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Dieter Schneider [ehemaliger Präsident]

13.01.2011 - 11:12 Uhr
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen, aber die Darstellung von HeinzH scheint mir zu stark vereinfacht und teilweise schlicht falsch.


Die Darstellung des Users HeinzH muss so auch nicht stimmen.

Wer garantiert für die Richtigkeiten der Aussagen eines einzelnen (eventuell auch gekränkten?!) Users, der das mal eben so behauptet?

Da ich nicht so leichtgläubig bin und so etwas zum ersten Mal höre, glaube ich vorerst kein einziges Wort von diesem User aus dem anderen Forum. Dahinter kann auch (ich will nichts bewusst unterstellen) eine absichtlich platzierte Hetzaktion stecken.
Ich meine das jetzt auch nicht böse, ich glaube nur nicht, dass Schneider absichtlich oder unabsichtlich ein falsches Spiel spielt.
Sollte HeinzH Recht haben, wird das irgendwann mit Sicherheit ans Licht kommen, ich glaube aber nicht daran.
Zitat von Sowosamma:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


Und zwar genau 5,5 % will der Staat, wenn ich dazu etwas klugsch... darf.


Was hat das ganze mit Klugscheissen zu tun, ist halt mal so. ;)
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


In dem Fall wusste ich das sogar, habs nur falsch ausgedrückt. Wie du schreibst man darf, aber der nicht gezahlte Zins ist eine Schenkung..irgendwann besteuern die noch Schweißfüße.
Zitat von JuergenKorus:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


In dem Fall wusste ich das sogar, habs nur falsch ausgedrückt. Wie du schreibst man darf, aber der nicht gezahlte Zins ist eine Schenkung..irgendwann besteuern die noch Schweißfüße.

Bei Fremddarlehen ist das sicher so. Gilt das aber auch wenn der Eigentümer "seiner" Firma ein zinsloses Darlehen gewährt?

Darüber hinaus ist da oben der falsche User bei Griss zitiert worden.
Tatsächlich war "Girgl" bei der Veranstaltung dabei, HHeinz hat nur nachgehakt und Schlüsse gezogen. Und "Girgl" hat auch nicht von zinslosem Darlehen berichtet, sondern, dass Zinsen (ebenso wie die Tilgung) erst dann fällig werden, wenn die KGaA Gewinne macht. Das ist also nochmal etwas anderes.
Zitat von Leo Nero:
Zitat von JuergenKorus:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


In dem Fall wusste ich das sogar, habs nur falsch ausgedrückt. Wie du schreibst man darf, aber der nicht gezahlte Zins ist eine Schenkung..irgendwann besteuern die noch Schweißfüße.

Bei Fremddarlehen ist das sicher so. Gilt das aber auch wenn der Eigentümer "seiner" Firma ein zinsloses Darlehen gewährt?

Darüber hinaus ist da oben der falsche User bei Griss zitiert worden.
Tatsächlich war "Girgl" bei der Veranstaltung dabei, HHeinz hat nur nachgehakt und Schlüsse gezogen. Und "Girgl" hat auch nicht von zinslosem Darlehen berichtet, sondern, dass Zinsen (ebenso wie die Tilgung) erst dann fällig werden, wenn die KGaA Gewinne macht. Das ist also nochmal etwas anderes.


Dann sind wir aber wieder bei dem punkt weiter oben, die 5,5 % (wenn sie gezahlt werden müssen) werden sofort fällig.

Zitat
Und noch eine Tücke gibt es in diesem Fall: Das Geld wird nicht etwa gestreckt über die Laufzeit von 10 Jahren. Sondern es wird sofort bei Gewährung des Darlehens fällig.


Auch wennst deiner Schwester was leihst, der Fiskus ist zur Stelle.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Blauer_Esel am 28.01.2013 um 16:28 Uhr bearbeitet
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von Leo Nero:
Zitat von JuergenKorus:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


In dem Fall wusste ich das sogar, habs nur falsch ausgedrückt. Wie du schreibst man darf, aber der nicht gezahlte Zins ist eine Schenkung..irgendwann besteuern die noch Schweißfüße.

Bei Fremddarlehen ist das sicher so. Gilt das aber auch wenn der Eigentümer "seiner" Firma ein zinsloses Darlehen gewährt?

Darüber hinaus ist da oben der falsche User bei Griss zitiert worden.
Tatsächlich war "Girgl" bei der Veranstaltung dabei, HHeinz hat nur nachgehakt und Schlüsse gezogen. Und "Girgl" hat auch nicht von zinslosem Darlehen berichtet, sondern, dass Zinsen (ebenso wie die Tilgung) erst dann fällig werden, wenn die KGaA Gewinne macht. Das ist also nochmal etwas anderes.


Zitat
Und noch eine Tücke gibt es in diesem Fall: Das Geld wird nicht etwa gestreckt über die Laufzeit von 10 Jahren. Sondern es wird sofort bei Gewährung des Darlehens fällig.

5,5% auf was - die Zinsen?
Das wären dann rund 2.750 € pro Jahr auf jede Million, die an den Fiskus abzuführen wären.
Scheint mir möglicherweise noch im Bereich des Stemmbaren zu sein.
Dann sind wir aber wieder bei dem punkt weiter oben, die 5,5 % (wenn sie gezahlt werden müssen) werden sofort fällig.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Leo Nero am 28.01.2013 um 16:32 Uhr bearbeitet
Zitat von Leo Nero:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von Leo Nero:
Zitat von JuergenKorus:
Zitat von Blauer_Esel:
Zitat von JuergenKorus:
@McGuiness..meiner Meinung nach darfst du in Deutschland keine Darlehen zinslos zur Verfügung stellen. Ich bin kein Experte für Bilanzen,


Ist grundsätzlich Erlaubt, nur der Fiskus will auch was davon, heißt dann auf Neudeutsch Schenkungssteuer.

Kein Witz, ist tatsächlich so, leider


In dem Fall wusste ich das sogar, habs nur falsch ausgedrückt. Wie du schreibst man darf, aber der nicht gezahlte Zins ist eine Schenkung..irgendwann besteuern die noch Schweißfüße.

Bei Fremddarlehen ist das sicher so. Gilt das aber auch wenn der Eigentümer "seiner" Firma ein zinsloses Darlehen gewährt?

Darüber hinaus ist da oben der falsche User bei Griss zitiert worden.
Tatsächlich war "Girgl" bei der Veranstaltung dabei, HHeinz hat nur nachgehakt und Schlüsse gezogen. Und "Girgl" hat auch nicht von zinslosem Darlehen berichtet, sondern, dass Zinsen (ebenso wie die Tilgung) erst dann fällig werden, wenn die KGaA Gewinne macht. Das ist also nochmal etwas anderes.


Zitat
Und noch eine Tücke gibt es in diesem Fall: Das Geld wird nicht etwa gestreckt über die Laufzeit von 10 Jahren. Sondern es wird sofort bei Gewährung des Darlehens fällig.

5,5% auf was - die Zinsen?
Das wären dann rund 2.750 € pro Jahr auf jede Million, die an den Fiskus abzuführen wären.
Scheint mir möglicherweise noch im Bereich des Stemmbaren zu sein.
Dann sind wir aber wieder bei dem punkt weiter oben, die 5,5 % (wenn sie gezahlt werden müssen) werden sofort fällig.


Zitat
Für diese Zinsen wird ein fiktiver Zinssatz von 5,5 % pro Jahr angesetzt. Er wird multipliziert mit der Laufzeit des Darlehens. Auf diese Weise wird der Wert der Schenkung ermittelt.

Liegt sie über dem Freibetrag des „Beschenkten“ – also des Darlehensnehmers, muss er sie versteuern.
Zitat von Leo Nero:

Bei Fremddarlehen ist das sicher so. Gilt das aber auch wenn der Eigentümer "seiner" Firma ein zinsloses Darlehen gewährt?


In dem Fall weiß ich es sogar mal 100%. Also ja auch der Eingentümer darf das nicht zinsfrei zur Verfügung stellen..wie gesagt --> irgendwann Schweißfüße :(
Aus dem Bericht des Merkur über die Versöhnungssitzung:

"Neun Stunden lang war Iraki am Dienstag mit seinem jordanischen Geschäftspartner zusammenggesessen. Herausgekommen ist ein Kompromissvorschlag, den Iraki per Rundmail angedeutet hatte – und im Beisein von Präsident Dieter Schneider, Aufsichtsrat Siegfried Schneider und Geschäftsführer Robert Schäfer konkretisierte. Verlässliche Quellen berichten, dass Ismaiks Entgegenkommen darin besteht, sämtliche Rücktrittsforderungen zurückzuziehen, den am Montag aufgekündigten Dreijahresplan wiederzubeleben – und zwar mit einem Finanzierungsmodell, das eine Überschuldung des Vereins vermeidet. "


Die von mir angegebene Quelle (die nur die gegenüber den Sponsoren getätigten Aussagen widergibt) ist aus meiner Sicht die Konkretisierung der damals beschlossenenen Übereinkunft zwischen Vorstand und Investor.

•     •     •

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