Bilanzierungsprobleme im Fussball
16.07.2007 - 14:52 Uhr
Hallo Freunde der gepflegten Diskussion,
da es diesen Thread noch nirgends gibt aber dennoch immer wieder Diskussion dieser Art auftauchen, möchte ich nun hier einen Sammelthread für obige Thematik eröffnen.
Um was geht es genau? Fragen die die hier diskutiert werden sollen sind z.B. Ansatzfähigkeit von Fussballprofis in der Bilanz. Folgebwertung von Fussballprofis. Zuschreibungen etc.. Nach welchen Regeln bilanziert welcher Club.
Viel Spass beim diskutieren und Wissen zusammentragen.
da es diesen Thread noch nirgends gibt aber dennoch immer wieder Diskussion dieser Art auftauchen, möchte ich nun hier einen Sammelthread für obige Thematik eröffnen.
Um was geht es genau? Fragen die die hier diskutiert werden sollen sind z.B. Ansatzfähigkeit von Fussballprofis in der Bilanz. Folgebwertung von Fussballprofis. Zuschreibungen etc.. Nach welchen Regeln bilanziert welcher Club.
Viel Spass beim diskutieren und Wissen zusammentragen.
16.07.2007 - 15:08 Uhr
Ahhh ich glaube das hatten wir schonmal.
Einen Thread habe ich dazu aber auch nciht gefunden.
Ein interessantes Thema.
Wie wird denn ein Spieler bewertet ?
Nach der Ablöse ?
Was ist mit ablösefreien Spielern ?
Wert 0 ?
16.07.2007 - 15:09 Uhr
Zitat von OliKann:
Die Vereine bilanzieren nach HGB.
Daher gibt es grundsätzlich keine Zuschreibungen.
Spieler sind Vermögensgegenstände und werden mit dem Anschaffungswert bilanziert und abgeschrieben.
Aufgrund der Steuerbilanz, wird es in Zukunft auf eine lineare Abschriebung hinauslaufen.
D.h. sie kommen ins AV ?
Wie lange darf ein Spieler abgeschrieben werden ?
So lange der Vertrag läuft ?
Was ist bei ablösefreien Spielern, die ja bis auf evtl. Handgeld und dem gängigen Lohn ( was ja in der GuV auftauchen müsste ) keine "Anschaffungskosten" haben ?
Angenommen ich verpflichte ablösefrei einen Spieler und verkaufe ihn ein Jahr später
-> "stille Reserven" ?
Die Vereine bilanzieren nach HGB.
Daher gibt es grundsätzlich keine Zuschreibungen.
Spieler sind Vermögensgegenstände und werden mit dem Anschaffungswert bilanziert und abgeschrieben.
Aufgrund der Steuerbilanz, wird es in Zukunft auf eine lineare Abschriebung hinauslaufen.
D.h. sie kommen ins AV ?
Wie lange darf ein Spieler abgeschrieben werden ?
So lange der Vertrag läuft ?
Was ist bei ablösefreien Spielern, die ja bis auf evtl. Handgeld und dem gängigen Lohn ( was ja in der GuV auftauchen müsste ) keine "Anschaffungskosten" haben ?
Angenommen ich verpflichte ablösefrei einen Spieler und verkaufe ihn ein Jahr später
-> "stille Reserven" ?
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Vinnie_Jones am 16.07.2007 um 15:11 Uhr bearbeitet
16.07.2007 - 15:21 Uhr
Die Spieler sind natürlich kein Sachanlagevermögen.
Bilanziert werden die Rechte am Spieler mit den Anschaffungskosten (Ablöse und/oder Handgeld zzgl Provisionen). Derzeit wird nur das erworbene „Spielervermögen“ nach den Vorschriften des HGB mit den gezahlten Anschaffungskosten in der Bilanz als immaterieller Vermögensgegenstand im Sinne eines konzessionsähnlichen Rechtes aktiviert und planmäßig über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Der bilanzierte Wert entspricht somit in der Regel (Ausnahme aktueller Zugang) nicht dem Marktwert des Spielers.
Eine Diskussion des Themas ist nicht möglich, aber eine Sammlung von Vorschriften. Aber der Thread hat eher den Charme eines Seminars.
Bilanziert werden die Rechte am Spieler mit den Anschaffungskosten (Ablöse und/oder Handgeld zzgl Provisionen). Derzeit wird nur das erworbene „Spielervermögen“ nach den Vorschriften des HGB mit den gezahlten Anschaffungskosten in der Bilanz als immaterieller Vermögensgegenstand im Sinne eines konzessionsähnlichen Rechtes aktiviert und planmäßig über die Laufzeit des Vertrages abgeschrieben. Der bilanzierte Wert entspricht somit in der Regel (Ausnahme aktueller Zugang) nicht dem Marktwert des Spielers.
Eine Diskussion des Themas ist nicht möglich, aber eine Sammlung von Vorschriften. Aber der Thread hat eher den Charme eines Seminars.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Moin am 16.07.2007 um 15:22 Uhr bearbeitet
16.07.2007 - 16:15 Uhr
Zitat von Moin:
Eine Diskussion des Themas ist nicht möglich, aber eine Sammlung von Vorschriften. Aber der Thread hat eher den Charme eines Seminars.
...die Fachleute könnten ja versuchen dieses Thema auch für laien zugänglich zu machen, indem z.B. die Fragen und Antworten keiene Abkürzungen (AV und GuV) enthalten.
;)
Eine Diskussion des Themas ist nicht möglich, aber eine Sammlung von Vorschriften. Aber der Thread hat eher den Charme eines Seminars.
...die Fachleute könnten ja versuchen dieses Thema auch für laien zugänglich zu machen, indem z.B. die Fragen und Antworten keiene Abkürzungen (AV und GuV) enthalten.
;)
16.07.2007 - 16:48 Uhr
Zitat von Rhadamanthys:
Spieler im AV?
Wenn ich mir die Bilanz z.B. der Borussia Dortmund GmbH und Co KG anschaue, wird das aber nicht so recht ersichtlich. Welchen Punkt im AV stellen denn die Spieler dar?
Ich weiß ja nicht, was Du dir ansiehst, wenn ich mir die Bilanz ansehe, sehe ich 14.436 Mio € Immaterielle Vermögensgegenstände (31.12.06).
http://www.borussia-aktie.de/?%9FR%1B%E7%F4%9D#kgaa
Spieler im AV?
Wenn ich mir die Bilanz z.B. der Borussia Dortmund GmbH und Co KG anschaue, wird das aber nicht so recht ersichtlich. Welchen Punkt im AV stellen denn die Spieler dar?
Ich weiß ja nicht, was Du dir ansiehst, wenn ich mir die Bilanz ansehe, sehe ich 14.436 Mio € Immaterielle Vermögensgegenstände (31.12.06).
http://www.borussia-aktie.de/?%9FR%1B%E7%F4%9D#kgaa
16.07.2007 - 17:06 Uhr
Dann will ich doch auch noch mal einen interessanten Aspekt der Frage nach der Bilanzierung von Spielerwerten in die Runde werfen, den ich schon an der ein oder anderen Stelle mal in die Diskussion eingeworfen habe.
Hier wurde ja auch schon darüber gesprochen, wie Spielerwerte bilanziert werden, nämlich mit dem Anschaffungswert, d.h. Ablöse zuzüglich anderer Anschaffungskosten. Das schreibt die DFL in ihren Statuten zur Lizensierung auch ausdrücklich so vor, d.h. die Vereine müssen die Spieler so bilanzieren.
Die Vereine oder Kapitalgesellschaften richten in der Regel ihr wirtschaftliches Handeln nach dieser Bilanz aus.
Interessant wird das ganze dann, wenn die Einnahmen nicht länger mit den Ausgaben korrelieren, sich die Klubs also gezwungen sehen, sich mit der Frage ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit und insbesondere damit auseinander zu setzen, ob das Vermögen des von ihnen repräsentierten Klubs dessen Schulden noch deckt. In diesem Zusammenhang drängt sich auch die Frage einer eventuellen Insolvenzantragspflicht auf, wenn das Vermögen nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten zu decken.
Hierfür ist zu prüfen, ob eine Überschuldung vorliegt, die die Insolvenzantragspflicht auslöst. Im Rahmen der Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Schulden sind die sog. Spielerwerte naturgemäß von ganz erheblicher Bedeutung, da diese regelmäßig einen Großteil des Vermögens der Mannschaften der Fußball-Bundesliga ausmachen.
Bei der Prüfung des sog. "Überschuldungsstatus" gelten aber andere Grundsätze als bei der Bilanzierung nach HGB und den DFL Statuten. Hier dürfen Speielrwerte nicht mit dem Anschaffungswert eingestellt werden, sondern dann und auch nur in der Höhe, in der ein Verkauf wahrscheinlich bzw. realistisch ist. Streng genommen müsste es bereits ernsthafte Verhandlungen geben.
Insofern besteht durch aus die Möglichkeit, dass der ein oder andere Verein, vor allem diejenigen, die zu hohe Ablösesummen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben, eigentlich hätte Insolvenz beantragen müssen. Zumindest aber nüssten die Vereine in dieser Hinsicht eine gesonderte Prüfung vornehmen.
Gruß,
Aleinikov
P.S.: Zum Vertiefen: Thomas Kaiser, Die Behandlung von Spielerwerten in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus im Profifußball, Der Betrieb 2004, S. 1109 - 1112.
;-)
Hier wurde ja auch schon darüber gesprochen, wie Spielerwerte bilanziert werden, nämlich mit dem Anschaffungswert, d.h. Ablöse zuzüglich anderer Anschaffungskosten. Das schreibt die DFL in ihren Statuten zur Lizensierung auch ausdrücklich so vor, d.h. die Vereine müssen die Spieler so bilanzieren.
Die Vereine oder Kapitalgesellschaften richten in der Regel ihr wirtschaftliches Handeln nach dieser Bilanz aus.
Interessant wird das ganze dann, wenn die Einnahmen nicht länger mit den Ausgaben korrelieren, sich die Klubs also gezwungen sehen, sich mit der Frage ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Leistungsfähigkeit und insbesondere damit auseinander zu setzen, ob das Vermögen des von ihnen repräsentierten Klubs dessen Schulden noch deckt. In diesem Zusammenhang drängt sich auch die Frage einer eventuellen Insolvenzantragspflicht auf, wenn das Vermögen nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten zu decken.
Hierfür ist zu prüfen, ob eine Überschuldung vorliegt, die die Insolvenzantragspflicht auslöst. Im Rahmen der Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Schulden sind die sog. Spielerwerte naturgemäß von ganz erheblicher Bedeutung, da diese regelmäßig einen Großteil des Vermögens der Mannschaften der Fußball-Bundesliga ausmachen.
Bei der Prüfung des sog. "Überschuldungsstatus" gelten aber andere Grundsätze als bei der Bilanzierung nach HGB und den DFL Statuten. Hier dürfen Speielrwerte nicht mit dem Anschaffungswert eingestellt werden, sondern dann und auch nur in der Höhe, in der ein Verkauf wahrscheinlich bzw. realistisch ist. Streng genommen müsste es bereits ernsthafte Verhandlungen geben.
Insofern besteht durch aus die Möglichkeit, dass der ein oder andere Verein, vor allem diejenigen, die zu hohe Ablösesummen zahlen oder in der Vergangenheit gezahlt haben, eigentlich hätte Insolvenz beantragen müssen. Zumindest aber nüssten die Vereine in dieser Hinsicht eine gesonderte Prüfung vornehmen.
Gruß,
Aleinikov
P.S.: Zum Vertiefen: Thomas Kaiser, Die Behandlung von Spielerwerten in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus im Profifußball, Der Betrieb 2004, S. 1109 - 1112.
;-)
16.07.2007 - 17:13 Uhr
In diesem Fall schreibt die DFL in der Lizenzierung regelmäßige Berichterstattung vor. Einzelheiten werden wir aber nie erfahren.
16.07.2007 - 17:20 Uhr
Zitat von Moin:
In diesem Fall schreibt die DFL in der Lizenzierung regelmäßige Berichterstattung vor. Einzelheiten werden wir aber nie erfahren.
Worauf ist das "in diesem Fall" bezogen?
Wenn es auf die Diskrepanz bei der Berücksichtigungsmöglichkeit von Spielerwerten bei Bilanz und Überschuldungsstatus bezogen war, dann glaube ich das kaum. Die DFL überprüft lediglich die Einhaltung ihrer Statuten und der Lizensierungsordnung. Die schreibt die Bilanzierung von Spielerwerten ja grade vor. Ich glaube kaum, dass die Herren noch eine davon abweichende Prüfung nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten vornimmt...
Gruß,
Aleinikov
In diesem Fall schreibt die DFL in der Lizenzierung regelmäßige Berichterstattung vor. Einzelheiten werden wir aber nie erfahren.
Worauf ist das "in diesem Fall" bezogen?
Wenn es auf die Diskrepanz bei der Berücksichtigungsmöglichkeit von Spielerwerten bei Bilanz und Überschuldungsstatus bezogen war, dann glaube ich das kaum. Die DFL überprüft lediglich die Einhaltung ihrer Statuten und der Lizensierungsordnung. Die schreibt die Bilanzierung von Spielerwerten ja grade vor. Ich glaube kaum, dass die Herren noch eine davon abweichende Prüfung nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten vornimmt...
Gruß,
Aleinikov
16.07.2007 - 18:06 Uhr
D.h., daß Michael Ballack, der ablösefrei nach London gewechselt ist, "nur" mit Handgeld + Provision etc. ... bilanziert wird, obwohl er einen wesentlich höheren Wert hat.
Wenn ich als Firma eine weitere Firma aufkaufe, steht ja auch der Kaufpreis und nicht der tatsächliche Firmenwert drinne.
Wirklich "fair" finde ich das nicht, aber dazu müsste man das HGB ändern und eine Firma gründen die in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden Spielerwerte festlegt.
Wer schreibt eine Bewerbung an FIFA / UEFA, entwirft einen Gesetzestext und bringt TM.de ins Spiel ? :D
16.07.2007 - 18:22 Uhr
Zitat von Kappes:
Zitat
D.h. sie kommen ins AV ?
für alle die dem bwl und rechnungswesen nicht mächtig sind AV = anlagevermögen. die spieler werden natürlich ins UV = umlaufvermögen "verbucht" da sie ja nicht ewig bei einem verein spielen.
Verzeihung, aber das ist Kappes. Wie es geht, wird weiter oben beschrieben. Und der Rest eigentlich auch.
Zitat
D.h. sie kommen ins AV ?
für alle die dem bwl und rechnungswesen nicht mächtig sind AV = anlagevermögen. die spieler werden natürlich ins UV = umlaufvermögen "verbucht" da sie ja nicht ewig bei einem verein spielen.
Verzeihung, aber das ist Kappes. Wie es geht, wird weiter oben beschrieben. Und der Rest eigentlich auch.
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