| Geburtsdatum | 18.07.1983 |
|---|---|
| Alter | 43 |
| Nat. |
Deutschland |
| Funktion | Geschäftsführer Sport |
| Akt. Verein | Vereinslos |
Jan Schlaudraff [beurlaubt]
15.04.2019 - 17:54 Uhr
26.02.2020 - 08:30 Uhr
Zitat von t0815
Was unprofessionell wäre.
Wenn sich Erwartungen nicht erfüllen kann ich konsequenzen ziehen und meinem Arbeitgeber sagen das ich nicht weiterhin zur Verfügung stehe.
Sollte wie du in den Raum stellst alles über meinen Kopf entschieden werden (Was ich nicht glaube) ja dann ziehe ich Konsequenzen, vorher würde ich jedoch überlegen ob ich genug Rückrad gezeigt habe.
Ein über sich ergehen lassen ist dann auch vielleicht ein Teil von dem was bei Schlaudraff nicht gepasst hat.
Er war möglicherweise dann doch noch nicht stark genug für den Job, was dann auch die Freistellung begründet.
Alles rein hypothetisch.
Was unprofessionell wäre.
Wenn sich Erwartungen nicht erfüllen kann ich konsequenzen ziehen und meinem Arbeitgeber sagen das ich nicht weiterhin zur Verfügung stehe.
Sollte wie du in den Raum stellst alles über meinen Kopf entschieden werden (Was ich nicht glaube) ja dann ziehe ich Konsequenzen, vorher würde ich jedoch überlegen ob ich genug Rückrad gezeigt habe.
Ein über sich ergehen lassen ist dann auch vielleicht ein Teil von dem was bei Schlaudraff nicht gepasst hat.
Er war möglicherweise dann doch noch nicht stark genug für den Job, was dann auch die Freistellung begründet.
Alles rein hypothetisch.
Wieso ist es jetzt bei Schlaudraff unprofessionell, bei Zuber hingegen nicht?
26.02.2020 - 09:09 Uhr
Zitat von Frisbee
Oh, ja da habe ich mich verschaut. Ein Gericht wird entscheiden zwischen ab 2008 bzw. ab 2019 Betriebszugehörigkeit, es wird spannend wie es die vier Jahre Unterbrechung bewerten wird. Es gibt da unterschiedliche Urteile.
Oh, ja da habe ich mich verschaut. Ein Gericht wird entscheiden zwischen ab 2008 bzw. ab 2019 Betriebszugehörigkeit, es wird spannend wie es die vier Jahre Unterbrechung bewerten wird. Es gibt da unterschiedliche Urteile.
Ah ok, dachte schon ich hab so nen Denkfehler, den ich mir nich erklären kann
27.02.2020 - 08:29 Uhr
Zitat von Sobeck
Ich glaube, dass einige User den Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht unterschätzen. Wenn die Probezeit bestanden ist, muss der Arbeitgeber ermahnen und mindestens 2 x abmahnen, wenn er mit der Arbeit des Arbeitnehmers unzufrieden ist und deshalb kündigen will. Abmahnungen müssen handfest begründet sein. Das Fehlverhalten muss belegt sein. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz und zu den Arbeitszeiten. Das Arbeitsfeld ist in einer Stellenbeschreibung und im Arbeitsvertrag beschrieben. Auch der übliche Arbeitsort ist dort festgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber davon abweichend plötzlich für einen längeren Zeitraum unzumutbare Arbeitsbedingungen schafft, dann wird er den Arbeitnehmer nicht los, sondern riskiert eine Klage gegen sich.
Fristlose Kündigungen sind in der Regel nur dann möglich, wenn entweder strafrechtliche Verfehlungen, wie Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung, bewusst falsche Angaben (Lügen) nachweisbar vorliegen oder der Arbeitnehmer sich grob illoyal verhält. Ein einfaches: " hat die sportlichen Ziele nicht erreicht" oder "es gibt Differenzen zwischen Präsident und Spodi", wie oft bei Fußballvereinen als Grund für die Entlassung angegeben, reicht bei Weitem nicht aus. Außerdem kommen im Prozess alle Inhalte des Vertrages und auch Nebenabreden öffentlich auf den Tisch. Alles das müssen Profivereine viel ernster nehmen, wenn Herr Zuber und Herr Schlaudraff gewinnen.
Herr Klitzpera wird das interessiert verfolgen und könnte der Nächste sein.
Zitat von OnlyH96
Warum möchte JS eigentlich klagen? Er besitzt diese Rolle doch erst seit Beginn der Saison?
Edit: Wenn er dieses will, direkt einstellen und nach China oder einem anderen unbequemen Land zum scouting... mal sehen wir lange er das machen will. Übliche Aufgaben eines Sportdirektors... und wenn er sich weigert? Dann ein Grund für die fristlose Kündigung....
Warum möchte JS eigentlich klagen? Er besitzt diese Rolle doch erst seit Beginn der Saison?
Edit: Wenn er dieses will, direkt einstellen und nach China oder einem anderen unbequemen Land zum scouting... mal sehen wir lange er das machen will. Übliche Aufgaben eines Sportdirektors... und wenn er sich weigert? Dann ein Grund für die fristlose Kündigung....
Ich glaube, dass einige User den Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen im deutschen Arbeitsrecht unterschätzen. Wenn die Probezeit bestanden ist, muss der Arbeitgeber ermahnen und mindestens 2 x abmahnen, wenn er mit der Arbeit des Arbeitnehmers unzufrieden ist und deshalb kündigen will. Abmahnungen müssen handfest begründet sein. Das Fehlverhalten muss belegt sein. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz und zu den Arbeitszeiten. Das Arbeitsfeld ist in einer Stellenbeschreibung und im Arbeitsvertrag beschrieben. Auch der übliche Arbeitsort ist dort festgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber davon abweichend plötzlich für einen längeren Zeitraum unzumutbare Arbeitsbedingungen schafft, dann wird er den Arbeitnehmer nicht los, sondern riskiert eine Klage gegen sich.
Fristlose Kündigungen sind in der Regel nur dann möglich, wenn entweder strafrechtliche Verfehlungen, wie Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung, bewusst falsche Angaben (Lügen) nachweisbar vorliegen oder der Arbeitnehmer sich grob illoyal verhält. Ein einfaches: " hat die sportlichen Ziele nicht erreicht" oder "es gibt Differenzen zwischen Präsident und Spodi", wie oft bei Fußballvereinen als Grund für die Entlassung angegeben, reicht bei Weitem nicht aus. Außerdem kommen im Prozess alle Inhalte des Vertrages und auch Nebenabreden öffentlich auf den Tisch. Alles das müssen Profivereine viel ernster nehmen, wenn Herr Zuber und Herr Schlaudraff gewinnen.
Herr Klitzpera wird das interessiert verfolgen und könnte der Nächste sein.
Das stimmt, ich gehe auch davon aus, dass eine sich anschließende Kündigungsschutzklage dem Grunde nach begründet wäre. "Loswerden" kann man Schlaudraff wegen § 14 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG aber in jedem Fall. Dementsprechend müsste man noch maximal ein Jahresgehalt als Abfindung zahlen (§ 10 Abs. 1 KSchG). Wenn man clever wäre, würde man es aber zumindest dazu gar nicht mehr kommen lassen und vorher einen vernünftigen Aufhebungsvertrag mit Schlaudraff aushandeln.
28.02.2020 - 09:38 Uhr
Zitat von Sobeck
Warum jetzt die kleine "Klagewelle" ausgerechnet bei 96? Warum haben in den letzten Jahren nicht viel mehr gefeuerte Spodis und Trainer vor einem ordentlichen Gericht geklagt?
Warum jetzt die kleine "Klagewelle" ausgerechnet bei 96? Warum haben in den letzten Jahren nicht viel mehr gefeuerte Spodis und Trainer vor einem ordentlichen Gericht geklagt?
Du vergisst, dass Zuber nicht auf Entfristung geklagt hat. Es gab eine mündliche Vertragsverlängerung von Zuber kurz bevor H. Heldt entlassen wurde die allerdings noch nicht zu Papier gebracht und nach der Entlassung von Heldt auf Eis gelegt wurde. Die Klage ging daher um Feststellung der Vertragslänge von Zuber.
Konnte ja keiner ahnen das die Richterin die Befristung komplett kippt. Dieses Urteil könnte nun zum Präzedenzfall werden und somit auch Schlaudraff zugute kommen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von TA-Crusher am 28.02.2020 um 09:38 Uhr bearbeitet
28.02.2020 - 12:07 Uhr
Quelle: www.hannover96.de
Nach Freistellung im Januar: Kündigung für Schlaudraff
Hannover 96 hat das Anstellungsverhältnis mit dem bereits seit dem 16. Januar 2020 freigestellten Sportdirektor Jan Schlaudraff am heutigen Freitag außerordentlich gekündigt.
Neuigkeiten Hannover 96 hat das Anstellungsverhältnis mit dem bereits seit dem 16. Januar 2020 freigestellten Sportdirektor Jan Schlaudraff am heutigen Freitag außerordentlich gekündigt.
Ob das nun das letzte Wort war, oder ob es sich noch ziehen kann/muss an anderer Stelle?
Außerordnetlich ist ja ne unmissverständliche Nummer. Eigentlich. Wobei man da auch Runden drehen kann.
Ich gönne Schlaudraff, dass er das passende Projekt im Fußball für sich findet.
Derzeit glaub ich, wäre er hinter den Kulissen besser aufgehoben.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Rotoriker am 28.02.2020 um 12:20 Uhr bearbeitet
28.02.2020 - 12:15 Uhr
Ne außerordentliche Kündigung... da wüsste ich schon zu gerne, was genau mit den angesprochenen Geschehnissen rund um das HSV-Spiel gemeint ist.
28.02.2020 - 12:40 Uhr
Zitat von SergioPinto96
Ne außerordentliche Kündigung... da wüsste ich schon zu gerne, was genau mit den angesprochenen Geschehnissen rund um das HSV-Spiel gemeint ist.
Ne außerordentliche Kündigung... da wüsste ich schon zu gerne, was genau mit den angesprochenen Geschehnissen rund um das HSV-Spiel gemeint ist.
Wird wohl wie so oft in solchen Fällen etwas sein, was durchaus eine rechtliche Basis hat, bei gern gesehenen Angestellten aber akzeptiert wird. Bei solchen die es nicht sind hält das dann her um sie loszuwerden.
28.02.2020 - 12:45 Uhr
Na da bin ich mal gespannt, was passiert sein soll.
96 scheibt „aufgrund von Geschehnissen im zeitlichen Zusammenhang mit der Heimspiel gegen den HSV“.
Die Entfristungsklage wurde am 14.02. eingereicht, das Heimspiel war am 15.02.
Da die vom zeitlichen Zusammenhang schreiben, hat es wohl nichts mit dem Spiel an sich zu tun.
Da er freigestellt wurde und keiner Arbeit nachgegangen ist, ist es echt fraglich was er getan haben soll. Jemanden beleidigt, bedroht? Es muss schon etwas gravierendes passiert sein und da es kein „Fehler bei der Arbeit“ sein kann, bleiben nicht viele Möglichkeiten.
96 scheibt „aufgrund von Geschehnissen im zeitlichen Zusammenhang mit der Heimspiel gegen den HSV“.
Die Entfristungsklage wurde am 14.02. eingereicht, das Heimspiel war am 15.02.
Da die vom zeitlichen Zusammenhang schreiben, hat es wohl nichts mit dem Spiel an sich zu tun.
Da er freigestellt wurde und keiner Arbeit nachgegangen ist, ist es echt fraglich was er getan haben soll. Jemanden beleidigt, bedroht? Es muss schon etwas gravierendes passiert sein und da es kein „Fehler bei der Arbeit“ sein kann, bleiben nicht viele Möglichkeiten.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von RedStar96 am 28.02.2020 um 12:49 Uhr bearbeitet
28.02.2020 - 13:15 Uhr
Kann spannend werden. 96 will die dreckige Wäsche vor Gericht waschen, viel Spaß!
Zitat von Sobeck
Seltsam finde ich, dass es in einer so wichtigen Frage für die gesamte Liga absolut keine Reaktion der anderen Vereine gibt. Wie gesagt: die spielen alle Mikado.
Seltsam finde ich, dass es in einer so wichtigen Frage für die gesamte Liga absolut keine Reaktion der anderen Vereine gibt. Wie gesagt: die spielen alle Mikado.
Weil es für die anderen Vereine nicht viel ändert, denke ich. Auch da gab es in der Vergangenheit schon Klagen vor Gericht, regelmäßig einigt man sich dann aber doch spätestens vor der Berufungsverhandlung. Vielleicht sind die anderen Vereine in der Beziehung aber auch einfach einen Tick professioneller, denn:
Zitat von TA-Crusher
Konnte ja keiner ahnen das die Richterin die Befristung komplett kippt. Dieses Urteil könnte nun zum Präzedenzfall werden und somit auch Schlaudraff zugute kommen.
Konnte ja keiner ahnen das die Richterin die Befristung komplett kippt. Dieses Urteil könnte nun zum Präzedenzfall werden und somit auch Schlaudraff zugute kommen.
Doch, eigentlich konnte man es ahnen, eigentlich war es sogar sehr wahrscheinlich, dass die Befristung gekippt wird, wenn die Angaben in den Medien stimmen. Denn danach hatte man sich mündlich auf die Fortsetzung des befristeten Vertrages geeinigt und das sogar in einer Mail (also nachweislich) bestätigt.
Ein befristeter Vertrag bedarf aber der Schriftform, während der unbefristete Arbeitsvertrag auch mündlich vereinbart werden kann. Deswegen gilt eine mündlich vereinbarte Vertragsverlängerung auch dann als Verlängerung eines unbefristeten Arbeitsvertrages, wenn die mündliche Vereinbarung eine Befristung vorsah.
Das ist nicht seit heute so und einfach ein handwerklicher Fehler, den spätestens der Absender der Mail beging. "Präzedenz" ist daran gar nichts (neu an dem Urteil war, dass die Richterin in der Tätigkeit Zubers keinen Sachgrund für eine Befristung sah, also in dem Fall nur eine einmalige, zweijährige Befristung möglich war).
28.02.2020 - 13:35 Uhr
Zitat von SergioPinto96
Ne außerordentliche Kündigung... da wüsste ich schon zu gerne, was genau mit den angesprochenen Geschehnissen rund um das HSV-Spiel gemeint ist.
Ne außerordentliche Kündigung... da wüsste ich schon zu gerne, was genau mit den angesprochenen Geschehnissen rund um das HSV-Spiel gemeint ist.
Vielleicht hat er Betrunken im VIP-Bereich gepöbelt
Ne ernsthaft: Würde ich auch gern wissen. Es muss ja ein grobes Fehlverhalten sein. Entweder hat er geplaudert oder während des Spiels über einen Posten beim HSV verhandelt? Hat er potentiellen Sportdirektor-Kandidaten von 96 abgeraten? Wir werden es wahrscheinlich niemals erfahren!
Allerdings ist bei mir - wie im Kommentarbereich der News auch schon geschrieben - das Bild vom Schlaufe, der hier vieles blockiert hat gereift. Im Nachhinein halte ich seinen Rauswurf zumindest nicht mehr für einen "großen Fehler". Mit den News die nach seiner Freistellung immer wieder Kleinigkeiten durchsickern ließen, glaube ich mittlerweile der Geschäftsführung, dass es triftige Gründe dafür gab Schlaufe durch Zuber zu ersetzen, so kurios der Schritt damals auch klang.
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