Spieler den
neuen Verein bei der Erfüllung dieser Verpflichtung.
05.07.2019 - 17:39 Uhr
Wird aber ohnehin nicht viel bei rum kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schweizer Verein mehr als 500.000€ für Müller zahlt.
5% wären dann 25.000€. Wäre aber eventuell ein ganzer oder ein Teil von Spahic
5% wären dann 25.000€. Wäre aber eventuell ein ganzer oder ein Teil von Spahic
05.07.2019 - 21:18 Uhr
Da Marius Müller über 23 ist, bekommen wir keinen Teil der Ablöse.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
Zitat von usernick
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
05.07.2019 - 21:27 Uhr
Zitat von X DanowarX
Da Marius Müller über 23 ist, bekommen wir keinen Teil der Ablöse.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
Da Marius Müller über 23 ist, bekommen wir keinen Teil der Ablöse.
Zitat von usernick
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
Das bezieht sich auf die Ausbildungsentschädigung. Es geht aber um den FIFA-Solidaritätsmechanismus, und der greift bei allen Transfers, die von einem Landesverband in einen anderen erfolgen. Wurde oben breits verlinkt.
Beste Grüße
Lullaby
05.07.2019 - 22:21 Uhr
Zitat von Lullaby
Das bezieht sich auf die Ausbildungsentschädigung. Es geht aber um den FIFA-Solidaritätsmechanismus, und der greift bei allen Transfers, die von einem Landesverband in einen anderen erfolgen. Wurde oben breits verlinkt.
Beste Grüße
Lullaby
Zitat von X DanowarX
Da Marius Müller über 23 ist, bekommen wir keinen Teil der Ablöse.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
Da Marius Müller über 23 ist, bekommen wir keinen Teil der Ablöse.
Zitat von usernick
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung: 1) bei der Unterzeichnung des ersten
Profivertrags durch den Spieler, 2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spiel-
zeit, in der der Spieler 23 Jahre alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird
geschuldet, unabhängig davon, ob der Transfer während oder am Ende der
Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die Bestimmungen zur Ausbildungsentschädi-
gung sind in Anhang 4 dieses Reglements enthalten. Die Grundsätze der
Ausbildungsentschädigung gelten nicht für den Frauenfussball.
Aus dem Fifa Reglement für Transfer
Das bezieht sich auf die Ausbildungsentschädigung. Es geht aber um den FIFA-Solidaritätsmechanismus, und der greift bei allen Transfers, die von einem Landesverband in einen anderen erfolgen. Wurde oben breits verlinkt.
Beste Grüße
Lullaby
Ah. Okay. Danke für den Hinweis.
06.07.2019 - 00:15 Uhr
Zitat von goto1FcK
Lt. Liga3 beendet Hesl wohl seine Karriere:
https://www.liga-drei.de/fck-hesl-beendet-karriere/
Lt. Liga3 beendet Hesl wohl seine Karriere:
https://www.liga-drei.de/fck-hesl-beendet-karriere/
Zum Hesl Wechsel kann man noch sagen, dass es kein wirklicher Zufall ist,dass er zu uns gekommen ist. Neben den Fakt, dass Stulln genau neben Schwarzenfeld wo er lebt liegt. So wie ich das mitbekommen habe hat jedes männliche Familien Mitglied irgendwann mal für Stulln gespielt. Sein Vater war Trainer in Stulln. Sein Onkel jahrelang Vorstand. Auch den Trainer (https://www.transfermarkt.de/christian-zechmann/profil/spieler/32066) kennt er persönlich da er mit diesem in der Jugend in Schwarzenfeld zusammengespielt hat und es anscheinend noch guten Kontakt gab. Wo ich die Meldung gelesen habe war ich natürlich trotzdem positiv geschockt, da man ihn in der Region immer verfolgt hat und er bei uns einen Namen hat.
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