Diskussionsrunde

Ist Herthas Einspruch verwerflich?

16.05.2012 - 22:52 Uhr
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1111
21.05.2012 - 15:18 Uhr
Zitat von Astralkuhglocke:

Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.

Zitat: "Kein Widerspruch möglich".

Das könnte man vor jedem absolut jedem Gericht zerpflücken.
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1112
21.05.2012 - 15:19 Uhr
Zitat von Astralkuhglocke:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.


Mir ist es ja eigentlich egal. Aber zur der ganzen Sache fällt mir nur eins ein. Fußball Mafia DFB. Das ganze mit dem Protest war sicherlich nicht begründet wie das Urteil ist. Den wenn die Spieler 20 Min. in der Kabine sitzten sind die "kalt". Da kannste auch in 2. Min nicht mehr auf Temperatur kommen.

Viel Glück Fortuna in Liga 1 :)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von TheNoName am 21.05.2012 um 15:20 Uhr bearbeitet
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1113
21.05.2012 - 15:19 Uhr
laut
http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/hertha-bsc/article106352943/DFB-Sportgericht-lehnt-Hertha-Einspruch-ab.html
ist einspruch möglich.

•     •     •

Überlass das Denken Ronaldinho, der hat nen größeren Kopf.
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1114
21.05.2012 - 15:19 Uhr
Zitat von Astralkuhglocke:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.

Zitat: "Kein Widerspruch möglich".

Lt. SSN ist Einspruch noch möglich

•     •     •

Geschäft der Heuchelei Fußball:
03.12.2012: Die ganze Fußballwelt reagiert geschockt auf einen getöteten Linienrichter und ist der Meinung, dass ein Umdenken einsetzen muss.
08.12.2012: 80.000 Dortmunder und 50.000 Frankfurter singen: "Hängt sie auf, die schwarze/gelbe Sau!"

No Schorle - No Party

Ceterum censeo bellum esse finiendum juste ☮️
("Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Krieg gerecht beendet werden muss")

WT-Username: Hagi01
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1115
21.05.2012 - 15:20 Uhr
Zitat von TheNoName:
Zitat von zvezdacrvena:
Zitat von Siffi:
Lächerliche Entscheidung den Antrag als unbegründet abzulehnen.


Lächerlich war wohl mehr der Einspruch von Hertha :rolleyes


Eins muss man mal sagen und das hat selbst der Herr Lienen gestern gesagt. Nach der 20 Min. Pause waren die Hertha Spieler "kalt" das man dort dann nicht in 2 Min. ein Tor macht ist ja wohl auch klar.


Aber die Düsseldorf Spieler waren auch kalt und von daher wurden beide Team gleich behandelt ... der einspruch war schon schlecht ...

•     •     •

ARANGOOOAAAAAAALLLLL
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1116
21.05.2012 - 15:20 Uhr
Zitat von Hagenauer:
Zitat von Astralkuhglocke:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.

Zitat: "Kein Widerspruch möglich".

Lt. SSN ist Einspruch noch möglich


Kein Widerspruch, aber Berufung? Habsch mich wohl verhört.

Edit: Berufung möglich!

Zitat
Berufung kann eingelegt werden

Hertha BSC Berlin hatte seinen Einspruch unter anderem mit der Schwächung der Mannschaft aufgrund der äußeren Umstände begründet. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Sportgericht fast sieben Stunden lang zu diesem Fall getagt und die Verhandlung anschließend unterbrochen.

Binnen 24 Stunden kann gegen das Urteil des Sportgerichts Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Astralkuhglocke am 21.05.2012 um 15:21 Uhr bearbeitet
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1117
21.05.2012 - 15:20 Uhr
Zitat von Astralkuhglocke:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.

Zitat: "Kein Widerspruch möglich".


Ich meine gehört zu habe, RESPEKT!

Erst mal Öl ins Feuer gießen, DOPPELRESPEKT!

Einspruch "sollte" (was anders sollte lt. eigenen Statuten nicht möglich sein) innerhalb 24 Stunden möglich.
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1118
21.05.2012 - 15:21 Uhr
Zitat von MisterBVB:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


das kann wohl nicht echt so sein....


Zitat von der Urteilsverkündung (LiveTicker):
Die Kosten des Verfahrens trägt Hertha BSC. Die Berliner haben allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und in zweiter Instanz vor das DFB-Bundesgericht zu gehen


Keine Panik. ;)

•     •     •

Ich bin der Wahrheit verpflichtet, wie ich sie jeden Tag erkenne,
und nicht der Beständigkeit.
(Mohandas Karamchand Gandhi, *1869 †1948)
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1119
21.05.2012 - 15:21 Uhr
Gibt es die Begründung irgendwo im Wortlaut?
Ist Herthas Einspruch verwerflich? |#1120
21.05.2012 - 15:21 Uhr
Zitat von Hagenauer:
Zitat von Astralkuhglocke:
Zitat von Ostfriese82:
Zitat von Astralkuhglocke:
Keine Wiederholung und Hertha darf aufgrund der Nähe zur kommenden Saison NICHT in Wiederspruch gehen? Was ist das denn für ein Rechtssystem beim DFB?! :ugly
Quelle, das wäre allerding ein Hammer...


Ich meine, das gerade in der PK vom DFB gehört zu haben. Was soll man dazu aber auch großartig noch sagen? Ein Einspruch beim DFB lohnt sich eben nur, wenn du um die Meisterschaft mitspielst.

Zitat: "Kein Widerspruch möglich".

Lt. SSN ist Einspruch noch möglich


"Die Kosten des Verfahrens trägt Hertha BSC. Die Berliner haben allerdings noch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und in zweiter Instanz vor das DFB-Bundesgericht zu gehen."
Quelle: http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/hertha-bsc/article106352943/DFB-Sportgericht-lehnt-Hertha-Einspruch-ab.html?2012,5,21,15,15,28
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