This is Anfield - Talk
27.10.2013 - 19:27 Uhr
04.12.2013 - 17:29 Uhr
Zitat von Shek7:
Zitat von Pyrrhus:
Zitat von Shek7:
Zitat von Pyrrhus:
Ein Autohalter kann auch haften, wenn er den Wagen nicht faehrt...
Ja, wenn er den Wagen nicht ausreichend gesichert hat.
Wie soll das bei Open-Source gehen? Das ist ja der Sinn des ganzen :D
Wenn ich dir mein Auto fuer einem Tag leihe, kann ich nach stvg durchaus haften, wenn du bspw ein kind anfaehrst...haftung des fahrzeughalters. Ggf kann ich sogar haften und du nicht, obwohl ich rein gar nix mit dem Unfall zu tun habe..
Na da müssen die Auto-vermiet-Unternehmen ja einen Spaß haben.
Anderes Beispiel:
Ich schenke dir mein Auto. Das Auto hat keine Mängel. Du baust in das einen Motor ein der da laut Prüfstelle nicht hinein darf. Bin ich schuld?
Ne dann bin ich aber auch alleiniger eigentuemer des gefaehrts
Zitat von Pyrrhus:
Zitat von Shek7:
Zitat von Pyrrhus:
Ein Autohalter kann auch haften, wenn er den Wagen nicht faehrt...
Ja, wenn er den Wagen nicht ausreichend gesichert hat.
Wie soll das bei Open-Source gehen? Das ist ja der Sinn des ganzen :D
Wenn ich dir mein Auto fuer einem Tag leihe, kann ich nach stvg durchaus haften, wenn du bspw ein kind anfaehrst...haftung des fahrzeughalters. Ggf kann ich sogar haften und du nicht, obwohl ich rein gar nix mit dem Unfall zu tun habe..
Na da müssen die Auto-vermiet-Unternehmen ja einen Spaß haben.
Anderes Beispiel:
Ich schenke dir mein Auto. Das Auto hat keine Mängel. Du baust in das einen Motor ein der da laut Prüfstelle nicht hinein darf. Bin ich schuld?
Ne dann bin ich aber auch alleiniger eigentuemer des gefaehrts
04.12.2013 - 17:31 Uhr
Zitat von Shek7:
Wie verdient er mit veränderten Versionen? Wie verdient er mit unveränderten? Der JDownloader sowie JDownlaoder2 sind gratis.
Werbung.
Wie verdient er mit veränderten Versionen? Wie verdient er mit unveränderten? Der JDownloader sowie JDownlaoder2 sind gratis.
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04.12.2013 - 18:39 Uhr
Ich find Pyrrhus' Beispiel nicht ganz passend. Du als Kfz-Halter hast eine viel größere Kontrolle, wer dein Auto fährt, als der OpenSource-Bereitsteller, dessen Software für Abermillionen Menschen zugänglich ist (theoretisch). Die Situation ist nicht wirklich vergleichbar. Dass er im Grunde nicht von der Haftung ausgeschlossen sein soll, wie der Kfz Halter, leuchtet aber ein.
Es ist gewissermaßen eine Patt-Situation: Es ist mMn unfair dass der Code-Bereitsteller für alles haften soll, was man mit dem Programm so anstellen kann, genauso kann es aber nicht sein, dass de facto niemand haftet, da es wohl schwierig zu bewerkstelligen sein wird, den eigentlichen Urheber der Code-Änderung in Zeiten des Internets ausfindig zu machen.
Die Begründung des Gerichts finde ich zwar nachvollziehbar, aber irgendwie etwas dürftig. Hab mir jetzt aber auch nciht das ganze Urteil durchgelesen, sondern nur den Artikel den Shek gepostet hat.
Es ist gewissermaßen eine Patt-Situation: Es ist mMn unfair dass der Code-Bereitsteller für alles haften soll, was man mit dem Programm so anstellen kann, genauso kann es aber nicht sein, dass de facto niemand haftet, da es wohl schwierig zu bewerkstelligen sein wird, den eigentlichen Urheber der Code-Änderung in Zeiten des Internets ausfindig zu machen.
Die Begründung des Gerichts finde ich zwar nachvollziehbar, aber irgendwie etwas dürftig. Hab mir jetzt aber auch nciht das ganze Urteil durchgelesen, sondern nur den Artikel den Shek gepostet hat.
04.12.2013 - 18:53 Uhr
Ich hab das nur gesagt. ist im deliktsrecht keine unuebliche konstellation, bin aber auch nnch zu hause und hab das urteil deshalb selber nich gelesen.
04.12.2013 - 19:06 Uhr
Zitat von Pyrrhus:
Ich hab das nur gesagt. ist im deliktsrecht keine unuebliche konstellation, bin aber auch nnch zu hause und hab das urteil deshalb selber nich gelesen.
Aber nur weil es in deinem KFZ-Beispiel so gehandelt wird, wird es dadurch nicht richtiger, oder?
Und in welcher Konstellation werde ich haftbar gemacht, wenn jmd anderes das Auto fährt? Doch nur, wenn ich weiß, dass er nicht fahrtüchtig wäre, oder? Für mich macht das andere keinen Sinn?
Wobei ich auch mitbekommen habe, dass - verbessert mich, wenn ich falsch liege - in Schleswig-Holstein KFZ-Halter zur Haftung gezogen werden, wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann (bei Tempolimitüberschreitung).
Macht die ganze Sache aber nicht unbedingt richtiger, in meinen Augen.
Ich hab das nur gesagt. ist im deliktsrecht keine unuebliche konstellation, bin aber auch nnch zu hause und hab das urteil deshalb selber nich gelesen.
Aber nur weil es in deinem KFZ-Beispiel so gehandelt wird, wird es dadurch nicht richtiger, oder?
Und in welcher Konstellation werde ich haftbar gemacht, wenn jmd anderes das Auto fährt? Doch nur, wenn ich weiß, dass er nicht fahrtüchtig wäre, oder? Für mich macht das andere keinen Sinn?
Wobei ich auch mitbekommen habe, dass - verbessert mich, wenn ich falsch liege - in Schleswig-Holstein KFZ-Halter zur Haftung gezogen werden, wenn der eigentliche Fahrer nicht ermittelt werden kann (bei Tempolimitüberschreitung).
Macht die ganze Sache aber nicht unbedingt richtiger, in meinen Augen.
04.12.2013 - 19:31 Uhr
Wenn du jetzt ne juristische antwort erwartest, dann verschieb ich das auf heut abend, wenn ich zu hause bin...willst du das wirklich wissen?:D das wird dann ne laengere antwort
05.12.2013 - 00:24 Uhr
Gerne. auch per PN meinetwegen. Interessiert mich aber schon :)
05.12.2013 - 00:54 Uhr
Jo, die haste jetzt...und beschwer dich nicht. Du hast es so gewollt :D
05.12.2013 - 00:56 Uhr
Ducktales - Wuuuhuuu
05.12.2013 - 01:01 Uhr
Zitat von Zodwar:
Ducktales - Wuuuhuuu
zwo
eins
risiko!
Ducktales - Wuuuhuuu
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