Der Neue Finanzthread
03.07.2011 - 12:54 Uhr
22.07.2026 - 12:28 Uhr
Zitat von Juergen_3
Wenn der IV das Geld verwendet, um Gehälter der U19 und der U21 zu zahlen, ist es doch zweckgebunden, oder nicht?
Zitat von MalikShabazz
So klar ist es leider scheinbar nicht, aber man ist dazu im Austausch mit dem IV
Zitat von Laxaffe17
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
Zitat von MalikShabazz
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
Zitat von Laxaffe17
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Zitat von MalikShabazz
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Man kalkuliert leider nicht mit dem Geld. Das wird in die KGaA überwiesen und ich befürchte, der Insolvenzverwalter wird das in der Masse behalten.
Meines Wissens ist es aber zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 frei, wie es benutzt wird jnd seitdem gehts auch erstmal in die KgaA, aber es muss für die Jugend benutzt werden.
Andernfalls verstößt man gg die DFB-Förderrichtlinien und der DFB hätte das Recht, das Geld zurückzuverlangen.
So verstehe ich es zumindest
Das Insolvenzrecht, bzw der Schutz der Gläubiger, sollte die vertragliche Zweckbildung von Verbandsgeldern schlagen, befürchte ich.
§47 InsO. :
Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, daß ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten.
Es darf also nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Ebenso sind diese Zahlungen aus Fördertöpfen eben zweckgebunden. Es steht einem seit 2024 zwar frei, wie man diese für die Jugend benutzt, aber sie müssen dafür benutzt werden.
Und wenn das Geld auf das Konto der KgaA fließt gilt diese eben als Treuhänder und laut §47InsO. der eV einen vollständigen Herausgabeanspruch..v.a. da es während des Insolvenzverfahren geschehen ist
So klar ist es leider scheinbar nicht, aber man ist dazu im Austausch mit dem IV
Wenn der IV das Geld verwendet, um Gehälter der U19 und der U21 zu zahlen, ist es doch zweckgebunden, oder nicht?
Da steht halt die schuldrechtliche Zweckbindung im Konflikt mit der Gläubigergleichbehandlung des Insolvenzrechts.
Wenn da kein echtes Treuhandverhältnis gegeben ist, durch das der Betrag von der sonstigen Insolvenzmasse getrennt ist, hängt es wohl vom Einzelfall ab, ob der Betrag in die Insolvenzmasse fließt oder nicht. Was die Gehälter angeht, gibt es ja bis Ende August eh noch Insolvenzgeld.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hanse-Loewe am 22.07.2026 um 12:30 Uhr bearbeitet
22.07.2026 - 12:56 Uhr
Außerdem zahlt ja momentan die Agentur für Arbeit das Gehalt. Das bedeutet ja, der IV kann es gar nicht hierfür hernehmen.
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