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Änis Ben-Hatira
Geburtsdatum 18.07.1988
Alter 38
Nat. Tunesien  Tunesien
Größe 1,83m
Vertrag bis 30.06.2026
Position Rechtsaußen
Fuß beidfüßig
Akt. Verein Hertha BSC II

Leistungsdaten: 26/27

Wettbewerbwettbewerb
Insgesamt 1--
1--

Änis Ben-Hatira [28]

22.08.2016 - 01:35 Uhr
Änis Ben-Hatira [28] |#111
17.01.2017 - 10:20 Uhr
Zitat von bassman
Zitat von matti55

Ich glaube ihm nicht, ÄBH weiß genau, was er macht.
In Deutschland darf man sich eben nicht überaus israelkritisch oder gar antisemitisch äußern.

Aus sicherer Quelle:
Er soll unter Kovac bei der Eintracht genau auch aus diesen Gründen keine Vertragsverlängerung mehr bekommen haben.

Es ist gar nicht schwer! Entweder Hop oder Top.
Man muss mit ihm Klartext reden, entscheiden kann er dann (so weitermachen oder Vertrag auflösen).


Absolut korrekt! Soziales Engagement ist grundsätzlich begrüßenswert. Aber ÄBH weiß inzwischen, dass dieser "Verein" mehr als fragwürdig ist. Eine weitere Zusammenarbeit mit diesen Herrschaften wäre absolut indiskutabel und das kann und darf der Verein nicht akzeptieren. Und wenn er sich persönlich zu solchen Aussagen hinreißen lässt oder sie in FB zumindest "liked", dann hat dieser Spieler beim SVD nichts verloren. Hier müssen die Verantwortlichen jetzt handeln!

Absolut richtig!
Änis Ben-Hatira [28] |#112
17.01.2017 - 10:45 Uhr
Letztlich habt ihr schon recht.

Man muss ihm die Pistole auf die Brust setzen.
Auf den Tisch legen, was gegen den Ansaar vorliegt.
Und dann erklären, dass die Spieler des SVD sowas nicht unterstützen dürfen. Punkt.
Ich denke weiterhin, dass man ihm das alles auch nochmal ausführlich erklären kann.
Ich halte es auch für denkbar, dass man ihm die Hand reicht und seine sozialen Projekte lobt. Man könnte sogar so weit gehen, dass der SVD zusammen mit ÄBH ein neues Projekt fördert. Dieses müsste dann selbstverständlich auf 100% seriösen Beinen stehen, also nicht zu einem Salafisten-Verein.

Wie sieht es denn mit den Möglichkeiten aus, einen Vertrag einseitig aufzulösen? Ist das juristisch durchsetzbar, dass seine Verbindung zu einen salafistischen Verein der Satzung widerspricht? Dieser Verein ist meines Wissens nach zwar beobachtet und entsprechend eingestuft. Aber ist das ausreichend?
Ansonsten müsste man ihm eine Abfindung anbieten?

•     •     •


Wir bleiben DA !

Dieser Beitrag wurde zuletzt von DAbleiben am 17.01.2017 um 11:08 Uhr bearbeitet
Änis Ben-Hatira [28] |#113
17.01.2017 - 11:30 Uhr
Zitat von DAbleiben

Wie sieht es denn mit den Möglichkeiten aus, einen Vertrag einseitig aufzulösen? Ist das juristisch durchsetzbar, dass seine Verbindung zu einen salafistischen Verein der Satzung widerspricht? Dieser Verein ist meines Wissens nach zwar beobachtet und entsprechend eingestuft. Aber ist das ausreichend?
Ansonsten müsste man ihm eine Abfindung anbieten?


Geh davon aus, dass Verträge grundsätzlich Klauseln beinhalten, die bei einem Fehlverhalten des Spieler greifen, sprich die Möglichkeit bieten sich (ohne Schmerzen für den Verein) vom Spieler trennen zu können.

Das ist heute vollkommen normal und wird auch in anderen Berufszweigen so praktiziert ...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von kallinski am 17.01.2017 um 11:33 Uhr bearbeitet
Änis Ben-Hatira [28] |#114
17.01.2017 - 11:50 Uhr
Zitat von kallinski
Zitat von DAbleiben

Wie sieht es denn mit den Möglichkeiten aus, einen Vertrag einseitig aufzulösen? Ist das juristisch durchsetzbar, dass seine Verbindung zu einen salafistischen Verein der Satzung widerspricht? Dieser Verein ist meines Wissens nach zwar beobachtet und entsprechend eingestuft. Aber ist das ausreichend?
Ansonsten müsste man ihm eine Abfindung anbieten?


Geh davon aus, dass Verträge grundsätzlich Klauseln beinhalten, die bei einem Fehlverhalten des Spieler greifen, sprich die Möglichkeit bieten sich (ohne Schmerzen für den Verein) vom Spieler trennen zu können.

Das ist heute vollkommen normal und wird auch in anderen Berufszweigen so praktiziert ...



Vertrag ist natürlich besser als Hinweis auf die Satzung.
Aber fraglich könnte trotzdem sein, ob sein Wirken auch juristisch als Fehlverhalten bewertet wird. Ansaar ist ja nicht verboten. Reicht die Einstufung vom Verfassungsschutz oder sonstigen Geheimdiensten als salafistisch, damit die entsprechende Vertragsklausel greift?

•     •     •


Wir bleiben DA !
Änis Ben-Hatira [28] |#115
17.01.2017 - 12:02 Uhr
Zitat von DAbleiben
Zitat von kallinski

Zitat von DAbleiben

Wie sieht es denn mit den Möglichkeiten aus, einen Vertrag einseitig aufzulösen? Ist das juristisch durchsetzbar, dass seine Verbindung zu einen salafistischen Verein der Satzung widerspricht? Dieser Verein ist meines Wissens nach zwar beobachtet und entsprechend eingestuft. Aber ist das ausreichend?
Ansonsten müsste man ihm eine Abfindung anbieten?


Geh davon aus, dass Verträge grundsätzlich Klauseln beinhalten, die bei einem Fehlverhalten des Spieler greifen, sprich die Möglichkeit bieten sich (ohne Schmerzen für den Verein) vom Spieler trennen zu können.

Das ist heute vollkommen normal und wird auch in anderen Berufszweigen so praktiziert ...



Vertrag ist natürlich besser als Hinweis auf die Satzung.
Aber fraglich könnte trotzdem sein, ob sein Wirken auch juristisch als Fehlverhalten bewertet wird. Ansaar ist ja nicht verboten. Reicht die Einstufung vom Verfassungsschutz oder sonstigen Geheimdiensten als salafistisch, damit die entsprechende Vertragsklausel greift?


Alles was dem Ansehen des SV98 schadet oder einen ordentlich Betrieb behindert, ist hier als Fehlverhalten zu werten ... da ist es Wurst ob der Verein verboten ist oder nicht, ausschlaggebend sind hierbei ethische und gesellschaftliche Gesichtspunkte.
Änis Ben-Hatira [28] |#116
17.01.2017 - 12:25 Uhr
Fein fein, die Möglichkeiten sind also da.
Schauen wir also, dass bald was passiert.

•     •     •


Wir bleiben DA !
Änis Ben-Hatira [28] |#117
17.01.2017 - 13:17 Uhr
Dass sich Vereine nicht alleine nach strafrechtlichen Gesichtspunkten richten müssen zeigt ja der Fall Max Kruse in Wolfsburg. Unprofessionelles Verhalten -> Geldstrafe.
Änis Ben-Hatira [28] |#118
19.01.2017 - 07:21 Uhr
Zitat von revier301
Man steht mal ein bisschen zu euren Änis!

Gegen der Hilfsorganisation ist nichts auszusetzen. Nur weil ein paar Politiker Druck ausüben, heißt das noch lange nichts!

Terrorstaat Israel = Antisemitismus?
Zionisten = Antisemitismus?

Dann bitte nicht mehr Erdogan beleidigen. Ist für mich dann auch antitürkisch, wenn man ihn als Diktator(Terrorstaat) beleidigt oder als Sultan(Zionist).

Übrigens ein schöner Werbespot von der Hilfsorganisation. Links im Bild(so glaube ich) sieht man Änis

https://www.youtube.com/watch?v=ND-r4_6zUmA



Schweres Thema.
Man muss schon klar Stellung beziehen.
Und man sollte ÄBH die Möglichkeit geben, aus der Geschichte rauszukommen.

Aber Ansaar ist schon ein hartes Thema.
Bin mir wie erwähnt auch nicht sicher, wie sattelfest eine Einstufung durch die Geheimdienste sein kann. Juristisch verwertbares ist mir nicht bekannt.
Trotzdem ist alles, was in eine extremistische Ecke rückt sofort zu bekämpfen.

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Wir bleiben DA !
Änis Ben-Hatira [28] |#119
19.01.2017 - 07:55 Uhr
Zitat von revier301
Man steht mal ein bisschen zu euren Änis!

Gegen der Hilfsorganisation ist nichts auszusetzen. Nur weil ein paar Politiker Druck ausüben, heißt das noch lange nichts!

Terrorstaat Israel = Antisemitismus?
Zionisten = Antisemitismus?

Dann bitte nicht mehr Erdogan beleidigen. Ist für mich dann auch antitürkisch, wenn man ihn als Diktator(Terrorstaat) beleidigt oder als Sultan(Zionist).

Übrigens ein schöner Werbespot von der Hilfsorganisation. Links im Bild(so glaube ich) sieht man Änis

https://www.youtube.com/watch?v=ND-r4_6zUmA


Natürlich ist das antisemitisch.
Ich kenne außerdem keinen, der die Türkei als Terrorstaat bezeichnet.
Dann müsste ja jede Diktatur ein Terrorstaat sein. Grade in Deutschland sollte man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein.
Man muss auch nicht jeden Schwachsinn verteidigen, nur weil er von einem Muslim erzählt wird
Änis Ben-Hatira [28] |#120
19.01.2017 - 10:31 Uhr
Zitat von revier301

Gegen der Hilfsorganisation ist nichts auszusetzen. Nur weil ein paar Politiker Druck ausüben, heißt das noch lange nichts!


Doch! Anerkannte Hassprediger sind führende Repräsentanten dieser Organisation und auch im Video gemeinsam mit ÄBH auf Tour zu sehen.
Der Verfassungsschutz ist kein politisches Organ, sondern ein staatsrechtliches.
Sachlich falsche und unwissende Einlassung zum Thema.

Zitat von revier301

Terrorstaat Israel = Antisemitismus?
Zionisten = Antisemitismus?


Diese Einlassung zum Thema ist schon fast unverschämt verharmlosend und irreführend. "Zionist" ist alleine imho keine Beleidigung, genausowenig wie "Diktator" oder "Sultan".
Aber: "dreckiger Zionisten-Hund" und "Ratten von der Zionisten-Presse" dann irgendwie doch schon. Erdogan würde ich nicht als "dreckigen Sultan-Hund" oder "Diktator-Ratte" bezeichnen, das wäre genauso daneben und - ja! - antitürkisch sicherlich auch.

Ich habe auch auf seiner Facebooksite geschaut - er liked nur ganz ausgewählt, eigentlich so gut wie gar keine Kommentare auf seiner Site. Wenn er diese explizit geliked hat, bedeutet das schon was.
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