Suspendierungen von Spielern
06.10.2011 - 14:12 Uhr
13.10.2011 - 13:59 Uhr
Zitat von Lukegg:
Es ist ja wie im echten Berufsleben wenn man die Arbeit verweigert wird man raus geschmissen. Deshalb ist es auch verständlich das man Spieler für eine Zeit suspendieren kann.
Nur habe ich manchmal das Gefühl, dass es manchen Vereinen eherr darum geht, Spieler wegzuekeln, denen man einen zu guten Vertrag gegeben hat (warum auch immer)
Es ist ja wie im echten Berufsleben wenn man die Arbeit verweigert wird man raus geschmissen. Deshalb ist es auch verständlich das man Spieler für eine Zeit suspendieren kann.
Nur habe ich manchmal das Gefühl, dass es manchen Vereinen eherr darum geht, Spieler wegzuekeln, denen man einen zu guten Vertrag gegeben hat (warum auch immer)
13.10.2011 - 15:21 Uhr
Zitat von Zacke:
Bin halt Magath-Fan ;-)
Das tut mir leid für dich, ich hoffe das bessert sich. So was wünscht man wirklich niemandem.
Zitat von Zacke:
Bei einer Suspendierung im arbeitsrechtlichen Sinn ist gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Arbeitspflicht aufgehoben ist.
Das ist jetzt aber Wortklauberei. Die Versetzung in die 2. Mannschaft ist eben einer der Spielzüge aus Magaths Playbook, ob man das jetzt Suspendierung oder Versetzung nennt, ist ähnlich bedeutend wie der Unterschied zwischen Entlassung und Beurlaubung. Jeder weiß was gemeint ist.
Bin halt Magath-Fan ;-)
Das tut mir leid für dich, ich hoffe das bessert sich. So was wünscht man wirklich niemandem.
Zitat von Zacke:
Bei einer Suspendierung im arbeitsrechtlichen Sinn ist gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Arbeitspflicht aufgehoben ist.
Das ist jetzt aber Wortklauberei. Die Versetzung in die 2. Mannschaft ist eben einer der Spielzüge aus Magaths Playbook, ob man das jetzt Suspendierung oder Versetzung nennt, ist ähnlich bedeutend wie der Unterschied zwischen Entlassung und Beurlaubung. Jeder weiß was gemeint ist.
13.10.2011 - 22:41 Uhr
Zitat von Runaway:
Zitat von Zacke:
Bin halt Magath-Fan ;-)
Das tut mir leid für dich, ich hoffe das bessert sich. So was wünscht man wirklich niemandem.
Zitat von Zacke:
Bei einer Suspendierung im arbeitsrechtlichen Sinn ist gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Arbeitspflicht aufgehoben ist.
Das ist jetzt aber Wortklauberei. Die Versetzung in die 2. Mannschaft ist eben einer der Spielzüge aus Magaths Playbook, ob man das jetzt Suspendierung oder Versetzung nennt, ist ähnlich bedeutend wie der Unterschied zwischen Entlassung und Beurlaubung. Jeder weiß was gemeint ist.
Nein, das ist keine Wortklauberei, das ist die Definition von "Suspendierung". Und im Eingangsartikel ist ja auch von Suspendierung die Rede, nicht von Versetzung, Degradierung, Mobbing oder ähnlichem. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ich bei Weiterzahlung meiner Bezüge freigestellt bin (= Suspendierung) oder in einer anderen Abteilung arbeiten muss (=Versetzung).
Zitat von Zacke:
Bin halt Magath-Fan ;-)
Das tut mir leid für dich, ich hoffe das bessert sich. So was wünscht man wirklich niemandem.
Zitat von Zacke:
Bei einer Suspendierung im arbeitsrechtlichen Sinn ist gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Arbeitspflicht aufgehoben ist.
Das ist jetzt aber Wortklauberei. Die Versetzung in die 2. Mannschaft ist eben einer der Spielzüge aus Magaths Playbook, ob man das jetzt Suspendierung oder Versetzung nennt, ist ähnlich bedeutend wie der Unterschied zwischen Entlassung und Beurlaubung. Jeder weiß was gemeint ist.
Nein, das ist keine Wortklauberei, das ist die Definition von "Suspendierung". Und im Eingangsartikel ist ja auch von Suspendierung die Rede, nicht von Versetzung, Degradierung, Mobbing oder ähnlichem. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ich bei Weiterzahlung meiner Bezüge freigestellt bin (= Suspendierung) oder in einer anderen Abteilung arbeiten muss (=Versetzung).
13.10.2011 - 22:48 Uhr
Zitat von Zacke:
Nein, das ist keine Wortklauberei, das ist die Definition von "Suspendierung". Und im Eingangsartikel ist ja auch von Suspendierung die Rede, nicht von Versetzung, Degradierung, Mobbing oder ähnlichem. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ich bei Weiterzahlung meiner Bezüge freigestellt bin (= Suspendierung) oder in einer anderen Abteilung arbeiten muss (=Versetzung).
Natürlich ist Suspendierung per Definition nicht das gleiche, ändert aber trotzdem nichts daran, dass es synonym verwendet wird. Torverhältnis ist auch was anderes als Tordifferenz und trotzdem meint jeder die Differenz, wenn er vom Verhältnis spricht.
Nein, das ist keine Wortklauberei, das ist die Definition von "Suspendierung". Und im Eingangsartikel ist ja auch von Suspendierung die Rede, nicht von Versetzung, Degradierung, Mobbing oder ähnlichem. Es ist schon ein großer Unterschied, ob ich bei Weiterzahlung meiner Bezüge freigestellt bin (= Suspendierung) oder in einer anderen Abteilung arbeiten muss (=Versetzung).
Natürlich ist Suspendierung per Definition nicht das gleiche, ändert aber trotzdem nichts daran, dass es synonym verwendet wird. Torverhältnis ist auch was anderes als Tordifferenz und trotzdem meint jeder die Differenz, wenn er vom Verhältnis spricht.
13.10.2011 - 23:08 Uhr
Durch das Bosman-Urteil sind Spieler am Vertragsende ablösefrei. D.h. wenn Verein und Spieler einen Vertrag auflösen, geht der Spieler ablösefrei und der Verein muß den Wert des Spielers abschreiben (mal von der entgangenen Ablösesumme ganz zu schweigen.)
Wenn man also einen Spieler unter Vertrag hat, den man nicht mehr haben will (warum auch immer), löst man nicht den Vertrag, sondern suspendiert. Dadurch muß der Wert des Spielers vorerst vom Verein nicht abgeschrieben und es kann noch eine Ablöse generiert werden.
Durch die Suspendierung signalisiert man den Spieler: Streng dich an oder geh und bring uns noch Geld rein.
Wenn man also einen Spieler unter Vertrag hat, den man nicht mehr haben will (warum auch immer), löst man nicht den Vertrag, sondern suspendiert. Dadurch muß der Wert des Spielers vorerst vom Verein nicht abgeschrieben und es kann noch eine Ablöse generiert werden.
Durch die Suspendierung signalisiert man den Spieler: Streng dich an oder geh und bring uns noch Geld rein.
26.10.2011 - 14:16 Uhr
Zitat von Vincent_Baer:
Durch das Bosman-Urteil sind Spieler am Vertragsende ablösefrei. D.h. wenn Verein und Spieler einen Vertrag auflösen, geht der Spieler ablösefrei und der Verein muß den Wert des Spielers abschreiben (mal von der entgangenen Ablösesumme ganz zu schweigen.)
Wenn man also einen Spieler unter Vertrag hat, den man nicht mehr haben will (warum auch immer), löst man nicht den Vertrag, sondern suspendiert. Dadurch muß der Wert des Spielers vorerst vom Verein nicht abgeschrieben und es kann noch eine Ablöse generiert werden.
Durch die Suspendierung signalisiert man den Spieler: Streng dich an oder geh und bring uns noch Geld rein.
Aber die Suspendierung bewirkt doch in den meisten Fällen, auch gemäß der oben genannten Definition, dass die Spieler eben nur noch auf der Tribüne ihre Zeit absitzen, das Gehalt kassieren und nach Ablauf des Vertarges ablösefrei wechseln. Also hat der Verein wenig gewonnen.
Durch das Bosman-Urteil sind Spieler am Vertragsende ablösefrei. D.h. wenn Verein und Spieler einen Vertrag auflösen, geht der Spieler ablösefrei und der Verein muß den Wert des Spielers abschreiben (mal von der entgangenen Ablösesumme ganz zu schweigen.)
Wenn man also einen Spieler unter Vertrag hat, den man nicht mehr haben will (warum auch immer), löst man nicht den Vertrag, sondern suspendiert. Dadurch muß der Wert des Spielers vorerst vom Verein nicht abgeschrieben und es kann noch eine Ablöse generiert werden.
Durch die Suspendierung signalisiert man den Spieler: Streng dich an oder geh und bring uns noch Geld rein.
Aber die Suspendierung bewirkt doch in den meisten Fällen, auch gemäß der oben genannten Definition, dass die Spieler eben nur noch auf der Tribüne ihre Zeit absitzen, das Gehalt kassieren und nach Ablauf des Vertarges ablösefrei wechseln. Also hat der Verein wenig gewonnen.
07.02.2014 - 23:19 Uhr
Ich habe mal eine Frage an einen Experten:
Geht um Arbeitsrecht und Mannschaftstraining.
Folgender Fall:
Youcef Belaili ist bei ES Tunis suspendiert und vom Training ausgeschlossen worden.
Grund: Er soll einen Vor-Vertrag bei Montpellier unterschrieben haben und sich weigern seinen auslaufenden Vertrag zu verlängern.
Frage: Dürfte er aufgrund dessen bereits am Mannschaftstraining von HSC Montpellier teilnehmen? Kann er das selbst entscheiden, oder braucht er da eine Erlaubnis von Esperance?
Wie sieht es da arbeitsrechtlich aus?
Bzw. Was könnte der Spieler selbst noch tun?
Geht um Arbeitsrecht und Mannschaftstraining.
Folgender Fall:
Youcef Belaili ist bei ES Tunis suspendiert und vom Training ausgeschlossen worden.
Grund: Er soll einen Vor-Vertrag bei Montpellier unterschrieben haben und sich weigern seinen auslaufenden Vertrag zu verlängern.
Frage: Dürfte er aufgrund dessen bereits am Mannschaftstraining von HSC Montpellier teilnehmen? Kann er das selbst entscheiden, oder braucht er da eine Erlaubnis von Esperance?
Wie sieht es da arbeitsrechtlich aus?
Bzw. Was könnte der Spieler selbst noch tun?
08.02.2014 - 10:18 Uhr
Ich denke, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da hier wenige das französische und vermutlich noch viel wenigere das tunesische Arbeitsrecht kennen dürften.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
08.02.2014 - 10:57 Uhr
Zitat von dude23:
Ich denke, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da hier wenige das französische und vermutlich noch viel wenigere das tunesische Arbeitsrecht kennen dürften.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
Gibt es da irgendwelche FIFA Regularien?
Ich denke, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da hier wenige das französische und vermutlich noch viel wenigere das tunesische Arbeitsrecht kennen dürften.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
Gibt es da irgendwelche FIFA Regularien?
08.02.2014 - 23:59 Uhr
Zitat von Joscha1:
Zitat von dude23:
Ich denke, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da hier wenige das französische und vermutlich noch viel wenigere das tunesische Arbeitsrecht kennen dürften.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
Gibt es da irgendwelche FIFA Regularien?
Ich kann auch nur mutmaßen, aber ich denke nicht, dass er ohne Genehmigung des Vereins bei einem anderen Verein trainieren darf. Er könnte aber evtl eine Vertragsauflösung erwirken.
Ich weiß jetzt nicht, wie es bei der FIFA bzw UEFA und CAF aussieht, aber in der Bundesliga haben die Spieler ein Recht "auf ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb", deswegen werden suspendierte Profis entweder in die 2te abgeschoben oder man gründet eben eine zweite Trainingsgruppe wie in Hoffenheim.
Vlt kann er hierüber seinen Vertrag auflösen?
Zitat von dude23:
Ich denke, dass die Frage schwer zu beantworten ist, da hier wenige das französische und vermutlich noch viel wenigere das tunesische Arbeitsrecht kennen dürften.
In Deutschland wäre das in meinen Augen nur mit Genehmigung des momentanen Vereins möglich, wobei ich mir schon nicht über die Gültigkeit des Vorvertrags im Klaren bin.
Gibt es da irgendwelche FIFA Regularien?
Ich kann auch nur mutmaßen, aber ich denke nicht, dass er ohne Genehmigung des Vereins bei einem anderen Verein trainieren darf. Er könnte aber evtl eine Vertragsauflösung erwirken.
Ich weiß jetzt nicht, wie es bei der FIFA bzw UEFA und CAF aussieht, aber in der Bundesliga haben die Spieler ein Recht "auf ordnungsgemäßen Trainingsbetrieb", deswegen werden suspendierte Profis entweder in die 2te abgeschoben oder man gründet eben eine zweite Trainingsgruppe wie in Hoffenheim.
Vlt kann er hierüber seinen Vertrag auflösen?
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