Die 1. Bundesliga
10.06.2011 - 18:48 Uhr
14.03.2014 - 10:34 Uhr
Zitat von Traumtor_71:
Ja , guter Zug von ihm .
Aber nun bin ich gespannt ihr Steurfuzzis , kauft CD's , und keine Gnade !! Was ist überhaupt mit der Schwartzer ? Sofort einbuchten das Weib .
muss man aber auch alles nüchtern betrachten. am ende wars ein abwägen von risiken. so kommt er vlt schon nach nem jahr raus. den satz mit seinem anstand und er persönliche verantwortung hätte er sich aber sparen können, da kam der wahre uli wieder durch. vlt baut er ja mit dem ganzen auch an seinem märtyrer-stein.
Ja , guter Zug von ihm .
Aber nun bin ich gespannt ihr Steurfuzzis , kauft CD's , und keine Gnade !! Was ist überhaupt mit der Schwartzer ? Sofort einbuchten das Weib .
muss man aber auch alles nüchtern betrachten. am ende wars ein abwägen von risiken. so kommt er vlt schon nach nem jahr raus. den satz mit seinem anstand und er persönliche verantwortung hätte er sich aber sparen können, da kam der wahre uli wieder durch. vlt baut er ja mit dem ganzen auch an seinem märtyrer-stein.
14.03.2014 - 10:43 Uhr
Zitat von tiro_libre:
Zitat von Traumtor_71:
Ja , guter Zug von ihm .
Aber nun bin ich gespannt ihr Steurfuzzis , kauft CD's , und keine Gnade !! Was ist überhaupt mit der Schwartzer ? Sofort einbuchten das Weib .
muss man aber auch alles nüchtern betrachten. am ende wars ein abwägen von risiken. so kommt er vlt schon nach nem jahr raus. den satz mit seinem anstand und er persönliche verantwortung hätte er sich aber sparen können, da kam der wahre uli wieder durch. vlt baut er ja mit dem ganzen auch an seinem märtyrer-stein.
Nach der Hälfte kann er wegen guter Führung entlassen werden und bei ihm werden wohl einige Privilegien hinzugefügt, die im Rahmen sind. Zum Beispiel, dass er nur die Nacht in der Zelle verbingen muss und solche Geschichten. Bei Hoeneß besteht noch die geringste Fluchtgefahr.
Wirklich Respekt zollen kann ich dem ganzen nicht. Er ist im Grunde der Entscheidung des Bayern AR´s zuvor gekommen und eine Revision wäre wahrscheinlich auch nicht erfolgreich gewesen, er macht nur Nägel mit Köpfen und tritt die Strafe eben jetzt an.
Zitat von Traumtor_71:
Ja , guter Zug von ihm .
Aber nun bin ich gespannt ihr Steurfuzzis , kauft CD's , und keine Gnade !! Was ist überhaupt mit der Schwartzer ? Sofort einbuchten das Weib .
muss man aber auch alles nüchtern betrachten. am ende wars ein abwägen von risiken. so kommt er vlt schon nach nem jahr raus. den satz mit seinem anstand und er persönliche verantwortung hätte er sich aber sparen können, da kam der wahre uli wieder durch. vlt baut er ja mit dem ganzen auch an seinem märtyrer-stein.
Nach der Hälfte kann er wegen guter Führung entlassen werden und bei ihm werden wohl einige Privilegien hinzugefügt, die im Rahmen sind. Zum Beispiel, dass er nur die Nacht in der Zelle verbingen muss und solche Geschichten. Bei Hoeneß besteht noch die geringste Fluchtgefahr.
Wirklich Respekt zollen kann ich dem ganzen nicht. Er ist im Grunde der Entscheidung des Bayern AR´s zuvor gekommen und eine Revision wäre wahrscheinlich auch nicht erfolgreich gewesen, er macht nur Nägel mit Köpfen und tritt die Strafe eben jetzt an.
14.03.2014 - 11:34 Uhr
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
Und der FCB wird wohl nun vor die Hunde gehen und bald Insolvenz beantragen und dann gegen Schwarz-Gelb spielen "SpVgg Bayern Hof" :D am 06.04.14 wird schon mal getestet :D
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
Und der FCB wird wohl nun vor die Hunde gehen und bald Insolvenz beantragen und dann gegen Schwarz-Gelb spielen "SpVgg Bayern Hof" :D am 06.04.14 wird schon mal getestet :D
14.03.2014 - 11:41 Uhr
Hier wird Uli einziehen , naja so wie das aussieht kann man es dort aushalten .
http://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Rothenfeld
http://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Rothenfeld
14.03.2014 - 12:51 Uhr
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
14.03.2014 - 13:11 Uhr
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
14.03.2014 - 13:17 Uhr
Zitat von tiro_libre:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
14.03.2014 - 13:50 Uhr
alle fachanwälte haben gestern mittag in unterschiedlichen medien gesagt sie erwarten 2/3 der höchsstrafe. mit 1/3 jetzt ist er wohl sehr gut bedient.
14.03.2014 - 13:54 Uhr
Zitat von Cookie_Monster:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
Das Verschlechterungsverbot gilt beim Rechtsmittel des Angeklagten sowohl in der Berufung, als auch in der Revision. Spielt hier aber keine Rolle, denn: Uli wurde erstinstanzlich vom Landgericht verurteilt und gegen derartige Urteile gibt es nur die Revision zum BGH. Berufung (dann zum Landgericht als 2. Instanz) geht nur gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichtes. Außerdem: Das Verschlechterungsverbot für den Angeklagten nützt nichts, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Die StA hatte 5,5 Jahre gefordert und nur 3,5 Jahre bekommen. Wenn es also eine Revision der StA gibt, kanns für Uli noch schlimmer werden.
In welchem Umfang das Verfahren bei erfolgreicher Revision neu "aufzurollen" ist, hängt von den Revisionsgründen ab. Das Thema hatten wir in ähnlicher Form schon mal bei der 9-a-Diskussion, als es darum ging, was passiert, wenn Dynamo vor dem ordentlichen Gericht Erfolg gehabt hätte. In Ulis Fall wird die StA, falls sie Revision einlegt, nicht geltend machen, dass das LG den Sachverhalt verfahrensfehlerhaft ermittelt habe. Der dem Urteil des Landgerichtes zugrundeliegende Sachverhalt wird nicht angegriffen werden, so dass weder der BGH, noch im Falle der Zurückverweisung das LG, nochmals bei der Höhe der hinterzogenen Millionen "nachbohren" wird. Die StA wird nur die Ordnungsgemäßheit der Strafzumessung angreifen und geltend machen, dass bei dem feststehenden Sachverhalt die ausgesprochene Strafe zu niedrig ausfiel. Da die Strafzumessung ureigene Aufgabe des Richters ist, müssten elementare Fehler gegen die Rechtsgrundsätze der Strafzumessung vorgetragen werden. Der BGH entscheidet nicht, ob er selbst 5,5 oder 3,5 Jahre für angemessen hält, sondern nur, ob die Strafe von 3,5 Jahren nach den geltenden Grundsätzen der Strafzumessung vertretbar ist. Von daher dürften die Chancen auf eine erfolgreiche Revision der StA schlecht stehen und sie werden hiervon Abstand nehmen.
Zitat von tiro_libre:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
Das Verschlechterungsverbot gilt beim Rechtsmittel des Angeklagten sowohl in der Berufung, als auch in der Revision. Spielt hier aber keine Rolle, denn: Uli wurde erstinstanzlich vom Landgericht verurteilt und gegen derartige Urteile gibt es nur die Revision zum BGH. Berufung (dann zum Landgericht als 2. Instanz) geht nur gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichtes. Außerdem: Das Verschlechterungsverbot für den Angeklagten nützt nichts, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Die StA hatte 5,5 Jahre gefordert und nur 3,5 Jahre bekommen. Wenn es also eine Revision der StA gibt, kanns für Uli noch schlimmer werden.
In welchem Umfang das Verfahren bei erfolgreicher Revision neu "aufzurollen" ist, hängt von den Revisionsgründen ab. Das Thema hatten wir in ähnlicher Form schon mal bei der 9-a-Diskussion, als es darum ging, was passiert, wenn Dynamo vor dem ordentlichen Gericht Erfolg gehabt hätte. In Ulis Fall wird die StA, falls sie Revision einlegt, nicht geltend machen, dass das LG den Sachverhalt verfahrensfehlerhaft ermittelt habe. Der dem Urteil des Landgerichtes zugrundeliegende Sachverhalt wird nicht angegriffen werden, so dass weder der BGH, noch im Falle der Zurückverweisung das LG, nochmals bei der Höhe der hinterzogenen Millionen "nachbohren" wird. Die StA wird nur die Ordnungsgemäßheit der Strafzumessung angreifen und geltend machen, dass bei dem feststehenden Sachverhalt die ausgesprochene Strafe zu niedrig ausfiel. Da die Strafzumessung ureigene Aufgabe des Richters ist, müssten elementare Fehler gegen die Rechtsgrundsätze der Strafzumessung vorgetragen werden. Der BGH entscheidet nicht, ob er selbst 5,5 oder 3,5 Jahre für angemessen hält, sondern nur, ob die Strafe von 3,5 Jahren nach den geltenden Grundsätzen der Strafzumessung vertretbar ist. Von daher dürften die Chancen auf eine erfolgreiche Revision der StA schlecht stehen und sie werden hiervon Abstand nehmen.
14.03.2014 - 14:05 Uhr
Zitat von DERTUTNIX:
Zitat von Cookie_Monster:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
Das Verschlechterungsverbot gilt beim Rechtsmittel des Angeklagten sowohl in der Berufung, als auch in der Revision. Spielt hier aber keine Rolle, denn: Uli wurde erstinstanzlich vom Landgericht verurteilt und gegen derartige Urteile gibt es nur die Revision zum BGH. Berufung (dann zum Landgericht als 2. Instanz) geht nur gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichtes. Außerdem: Das Verschlechterungsverbot für den Angeklagten nützt nichts, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Die StA hatte 5,5 Jahre gefordert und nur 3,5 Jahre bekommen. Wenn es also eine Revision der StA gibt, kanns für Uli noch schlimmer werden.
In welchem Umfang das Verfahren bei erfolgreicher Revision neu "aufzurollen" ist, hängt von den Revisionsgründen ab. Das Thema hatten wir in ähnlicher Form schon mal bei der 9-a-Diskussion, als es darum ging, was passiert, wenn Dynamo vor dem ordentlichen Gericht Erfolg gehabt hätte. In Ulis Fall wird die StA, falls sie Revision einlegt, nicht geltend machen, dass das LG den Sachverhalt verfahrensfehlerhaft ermittelt habe. Der dem Urteil des Landgerichtes zugrundeliegende Sachverhalt wird nicht angegriffen werden, so dass weder der BGH, noch im Falle der Zurückverweisung das LG, nochmals bei der Höhe der hinterzogenen Millionen "nachbohren" wird. Die StA wird nur die Ordnungsgemäßheit der Strafzumessung angreifen und geltend machen, dass bei dem feststehenden Sachverhalt die ausgesprochene Strafe zu niedrig ausfiel. Da die Strafzumessung ureigene Aufgabe des Richters ist, müssten elementare Fehler gegen die Rechtsgrundsätze der Strafzumessung vorgetragen werden. Der BGH entscheidet nicht, ob er selbst 5,5 oder 3,5 Jahre für angemessen hält, sondern nur, ob die Strafe von 3,5 Jahren nach den geltenden Grundsätzen der Strafzumessung vertretbar ist. Von daher dürften die Chancen auf eine erfolgreiche Revision der StA schlecht stehen und sie werden hiervon Abstand nehmen.
In irgendeinem Forum hatte ich dazu nen guten Beitrag gefunden der das für mich logisch formulierte. Sinngemäß ist es so, dass wenn aus den richtigen Gründen, welche wohl angeblich vorliegen könnten, der Staatsanwalt in Revision gehen könnte und der Fall sogar komplett neu aufgerollt werden müsse. Allerdings wachsen die Threads wo es drin steht so dermaßen schnell an, dass ich keinen Bock habe das raus zu suchen.
Zitat von Cookie_Monster:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von tiro_libre:
Zitat von keimlingfred:
ich galub bei einer Revision hat man Ihn gewarnt das es auch viel viel schlimmer kommen wird. ZB.: bis 10 Jahre Knast
Und da der Uli und seine Mannen nicht dumm sind haben sie das milde Urteil angenommen.
...
stimmt nicht. bei revision gibt es das sog. verschlechterungsverbot. die strafe darf also nicht höher ausfallen als in erster instanz.
halt, stopp ... mein fehler.... das gilt für die berufung aber nicht für die revision. in zweitem fall gibts ja dann ne komplett neue verhandlung.
Es wird dann festgestellt, ob das Verfahren richtig gelaufen ist oder nicht und bei Beanstandung muss das Verfahren neuaufgerollt werden.
Dennoch: Eine Revision hätte nur dazu geführt, dass der Staatsanwalt mehr Zeit gehabt hätte um noch tiefer zu bohren. Dann wären es nicht 28 Millionen und 3,5Jahre gewesen, sondern villeicht 50 Millionen und 5-6 Jahre.
Das Verschlechterungsverbot gilt beim Rechtsmittel des Angeklagten sowohl in der Berufung, als auch in der Revision. Spielt hier aber keine Rolle, denn: Uli wurde erstinstanzlich vom Landgericht verurteilt und gegen derartige Urteile gibt es nur die Revision zum BGH. Berufung (dann zum Landgericht als 2. Instanz) geht nur gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichtes. Außerdem: Das Verschlechterungsverbot für den Angeklagten nützt nichts, wenn auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt. Die StA hatte 5,5 Jahre gefordert und nur 3,5 Jahre bekommen. Wenn es also eine Revision der StA gibt, kanns für Uli noch schlimmer werden.
In welchem Umfang das Verfahren bei erfolgreicher Revision neu "aufzurollen" ist, hängt von den Revisionsgründen ab. Das Thema hatten wir in ähnlicher Form schon mal bei der 9-a-Diskussion, als es darum ging, was passiert, wenn Dynamo vor dem ordentlichen Gericht Erfolg gehabt hätte. In Ulis Fall wird die StA, falls sie Revision einlegt, nicht geltend machen, dass das LG den Sachverhalt verfahrensfehlerhaft ermittelt habe. Der dem Urteil des Landgerichtes zugrundeliegende Sachverhalt wird nicht angegriffen werden, so dass weder der BGH, noch im Falle der Zurückverweisung das LG, nochmals bei der Höhe der hinterzogenen Millionen "nachbohren" wird. Die StA wird nur die Ordnungsgemäßheit der Strafzumessung angreifen und geltend machen, dass bei dem feststehenden Sachverhalt die ausgesprochene Strafe zu niedrig ausfiel. Da die Strafzumessung ureigene Aufgabe des Richters ist, müssten elementare Fehler gegen die Rechtsgrundsätze der Strafzumessung vorgetragen werden. Der BGH entscheidet nicht, ob er selbst 5,5 oder 3,5 Jahre für angemessen hält, sondern nur, ob die Strafe von 3,5 Jahren nach den geltenden Grundsätzen der Strafzumessung vertretbar ist. Von daher dürften die Chancen auf eine erfolgreiche Revision der StA schlecht stehen und sie werden hiervon Abstand nehmen.
In irgendeinem Forum hatte ich dazu nen guten Beitrag gefunden der das für mich logisch formulierte. Sinngemäß ist es so, dass wenn aus den richtigen Gründen, welche wohl angeblich vorliegen könnten, der Staatsanwalt in Revision gehen könnte und der Fall sogar komplett neu aufgerollt werden müsse. Allerdings wachsen die Threads wo es drin steht so dermaßen schnell an, dass ich keinen Bock habe das raus zu suchen.
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