Diskussionsrunde

Befristbarkeit von Profiverträgen

24.03.2015 - 17:55 Uhr
Sollte dieses Urteil Rechtsgültigkeit erlangen, dann droht dem Profifußball in Deutschland und Europa der größte Umbruch seit dem Bosman-Fall: Ein früherer Profi des FSV Mainz 05 hat vor dem Arbeitsgericht Mainz erfolgreich auf den Fortbestand seines Vertrages als unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die auf zwei Jahre befristete Vertragsverlängerung mit dem Spieler, der zuvor bereits einen Dreijahresvertrag in Mainz erfüllt hatte, nicht rechtens war. Bei dem Profi handelt es sich nach Informationen der nullfünfMixedZone um den Ex-Torhüter Heinz Müller. 05-Präsident Harald Strutz kündigte an, dass der Bundesligist ein Berufungsverfahren anstrebt.

http://www.nullfuenfmixedzone.de/heinz-muller-klagt-erfolgreich-gegen-05er-prazedenzfall-mit-tragweite
Dieser Beitrag wurde zuletzt von BWG am 24.03.2015 um 21:08 Uhr bearbeitet
Befristbarkeit von Profiverträgen |#1
24.03.2015 - 18:00 Uhr
Quelle: www.datev.de
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Spitzensportler ist nur nach Maßgabe des § 14 TzBfG zulässig. Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt danach als solche nicht eine Befristung des Vertrags.

Der Kläger war bei dem beklagten Bundesligaverein zunächst aufgrund eines auf 3 Jahre befristeten Vertrags als Lizenzfußballspieler beschäftigt. Unmittelbar anschließend schlossen die Parteien im Sommer 2012 erneut einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Der beklagte Verein macht geltend, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe er aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung keinen unbefristeten Vertrag geschlossen und verweist auf die Branchenüblichkeit.

Falls das hier durch die Instanzen rechtskräftig werden sollte, dann wäre es mit dem Profifußball praktisch vorbei. Lachend
Befristbarkeit von Profiverträgen |#2
24.03.2015 - 18:18 Uhr
Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfälle wie sie beispielsweise aus der USA bekannt sind.
Befristbarkeit von Profiverträgen |#3
24.03.2015 - 18:22 Uhr
Nicht jeder Spieler der kaum Leistung zeigt im Verein wird man Los wenn das durch die Instanzen Kommt. Im Sport ist es nicht üblich unbefristete Verträge zu schliessen, da ein Sportler im Vergleich zu einem Handwerkler wie z.B ein Schreiner eher ein Kurzes Arbeitsleben fristet, und im Fussball sind die Leistungen eben bei vielen Spielern wechselhaft, mal paar jahre sehr stark, dann Durchschnittlich, dann vllt wiede stark und dann sehr Schwach und/oder Zenit erreicht und er Wird schwächer.

Befristung der Verträge ist für den Sport deshalb wichtig, Um auch besser agieren zu können meiner Meinung nach.
Befristbarkeit von Profiverträgen |#4
24.03.2015 - 18:25 Uhr
Im Umkehrschluss besteht nach nunmehr unzulässigem 'Auslaufen' eines Vertrages dieser fort . Wenn aber der Vertrag fortbesteht, müsste ein Verein auch immer eine Ablöse verlangen können!
Dieser Beitrag wurde zuletzt von TUFKAUL am 24.03.2015 um 18:26 Uhr bearbeitet
Befristbarkeit von Profiverträgen |#5
24.03.2015 - 18:27 Uhr
Zitat von Siffi
Es gibt im deutschen Recht keine Präzedenzfälle wie sie beispielsweise aus der USA bekannt sind.


Das stimmt zwar, aber wenn das höchstinstanzliche Gericht (BAG) diese Rechtsprechung bestätigen würde, hätte das auch Bindungswirkung für alle anderen Gerichte.
Befristbarkeit von Profiverträgen |#6
24.03.2015 - 19:13 Uhr
Habe den Sachverhalt noch nicht verstanden.

Heinz Müller hatte einen Vertrag über 2 Jahre und als der ausgelaufen war klagte er über Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und das unbefristet zu gleichen Konditionen ( Gehalt)?

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"ich glaube ich habe in diesen Sachen bissen mehr Ahnung wie die meistens , Fußball ist ein Geschäft mann muss handeln können Spieler kaufen und gewinn erbringen weiter verkaufen das ist genau wie autohandel man kauft ein Auto günstig um es weiter zu verkaufen obwohl man das Auto net unbedingt fahren möchte aber man weiss das das Auto ein wert hat" king-ho
Befristbarkeit von Profiverträgen |#7
24.03.2015 - 19:50 Uhr
Zitat von NaimZ
Habe den Sachverhalt noch nicht verstanden.
Heinz Müller hatte einen Vertrag über 2 Jahre und als der ausgelaufen war klagte er über Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und das unbefristet zu gleichen Konditionen ( Gehalt)?

Ja. Er berief sich darauf, dass der Vertrag nicht befristet hätte werden dürfen, weil kein sachlicher Grund i.S.d. § 14 TzBfG vorliegt. In dem Fall würde nach § 16 TzBfG der Vertrag als unbefristet geschlossen gegolten, verknüpft mit ordentlichem Kündigungsrecht (seitens des Arbeitnehmers aber grundsätzlichz nicht vor dem ursprünglichen Vertragsende)

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Geschäft der Heuchelei Fußball:
03.12.2012: Die ganze Fußballwelt reagiert geschockt auf einen getöteten Linienrichter und ist der Meinung, dass ein Umdenken einsetzen muss.
08.12.2012: 80.000 Dortmunder und 50.000 Frankfurter singen: "Hängt sie auf, die schwarze/gelbe Sau!"

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("Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Krieg gerecht beendet werden muss")

WT-Username: Hagi01

Dieser Beitrag wurde zuletzt von Hagenauer am 24.03.2015 um 19:52 Uhr bearbeitet
Befristbarkeit von Profiverträgen |#8
24.03.2015 - 20:17 Uhr
Habe den Titel gekürzt, Bearson fällt leider auch kein kurzer, griffiger dazu ein. Kreative vor, dann können wir dem Thread in Absprache mit Bearson noch einen prägnanten Titel geben.
Befristbarkeit von Profiverträgen |#9
24.03.2015 - 21:03 Uhr
Zitat von BWG
Habe den Titel gekürzt, Bearson fällt leider auch kein kurzer, griffiger dazu ein. Kreative vor, dann können wir dem Thread in Absprache mit Bearson noch einen prägnanten Titel geben.

Wie wäre es einfach mit "Befristbarkeit von Profiverträgen?"?

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Befristbarkeit von Profiverträgen |#10
24.03.2015 - 21:08 Uhr
Ich kann die Aufregung nicht ganz nachvollziehen.

Dass im Sportreht kein spezielles Arbeitsrecht gilt, war in der Branche schon immer bekannt.

Aber ähnlich wie bei Webster wird auch hier die Wirkung fast gleich 0 sein. Aus gewissen Markt-Zwängen/dem Markt-Umfeld heraus ableitend.

Interessant ist lediglich, dass die Sport-Gerichtsbarkeit mehr und mehr an Einfluss verlieren.

Krabbe hat es damals vorgemacht. Viele andere zogen nach. Auch Pechstein war darin erfolgreich.

Sportrecht < Bürgerrecht


Im Übrigen liegt die Begründung einer fast nicht umzusetzenden Praxis auch in der mangelenden Unkenntnis der "Berater", aber auch der Vereins-Oberen.

Mir ist der Fall eines hochrangigen Mitarbeiters eines Bundesligisten bekannt, dessen Vertrag nicht verlängert wurde. Sein Anwalt schaute über alle Verträge, und erkannte, dass dieser bereits min. drei mal verlängert wurde. Also wurde ein Differenzbetrag ermittelt, der sich aus einem fiktiven Fortlaufen des Vertrages bis zur dritten Verlängerung und den tatsächlichen Verträgen nach der dritten Velängerung ergab.

Der Manager, der das alles handhabte bekam heiße Ohren von den Vereins-Anwälten. Wusste es aber schlichtweg nicht besser. Und hantiert mit Verträgen, die ein Volumen von dutzenden von Millionen beinhaltet. Dennoch wird sich eine breite Ausbildung oder gar ein Manager-Zertifikat nie durchsetzen. Dafür ist die Lobby dieses betriebswirtschaftlich unqualifizierten Klüngel-Zirkels zu groß. (Wobei das nat. nur ein Aspekt ist!)
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Pistol_Pete am 24.03.2015 um 21:37 Uhr bearbeitet
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