| Geburtsdatum | 13.10.1996 |
|---|---|
| Alter | 29 |
| Nat. |
Türkei |
| Größe | 1,91m |
| Vertrag bis | 30.06.2028 |
| Position | Defensives Mittelfeld |
| Fuß | rechts |
| Akt. Verein | VfB Stuttgart |
Leistungsdaten: 25/26
| Wettbewerb | wettbewerb | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Insgesamt | 44 | 2 | 1 | ||
![]() | Bundesliga | 28 | - | 1 | |
![]() | Europa League | 10 | - | - | |
![]() | DFB-Pokal | 5 | 2 | - | |
![]() | DFL-Supercup | 1 | - | - | |
Atakan Karazor [16]
15.05.2019 - 12:17 Uhr
22.07.2022 - 08:31 Uhr
Zitat von Woischmeikanon
Das Beispiel Kachelmann ist in diesem Fall ganz interessant weil gar nicht so eindeutig wie du meinst. Er wurde zwar in einem Verfahren freigesprochen, allerdings kam dabei schon heraus, dass sein Lebensstil und seine Beziehungen (ob absichtlich oder nicht) zum Nachteil der Frauen erfolgten, denen er zumindest nicht offen sagte, dass er mehrere ähnlich gelagerte Beziehungen hatte (sonst hätte - übrigens unbestritten auch von Kachelmann - die spätere Klägerin nicht direkt nachdem sie von seiner "Untreue" oder seinem "Lifestyle" je nach Sichtweise von ihr oder ihm die Beziehung beendet).
Auch das kann ein Grund sein, jemanden nicht weiter beschäftigen zu wollen. Es gibt eben auch noch etwas zwischen "verurteilter Straftäter" und "blütenreiner Bürger" in dem Fall nämlich chauvinistischer und eiskalter... Da befindet man sich natürlich in einer Grauzone, aber wenn man sich als Vorreiter sieht (wie der VfB es offensichtlich tut) hat man hier durchaus zu knabbern.
Zurück zu Karazor: es ist gut, dass der Vorwurf der Vergewaltigung vom Tisch ist, denn das hätte nicht nur die Karriere sondern auch das Leben von Karazor zerstören können. Sexuelle Nötigung wäre aber auch heftig und eine Verurteilung würde zwangsweise seine Entlassung nach sich ziehen. Falls er freigesprochen würde, es aber rein aus formalen Gründen oder fehlenden Beweisen erfolgen würde hätte man eine schwierige Entscheidung zu treffen. Ein Freispruch mit kompletter Rehabilitation wäre dann auch wieder eindeutig.
So oder so wäre es von Seiten des VfB aber auch von Karazor selbst nicht nur PR-mäßig sondern auch allgemein sinnvoll, wenn Karazor sich jetzt für eine Weile Engagement für Frauenrechte widmen würde, sei es durch Mitarbeit oder Spenden z.B. für Frauenhäuser. Denn aus welchen Gründen auch immer, er hat nach allen Darstellungen Sex mit einer jungen Frau gehabt die das zumindest nachher erheblich negativ empfunden hat. Selbst wenn das nicht für eine Verurteilung ausreicht war es zumindest kein gutes Urteilsvermögen und kein gutes Verhalten wie man es von einem VfB-Spieler erwarten sollte. Nur weil man kein "nein" hört (was manchmal nötig ist für eine Verurteilung) heißt das nicht, dass alles einvernehmlich ist und genau das sollte man schon sicherstellen bevor man Sex hat.
Achja, zum Thema Unschuldsvermutung. Die gilt juristisch, nicht moralisch. Wäre ja auch noch schöner, wenn wir bei jedem Schwarzfahrer drauf warten müssten bis er verurteilt wurde um ihn Schwarzfahrer zu nennen (jetzt mal an einem harmlosen Beispiel veranschaulicht). Es gibt hier ja ein paar erboste Stimmen die da mit viel Emotion Forderungen stellen jegliche Kritik zu unterlassen, das erinnert mich aber ziemlich an die legendäre "Grundrechte-Tirade" von Hoeneß und Rummenigge. Das ist schon ziemlich am Ziel vorbei.
Zitat von Metropolis
Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.
Der Kachelmann war im übrigen nie Angestellter bei ARD.
Zitat von Cannstatter_93
Naja, im Kern hat der User doch recht. Für den VfB ist das keine reine juristische Frage die mir der Unschuldsvermutung abgeschlossen werden kann, sondern eine Risikoabwägung.
Der von dir angesprochene (und mir sogar persönlich bekannte) Kachelmann ist zwar zurecht tief erbost über das ihm widerfahrene Unrecht, hat aber der ARD aber meiner Kenntnis nach nie vorgehalten, ihn während des laufenden Verfahrens aus dem Rampenlicht der Wettermoderation genommen zu haben. Das ist schlicht ein professionelles Vorgehen einer Institution, sie sich ihrer Außenwirkung bewusst ist.
Zitat von Metropolis
Den Unsinn den Du da von Dir gibst ist komplett gegen jede Rechtsstaatlichkeit.
Frag doch mal den Jörg Kacheann was er von Deinen Aussagen hält.
Zitat von Joshboss
Naja Unschuldsvermutung hin oder her finde ich das sehr schwierig damit zu legitimieren, dass es potenziell noch zu einem Urteil kommen könnte. Aus meiner Sicht nicht vertretbar. Wahrscheinlich wird es eh wochen dauern bis er annähernd wieder aufm platz stehen kann.
Solange die Sache nicht vollständig geklärt ist werde ich und glaube ich sehr viele andere ihm noch nicht mit gutem Gewissen zujubeln können
Zitat von Katanec
Nö. Die Schuld muss hundertprozentig bewiesen werden. Bis dahin ist er unschuldig, und muss daher so schnell wie möglich wieder für uns kicken. Wir brauchen ihn. Im Übrigen wurde die Anschuldigung der Vergewaltigung bereits zurückgezogen.
Zitat von Joshboss
Solange eine Unschuld nicht 100 prozentig bewiesen ist und der Prozess noch läuft kann man ihn absolut nicht spielen lassen. Der Verein kann sich doch nicht zu Werten wie Respekt und Toleranz bekennen und dann einen Spieler auflaufen lassen welcher eine Anklage bzgl einer Vergewaltigung am laufen hat.
Ich hoffe für Ata von Herzen dass sich alles zeitnah klärt und alles fallrn gelassen wird doch solange keine Klarheit herrscht kann ich mir net vorstellen dass er für uns auflaufen wird
Solange eine Unschuld nicht 100 prozentig bewiesen ist und der Prozess noch läuft kann man ihn absolut nicht spielen lassen. Der Verein kann sich doch nicht zu Werten wie Respekt und Toleranz bekennen und dann einen Spieler auflaufen lassen welcher eine Anklage bzgl einer Vergewaltigung am laufen hat.
Ich hoffe für Ata von Herzen dass sich alles zeitnah klärt und alles fallrn gelassen wird doch solange keine Klarheit herrscht kann ich mir net vorstellen dass er für uns auflaufen wird
Nö. Die Schuld muss hundertprozentig bewiesen werden. Bis dahin ist er unschuldig, und muss daher so schnell wie möglich wieder für uns kicken. Wir brauchen ihn. Im Übrigen wurde die Anschuldigung der Vergewaltigung bereits zurückgezogen.
Naja Unschuldsvermutung hin oder her finde ich das sehr schwierig damit zu legitimieren, dass es potenziell noch zu einem Urteil kommen könnte. Aus meiner Sicht nicht vertretbar. Wahrscheinlich wird es eh wochen dauern bis er annähernd wieder aufm platz stehen kann.
Solange die Sache nicht vollständig geklärt ist werde ich und glaube ich sehr viele andere ihm noch nicht mit gutem Gewissen zujubeln können
Den Unsinn den Du da von Dir gibst ist komplett gegen jede Rechtsstaatlichkeit.
Frag doch mal den Jörg Kacheann was er von Deinen Aussagen hält.
Naja, im Kern hat der User doch recht. Für den VfB ist das keine reine juristische Frage die mir der Unschuldsvermutung abgeschlossen werden kann, sondern eine Risikoabwägung.
Der von dir angesprochene (und mir sogar persönlich bekannte) Kachelmann ist zwar zurecht tief erbost über das ihm widerfahrene Unrecht, hat aber der ARD aber meiner Kenntnis nach nie vorgehalten, ihn während des laufenden Verfahrens aus dem Rampenlicht der Wettermoderation genommen zu haben. Das ist schlicht ein professionelles Vorgehen einer Institution, sie sich ihrer Außenwirkung bewusst ist.
Bin zuwenig Jurist um beurteilen zu können,
ob der VfB sich nicht sogar juristisch angreifbar macht,
wenn er Karazor anhand von unbewiesenen Beschhldigungen einschränkt.
Der VfB muss auch keine Fachanwälte beauftragen,
um Kaeazors Unschuld zu beweisen,
die spanische Justiz muss Karazor Schuld beweisen.
So klar scheint die Beweislage ja auch nicht zu sein,
wenn er sogar das Land verlassen darf.
Lest doch einfach mal unsere Gesetze,
ich weiß gar nicht, was es da zu diskutieren gibt,
wo kommen wir da hin, wenn jemand aufgrund
von unbewiesenen Behauptungen ohne Gerichtsurteil
quasi vorverurteilt wird.
Der Kachelmann war im übrigen nie Angestellter bei ARD.
Das Beispiel Kachelmann ist in diesem Fall ganz interessant weil gar nicht so eindeutig wie du meinst. Er wurde zwar in einem Verfahren freigesprochen, allerdings kam dabei schon heraus, dass sein Lebensstil und seine Beziehungen (ob absichtlich oder nicht) zum Nachteil der Frauen erfolgten, denen er zumindest nicht offen sagte, dass er mehrere ähnlich gelagerte Beziehungen hatte (sonst hätte - übrigens unbestritten auch von Kachelmann - die spätere Klägerin nicht direkt nachdem sie von seiner "Untreue" oder seinem "Lifestyle" je nach Sichtweise von ihr oder ihm die Beziehung beendet).
Auch das kann ein Grund sein, jemanden nicht weiter beschäftigen zu wollen. Es gibt eben auch noch etwas zwischen "verurteilter Straftäter" und "blütenreiner Bürger" in dem Fall nämlich chauvinistischer und eiskalter... Da befindet man sich natürlich in einer Grauzone, aber wenn man sich als Vorreiter sieht (wie der VfB es offensichtlich tut) hat man hier durchaus zu knabbern.
Zurück zu Karazor: es ist gut, dass der Vorwurf der Vergewaltigung vom Tisch ist, denn das hätte nicht nur die Karriere sondern auch das Leben von Karazor zerstören können. Sexuelle Nötigung wäre aber auch heftig und eine Verurteilung würde zwangsweise seine Entlassung nach sich ziehen. Falls er freigesprochen würde, es aber rein aus formalen Gründen oder fehlenden Beweisen erfolgen würde hätte man eine schwierige Entscheidung zu treffen. Ein Freispruch mit kompletter Rehabilitation wäre dann auch wieder eindeutig.
So oder so wäre es von Seiten des VfB aber auch von Karazor selbst nicht nur PR-mäßig sondern auch allgemein sinnvoll, wenn Karazor sich jetzt für eine Weile Engagement für Frauenrechte widmen würde, sei es durch Mitarbeit oder Spenden z.B. für Frauenhäuser. Denn aus welchen Gründen auch immer, er hat nach allen Darstellungen Sex mit einer jungen Frau gehabt die das zumindest nachher erheblich negativ empfunden hat. Selbst wenn das nicht für eine Verurteilung ausreicht war es zumindest kein gutes Urteilsvermögen und kein gutes Verhalten wie man es von einem VfB-Spieler erwarten sollte. Nur weil man kein "nein" hört (was manchmal nötig ist für eine Verurteilung) heißt das nicht, dass alles einvernehmlich ist und genau das sollte man schon sicherstellen bevor man Sex hat.
Achja, zum Thema Unschuldsvermutung. Die gilt juristisch, nicht moralisch. Wäre ja auch noch schöner, wenn wir bei jedem Schwarzfahrer drauf warten müssten bis er verurteilt wurde um ihn Schwarzfahrer zu nennen (jetzt mal an einem harmlosen Beispiel veranschaulicht). Es gibt hier ja ein paar erboste Stimmen die da mit viel Emotion Forderungen stellen jegliche Kritik zu unterlassen, das erinnert mich aber ziemlich an die legendäre "Grundrechte-Tirade" von Hoeneß und Rummenigge. Das ist schon ziemlich am Ziel vorbei.
also zum thema kachelmann...es gibt religionen und kulturen da ist es total normal mehere frauen nebeneinander zu haben. wenn er gerne abwechslung hat bzw. die frauen belogen hat ist das keine straftat. ich denke hier werden viele dinge vermischt.
in deutschland ist "heiratsschwindler" zb. auch keine straftat. ob das moralisch vertretbar ist das ist eine andere geschichte. spieler machen schwalben wärend dem spiel oder liegen bei der kleinsten berühung 5min auf dem platz rum. ist das moralisch besser oder schlechter? muss jeder für sich entscheiden...
22.07.2022 - 08:47 Uhr
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von nurleser am 22.07.2022 um 08:49 Uhr bearbeitet
22.07.2022 - 09:15 Uhr
Zitat von nurleser
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
22.07.2022 - 09:22 Uhr
Zitat von Woischmeikanon
Achja, zum Thema Unschuldsvermutung. Die gilt juristisch, nicht moralisch. Wäre ja auch noch schöner, wenn wir bei jedem Schwarzfahrer drauf warten müssten bis er verurteilt wurde um ihn Schwarzfahrer zu nennen (jetzt mal an einem harmlosen Beispiel veranschaulicht). Es gibt hier ja ein paar erboste Stimmen die da mit viel Emotion Forderungen stellen jegliche Kritik zu unterlassen, das erinnert mich aber ziemlich an die legendäre "Grundrechte-Tirade" von Hoeneß und Rummenigge. Das ist schon ziemlich am Ziel vorbei.
Achja, zum Thema Unschuldsvermutung. Die gilt juristisch, nicht moralisch. Wäre ja auch noch schöner, wenn wir bei jedem Schwarzfahrer drauf warten müssten bis er verurteilt wurde um ihn Schwarzfahrer zu nennen (jetzt mal an einem harmlosen Beispiel veranschaulicht). Es gibt hier ja ein paar erboste Stimmen die da mit viel Emotion Forderungen stellen jegliche Kritik zu unterlassen, das erinnert mich aber ziemlich an die legendäre "Grundrechte-Tirade" von Hoeneß und Rummenigge. Das ist schon ziemlich am Ziel vorbei.
Da du damit unter anderem mich gemeint haben dürftest:
Es ist für mich ein sehr schmaler Grat, wenn man die Moral über dem Recht gelten lassen will, denn Moral kann sehr subjektiv sein. Die Unschuldsvermutung ist nicht nur irgend eine juristische Spielerei, sondern ein Grundprinzip unserer Rechtsstaatlichkeit. Die Rechtsstaatlichkeit würde ich nur sehr ungern mal "hin oder her" gezogen sehen, wie es einem argumentativ gerade in den Kram passt. Entweder man lebt dieses Prinzip, oder eben nicht. Und ich würde mir schon einen Arbeitgeber wünschen und aussuchen, bei dem ich mir sicher bin, dass er rechtsstaatlichen Prinzipien folgt - auch diesem. Das gilt sicher auch für Fußballer, die aktuell oder zukünftig für den VfB spielen könnten.
Wenn die Schuld nachgewiesen wurde, dann gibt es denke ich keine zwei Meinungen. Aber wenn ein Spieler (und sei es "nur" juristisch) als unschuldig gilt, dann erwarte ich auch vom Verein, dass er den Spieler schützt; und damit meine ich keine unnötigen öffentlichen Aussagen, sondern vor allem die Zusicherung, dass man den Spieler nicht fallen lässt, solange die Schuld nicht nachgewiesen wurde. Aktionen wie die von dir ins Spiel gebrachten Engagements für Frauenrechte etc. halte ich für eine sehr gute Idee, die, wie du sagst, nicht nur aus PR-Gründen sehr sinnvoll sein dürften, sondern auch gesellschaftlich wertvoll sind. Das ließe sich aber bei einer weiteren Zusammenarbeit auch hervorragend von Spieler und Verein verbinden.
Dass ich in meinem ersten Post etwas populistisch reagiert habe stimmt natürlich, es nervt mich allerdings extrem, wenn man das Prinzip der Unschuldsvermutung mal eben komplett ignoriert. Denn dann kann man sich schon fragen, welche Säulen der Rechtsstaatlichkeit als nächstes ignoriert werden, nur weil es gerade in die Argumentation passt.
Dass du mich aber mit Rummenigge verglichen hast, nehme ich dir schon übel
22.07.2022 - 09:23 Uhr
Zitat von RobertoMaschin
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
Zitat von nurleser
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Chrischi_VFB am 22.07.2022 um 09:28 Uhr bearbeitet
22.07.2022 - 09:33 Uhr
Zitat von Chrischi_VFB
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...

Wurde hier im Thread schon geschrieben: Das verschärfte Sexualstrafrecht gilt noch nicht und galt auch nicht, als das passiert ist. Deswegen hat das für Karazors Fall keine Relevanz.
22.07.2022 - 09:34 Uhr
Zitat von Chrischi_VFB
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...
Zitat von RobertoMaschin
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
Zitat von nurleser
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...

Das besagte Gesetz findet im Fall Karazor keine Anwendung.
22.07.2022 - 09:35 Uhr
Zitat von Chrischi_VFB
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...
Zitat von RobertoMaschin
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
Zitat von nurleser
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
Zitat von Santo1989
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Ich möchte nur eins klarstellend sagen:
Eine Entlassung aus der Untersuchungshaft hat in DEUTSCHLAND erstmal nichts mit der Verurteilungswahrscheinlichkeit zu tun.
Es bedeutet lediglich, dass der Grund für die U-Haft entfallen ist.
Das ist nicht ganz richtig. Neben dem von dir erwähnten Haftgrund gibt es als waitere Voraussetzung für die Untersuchungshaft noch den dringenden Tatverdacht, sprich dass eine große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Wenn die Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgt, weil ein dringender Tatverdacht verneint wird, dann senkt das natürlich auch die Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Anders sieht es aus, wenn die Entlassung erfolgt, weil die Haftprüfung ergeben hat, dass die zu erwartende Strafhöhe keine gesteigerte Fluchtgefahr bedeutet, beispielsweise weil nur noch eine weniger schwerwiegende Straftat im Raum steht. Da gab es bei Karazor ja Berichte in die Richtung. Das würde dann erstmal keine geringere Verurteilungswahrscheinlichkeit bedeuten.
Und es ist natürlich auch möglich, dass beide Gründe für eine Entlassung aus der Untersuchungshaft zusammenkommen. Wie meistens in solchen Dingen sind Spekulationen ohne genauere Kenntnisse des Falls eher schwierig.
fluchtgefahr bei einem fußballprofi sehe ich hier sowieso nicht.
1. bekannt in der öffentlichkeit
2. wenn der verein international spielt und muss nach spanien dann bleibt der spieler regelmässig zuhause? da würde kein verein der welt mitspielen bei so einem verhalten
meine persöhnliche meinung zu diesem "fall":
18 jähriges mädchen lernt fußballprofi im urlaub kennen, nach etwas alkohol passiert das was dann immer passiert...der rest ist geschichte.
erinnert auch an die geschichte von ronaldo, karl darl und co. also berühmtheit wirst du immer dieser "gefahr" ausgesetzt sein
das Problem hierbei ist doch das spanische Gesetz, da wurden gerade die Sexualstrafgesetzte drastisch verschärft....
Beide Sexualpartner müssen vor dem Akt klar signalisiert haben, dass sie mit dem Akt einverstanden sind. ISt das hier nicht passiert, hat Karazor ein Problem...Darauf wurde Medial seit langer Zeit hingewiesen, dass die Gesetze verschärft worden sind..und ob Karazor in Spanien sooo bekannt ist, wage ich zu bezweifeln...außer man geht damit im Nachtleben hausieren...

ganz ehrlich, dieses gesetz ist quatsch. praktisch müsste man sich schriftlich absichern und immer blanko formulare dabei haben, dazu dann noch unterschriften von zeugen.
also promi würde ich diese insel ab sofort meiden im urlaub. es gibt noch viele andere schöne inseln auf der welt auf den man toll urlaub machen kann
eins muss man aber karazor lassen, er ist ein richtiger schwabe
bleib man so lange kostenlos in spanien
<--- das ist natürlich als schwarzer humor zu verstehen und darf gerne von einem standupcomedy von mir kopiert werden.
22.07.2022 - 09:43 Uhr
Von außen betrachtet glaube ich, das der VfB Karazor wieder aufnehmen wird in den Trainingsbetrieb. Juristisch dürfte da wohl auch keine andere Handhabe möglich sein.
Aber ich denke nicht, das Karazor bis zur Verurteilung nochmal spielen wird. Schlicht, weil Karazor vom Gegner als Ziel Nr1 auserkoren wird und das sowohl von den Spielern selber, die ihn damit provozieren, aber erst recht von gegnerischen Fans, die wahrscheinlich jedes Wochenende Aktionen gegen Karazor starten werden.
Um Karazor zu schützen, wird er wohl nicht mehr spielen, aber auch weil er wohl Leistungsmäßig unter den Bedingungen kaum noch liefern wird können.
Aber ich denke nicht, das Karazor bis zur Verurteilung nochmal spielen wird. Schlicht, weil Karazor vom Gegner als Ziel Nr1 auserkoren wird und das sowohl von den Spielern selber, die ihn damit provozieren, aber erst recht von gegnerischen Fans, die wahrscheinlich jedes Wochenende Aktionen gegen Karazor starten werden.
Um Karazor zu schützen, wird er wohl nicht mehr spielen, aber auch weil er wohl Leistungsmäßig unter den Bedingungen kaum noch liefern wird können.
22.07.2022 - 10:02 Uhr
Zitat von BockBerliner
Von außen betrachtet glaube ich, das der VfB Karazor wieder aufnehmen wird in den Trainingsbetrieb. Juristisch dürfte da wohl auch keine andere Handhabe möglich sein.
Aber ich denke nicht, das Karazor bis zur Verurteilung nochmal spielen wird. Schlicht, weil Karazor vom Gegner als Ziel Nr1 auserkoren wird und das sowohl von den Spielern selber, die ihn damit provozieren, aber erst recht von gegnerischen Fans, die wahrscheinlich jedes Wochenende Aktionen gegen Karazor starten werden.
Um Karazor zu schützen, wird er wohl nicht mehr spielen, aber auch weil er wohl Leistungsmäßig unter den Bedingungen kaum noch liefern wird können.
Von außen betrachtet glaube ich, das der VfB Karazor wieder aufnehmen wird in den Trainingsbetrieb. Juristisch dürfte da wohl auch keine andere Handhabe möglich sein.
Aber ich denke nicht, das Karazor bis zur Verurteilung nochmal spielen wird. Schlicht, weil Karazor vom Gegner als Ziel Nr1 auserkoren wird und das sowohl von den Spielern selber, die ihn damit provozieren, aber erst recht von gegnerischen Fans, die wahrscheinlich jedes Wochenende Aktionen gegen Karazor starten werden.
Um Karazor zu schützen, wird er wohl nicht mehr spielen, aber auch weil er wohl Leistungsmäßig unter den Bedingungen kaum noch liefern wird können.
Christiano Ronalso stand zwar nicht wegen Vergewaltigung vor Gericht,,
aber in seinem Fall ist die Beweislage ziemlich eindeutig gewesen, da wurde auch Schweigegeld bezahlt,
und in internen Dokumentenbzw. emails hat Ronaldo soweit ich mich erinnere, im Spiegel war vor einiger Zeit ein ausführlicher Artikel, den Vorwurf auch eingeräumt.
Geschadet hat es ihm nicht, hat meines Wissens nach kein Spiel verpasst, ist von niemandem angefeindet worden und hat soweit ich weiß weder eine Kündigung erhalten, noch Sponsoren verloren.
Ich wüsste also nicht, bei dem momentanen Stand der Dinge, warum man Ata komplett aus dem Spiel nehmen sollte, blöde Sprüche gibts immer im Stadion.
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